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   OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16   

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OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16 (https://dejure.org/2016,50264)
OLG München, Entscheidung vom 29.09.2016 - 29 U 745/16 (https://dejure.org/2016,50264)
OLG München, Entscheidung vom 29. September 2016 - 29 U 745/16 (https://dejure.org/2016,50264)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte aufgrund des Sachzusammenhangs gem. Art. 8 Nr. 1 Brüssel-Ia-VO; Begriff des Besitzens von Waren zum Zweck des Anbietens oder Inverkehrbringens i.S. von Art. 9 Abs. 3 lit. b UMV

  • online-und-recht.de

    Amazon haftet nicht für Markenverletzungen seiner Marketplace-Verkäufer

  • rewis.io

    Versand durch Amazon

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte aufgrund des Sachzusammenhangs gem. Art. 8 Nr. 1 Brüssel-Ia-VO; Begriff des Besitzens von Waren zum Zweck des Anbietens oder Inverkehrbringens i.S. von Art. 9 Abs. 3 lit. b UMV

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte aufgrund des Sachzusammenhangs gem. Art. 8 Nr. 1 Brüssel-Ia-VO

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versand durch Amazon

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Keine Haftung von Amazon-Unternehmen für Marketplace-Angebote

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Amazon haftet nicht für Markenverletzungen seiner Marketplace-Verkäufer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Haftung von Amazon für Markenrechtsverletzung Dritter durch Verkauf von markenrechtlich geschützten Waren über Amazon-Marketplace - Keine Haftung als Täterin oder Teilnehmerin oder als Störerin

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 270
  • GRUR-RS 2016, 111591
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 07.07.2016 - C-494/15

    Der Betreiber eines physischen Marktplatzes kann dazu gezwungen werden, von

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16
    (3) Entgegen der von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat geäußerten Auffassung ergibt sich aus der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 7. Juli 2016 - C-494/15 (Tommy Hilfiger Licensing u. a./Delta Center), GRUR 2016, 1062, zur Auslegung der Vorschrift des Art. 11 Satz 3 der RL 2004/48/EG nichts anderes.
  • BGH, 26.11.2015 - I ZR 174/14

    Haftung eines Telekommunikationsunternehmens für Urheberrechtsverletzungen durch

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16
    Nach dieser Vorschrift sind zwar die Mitgliedstaaten verpflichtet sicherzustellen, dass die Rechteinhaber eine Anordnung gegen Mittelspersonen beantragen können, deren Dienste von einem Dritten zwecks Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums in Anspruch genommen werden; die Modalitäten dieser Anordnungen sind indes im Recht der Mitgliedstaaten zu regeln (vgl. BGH GRUR 2016, 268 - Störerhaftung des Access-Providers Tz. 22 m. w. N.).
  • BGH, 18.06.2015 - I ZR 74/14

    Haftung für Hyperlink - Wettbewerbsverstoß im Internet: Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16
    Ähnlich wie dem Betreiber einer Internetplattform (vgl. dazu BGH GRUR 2011, 1038 - Stiftparfüm Tz. 21 m. w. N.; zur Anwendbarkeit der dort aufgestellten Grundsätze auch auf Personen, die nicht durch das Telemediengesetz privilegiert werden vgl. BGH GRUR 2016, 209 - Haftung für Hyperlink Tz. 25 m. w. N.) ist es einem Unternehmen, das eine Vielzahl von Waren für eine Vielzahl von Kunden für den Vertrieb durch diese einlagert, grundsätzlich nicht zuzumuten, anlasslos jede von ihm in Besitz genommene Ware auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen; wird das Unternehmen allerdings auf eine klare Verletzung von Markenrechten hingewiesen, muss es nicht nur den Vertrieb der konkreten Ware verhindern, sondern auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Markenrechtsverletzungen kommt.
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 86/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist; dabei sind Funktion und Aufgabenstellung des in Anspruch Genommenen ebenso zu berücksichtigen wie die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (vgl. BGH, GRUR 2016, 1289 - Silver Linings Playbook Tz. 11 m. w. N.).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16
    Ähnlich wie dem Betreiber einer Internetplattform (vgl. dazu BGH GRUR 2011, 1038 - Stiftparfüm Tz. 21 m. w. N.; zur Anwendbarkeit der dort aufgestellten Grundsätze auch auf Personen, die nicht durch das Telemediengesetz privilegiert werden vgl. BGH GRUR 2016, 209 - Haftung für Hyperlink Tz. 25 m. w. N.) ist es einem Unternehmen, das eine Vielzahl von Waren für eine Vielzahl von Kunden für den Vertrieb durch diese einlagert, grundsätzlich nicht zuzumuten, anlasslos jede von ihm in Besitz genommene Ware auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen; wird das Unternehmen allerdings auf eine klare Verletzung von Markenrechten hingewiesen, muss es nicht nur den Vertrieb der konkreten Ware verhindern, sondern auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Markenrechtsverletzungen kommt.
  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16
    In der von der Klägerin angeführten Entscheidung hat der Gerichtshof - soweit vorliegend von Bedeutung - lediglich festgestellt, dass die Voraussetzungen, denen die an eine Vermietungsdienstleistungen von Verkaufsflächen in Markthallen anbietende Mittelsperson gerichtete gerichtliche Anordnung unterliegt, mit jenen identisch sind, die er im Urteil vom 12. Juli 2011 L'üreal/eBay (GRUR 2011, 1025) für gerichtliche Anordnungen gegenüber Mittelspersonen auf einem Online-Marktplatz aufgestellt hat (vgl. EuGH, a. a. O., - Tommy Hilfiger Licensing u. a./Delta Center Tz. 37).
  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 140/14

