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   EuGH, 20.10.2011 - C-281/10 P   

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https://dejure.org/2011,2605
EuGH, 20.10.2011 - C-281/10 P (https://dejure.org/2011,2605)
EuGH, Entscheidung vom 20.10.2011 - C-281/10 P (https://dejure.org/2011,2605)
EuGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - C-281/10 P (https://dejure.org/2011,2605)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - Art. 5, 6, 10 und 25 Abs. 1 Buchst. d - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das einen runden Werbeträger wiedergibt - Älteres Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Unterschiedlicher Gesamteindruck - Grad ...

  • Europäischer Gerichtshof

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic

    Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - Art. 5, 6, 10 und 25 Abs. 1 Buchst. d - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das einen runden Werbeträger wiedergibt - Älteres Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Unterschiedlicher Gesamteindruck - Grad ...

  • EU-Kommission PDF

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic

    Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - Art. 5, 6, 10 und 25 Abs. 1 Buchst. d - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das einen runden Werbeträger wiedergibt - Älteres Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Unterschiedlicher Gesamteindruck - Grad ...

  • EU-Kommission

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic

    Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - Art. 5, 6, 10 und 25 Abs. 1 Buchst. d - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das einen runden Werbeträger wiedergibt - Älteres Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Unterschiedlicher Gesamteindruck - Grad ...

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster; Unterschiedlicher Gesamteindruck in Bezug auf ein älteres Gemeinschaftsgeschmacksmuster; Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers; Begriff des "informierten Benutzers; PepsiCo, Inc. gegen HABM

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster; Unterschiedlicher Gesamteindruck in Bezug auf ein älteres Gemeinschaftsgeschmacksmuster; Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers; Begriff des "informierten Benutzers; PepsiCo, Inc. gegen HABM

  • rechtsportal.de

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster; Unterschiedlicher Gesamteindruck in Bezug auf ein älteres Gemeinschaftsgeschmacksmuster; Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers; Begriff des "informierten Benutzers; PepsiCo, Inc. gegen HABM

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Zur Definition des Begriffes eines informierten Benutzers

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 4. Juni 2010 von PepsiCo gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 18. März 2010 in der Rechtssache T-9/07, Grupo Promer Mon Graphic SA/gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), PepsiCo, Inc.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 18. März 2010 in der Rechtssache T-9/07 (Grupo Promer Mon Graphic/HABM - PepsiCo), mit dem das Gericht einer Klage der Inhaberin des Gemeinschaftsgeschmacksmusters Nr. 53186-1 auf Aufhebung der Entscheidung ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 506
  • GRUR Int. 2012, 43
 
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Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 18.12.2008 - C-16/06

    Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

    Auszug aus EuGH, 20.10.2011 - C-281/10
    Eine solche Verfälschung muss sich aus den Akten offensichtlich ergeben, ohne dass eine neue Tatsachen- und Beweiswürdigung vorgenommen werden muss (Urteil vom 18. Dezember 2008, Les Éditions Albert René/HABM, C-16/06 P, Slg. 2008, I-10053, Randnr. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    Auszug aus EuGH, 20.10.2011 - C-281/10
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass ein Rechtsmittelführer angesichts des Ausnahmecharakters einer Rüge der Tatsachenverfälschung nach Art. 256 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Art. 112 § 1 Abs. 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichtshofs insbesondere genau angeben muss, welche Tatsachen das Gericht verfälscht haben soll, und die Beurteilungsfehler darlegen muss, die das Gericht seines Erachtens zu dieser Verfälschung veranlasst haben (vgl. u. a. Urteil vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 50).
  • EuG, 18.03.2010 - T-9/07

    Das Gericht erlässt sein erstes Urteil zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster

    Auszug aus EuGH, 20.10.2011 - C-281/10
    (im Folgenden: PepsiCo) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 18. März 2010, Grupo Promer Mon Graphic/HABM - PepsiCo (Wiedergabe eines runden Werbeträgers) (T-9/07, Slg. 2010, II-0000, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem der Klage der Grupo Promer Mon Graphic SA (im Folgenden: Grupo Promer) auf Aufhebung der Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 27. Oktober 2006 (Sache R 1001/2005-3) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Grupo Promer und PepsiCo (im Folgenden: streitige Entscheidung) stattgegeben wurde.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-470/00

    Parlament / Ripa di Meana u.a.

