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Rechtsprechung
   BSG, 25.04.1979 - GS 1/78   

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BSG, 25.04.1979 - GS 1/78 (https://dejure.org/1979,9412)
BSG, Entscheidung vom 25.04.1979 - GS 1/78 (https://dejure.org/1979,9412)
BSG, Entscheidung vom 25. April 1979 - GS 1/78 (https://dejure.org/1979,9412)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsverpflichtung - Unterhaltsbeitragspflicht - Abweichung von der Rechtsprechung eines Senats - Besetzung des Senats - Ehrenamtliche Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 48, 146
  • MDR 1979, 1052
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (28)

  • BSG, 29.07.1976 - 4 RJ 111/75

    Unterhaltsverpflichtung - Leistung eines Beitrags zum Unterhalt - Ehegesetz

    Auszug aus BSG, 25.04.1979 - GS 1/78
    Dafür bezieht sich das Berufungsgericht auf die Rechtsprechung des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG): Urteil vom 28. Juni 1972 - 4 RJ 145/71 = SozR Nr. 63 zu § 1265 RVO; Urteil vom 29. Juli 1976 - 4 RJ 111/75 = SozR 2200 § 1265 Nr. 21; Urteil vom 26. Oktober 1976 - 4 RJ 117/76 = Breithaupt 1977, 426.

    Die Meinung, daß der Unterhaltsbeitrag des Versicherten an die von ihm gleichschuldig geschiedene Frau (§ 60 EheG), der von einer richterlichen Billigkeitsentscheidung abhängig ist, der "Unterhaltsverpflichtung" iS des § 1265 Satz 2 RVO unterzuordnen sei, ist mit den Begründungen des Urteils BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 21 und des Urteils vom 26. Oktober 1976 - 4 RJ 117/76 = Breithaupt 1977, 426 - unvereinbare.

    Der 4. Senat des BSG hat in SozR 2200 § 1265 Nr. 21 gemeint, die Auslegung, die er dem Begriff "Unterhaltsverpflichtung" in § 1265 Satz 2 RVO gegeben habe, sei vom Gesetzgeber "gebilligt" worden; denn dieser habe bei der Gesetzesänderung - gemeint ist die Verabschiedung des RRG - in Kenntnis der Rechtsprechung an dem Begriff festgehalten.

  • BSG, 24.11.1960 - 10 RV 351/58
    Auszug aus BSG, 25.04.1979 - GS 1/78
    Genauso ist ausgesprochen worden, daß der Unterhaltsbeitrag gemäß § 60 EheG Unterhalt "nach den eherechtlichen Vorschriften" iS des § 42 Abs. 1 Satz 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG) ist (BSGE 13, 166, 168 f.).

    Die vorgetragenen Zweifel (Wilke, VersorgB 1952, 62; aber jetzt: Wilke/Wunderlich, Bundesversorgungsgesetz, 4. Aufl 1973, III 1 c zu § 42; Schur, SGb, 1957, 39; Kraus, KOV 1957, 44; außerdem: BMA 16.2.1954 BVBl 1954, 38 Nr. 21) sind seit BSGE 13, 166 verstummt (jetzt: Verwaltungsvorschrift Nr. 3 b zu § 42 BVG).

  • BSG, 26.10.1976 - 4 RJ 117/76

    Unterhaltsverpflichtung - Verpflichtung zu Beitrag zum Unterhalt - Ehegesetz

    Auszug aus BSG, 25.04.1979 - GS 1/78
    Dafür bezieht sich das Berufungsgericht auf die Rechtsprechung des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG): Urteil vom 28. Juni 1972 - 4 RJ 145/71 = SozR Nr. 63 zu § 1265 RVO; Urteil vom 29. Juli 1976 - 4 RJ 111/75 = SozR 2200 § 1265 Nr. 21; Urteil vom 26. Oktober 1976 - 4 RJ 117/76 = Breithaupt 1977, 426.

    Die Meinung, daß der Unterhaltsbeitrag des Versicherten an die von ihm gleichschuldig geschiedene Frau (§ 60 EheG), der von einer richterlichen Billigkeitsentscheidung abhängig ist, der "Unterhaltsverpflichtung" iS des § 1265 Satz 2 RVO unterzuordnen sei, ist mit den Begründungen des Urteils BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 21 und des Urteils vom 26. Oktober 1976 - 4 RJ 117/76 = Breithaupt 1977, 426 - unvereinbare.

  • BSG, 02.06.1976 - 1 RA 57/75

    Eheleute - Versicherung des Ehemannes - Hinterbliebenenrente - Scheidung in der

    Auszug aus BSG, 25.04.1979 - GS 1/78
    Das "Verpflichtetsein" - daß Unterhalt "geschuldet" wird - könnte hinter dem Leistenmüssen zurückbleiben (dazu: Urteil vom 31. Juli 1968 - 4 RJ 373/67; SozR Nrn 45, 65 zu § 1265 RVO; Knörl, EhrRi in SGb - Beilage - 1974, 27, 41; BSGE 20, 1, 5 und SozR 2200 § 1265 Nr. 20: zur Realisierbarkeit und Rechtshängigkeit des Unterhaltsanspruchs), Doch gibt diese Überlegung des 4. Senats im gegenwärtigen Zusammenhang keinen rechten Sinn.

    Sonach ist hier Unterhaltsverpflichtung gleichbedeutend mit dem Leistenmüssen "nach den Vorschriften des EheG" (ebenso BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 20 S 64).