    Markenverletzung: Überwachungs- und Prüfungspflichten eines Produkte auf der

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16
    Ein einheitlicher Unterlassungsantrag kann sowohl einen Anspruch aus täterschaftlicher Haftung als auch einen solchen aus Störerhaftung erfassen (vgl. BGH GRUR 2016, 936 - Angebotsmanipulation bei Amazon Tz. 15).
  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 80/12

    File-Hosting-Dienst

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16
    Die oben dargestellten Grundsätze zur Störerhaftung stehen aber in Einklang mit den sich aus dem Urteil L'üreal/eBay ergebenden Anforderungen (vgl. BGH GRUR 2013, 1030 - File-Hosting-Dienst Tz. 30 m. w. N.); eine darüber hinausgehende Haftung von Dritten kann Art. 11 Satz 3 der RL 2004/48/EG demnach nicht entnommen werden.
  • BGH, 04.07.2014 - V ZR 298/13

    Zahlungsklage eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft:

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16
    Deren Einführung - auch im Wege eines Hilfsantrags - ist im Berufungsverfahren nur nach Maßgabe der Vorschrift des § 533 ZPO zulässig (vgl. BGH NJW 2014, 3314 Tz. 16 m. w. N.).
  • BGH, 05.02.2015 - I ZR 240/12

    Kinderhochstühle im Internet III - Unterlassungsprozess wegen Markenverletzung im

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16
    Die Gehilfenhaftung setzt neben einer objektiven Beihilfehandlung zumindest einen bedingten Vorsatz in Bezug auf die Haupttat voraus, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (vgl. BGH GRUR 2015, 485 - Kinderhochstühle im Internet III Tz. 35 m. w. N.).
  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 105/10

    DAS GROSSE RÄTSELHEFT

  • EuGH, 30.11.2004 - C-16/03

    Peak Holding - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 7 Absatz 1 - Erschöpfung

  • BGH, 12.02.2015 - I ZR 204/13

    Passivlegitimation des Mitveranstalters gegenüber einer Verwertungsgesellschaft -

  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 162/03

    ex works

  • KG, 12.10.2010 - 5 U 152/08

    Clinique - Durchfuhr von Markenfälschungen und parallelimportierten

  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 1/11

    Gemeinschaftsmarkenverordnung Art. 93 Abs. 5; Brüssel I-VO Art. 5 Nr. 3

  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06

    Ohrclips - Bewerbung "à la Cartier" für Cartier-fremde Produkte ist

  • OLG Köln, 18.08.2005 - 6 U 48/05

    Lagerkosten nach markenrechtlicher Grenzbeschlagnahme

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 65/14

    Facebook-Funktion "Freunde finden"

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 82/14

    Verletzung des Namensrechts: Schutz des Namensträgers bei Gebrauch seines Namens

  • EuGH, 05.06.2014 - C-360/12

    Coty Germany (früher Coty Prestige Lancaster Group) - Justizielle Zusammenarbeit

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 20/17

    Davidoff Hot Water IV

    Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben (OLG München, WRP 2017, 350).
  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 20/17

