Rechtsprechung
OLG Hamburg, 25.02.2016 - 5 U 26/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Bankkonto mit Rechtsservice
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 5 Abs 1 S 1 Nr 2 UWG, § 8 Abs 2 UWG, § 2 Abs 1 RDG
Wettbewerbsverstoß einer Bank: Irreführende Werbung für einen "Rechts-Service" mit Rechtsberatung durch einen Rechtsschutzversicherer - ra.de
- BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Irreführende Werbung mit Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Irreführende Werbung mit Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherer
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.01.2012 - 315 O 446/10
- OLG Hamburg, 25.02.2016 - 5 U 26/12
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2017, 65
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01
Mindestverzinsung
Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2016 - 5 U 26/12
Das bedeutet jedoch nicht, dass die genannte Vorschrift nur dann eingreift, wenn die Angabe geeignet ist, jeden durchschnittlich informierten und verständigen Werbeadressat irrezuführen, denn auch durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher können eine Werbeangabe unterschiedlich auffassen (BGH GRUR 2004, 162, 163 - Mindestverzinsung).(3) Nach den dargelegten Maßstäben ist die angegriffene Internetwerbung der Beklagten (Anl K 3) zur Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise darüber geeignet, welcher Art der "Rechts-Service" ist, den man als "H.-Joker"-Kunde bekommt, namentlich ob und wieweit man damit durch die ... Rechtsrat zu konkreten Fallfragen bekommt; bereits die Eignung, in einer bestimmten Weise auf mögliche Kunden zu wirken, kann eine Werbeaussage zu einer irreführenden Angabe im Sinne des § 5 UWG machen (BGH GRUR 2004, 162, 163 - Mindestverzinsung).
- BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10
Marktführer Sport
Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2016 - 5 U 26/12
(1) Maßstab bei der Beurteilung, ob eine Werbung die Gefahr einer Irreführung begründet, ist der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (stRspr des BGH, vgl. nur BGH GRUR 2012, 1053 [Rz.19] - Marktführer Sport;… Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 5 Rz.1.56; beides mit weiteren Nachweisen).Damit ist zugleich eine relevante Irreführungsgefahr im Sinne des § 5 I 2 Nr. 1 UWG anzunehmen, denn eine Werbung ist dann irreführend, wenn sie geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über wesentliche Eigenschaften hervorzurufen und die zu treffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (vgl. BGH GRUR 2012, 1053 [Rz.19] - Marktführer Sport, mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98
Filialenleiter
Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2016 - 5 U 26/12
Die Beklagte kann sich demnach insbesondere nicht darauf berufen, sie habe die Zuwiderhandlungen nicht gekannt bzw. diese nicht verhindern können, da es sich bei der Haftung nach § 8 II UWG um eine Erfolgshaftung ohne Entlastungsmöglichkeit handelt (BGH GRUR 2000, 907, 909 - Filialleiterfehler).
- BGH, 26.09.2002 - I ZR 44/00
Anwalts-Hotline
Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2016 - 5 U 26/12
In jener Entscheidung hat der BGH zwar ausgeführt, dass sich das Vertragsangebot des Anrufers im Zweifel an denjenigen Vertragspartner richten wird, mit dem ein wirksamer (und nicht ein nichtiger) Vertrag zustande kommen kann (BGH NJW 2003, 819 - Anwalts-Hotline). - BGH, 09.04.1987 - I ZR 201/84
"Wodka Woronoff"; Irreführung über die Herkunft von Wodka
Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2016 - 5 U 26/12
Das Quorum, das für das Eingreifen des Irreführungsverbots zu erfüllen ist, betrifft immer die wettbewerblich relevante Irreführung, also das Ergebnis der zweistufigen Prüfung (BGH GRUR 1987, 535, 537 - Wodka Woronoff;… Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 5 Rz.2.103). - LG Hamburg, 05.01.2012 - 315 O 446/10
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Irreführende Werbung; telefonische …
Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2016 - 5 U 26/12
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 5.1.2012, Az. 315 O 446/10, in der Fassung gemäß Berichtigungsbeschluss vom 20.2.2012, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Verbotsausspruch wie folgt lautet:. - BGH, 06.04.1979 - I ZR 35/77