  • BVerfG, 03.11.1965 - 2 BvR 246/62

    RVerfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 222 Abs. 1 Nr. 3 AO

    Auszug aus BSG, 25.04.1979 - GS 1/78
    Darauf darf jedoch nur gebaut werden, wenn ein Gesetz seit längerem, in ständiger Übung einheitlich erläutert worden ist (BVerfG NJW 1966, 295, 296; 1967, 197, 198; BSGE 20, 233, 237 f.; 33, 112, 115; BVerwG NJW 1967, 946 f.; Buchholz Nr. 47 zu 421.0 Prüfungswesen; BAG DB 1974, 1071; ferner für eine im Zweifel der Tradition folgende Gesetzesanwendung: Hruschka, Festschrift für Larenz, 1973, 181, 186 ff, 192 f.).
  • BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Bestimmung außergewöhnlicher

    Auszug aus BSG, 25.04.1979 - GS 1/78
    Darauf darf jedoch nur gebaut werden, wenn ein Gesetz seit längerem, in ständiger Übung einheitlich erläutert worden ist (BVerfG NJW 1966, 295, 296; 1967, 197, 198; BSGE 20, 233, 237 f.; 33, 112, 115; BVerwG NJW 1967, 946 f.; Buchholz Nr. 47 zu 421.0 Prüfungswesen; BAG DB 1974, 1071; ferner für eine im Zweifel der Tradition folgende Gesetzesanwendung: Hruschka, Festschrift für Larenz, 1973, 181, 186 ff, 192 f.).
  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 27.64

    Alternatives Vorgehen zum Erstattungsbeschluss - Fehlen des

    Auszug aus BSG, 25.04.1979 - GS 1/78
    Darauf darf jedoch nur gebaut werden, wenn ein Gesetz seit längerem, in ständiger Übung einheitlich erläutert worden ist (BVerfG NJW 1966, 295, 296; 1967, 197, 198; BSGE 20, 233, 237 f.; 33, 112, 115; BVerwG NJW 1967, 946 f.; Buchholz Nr. 47 zu 421.0 Prüfungswesen; BAG DB 1974, 1071; ferner für eine im Zweifel der Tradition folgende Gesetzesanwendung: Hruschka, Festschrift für Larenz, 1973, 181, 186 ff, 192 f.).
  • BSG, 10.03.1964 - 9 RV 14/63

    Anrechnungsfreiheit des Sterbegeldes auf das Bestattungsgeld - Vermeidung von

    Auszug aus BSG, 25.04.1979 - GS 1/78
    Darauf darf jedoch nur gebaut werden, wenn ein Gesetz seit längerem, in ständiger Übung einheitlich erläutert worden ist (BVerfG NJW 1966, 295, 296; 1967, 197, 198; BSGE 20, 233, 237 f.; 33, 112, 115; BVerwG NJW 1967, 946 f.; Buchholz Nr. 47 zu 421.0 Prüfungswesen; BAG DB 1974, 1071; ferner für eine im Zweifel der Tradition folgende Gesetzesanwendung: Hruschka, Festschrift für Larenz, 1973, 181, 186 ff, 192 f.).
  • BSG, 26.08.1971 - 9 RV 436/68

    Feststellung der Beschädigten-Grundrente

    Auszug aus BSG, 25.04.1979 - GS 1/78
    Darauf darf jedoch nur gebaut werden, wenn ein Gesetz seit längerem, in ständiger Übung einheitlich erläutert worden ist (BVerfG NJW 1966, 295, 296; 1967, 197, 198; BSGE 20, 233, 237 f.; 33, 112, 115; BVerwG NJW 1967, 946 f.; Buchholz Nr. 47 zu 421.0 Prüfungswesen; BAG DB 1974, 1071; ferner für eine im Zweifel der Tradition folgende Gesetzesanwendung: Hruschka, Festschrift für Larenz, 1973, 181, 186 ff, 192 f.).
  • BSG, 28.01.1972 - 5 RKn 13/70

    Subsidiarität von Witwenansprüchen - Wiederaufgelebte Witwenrente -

    Auszug aus BSG, 25.04.1979 - GS 1/78
    Er entstehe also nicht erst mit der richterlichen Entscheidung, die eine auf § 60 EheG gestützte Klageforderung anordne (ebenso SozEntsch BSG V § 1265 Nr. 34; vgl. ferner BSGE 30, 220 BSG in NJW 1972, 735 mit Anm. von Trolldenier in NJV 1972, 1453).
  • BFH, 24.02.1961 - VI 84/60 U

    Einordnung der"gesetzlich unterhaltsberechtigten" Personen im Sinne des

  • BFH, 04.10.1968 - III 159/65

    Verminderung der Vermögensabgabe wegen Rentenzahlungen an eine geschiedene

  • BFH, 13.07.1973 - VI R 108/72

    Unterhaltsbeiträge - Abzugsverbot - Sonderausgaben

  • BSG, 28.06.1972 - 4 RJ 145/71

    Unterhaltsverpflichtung - Beitrag zum Unterhalt - Verpflichtung

  • BSG, 19.08.1976 - 11 RA 110/75

    Waisenrentenberechtigt - Scheidung

  • RG, 13.03.1911 - IV 217/10

    Unterhaltsanspruch; Ehegatte und Kinder

  • BSG, 25.05.1976 - 5 RJ 343/74

    Unterhaltsverpflichtung des früheren Ehemannes - Geschiedene Frau -

  • BSG, 12.12.1974 - 1 RA 125/74

    Unterhaltshilfe - Erwerbsunfähigkeit - Geschiedene Frau - Unterhalt -

  • BSG, 17.12.1969 - 5 RKn 81/67

    Subsidarität von Rentenansprüchen - Wiederaufgelebte Witwenrente -

  • BSG, 28.11.1975 - 4 RJ 107/75

    Unterhaltsverpflichtung - Eheleute - Unterhaltsvereinbarung - Unterhalt an

  • RG, 22.12.1939 - VII 139/39

    1. Ist entsprechende Rechtsanwendung (Rechtsanalogie) auch beim Vorliegen eines

  • BSG, 22.04.1955 - GS 1/55

    Unterzeichnung eines Urteils allein durch die Berufsrichter - Notwendigkeit der

  • BSG, 27.06.1963 - GS 5/61

    Hinterbliebenenrente - Unterhaltsleistungspflicht des Vestorbenen im Zeitpunkt

  • BSG, 21.12.1971 - GS 4/71

    Anfragen zu gerichtlichen Rechtsansichten - Senatsbesetzung - Rentenansprüche -

  • BSG, 18.11.1977 - 5 RJ 24/76

    Zulassung der Sprungrevision - Nachträglicher Beschluß - Ehrenamtlicher Richter -

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

  • BSG, 23.04.1965 - 12 RJ 250/62
  • BSG, 31.07.1968 - 4 RJ 373/67
  • BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 2/84

    Ablehnung eines Rentenantrages - Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung - Rücknahme

    Sie sei erst mit dem Beschluß des Großen Senats (GS) des BSG vom 25. April 1979 (BSGE 48, 146 SozR 2200 § 1265 Nr. 41) aufgegeben worden.

