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Rechtsprechung
   BAG, 17.12.1959 - GS 2/59   

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BAG, 17.12.1959 - GS 2/59 (https://dejure.org/1959,613)
BAG, Entscheidung vom 17.12.1959 - GS 2/59 (https://dejure.org/1959,613)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 (https://dejure.org/1959,613)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BAGE 8, 285
  • NJW 1960, 738
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.12.1959 - GS 8/58

    Arbeit gegen Entgelt - Wirtschaftlicher Austausch - Tatsächlich geleistete Arbeit

    Auszug aus BAG, 17.12.1959 - GS 2/59
    Es kommt hinzu, daß die vom Großen Senat in GS 8/58 für zutreffend erklärte Auslegung des § 616 Abs. 1 BGB - seine Geltung für den Fall der Krankheit eines Arbeiters einmal unterstellt - den Lohnanspruch bei Krankheiten von verhältnismäßig erheblicher Dauer völlig ausschließt, während das ArbKrankhG den Zuschuß immer für 6 Wochen gewährt.

    Die Sache wäre sogar erst nach Beendigung der Krankheit endgültig zu klären, da erst dann ihre Zeitdauer feststeht und an § 616 Abs. 1 BGB gemessen werden könnte, Nach dem Beschluß des Großen Senats (GS 8/58) wäre nach § 616 Abs. 1 BGB kein Lohn zu zahlen, wenn die Krankheit eine verhältnismäßig erhebliche Zeit dauert.

    Sind sie aber verhältnismäßig langfristig, so scheidet § 616 Abs. 1 BGB aus (GS 8/58).

  • BAG, 06.12.1956 - 2 AZR 192/56

    Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlungsanspruch bei erheblicher

    Auszug aus BAG, 17.12.1959 - GS 2/59
    Wichtig ist in diesem Zusammenhang namentlich auch, daß § 616 Abs. 1 BGB, abgesehen vom Fall der Erkrankung eines Angestellten (§ 616 Abs. 2 Satz 1 BGB), für alle anderen Fälle dispositiver Natur ist (BAG 3, 190 [191/192]).

    Das gilt auch, was den Fall der Erkrankung des Arbeiters angeht (BAG 3, 190 [191/192]).

    Auch die Mittel, mit denen die Zurückdrängung der Vorschrift erfolgt, also Einzelarbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag, sind freigestellt (BAG 3, 190 [192]).

  • BAG, 25.07.1957 - 2 AZR 93/56

    Erkrankung des Arbeiters - Begründung des Arbeitsverhältnisses - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 17.12.1959 - GS 2/59
    Trotz der personenrechtlichen Elemente des Arbeitsverhältnisses ist es doch ein dieses Verhältnis ebenfalls beherrschender Grundgedanke, daß es eingegangen wird um der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers willen (BAG 4, 326 [330]).

    Das Arbeitsverhältnis ist auf dem wirtschaftlichen Austausch der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gegen die Vergütung des Arbeitgebers aufgebaut (vgl. die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehene Entscheidung in Sachen 2 AZR 503/56 vom 8. Oktober 1959; WestdtArbRechtspr. 1959, S. 181; BGHZ 21, 112 [114]; wohl auch BAG 4, 326 [330]; siehe ferner BAG 6, 170 [172]).

  • BAG, 22.05.1958 - GS 1/58
    Auszug aus BAG, 17.12.1959 - GS 2/59
    Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes kommt es dieserhalb allein auf die Auffassung des vorlegenden Senats an (BAG 6, 149 [150]).

    Da somit eine Entscheidung des Großen Senats darüber, ob die vorgelegte Frage für die vom vorlegenden Senat zu treffende Entscheidung tragend ist oder nicht, diesen Senat insoweit auch gar nicht binden könnte, würden Erörterungen über die konkrete Bedeutsamkeit, die dem vorlegenden Senat obliegt, sehr leicht zu Unklarheiten über den Umfang der Bindungswirkung des Spruchs des Großen Senats führen (so schon BAG 6, 149 [150, 151] = SAG AP Nr. 61 zu § 72 ArbGG 1953, mit zust. Anm. von Pohle).