Kontinent-Möbel
Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2016 - 5 U 26/12
Dieses Verbraucherleitbild hat in erster Linie Auswirkungen auf die für einen Verstoß gegen das Irreführungsverbot erforderliche Quote, so dass nicht (mehr) davon ausgegangen werden kann, dass ein nicht völlig unerheblicher Teil des Verkehrs, der für eine Irreführung ausreiche, bei einer Irreführungsquote von 10% bis 15 % liege (so z.B. noch BGH GRUR 1979, 716, 718 - Kontinent Möbel; BGH GRUR 1992, 66, 68 - Königl.-Bayerische Weisse). - BGH, 20.05.2009 - I ZR 220/06
Versicherungsberater
Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2016 - 5 U 26/12
Der Unterlassungsanspruch besteht aber nur, wenn die angegriffenen geschäftlichen Handlungen auch schon im Zeitpunkt ihrer Vornahme (Herbst 2010) nach den seinerzeit geltenden Vorschriften des UWG a.F. wettbewerbswidrig waren (vgl. entsprechend zur Änderung des UWG im Jahr 2008: BGH WRP 2009, 1095 [Rz.16] - Versicherungsberater). - BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85
Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters
Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2016 - 5 U 26/12
Nichtanwaltliche Unternehmen dürfen nach der Rechtsprechung des BGH auch dann keine eigenen Rechtsdienstleistungen erbringen, wenn sie sich zur Erfüllung ihrer Beratungspflichten zugelassener Rechtsanwälte bedienen (BGH GRUR 1987, 714, 715 - Schuldenregulierung). - BGH, 21.02.1991 - I ZR 106/89
Königl.-Bayerische Weisse - Irreführung/Geschäftsverhältnisse
Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2016 - 5 U 26/12
Dieses Verbraucherleitbild hat in erster Linie Auswirkungen auf die für einen Verstoß gegen das Irreführungsverbot erforderliche Quote, so dass nicht (mehr) davon ausgegangen werden kann, dass ein nicht völlig unerheblicher Teil des Verkehrs, der für eine Irreführung ausreiche, bei einer Irreführungsquote von 10% bis 15 % liege (so z.B. noch BGH GRUR 1979, 716, 718 - Kontinent Möbel; BGH GRUR 1992, 66, 68 - Königl.-Bayerische Weisse).
- LG Berlin, 15.01.2019 - 15 O 60/18
Geltendmachung und Durchsetzung der Rechte von Wohnraummietern durch einen …
§ 3 RDG ist eine Marktverhaltensregel i.S.d. § 3a UWG (OLG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2016 - 5 U 26/12 - GRUR-RR 2017, 65, 91). - OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - 15 U 21/18
Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Fertigarzneimitteln auf der Basis von …
Spürbarkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Beeinträchtigung der geschützten Interessen nicht nur theoretisch, sondern auch tatsächlich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten kann (OLG Hamburg GRUR-RR 2017, 65 Rn. 96). - LG Bielefeld, 01.08.2017 - 15 O 67/17
Irreführende Werbeäußerungen einer Dienstleistung zur Durchsetzung von …
Denn wettbewerbswidrig ist nicht allein die Erbringung unzulässiger Rechtsdienstleistungen, sondern gerade auch die - unklare - Werbung für die Erbringung solcher Leistungen (vgl. OLG Koblenz NZA-RR 2015, 145; OLG Hamburg GRUR-RR 2017, 65; OLG Karlsruhr GRUR-RR 2010, 245). - LG Würzburg, 26.02.2019 - 1 HKO 336/19
Erfolgloser Verfügungsantrag wegen Verstoßes gegen das Rauchverbot in Gaststätten
Sie liegt dann vor, wenn eine objektive Wahrscheinlichkeit besteht, dass die konkrete geschäftliche Handlung solche Interessen spürbar beeinträchtigt (ebenso OLG Hamburg GRUR-RR 2017, 65 Rn. 96).Spürbarkeit ist dann zu bejahen, wenn eine Beeinträchtigung der geschützten Interessen nicht nur theoretisch, sondern auch tatsächlich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten kann (ebenso OLG Hamm MMR 2012, 29 (30); OLG Hamburg GRUR-RR 2017, 65 Rn. 96;… OLG Stuttgart WRP 2018, 1252 Rn. 31;… Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 37. Aufl. 2019, UWG § 3a Rn. 1.97-1.99).
- OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 3/20
Fehlende Spürbarkeit bei Auslegung einer Norm entgegen der Marktüblichkeit
Spürbarkeit ist dann zu bejahen, wenn eine Beeinträchtigung der geschützten Interessen nicht nur theoretisch, sondern auch tatsächlich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten kann (ebenso OLG Hamm MMR 2012, 29 (30); OLG Hamburg GRUR-RR 2017, 65 Rn. 96;… OLG Stuttgart WRP 2018, 1252 Rn. 31).