    Das widerspricht dem Beschluß des GS des BSG vom 25. April 1979 (BSGE 48, 146 = SozR 2200 § 1265 Nr. 41).

    Die nachträgliche Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch den Beschluß des GS vom 25. April 1979 (BSGE 48, 146 = SozR 2200 § 1265 Nr. 41) hat ohne eine Änderung der maßgebenden Rechtsgrundlagen (insbesondere § 1265 Satz 2 RVO und § 60 EheG) und der ihnen zugrunde liegenden rechtlichen und sozialen Erwägungen ersichtlich der Korrektur der entgegenstehenden Rechtsprechung eines Senats des BSG gedient.

  • BSG, 24.06.1985 - GS 1/84

    Das "Prinzip des halben Bruttolohns" ist bei der Grundlohnbestimmung einer

    Auch wenn eine Divergenzlage nicht allein deshalb entfallen muß, weil die maßgebliche Rechtsfrage in verschiedenen Vorschriften geregelt ist (vgl dazu GS in BSGE 29, 222, 229 [BSG 08.05.1969 - 11 RA 224/67]; 44, 151, 154; 48, 146, 151; 49, 175, 178), ggf. auch war, falls ein identischer Regelungszusammenhang erhalten geblieben ist, sind die Unterschiede zwischen § 313a RVO a.F. und § 180 Abs. 4 RVO nF nach Wortlaut, Inhalt und Systematik derart, daß die Vorschriften hinsichtlich ihrer die aufgeworfene Rechtsfrage betreffenden Regelungen keine Gleichartigkeit i.S. des § 42 SGG mehr aufweisen.

    Schließlich ist das Anfrageverfahren in der rechtlich zulässigen Weise vom 12. Senat durchgeführt und mit der ablehnenden Antwort des 3. Senatsverfahrensrechtlich wirksam beendet worden (vgl GS in BSGE 34, 1, 3 [BSG 21.12.1971 - GS 4/71]; 48, 146, 149).

  • BSG, 16.12.1981 - GS 3/78

    Arbeitsunfähigkeit - Voraussetzung einer Ausfallzeit - Begriff der

    tenversicherung ausgelegt wurde (zur Kenntnis des Gesetzgebers von längerer ständiger Rechtsprechung: BSGE 48, 146, 159 = SozR 2200 5 1265 Nr hl).
  • BSG, 22.07.1992 - 13 RJ 17/91

    Sozialversicherung - Witwenrente - Unterhalt - Getrenntleben - Gleichheitssatz -

    Vielmehr ist die in § 1265 Abs. 1 Satz 1 RVO zum Ausdruck kommende Unterhaltsersatzfunktion dieser Rente nur weiter gelockert worden, und zwar für Frauen, bei denen ehebedingte Lücken in den eigenen Rentenanwartschaften unterstellt werden konnten und deren Lebenssituation sowohl im Zeitpunkt der Scheidung als auch nach Eintritt des Versicherungsfalles (Tod des Versicherten) die Möglichkeit eines ausreichenden Anwartschaftserwerbs durch berufliche Tätigkeit regelmäßig nicht mehr zuließ (vgl § 1265 Abs. 1 Satz 2 Nrn 2 und 3 RVO; dazu allgemein BSGE 48, 146, 156 f = SozR 2200 § 1265 Nr. 41, S 137 f mwN).
  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 4/05 R

    Geschiedenenwitwenrente - Ermittlung des angemessenen Unterhalts - letzter

    Insoweit kommt allein ein Unterhaltsbeitrag nach § 60 EheG in Betracht, der einen Unterhaltsanspruch in diesem Sinne darstellt (vgl BSG Großer Senat BSGE 48, 146 = SozR 2200 § 1265 Nr. 41).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 N 1.84

    Erforderliche gleichbleibende Besetzung der Richterbank im

    Diesen Mangel in der Besetzung der Richterbank hat das Bundesverwaltungsgericht von Amts wegen zu beachten (vgl. hierzu auch BVerfGE 54, 159 ; BFHE 124, 130 ; 128, 27 ; 129, 246; BSGE 34, 1 ; 48, 146 , 49, 175 ).
  • BSG, 19.01.1989 - 4 RA 16/88

    Anspruch auf Geschiedenen-Witwenrente bei Unterhaltsverzicht

    Daß bei Ausklammerung des Unterhaltsverzichts auch die Voraussetzungen dieses Teiles der Vorschrift erfüllt wären, liegt auf der Hand: Nachdem der Große Senat des BSG (GS) mit Beschluß vom 25. April 1979 (BSGE 48, 146 = SozR 2200 § 1265 Nr. 41) entschieden hat, die Unterhaltsbeitragspflicht nach § 60 EheG sei eine Unterhaltsverpflichtung iS des § 42 Satz 2 Nr. 1 AVG (§ 1265 Satz 2 Nr. 1) idF des Rentenreformgesetzes (RRG) vom 16. Oktober 1972 (BGBl I 1965), ist auch in bezug hierauf ein ausreichendes Leistungsvermögen des Versicherten sowie weiter zu unterstellen, daß die Klägerin als frühere Ehefrau keine Erträgnisse aus einer Erwerbstätigkeit hatte (BSGE 42, 56, 58 = SozR 2200 § 1265 Nr. 18; ferner SozR aaO Nr. 59); daß die Klägerin andere Einkünfte als aus ihrem Beschäftigungsverhältnis gehabt habe, ist nach den unbeanstandeten Feststellungen des LSG nicht ersichtlich.