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke und

    Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben (OLG München, WRP 2017, 350).
  • BGH, 27.05.2021 - I ZR 55/20

    Hyundai-Grauimport

    Die Übergabe der Ware an eine Transportperson stellt nur dann ein die Erschöpfung des Markenrechts auslösendes Inverkehrbringen dar, wenn die Verfügungsgewalt in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht auf den Käufer übergeht, nicht hingegen dann, wenn die Verfügungsgewalt bei dem Markeninhaber verbleibt (vgl. BGH, GRUR 2006, 863 Rn. 17 f. - ex works; OLG München, WRP 2017, 350, 354 [juris Rn. 93]; OLG München, GRUR-RR 2004, 291, 292 [juris Rn. 35]; OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 96, 97 [juris Rn. 15]; BeckOK.Markenrecht/Steudtner aaO § 24 MarkenG Rn. 23.2; Fezer aaO § 24 MarkenG Rn. 11; Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering aaO § 24 Rn. 26; Ekey in Ekey/Bender/Fuchs-Wissemann, Markenrecht, 4. Aufl., § 24 MarkenG Rn. 40; Bayreuther, WRP 2000, 349, 354 f.; allein auf die rechtliche Verfügungsgewalt abstellend Ingerl/Rohnke aaO § 24 Rn. 19).
  • KG, 24.05.2019 - 5 U 1/18

    On-Board-Shopping - Gemeinschaftsmarkenrechtsverletzung: Online-Verkauf von

    Geht man davon aus, dass das Inverkehrbringen im Sinne des Erschöpfungseinwands spiegelbildlich dem Inverkehrbringen im Sinne des Verletzungstatbestands des Art. 9 Abs. 3 UMV/Art. 9 Abs. 2 lit. b) GMV entspricht (vgl. OLG München WRP 2017, 350; Müller in: BeckOK UMV, Büscher/Kochendörfer, Art. 15, Rn 16), lassen sich die in dieser Entscheidung gefundenen Erkenntnisse ohne Weiteres auf den vorliegenden Fall übertragen.
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2023 - 20 U 70/23
    Indes reicht auch allein die - immer bestehende - Möglichkeit der Aufklärbarkeit dieser Frage durch eine Beweiserhebung nicht aus, um die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung zu begründen, weil sonst diesem materiell-rechtlichen Tatbestandsmerkmal jegliche eingrenzende Funktion genommen würde (BGH GRUR 2021, 730 - Davidoff Hot Water IV; OLG München WRP 2017, 350, 355).
  • LG München I, 29.05.2018 - 33 O 8464/17

    Markenrechtliche Unterlasssungsansprüche - BMW und R-R Motor Cars

    Aus diesem Grunde sind auch die Grundsätze der Entscheidung OLG München GRUR-RS 2016, 111591 - Versand durch Amazon auf die hiesige Fallkonstellation nicht übertragbar, weil die Beklagte vorliegend jedenfalls bei der Auslieferung eben nicht nur untergeordnete Logistikleistungen erbringt, sondern das Inverkehrbringen aus Sicht des maßgeblichen Verkehrs unter ihrer Verantwortung geschieht.
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2022 - 20 U 135/21
    Indes reicht auch allein die - immer bestehende - Möglichkeit der Aufklärbarkeit dieser Frage durch eine Beweiserhebung nicht aus, um die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung zu begründen, vielmehr muss die Frage der Rechtsverletzung für den in Anspruch genommenen Dritten aufgrund objektiver Umstände hinreichend sicher zu beurteilen sein (so für den Fall der - streitigen - Erschöpfung: OLG München WRP 2017, 350, 355 - Versand durch Amazon; dies bestätigend BGH GRUR 2021, 730 Rn. 51).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2018 - 19 O 3000/17

    Chupa Chups - Unionsmarkenrecht: Internationale Zuständigkeit bei mehreren

    Dabei können Entscheidungen nicht schon deswegen als einander widersprechend betrachtet werden, weil es zu einer abweichenden Entscheidung des Rechtsstreits kommt, sondern diese Abweichung muss außerdem bei derselben Sach- und Rechtslage auftreten (vgl. OLG München, Urteil vom 29. September 2016 - 29 U 745/16 -, Rn. 74, juris).
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