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   OLG Köln, 28.07.2017 - 6 U 193/16   

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https://dejure.org/2017,26780
OLG Köln, 28.07.2017 - 6 U 193/16 (https://dejure.org/2017,26780)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.07.2017 - 6 U 193/16 (https://dejure.org/2017,26780)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juli 2017 - 6 U 193/16 (https://dejure.org/2017,26780)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JurPC

    CE-Kennzeichnung auf LED-Lampe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertreibens von LED-Lampen ohne CE-Kennzeichnung auf dem Lampenkörper und der Fassung

  • online-und-recht.de

    Händler hat nur das die Existenz einer CE-Kennzeichnung überprüfen, nicht jedoch, wo genau diese auf dem Produkt angebracht ist

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertreibens von LED-Lampen ohne CE-Kennzeichnung auf dem Lampenkörper und der Fassung

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertreibens von LED-Lampen ohne CE-Kennzeichnung auf dem Lampenkörper und der Fassung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: CE-Kennzeichnung auf LED-Lampe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    CE Kennzeichnung: Keine Pflicht zur Recherche durch Händler

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    CE Kennzeichnung: Keine Pflicht zur Recherche durch Händler

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Händler muss nur das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung prüfen, nicht den Anbringungsort

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Wettbewerbsverstoß durch Händler wenn CE Kennzeichnung vorhanden aber falsch auf dem Produkt angebracht ist

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Händler trifft keine nähere Prüfpflicht der CE-Kennzeichnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    CE-Kennzeichen an falscher Stelle

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Händler trifft keine Pflicht zur Überprüfung des richtigen Anbringungsorts der CE-Kennzeichnung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Händler hat nur das "Ob" der CE-Kennzeichnung zu überprüfen, nicht auch die richtige Platzierung

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Elektrohändler muss nur das Ob der CE-Kennzeichnung überprüfen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Prüfpflichten von Händlern: CE-Kennzeichnung lediglich auf Verpackung und nicht auf Lampen direkt stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar - Händler trifft keine nähere Prüfpflicht der CE-Kennzeichnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 435
  • MMR 2018, 633
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 6 U 218/14

    Verfolgung von Wettbewerbsverstößen in großem Umfang ist kein Rechtsmissbrauch

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2017 - 6 U 193/16
    Der Hersteller/Vertreiber hat lediglich die Verpflichtung zu prüfen, ob die nach dem Produktsicherheitsgesetz vorgeschriebene CE-Kennzeichnung überhaupt vorhanden ist (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2016, 26 - Kopfhörer ohne CE-Kennzeichnung, Juris-Tz. 9; Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 3a Rn. 1.281).

    Da für einen Vertreiber naturgemäß nicht ohne weiteres erkennbar ist, ob die von ihm bereitgestellten Geräte die zulässigen Höchstgrenzen einhalten, erlegt ihm § 8 Abs. 1 Satz 1 ElektroStoffV eine eingeschränkte, nämlich an der "erforderlichen Sorgfalt" orientierte Prüfungspflicht auf (s. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2016, 26 - Kopfhörer ohne CE-Kennzeichnung, Juris-Tz. 9).

    Der Senat weicht weder von der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 12.01.2017, I ZR 258/15 - Motivkontaktlinsen) ab, noch von der des OLG Frankfurt (Urteil vom 12.03.2018/14, 6 U 218/14).

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 2 U 3/15

    Verantwortlichkeit des Anbieters von Elektrogeräten für Verstöße gegen die

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2017 - 6 U 193/16
    Soweit es nach § 7 Abs. 2 ProdSG verboten ist, ein Produkt auf dem Markt bereitzustellen, das nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, obwohl die ElektroStoffV (als Rechtsvorschrift nach § 8 Abs. 1 ProdSG) ihre Anbringung vorschriebt, richtet sich dieses Verbot in erster Linie an den Hersteller, der allein gemäß § 7 Abs. 1 und Abs. 3 ProdSG, §§ 3, 4 12 ElektroStoffV, Art. 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 die CE-Kennzeichnung vorzunehmen hat, und jedenfalls nicht auch an den Händler, dessen Pflichten in § 6 Abs. 5 ProdSG - abschließend (s. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2015, 2 U 3/15, Juris-Tz. 68) - geregelt sind.

