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   BAG, 28.01.1955 - GS 1/54   

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https://dejure.org/1955,102
BAG, 28.01.1955 - GS 1/54 (https://dejure.org/1955,102)
BAG, Entscheidung vom 28.01.1955 - GS 1/54 (https://dejure.org/1955,102)
BAG, Entscheidung vom 28. Januar 1955 - GS 1/54 (https://dejure.org/1955,102)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Durchführung eines Streiks durch eine Gewerkschaft - Ermessen eines Arbeitgebers über die Wiedereinstellung von Arbeitnehmern bei Fehlen einer vertraglichen Wiedereinstellungsklausel - Durchführung eines Streiks ohne fristgemäße vorherige Kündigung - Streik um bessere ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • BAGE 1, 291
  • NJW 1955, 882
  • BB 1955, 454
  • DB 1955, 725
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 13.02.1911 - VI 652/09

    Boykott. Schadenhaftung; Verlagshandlung und Druckerei

    Auszug aus BAG, 28.01.1955 - GS 1/54
    Eine Haftung der Gewerkschaft aus "Verleitung zum Vertragsbruch" - diese Verleitung liegt nach dieser Ansicht natürlich vor - wird aber für die Regelfälle abgelehnt, da es an einem gesetzlich begründeten Haftungstatbestand fehle, insbesondere § 826 BGB nicht anzuwenden sei (vgl. dazu neuerdings Herrmann, GRUR 1955, 21 mit Angaben; Enneccerus-Lehmahn, Schuldrecht § 236 III 3 c; RGZ 51, 369; 54, 255; 76, 35).
  • RG, 26.03.1903 - VI 351/02

    Arbeiteraussperrung.

    Auszug aus BAG, 28.01.1955 - GS 1/54
    Eine Haftung der Gewerkschaft aus "Verleitung zum Vertragsbruch" - diese Verleitung liegt nach dieser Ansicht natürlich vor - wird aber für die Regelfälle abgelehnt, da es an einem gesetzlich begründeten Haftungstatbestand fehle, insbesondere § 826 BGB nicht anzuwenden sei (vgl. dazu neuerdings Herrmann, GRUR 1955, 21 mit Angaben; Enneccerus-Lehmahn, Schuldrecht § 236 III 3 c; RGZ 51, 369; 54, 255; 76, 35).
  • RG, 29.05.1902 - VI 50/02

    Schadensersatzpflicht aus §§ 823. 824. 826 B.G.B.

    Auszug aus BAG, 28.01.1955 - GS 1/54
    Eine Haftung der Gewerkschaft aus "Verleitung zum Vertragsbruch" - diese Verleitung liegt nach dieser Ansicht natürlich vor - wird aber für die Regelfälle abgelehnt, da es an einem gesetzlich begründeten Haftungstatbestand fehle, insbesondere § 826 BGB nicht anzuwenden sei (vgl. dazu neuerdings Herrmann, GRUR 1955, 21 mit Angaben; Enneccerus-Lehmahn, Schuldrecht § 236 III 3 c; RGZ 51, 369; 54, 255; 76, 35).
  • BSG, 19.04.2016 - B 1 KR 33/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung für Krankenhausbehandlung -

    Mag eine besondere Ausprägung des Grundsatzes der Waffengleichheit trotz genuin ungleicher Waffen der Kontrahenten noch als "Kampfparität" im Arbeitskampfrecht verwendbar sein (vgl Art. 9 Abs. 3 GG; hierzu zB BAGE 1, 291 und BVerfG NJW 2014, 1874 RdNr 36) , so verliert es bei einer weiteren Ausweitung - etwa auf Mittel zum Ausgleich ungleicher Machtverhältnisse (vgl Bartholomeyczik, AcP 166 , 30, 65 ff) - völlig an Substanz .
  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

    (cc) Der Begriff der Sozialadäquanz für die rechtliche Bewertung koalitionsgemäßer Betätigung stammt aus dem Arbeitskampfrecht und wurde bereits in der ersten Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1955 entwickelt, die sich mit der Rechtmäßigkeit des Streiks befasste (BAG GS 28. Januar 1955 - GS 1/54 - BAGE 1, 291).

    Dort ist ein sozialinadäquater Streik als "nach seinen Mitteln oder seinen Zielen oder der Unverhältnismäßigkeit von Mittel und Ziel ... (Eingriff in die Gewerbebetriebe der Arbeitgeber nach § 823 Abs. 1 BGB)..." (BAG GS 28. Januar 1955 - GS 1/54 - BAGE 1, 291, 300, detailliert zum Streik S. 306 f.) bezeichnet worden.

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Im Beschluß vom 28. Januar 1955 (BAGE 1, 291) erkannte er Streiks, die um günstigere tarifliche Regelungen der Arbeitsbedingungen geführt werden, grundsätzlich als rechtmäßig an.
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