    Mit dieser "Härteregelung" sollte unter bestimmten neuen weiteren Voraussetzungen das sog Unterhaltsersatzprinzip abgeschwächt und der geschiedene Ehegatte nicht lediglich unter dem Blickpunkt einer fortwirkenden Unterhaltsverpflichtung in den rentenversicherungsrechtlichen Schutz einbezogen werden; es sollten im Ergebnis ua Haushaltsführung und Kinderbetreuung der Erwerbstätigkeit des Verdieners gleichgestellt werden (vgl GS in BSGE 48, 146, 156 f).

  • BSG, 24.11.1982 - 5a RKn 21/81
    Sie trägt vor, das Berufungsgericht habe sich auf den Beschluß des Großen Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. April 1979 (BSGE 48, 146) bezogen.

    Die Verpflichtung, einen solchen Unterhaltsbeitrag zu leisten, stellt nach der Entscheidung des Großen Senats des BSG (BSGE 48, 146 = SozR 2200 EUR.

  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 55/92

    Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau - Abrechnungsmethode des BSG

    Hinzu kommt, daß selbst im Falle einer Scheidung aus beiderseitigem gleichgewichtigen Verschulden nach Maßgabe des § 60 EheG ein Anspruch der Klägerin auf einen Unterhaltsbeitrag in Betracht gekommen wäre, was im Rahmen des § 1265 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RVO ausgereicht hätte (vgl. BSGE 48, 146 = SozR 2200 § 1265 Nr. 41; BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 94).
  • LSG Hessen, 25.06.1981 - L 6 J 534/79

    Geschiedenen-Witwenrente; Unterhaltsverpflichtung; angemessener Unterhalt;

    Die Unterhaltsbeitragspflicht nach EheG § 60 ist eine Unterhaltsverpflichtung i.S. des RVO § 1265 Satz 2 Nr. 1 (Anschluß an Urteil des BSG vom 25. April 1979 - GS 1//78 = SozR 2200 § 1265 Nr. 41).

    Zu dieser Vorschrift hat der Große Senat des BSG am 25. April 1979 (SozR 2200 § 1265 Nr. 41) entschieden, daß die Verpflichtung zum Unterhaltsbeitrag nach § 60 EheG eine Unterhaltsverpflichtung im Sinne dieser Bestimmung ist.

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 1/93

    Unterhaltsverzicht - Scheidung - Bedürftigkeit

  • BSG, 12.11.1980 - 1 RA 95/79

    Aufteilung der Hinterbliebenenrente - Dauer der Ehe - Unterhalt

  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 23/93

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der Versicherung des verstorbenen früheren

  • BSG, 19.01.1989 - 11a RA 72/87

    Anspruch auf Geschiedenen-Witwenrente bei Unterhaltsverzicht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2012 - L 18 KN 39/10

    Rentenversicherung

  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 15/94

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Vorliegen einer Pflicht des Versicherten zur

  • BSG, 25.10.1979 - 4 RJ 129/78

    Unterhaltsverpflichtung - Scheidungsfolgenrecht - DDR

  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2011 - L 10 R 1778/11
  • BSG, 23.11.1988 - 4a RJ 55/87
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Rechtsprechung
   BAG, 24.08.1979 - GS 1/78   

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BAG, 24.08.1979 - GS 1/78 (https://dejure.org/1979,650)
BAG, Entscheidung vom 24.08.1979 - GS 1/78 (https://dejure.org/1979,650)
BAG, Entscheidung vom 24. August 1979 - GS 1/78 (https://dejure.org/1979,650)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist nach ihrem Ablauf - Eingang des Verlängerungsantrags bei Gericht vor Fristablauf - Begriff des "Existentwerdens" - Kompetenzen des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG 1979 § 66 Abs. 1 S. 4; ArbGG 1979 § ... 74 Abs. 1 S. 2; ZPO § 329 Abs. 2 S. 1; ZPO § 270 Abs. 3; ZPO § 519 Abs. 2 S. 2; ZPO § 554 Abs. 2 S. 2; VwGO § 124 Abs. 3; VwGO § 139 Abs. 1 S. 2; FGO § 120 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BAGE 32, 71
  • NJW 1980, 309
  • MDR 1980, 171
  • VersR 1980, 445
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 31.01.1952 - IV ZR 104/51

    Urteilsnichtigkeit nach AllHohKomG 13

    Auszug aus BAG, 24.08.1979 - GS 1/78
    In seiner sofortigen Beschwerde vertritt der Prozeßbevollmächtigte der Kläger unter Berufung auf BGHZ 4, 389 [399] die Auffassung, es könne zwar nicht genügen, daß der Verlängerungsantrag vor Ablauf der Frist bei dem Gericht eingegangen sei.

    Der Bundesgerichtshof hat in BGHZ 4, 389 [399] im Anschluß an eine frühere Rechtsprechung des Reichsgerichts ausgeführt:.

    Das ältere Schrifttum hatte sich vielfach ohne Auseinandersetzung mit dem Problem BGHZ 4, 399 [BGH 31.01.1952 - IV ZR 104/51] angeschlossen.

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gebilligt haben: Rosenberg-Schwab , Zivilprozeßrecht, 12. Aufl., § 59 III 4, S. 313 zu Fußn. 40 (in Abweichung von der Vorauflage, § 59 III 4, S. 300 zu Fußn. 10, die BGHZ 4, 399 [BGH 31.01.1952 - IV ZR 104/51] gefolgt war); Schlosser-Waltjen , Anm. zu AP Nr. 27 zu § 519 ZPO [zu 1], sowie trotz einiger Bedenken Klemmer , Anm. zu AP Nr. 29 zu § 519 ZPO.