    Eine Pflicht zur Recherche, ob die angegebene CE Kennzeichnung zu Recht auf der Verpackung angebracht ist, besteht dagegen grundsätzlich nicht, weder bezüglich der Frage, ob überhaupt die Voraussetzungen für eine CE-Kennzeichnung vorliegen (so OLG München, Urteil vom 11.12.2014, 6 U 2535/14, BeckRS 2014, 23362 Rn. 34, auch unter Hinweis auf die Konformitätsvermutung des § 13 ElektroStoffV; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2015, 2 U 3/15, Juris-Tz. 68) noch bezüglich der Frage, ob das (berechtigte) CE-Kennzeichen nicht (auch) auf dem Produkt selbst hätte angebracht werden können/müssen.

  • OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 18/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Elektrogeräten ohne CE-Kennzeichnung und

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2017 - 6 U 193/16
    Soweit der Senat in einer früheren Entscheidung im Zusammenhang mit §§ 6, 8 EMVG angemerkt hat, dass Geräte ohne die Anbringung der CE-Kennzeichnung nicht verkehrsfähig sind (Urteil vom 16.08.2013, 6 U 18/13, Juris-Tz. 22), kann dies so generell nicht aufrechterhalten werden.

    Aus § 18 EMVG n.F. / § 8 EMVG a.F. folgt eine Kennzeichnungs- und Verhaltenspflicht - nur - des Herstellers, nicht auch des Vertreibers (s. bereits Senat, Urteil vom 16.08.2013, 6 U 18/13, Juris-Tz. 22).

  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 258/15

    Motivkontaktlinsen - Unlauterer Wettbewerb: Verantwortlichkeit des Händlers für

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2017 - 6 U 193/16
    Der Senat weicht weder von der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 12.01.2017, I ZR 258/15 - Motivkontaktlinsen) ab, noch von der des OLG Frankfurt (Urteil vom 12.03.2018/14, 6 U 218/14).
  • OLG München, 11.12.2014 - 6 U 2535/14

    Kopfhörer, Rechtsmissbrauch, Kennzeichnungspflicht, Herstellerkennzeichnung,

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2017 - 6 U 193/16
    Eine Pflicht zur Recherche, ob die angegebene CE Kennzeichnung zu Recht auf der Verpackung angebracht ist, besteht dagegen grundsätzlich nicht, weder bezüglich der Frage, ob überhaupt die Voraussetzungen für eine CE-Kennzeichnung vorliegen (so OLG München, Urteil vom 11.12.2014, 6 U 2535/14, BeckRS 2014, 23362 Rn. 34, auch unter Hinweis auf die Konformitätsvermutung des § 13 ElektroStoffV; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2015, 2 U 3/15, Juris-Tz. 68) noch bezüglich der Frage, ob das (berechtigte) CE-Kennzeichen nicht (auch) auf dem Produkt selbst hätte angebracht werden können/müssen.
  • OLG Köln, 20.02.2015 - 6 U 118/14

    Wettbewerbswidrigkeit fehlender Kennzeichnung von Elektroartikeln

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2017 - 6 U 193/16
    Wie der Senat bereits im Verfahren 6 U 118/14 (GRURPrax 2015, 266 - In Ear-Kopfhörer, Juris-Tz. 94) dargelegt hat, beschränkt § 8 Abs. 1 ElektroStoffV die Prüfpflicht des Vertreibers: Ein Produkt, das die Anforderungen des § 8 Abs. 1 S. 2 ElektroStoffV erfüllt, darf vom Vertreiber als ordnungsgemäß angesehen werden, ohne dass er selber prüfen muss, ob es die Anforderungen des § 3 Abs. 1 ElektroStoffV erfüllt.
  • OLG Frankfurt, 24.06.2021 - 6 U 244/19

    Haftung des Betreibers eines Online-Marktplatzes für Rechtsverletzungen unter dem

    Nicht zumutbar ist hingegen die Überprüfung, ob die Kennzeichnung zu Recht angebracht, die Sicherheitsanforderungen also tatsächlich erfüllt sind (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28.7.2017 - I-6 U 193/16 = WRP 2018, 1002, Rn 16, 28).
  • OLG Frankfurt, 29.11.2018 - 6 U 111/17

    Wettbewerbsverstoß durch Vertrieb unsicherer Erzeugnisse im Sinne des

    Die in § 6 V ProdSG vorgesehene - spezielle - Einschränkung der (Prüf-)Pflicht des Händlers in objektiver und subjektiver Hinsicht ("... dazu beizutragen ... weiß oder ... wissen muss ...") verbietet daher eine Anwendung der - generellen - Regelung in § 3 ProdSG auf den Händler, auch wenn der Wortlaut des § 3 II ProdSG ("...Produkt ... bereitzustellen") ausgehend von den Definitionen in § 2 Nrn. 4 u. 12 ProdSG eine solche Auslegung zuließe (OLG Köln GRUR-RR 2017, 435 zur parallelen Regelung in § 7).
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