    Auszug aus EuGH, 20.10.2011 - C-281/10
    Die Würdigung der Tatsachen ist, sofern der dem Gericht unterbreitete Vortrag nicht verfälscht wird, daher keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegt (Urteil vom 29. April 2004, Parlament/Ripa di Meana u. a., C-470/00 P, Slg. 2004, I-4167, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus EuGH, 20.10.2011 - C-281/10
    Was drittens den Grad der Aufmerksamkeit des informierten Benutzers betrifft, ist zu beachten, dass dieser zwar nicht der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher ist, der ein Geschmacksmuster in der Regel als Ganzes wahrnimmt und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (vgl. entsprechend Urteil vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, Slg. 1999, I-3819, Randnrn.
  • EuGH, 15.04.2010 - C-38/09

    Schräder / CPVO - Rechtsmittel - Überprüfung durch den Gerichtshof - Verordnungen

    Auszug aus EuGH, 20.10.2011 - C-281/10
    PepsiCo verweist auf ein neueres Urteil des Gerichtshofs über Pflanzensorten (Urteil vom 15. April 2010, Schräder/CPVO, C-38/09 P, Slg. 2010, I-3209, Randnr. 77) und trägt vor, dass die akribische Prüfung der Unterschiede und Ähnlichkeiten der in Rede stehenden Geschmacksmuster, die das Gericht vorgenommen habe, über die Aufgabe des Gerichts nach Art. 61 Abs. 2 der Verordnung Nr. 6/2002 hinausgegangen sei.
  • EuGH, 05.07.2011 - C-263/09

    Der Inhaber eines Namens kann dessen Benutzung als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuGH, 20.10.2011 - C-281/10
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht dafür zuständig ist, die vom HABM vorgenommene Beurteilung der vom Antragsteller vorgebrachten Angaben einer vollen Rechtmäßigkeitsprüfung zu unterziehen (vgl. Urteil vom 5. Juli 2011, Edwin/HABM, C-263/09 P, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 52).
  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16

    Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier:

    Die dem Geschmacksmuster entsprechenden tatsächlich vertriebenen Erzeugnisse können zur Veranschaulichung verwendet werden, um die anhand der Beschreibung und der Darstellung in der Anmeldung bereits getroffenen Schlussfolgerungen zu bestätigen (vgl. EuGH, GRUR 2012, 506 Rn. 73 f. - PepsiCo/Grupo Promer).
  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14

    Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr

    Seine Kenntnisse und der Grad der Aufmerksamkeit sind zwischen denen eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers und denen eines Fachmanns anzusiedeln (zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster vgl. EuGH, Urteil vom 20. Oktober 2011 - C-281/10 P, Slg. 2011, I-10153 = GRUR 2012, 506 Rn. 53 und 59 - PepsiCo/Grupo Promer; EuG, GRUR-RR 2010, 425 Rn. 47 - Shenzhen Taiden und Bosch Security Systems; BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 55 - Kinderwagen II).

    Er nimmt, soweit möglich, einen direkten Vergleich der betreffenden Geschmacksmuster bzw. Designs vor (zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster vgl. EuGH, GRUR 2012, 506 Rn. 55 - PepsiCo/Grupo Promer; GRUR 2013, 178 Rn. 54 - Neuman und Baena Grupo; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - C-345/13, GRUR 2014, 774 Rn. 26 = WRP 2014, 1042 - KMF/Dunnes).

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

    Seine Kenntnisse und der Grad seiner Aufmerksamkeit sind zwischen denen eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers und denen eines Fachmanns anzusiedeln (vgl. EuGH, Urteil vom 20. November 2011 - C281/10, GRUR 2012, 506 Rn. 59 - PepsiCo/Grupo Promer).
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