    Der Große Senat vermag sich der Rechtsansicht aus BGHZ 4, 399 [BGH 31.01.1952 - IV ZR 104/51] (oben zu C 1) aus folgenden Gründen nicht anzuschließen:.

    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 4, 399 [BGH 31.01.1952 - IV ZR 104/51]) hat seine Rechtsansicht darauf gestützt, daß die Verlängerungsverfügung in dem Augenblick rechtlich "existent" werde, in dem sie aus dem Bereich der Behörde heraus in die Außenwelt tritt; das könne bereits der Fall sein, wenn die Verfügung der Post zur Zustellung übergeben wird.

    Obgleich es bei Inkrafttreten des Rechtsprechungseinheitsgesetzes am 1. Juli 1968 bereits eine gefestigte von BGHZ 4, 399 [BGH 31.01.1952 - IV ZR 104/51] abweichende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gab, die der Bundesgerichtshof gekannt haben muß, hat er niemals den Gemeinsamen Senat angerufen.

    Nach einer in diesem Rechtsstreit eingeholten Auskunft des damaligen Präsidenten des Bundesgerichtshofs vom 2. Juli 1976 vertreten dessenungeachtet auch heute noch alle Senate des Bundesgerichtshofs die in der Entscheidung BGHZ 4, 399 [BGH 31.01.1952 - IV ZR 104/51] wiedergegebene Auffassung, wonach es zur Wirksamkeit der Verlängerungsverfügung genügt, wenn sie von der Geschäftsstelle noch innerhalb der ursprünglichen Frist zur Post gegeben worden ist.

  • BAG, 05.06.1975 - 2 AZR 403/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BAG, 24.08.1979 - GS 1/78
    Der Zweite Senat hat in seinemUrteil vom 5. Juni 1975 - 2 AZR 403/74 - AP Nr. 29 zu § 519 ZPO - bestätigt, daß die Frist zur Begründung der Berufung im Verfahren nach ihrem Ablauf nicht mehr wirksam verlängert werden könne.

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gebilligt haben: Rosenberg-Schwab , Zivilprozeßrecht, 12. Aufl., § 59 III 4, S. 313 zu Fußn. 40 (in Abweichung von der Vorauflage, § 59 III 4, S. 300 zu Fußn. 10, die BGHZ 4, 399 [BGH 31.01.1952 - IV ZR 104/51] gefolgt war); Schlosser-Waltjen , Anm. zu AP Nr. 27 zu § 519 ZPO [zu 1], sowie trotz einiger Bedenken Klemmer , Anm. zu AP Nr. 29 zu § 519 ZPO.

    Darauf hat insbesondere der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts anschaulich und zutreffend hingewiesen (AP Nr. 27 zu § 519 ZPO [zu 1 der Gründe]; Klemmer, Anm. zu AP Nr. 29 zu § 519 ZPO [zu 4., Bl. 6 R]).

    Das trifft jedoch weder für § 190 BGB noch für die neueren Verfahrensordnungen bei den Finanz-, Verwaltungs- und Sozialgerichten zu (vgl. hierzu bei Klemmer, Anm. zu AP Nr. 29 zu § 519 ZPO [zu 3, Bl. 4 R], der auch auf die österreichische ZPO verweist).

    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte in seinem Urteil vom 5. Juni 1975 (AP Nr. 29 zu § 519 ZPO [zu 2 c der Gründe]) eine Rechtsbereinigung durch Richterrecht deshalb abgelehnt, weil er hoffte, der Gesetzgeber der Vereinfachungsnovelle werde das Problem klären.

    Die Zurückhaltung der Rechtsprechung, die der Zweite Senat in der Entscheidung AP Nr. 29 zu § 519 ZPO geübt hat, ist deswegen nicht mehr angebracht.

  • BAG, 26.03.1973 - 3 AZB 11/73

    Verlängerung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels - Wirksamkeit -

    Auszug aus BAG, 24.08.1979 - GS 1/78
    Im Gegensatz zum Bundesgerichtshof haben sie jedoch entschieden, daß die Verlängerungsverfügung nur wirksam wird, wenn sie dem Rechtsmittelkläger vor Ablauf der Begründungsfrist bekanntgegeben wird, was formlos - mündlich, telefonisch oder schriftlich - geschehen kann (so:Urteil des Ersten Senats vom 17. Februar 1961 - 1 AZR 287/59 - AP Nr. 16 zu § 519 ZPO;Urteil des Zweiten Senats vom 19. Juni 1969 - 2 AZR 407/68 - AP Nr. 3 zu § 236 ZPO;Beschluß des Dritten Senats vom 26. März 1973 - 3 AZB 11/73 - AP Nr. 27 zu § 519 ZPO - und Beschluß des Fünften Senatsvom 20. März 1974 - 5 AZB 3/74 - AP Nr. 28 zu § 519 ZPO).

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gebilligt haben: Rosenberg-Schwab , Zivilprozeßrecht, 12. Aufl., § 59 III 4, S. 313 zu Fußn. 40 (in Abweichung von der Vorauflage, § 59 III 4, S. 300 zu Fußn. 10, die BGHZ 4, 399 [BGH 31.01.1952 - IV ZR 104/51] gefolgt war); Schlosser-Waltjen , Anm. zu AP Nr. 27 zu § 519 ZPO [zu 1], sowie trotz einiger Bedenken Klemmer , Anm. zu AP Nr. 29 zu § 519 ZPO.

    Darauf hat insbesondere der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts anschaulich und zutreffend hingewiesen (AP Nr. 27 zu § 519 ZPO [zu 1 der Gründe]; Klemmer, Anm. zu AP Nr. 29 zu § 519 ZPO [zu 4., Bl. 6 R]).

  • BVerwG, 17.12.1959 - VI C 70.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 24.08.1979 - GS 1/78
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dann in BVerwGE 10, 75 [76 f.] entschieden, daß die Revisionsbegründungsfrist auf einen vor ihrem Ablauf gestellten Antrag wirksam verlängert werden kann, ohne daß es darauf ankommt, wann der Vorsitzende die Verlängerung der Frist verfügt.

    Dieser Schritt muß jedoch in Rechtsanalogie zu den öffentlich-rechtlichen Verfahrensordnungen im Wege richterlicher Rechtsfortbildung getan werden, genauso wie ihn unter allgemeiner Billigung das Bundesverwaltungsgericht durch sein Urteil vom 17. Dezember 1959 (BVerwGE 10, 75 [77]) getan hat.

  • BGH, 06.10.1976 - VIII ZB 27/76

    Möglichkeit der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist im Zivilprozess nach

    Auszug aus BAG, 24.08.1979 - GS 1/78
    Die Verlängerung einer bereits abgelaufenen Frist hält der Bundesgerichtshof für unmöglich (vgl.Beschluß vom 6. Oktober 1976 - VIII ZB 27/76 - VersR 1977, 80;Beschluß vom 19. September 1977 - II ZB 5/77 - AP Nr. 30 zu § 519 ZPO;Beschluß vom 20. Dezember 1977 - VI ZB 5/77 - VersR 1978, 349 m.w.N., unter Hinweis auf eine gefestigte Rechtsprechung;Beschluß vom 7. November 1978 - VI ZB 8/78 - VersR 1979, 180).

    Die Verfechter des Rechtssatzes, eine Frist könne nach ihrem Ablauf nicht mehr wirksam verlängert werden, verweisen auf den Wortlaut des § 519 Abs. 2 ZPO - entsprechend: § 554 Abs. 2 ZPO - (vgl. z.B. BGH, VersR 1977, 80 [81]).

  • BGH, 19.09.1977 - II ZB 5/77

    Verstreichen der Berufungsbegründungsfrist - Unterbrechung der Frist zur

    Auszug aus BAG, 24.08.1979 - GS 1/78
    Die Verlängerung einer bereits abgelaufenen Frist hält der Bundesgerichtshof für unmöglich (vgl.Beschluß vom 6. Oktober 1976 - VIII ZB 27/76 - VersR 1977, 80;Beschluß vom 19. September 1977 - II ZB 5/77 - AP Nr. 30 zu § 519 ZPO;Beschluß vom 20. Dezember 1977 - VI ZB 5/77 - VersR 1978, 349 m.w.N., unter Hinweis auf eine gefestigte Rechtsprechung;Beschluß vom 7. November 1978 - VI ZB 8/78 - VersR 1979, 180).

    Das neuere Schrifttum tritt überwiegend dafür ein, im Bereich der ZPO dem Vorbild der öffentlich-rechtlichen Verfahrensordnungen zu folgen und das "Dogma" preiszugeben, daß eine Frist nur vor ihrem Ablauf verlängert werden könne (so: Vollkommer , Rechtspfleger 1974, 337 und Anm. zu AP Nr. 28 zu § 519 ZPO [zu II 2]; Egon Schneider , MDR 1978, 177 und 1975, 496; A. Blomeyer , MDR 1975, 765; Hartmann , NJW 1978, 1457 [1463 zu IV 1]; Späth, VersR 1978, 327 und 701).

  • BGH, 05.07.1954 - IV ZR 69/54

    Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist

    Auszug aus BAG, 24.08.1979 - GS 1/78
    Für den praktisch häufigen Fall, daß der Rechtsmittelkläger kurz vor Fristablauf fernmündlich über die Verlängerung unterrichtet wird, verlangt auch der Bundesgerichtshof, daß die Nachricht den Rechtsmittelkläger vor Fristablauf erreicht, weil in diesem Fall die Verfügung erst mit dem Telefongespräch den Gerichtsbereich verläßt (vgl. BGHZ 14, 148 = NJW 1954, 1604 und LM Nr. 2 zu § 329 ZPO; dazu Vollkommer, Anm. zu AP Nr. 28 zu § 519 ZPO [zu I 2 b]).
  • BGH, 01.06.1956 - V ZB 8/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 24.08.1979 - GS 1/78
    Nach unbestrittener Auffassung ist unter einer Verlängerung im Sinne des § 190 BGB sowohl die Verlängerung einer noch laufenden als auch die einer bereits abgelaufenen Frist zu verstehen (vgl. z.B.: Staudinger-Coing, BGB, 11. Aufl., § 190 Rz 1 und BGHZ 21, 43 [46]).
  • OLG Hamm, 26.11.1974 - 9 U 66/74
    Auszug aus BAG, 24.08.1979 - GS 1/78
    Das neuere Schrifttum tritt überwiegend dafür ein, im Bereich der ZPO dem Vorbild der öffentlich-rechtlichen Verfahrensordnungen zu folgen und das "Dogma" preiszugeben, daß eine Frist nur vor ihrem Ablauf verlängert werden könne (so: Vollkommer , Rechtspfleger 1974, 337 und Anm. zu AP Nr. 28 zu § 519 ZPO [zu II 2]; Egon Schneider , MDR 1978, 177 und 1975, 496; A. Blomeyer , MDR 1975, 765; Hartmann , NJW 1978, 1457 [1463 zu IV 1]; Späth, VersR 1978, 327 und 701).
  • LG Hagen, 29.07.1974 - 1 S 221/74
    Auszug aus BAG, 24.08.1979 - GS 1/78
    Diese neue Richtung des Schrifttums findet Gefolgschaft in der Rechtsprechung einzelner Instanzgerichte (vgl. Landgericht Mainz, Rechtspfleger 1974, 368 = MDR 1975, 61 Nr. 63; Landgericht Krefeld , MDR 1977, 850 und Landgericht Hagen, NJW 1974, 2323).
  • LG Krefeld, 17.05.1977 - 6 S 3/77
  • LG Mainz, 12.02.1974 - 3 S 257/73
  • BGH, 20.12.1977 - VI ZB 5/77

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - Verlängerungsantrag - Fristablauf -

  • BGH, 07.11.1978 - VI ZB 8/78

    Zulässigkeit der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist nach deren Ablauf

  • BAG, 20.03.1974 - 5 AZB 3/74

    Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist - Verfügung - Wirksamkeit -

  • BAG, 19.06.1969 - 2 AZR 407/68

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist -

  • BAG, 17.02.1961 - 1 AZR 287/59

    Revisionsinstanz - Amtsprüfung - Zulässigkeit der Berufung - Rechtsmittelkläger -

  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

  • BGH, 18.03.1982 - GSZ 1/81

    Zur Zulässigkeit der Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist nach deren

    Nachdem auch der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts sich für eine Auslegung dieser Vorschriften im Anwendungsbereich des arbeitsgerichtlichen Verfahrens zugunsten des Rechtsmittelklägers entschieden hat (Beschluss vom 24. August 1979 - GS 1/78 = NJW 1980, 309), wird diese Rechtsfrage damit für alle Verfahrensordnungen einheitlich beantwortet.
  • BAG, 16.07.2008 - 7 ABR 13/07

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters -

    Allerdings hat der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem nicht tragenden Teil der Begründung seines Beschlusses vom 24. August 1979 (- GS 1/78 - BAGE 32, 71 = AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 66 Nr. 1, zu D III 4 c der Gründe) ausgeführt, dass man die Befugnis des Vorsitzenden zur nachträglichen Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist keinesfalls über die Monatsgrenze hinaus anerkennen werde können.
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Das muss aber einen Monat nach Ablauf der ursprünglichen Frist geschehen (BAG - Großer Senat - 24. August 1979 - GS 1/78 - BAGE 32, 71, zu D III 4 c der Gründe).
  • BAG, 10.09.1985 - 5 AZR 307/85

    Revisionsbegründungsfrist - Verlängerungsantrag - Zugang - Wiedereinsetzung

    Das genügte nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 32, 71 = AP Nr. 1 zu § 66 ArbGG 1979), um eine Verlängerung zu ermöglichen, die auch nach Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist noch wirksam erfolgen kann.

    Die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts beruhen auf der durch den Beschluß des Großen Senats vom 24. August 1979 (BAG 32, 71) aufgegebenen Rechtsprechung, eine wirksame Verlängerung von Rechtsmittelbegründungsfristen setze voraus, daß die Verlängerung vor Ablauf der Frist erfolgt und dem Rechtsmittelkläger auch bekannt wird.

    Mit der vorstehend vertretenen Ansicht setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu Erwägungen des Großen Senats in seinem Beschluß vom 24. August 1979 (BAG 32, 71 = AP Nr. 1 zu § 66 ArbGG 1979).

    In diesem Zusammenhang hat er folgendes ausgeführt (BAG 32, 71, 82 = AP Nr. 1 zu § 66 ArbGG 1979, zu D III 4 d).

  • BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 86/86

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht, worauf die Revision zutreffend hinweist, in dem Beschluß vom 24. August 1979 (GS 1/87 = NJW 1980, 309 ff. [BAG 24.08.1979 - GS - 1/78]) für das arbeitsgerichtliche Verfahren eine äußerste Grenze für die Fristverlängerung von einem Monat nach Ablauf der ursprünglichen Frist angenommen.
  • BAG, 27.09.1994 - 2 AZB 18/94

    Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung - Wiedereinsetzung

    In diesen Fällen kann das Gericht die Entscheidung über die Fristverlängerung auch nach deren Ablauf wirksam treffen (BAG GS Beschluß vom 24. August 1979, BAGE 32, 71 = AP Nr. 1 zu § 66 ArbGG 1979) oder eine kurze (z. B. dreitägige) Verlängerung der Frist einräumen, sofern dadurch keine Verzögerung des Rechtsstreits eintritt.
  • BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 452/93

    Wiedereinsetzung bei Poststreik

    Mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 32, 71 = AP Nr. 1 zu § 66 ArbGG 1979; BAG Urteil vom 10. September 1985, BAGE 49, 319 = AP Nr. 10 zu § 233 ZPO 1977) ist davon auszugehen, daß auch der Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist innerhalb dieser Frist beim Berufungsgericht eingehen muß.
  • BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 453/93

    Zahlung eines Nachteilsausgleichs

    Mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 32, 71 = AP Nr. 1 zu § 66 ArbGG 1979; BAG Urteil vom 10. September 1985, BAGE 49, 319 = AP Nr. 10 zu § 233 ZPO 1977) ist davon auszugehen, daß auch der Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist innerhalb dieser Frist beim Berufungsgericht eingehen muß.
  • BFH, 09.11.1990 - III R 103/88

    Frist für Antrag auf schriftliche Festsetzung der Berlinzulage kann nach

    b) Allerdings läßt die Rechtsprechung z.B. bei der Revisionsbegründungsfrist (§ 120 Abs. 1 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) bzw. der Rechtsmittelbegründungsfrist in anderen gerichtlichen Verfahrensordnungen (s. z.B. § 519 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung - ZPO - und § 139 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -), wo es ebenfalls um verlängerbare gesetzliche Fristen geht, eine rückwirkende Fristverlängerung auf Grund eines rechtzeitig gestellten Fristverlängerungsantrags zu (s. z.B. Beschluß des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 24. August 1979 GS 1/78, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1980, 309, und Beschluß des Großen Senats des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. März 1982 GSZ 1/81, NJW 1982, 1651).
  • BGH, 22.10.1981 - VII ZB 3/81

    Vorlagefrage an den Großen Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs -

    Er hat aber auch entschieden, daß eine Rechtsmittelbegründung frist im arbeitsgerichtlichen Verfahren auch nach ihrem Ablauf wirksam verlängert werden könne, sofern der Verlängerungsantrag vor Fristablauf bei Gericht eingegangen ist (Beschl. vom 24. August 1979 - GS 1/78 = NJW 1980, 309 [BAG 24.08.1979 - GS - 1/78]).
  • BAG, 26.07.1994 - 1 ABR 1/94

    Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeitverkürzung im Schichtsystem - Ausschluss der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.1993 - 5 Sa 330/93

    Rechtswirksamkeit einer Kündigung einer Lehrerin wegen mangelndem Bedarf bei

  • BGH, 21.05.1980 - VIII ZB 13/80

    Antrag auf eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist nach Fristablauf -

  • KG, 21.12.1999 - 1 W 1578/99

    Voraussetzung der Inanspruchnahme einer Person als Gerichtskostenschuldner im

  • BFH, 08.10.1986 - I B 79/86

    Prozeßvollmacht als Prozeßvoraussetzung

  • OLG Köln, 26.09.1980 - 20 U 146/79

    Möglichkeiten einer Fristverlängerung im Berufungsverfahren; Berücksichtigung des

  • LAG Nürnberg, 11.08.1993 - 4 Sa 773/93

    Ausschluß der Wiedereinsetzung in versäumte Berufungsbegründungsfrist; Verletzung

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.1978 - GS 1/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2636
OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.1978 - GS 1/78 (https://dejure.org/1978,2636)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.07.1978 - GS 1/78 (https://dejure.org/1978,2636)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Juli 1978 - GS 1/78 (https://dejure.org/1978,2636)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Beiträgen für die Errichtung von Abwasserbeseitigungsanlagen ; Kosten der Oberflächenentwässerung ; Beitragsfähige Kosten für kommunale Entwässerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1980, 74
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 11 LC 557/18

    Äquivalenzprinzip; Feuerwehr; Feuerwehrgebühren; Gebührenkalkulation;

    Ein beitragsrechtlich-relevanter Vorteil der Allgemeinheit muss dabei über das ideelle Interesse, das an der Vorhaltung jeder öffentlichen Einrichtung besteht, hinausgehen und zumindest ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Messbarkeit aufweisen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 4.7.1978 - GS 1/78 -, juris, Rn. 9 ff.; Hessischer VGH, Urt. v. 27.5.1987 - 5 UE 245/85 -, juris, Rn. 23).

    Rückschlüsse darauf, dass die Kommunen deshalb bei der Gebührenkalkulation verpflichtet wären, von den ansatzfähigen Kosten einen Gemeindeanteil abzuziehen bzw. - wie das Verwaltungsgericht meint - eine Ermessensentscheidung über die Höhe dieses Anteils zu treffen -, lassen sich daraus indes nicht gewinnen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 4.7.1978 - GS 1/78 -, juris, Rn.11; so i.E. auch Freese, NdsVBl.

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 11 LC 293/16

    Äquivalenzprinzip; Aufrundung; Feuerwehr; Feuerwehrgebühren; Gebührenkalkulation;

    Ein beitragsrechtlich-relevanter Vorteil der Allgemeinheit muss dabei über das ideelle Interesse, das an der Vorhaltung jeder öffentlichen Einrichtung besteht, hinausgehen und zumindest ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Messbarkeit aufweisen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 4.7.1978 - GS 1/78 -, juris, Rn. 9 ff.; Hessischer VGH, Urt. v. 27.5.1987 - 5 UE 245/85 -, juris, Rn. 23).

    Rückschlüsse darauf, dass die Kommunen deshalb bei der Gebührenkalkulation verpflichtet wären, von den ansatzfähigen Kosten einen Gemeindeanteil abzuziehen, lassen sich daraus indes nicht gewinnen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 4.7.1978 - GS 1/78 -, juris, Rn.11; so i.E. auch Freese, NdsVBl.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.02.1980 - 9 C 2/79

    Feststellung der Ungültigkeit einzelner in einer kommunalen

    Dies trifft aber nur zu, wenn die Vorteile der Allgemeinheit ebenso einer wirtschaftlichen Bewertung zugänglich sind, wie die Sondervorteile der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 04.07.1978 - GS 1/78 - KStZ 78, 214 = DVBl 80, 74; ferner von Mutius in: Driehaus/Hinsen/von Mutius, Grundprobleme des kommunalen Beitragsrechts, S. 37).

    Für die Einbeziehung sonstiger, beispielsweise ästhetischer oder anderer am Gemeinwohl orientierter Gesichtspunkte ist in dem auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise ausgerichteten Straßenbaubeitragsrecht kein Raum (vgl. ebenso OVG Koblenz, Beschl. v. 04.07.1978 - GS 1/78 - a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1978 - 10 C 1/78
    Wegen des Sach- und Streitstandes im einzelnen wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, den auf Anrufung durch den Senat ergangenen Beschluß des Großen Senats vom 4. Juli 1978 GS 1/78 sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen verwiesen.

    Es genügt in dieser Hinsicht auf den den Beteiligten bekannten Beschluß des Großen Senats vom 4. Juli 1978 GS 1/78 hinzuweisen, in dem im einzelnen dargelegt ist, daß die Gemeinden in der Regel nicht verpflichtet sind, bei der Erhebung von Beiträgen für die Errichtung von Abwasserbeseitigungsanlagen eine Eigenbeteiligung am Herstellungsaufwand zu übernehmen.

  • VGH Hessen, 27.05.1987 - 5 UE 245/85

    Wasserbeitragsrecht und Abwasserbeitragsrecht: Kalkulation der Beitragssätze,

    Berücksichtigungsfähig sind daher nur wirtschaftliche Vorteile der Allgemeinheit, die sich - wie die oben beispielhaft genannten Vorteile - von ihrer Qualität her mit den Anliegervorteilen vergleichen lassen und wie diese quantifizierbar sind (so zu Recht der Große Senat des OVG Koblenz in seinem Beschl. v. 04. Juli 1978 - GS 1/78 -, KStZ 1978 S. 214 ff, ferner OVG Lüneburg, a.a.O.).
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