  • BAG, 16.12.1954 - 2 AZR 58/54
    Auszug aus BAG, 17.12.1959 - GS 2/59
    Dann könnte eine einheitliche Ordnung mit normativer Wirkung für die bestehenden Arbeitsverhältnisse immer nur zugunsten der Arbeiter verbessert, niemals aber zu ihren Lasten geändert werden (vgl. dazu Nipperdey, Festschrift f. Heinrich Lehmann, 1936, S. 258 ff; Siebert, Festschrift f. Nipperdey, 1955, S. 126 f; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch 6. Aufl., Bd. 2, S. 416 ff; Schlessmann, DB 58, 109; Hiersemann, RdA 58, 211, und vor allem BAG AP Nr. 2 zu § 52 RegelungsG und AP Nr. 11 zu Art. 44 Truppenvertrag).
  • BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 503/56

    Unfall eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 17.12.1959 - GS 2/59
    Das Arbeitsverhältnis ist auf dem wirtschaftlichen Austausch der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gegen die Vergütung des Arbeitgebers aufgebaut (vgl. die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehene Entscheidung in Sachen 2 AZR 503/56 vom 8. Oktober 1959; WestdtArbRechtspr. 1959, S. 181; BGHZ 21, 112 [114]; wohl auch BAG 4, 326 [330]; siehe ferner BAG 6, 170 [172]).
  • BGH, 22.06.1956 - VI ZR 140/55

    Nichtforderung von Mehrarbeit - Abgeltung - Zahlung des Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 17.12.1959 - GS 2/59
    Das Arbeitsverhältnis ist auf dem wirtschaftlichen Austausch der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gegen die Vergütung des Arbeitgebers aufgebaut (vgl. die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehene Entscheidung in Sachen 2 AZR 503/56 vom 8. Oktober 1959; WestdtArbRechtspr. 1959, S. 181; BGHZ 21, 112 [114]; wohl auch BAG 4, 326 [330]; siehe ferner BAG 6, 170 [172]).
  • BAG, 17.07.1958 - 2 AZR 312/57

    Statthaftigkeit der Revisionsgrenze hinsichtlich des Streitwerts oder des

    Auszug aus BAG, 17.12.1959 - GS 2/59
    Das Arbeitsverhältnis ist auf dem wirtschaftlichen Austausch der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gegen die Vergütung des Arbeitgebers aufgebaut (vgl. die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehene Entscheidung in Sachen 2 AZR 503/56 vom 8. Oktober 1959; WestdtArbRechtspr. 1959, S. 181; BGHZ 21, 112 [114]; wohl auch BAG 4, 326 [330]; siehe ferner BAG 6, 170 [172]).
  • BAG, 13.05.1958 - 2 AZR 656/57

    Arbeitsentgelt: Lohnausfall wegen Betriebsstillegung aus seuchenhygienischen

    Auszug aus BAG, 17.12.1959 - GS 2/59
    Vergleicht man mit der in der dargelegten Weise erfaßten Verpflichtung des Arbeitgebers aus § 616 Abs. 1 BGB den Zuschuß des Arbeitgebers nach dem ArbKrankhG, so muß auch dieser als Erscheinungsform des Fürsorgepflichtgedankens gewertet werden (vgl. BAG AP Nr. 4 zu § 1 ArbKrankhG).
  • BAG, 24.02.1955 - 2 AZR 10/54

    Grundsätze für die rechtliche Bewertung eines Arbeitskampfes

    Auszug aus BAG, 17.12.1959 - GS 2/59
    Man kann daraus den Schluß ziehen, daß dann die "Fortzahlung der Vergütung" des § 616 BGB von einem anderen Rechtsgedanken als dem der eben genannten wirtschaftlichen Interdependenz des Arbeitsverhältnisses getragen sein muß, daß gerade hier als maßgebendes Prinzip die personalrechtliche Struktur des Arbeitsverhältnisses (siehe BAG 1, 338 [340]; 2, 221 [224]; 5, 44 [48]) zur Geltung kommt.
  • BAG, 28.01.1955 - GS 1/54

    Feststellungsantrag - Fristlose Entlassung - Hilfsantrag - Befristete Kündigung -

  • BAG, 23.02.1959 - 3 AZR 583/57
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

    a) Ausgehend von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts iVm. § 614 BGB gilt im Arbeitsverhältnis der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" ( BAG GS 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - zu B IV der Gründe, BAGE 8, 285; vgl. auch BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 100, 256; 7. Juni 1988 - 1 AZR 597/86 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 58, 332) .
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Ein Beschluss des Großen Senats beruft sich auf das Ordnungsprinzip bei der Ablösung einer tariflichen Regelung durch ein ungünstigeres Gesetz (BAGE 8, 285, 311 = AP Nr. 21 zu § 616 BGB ).
  • VG Berlin, 16.11.2022 - 32 K 109.22

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz:

    § 616 BGB ist, wie sich bereits im Umkehrschluss aus § 619 BGB ergibt, der die Unabdingbarkeit der Fürsorgepflichten aus §§ 617 und 618 BGB betrifft, dispositiv und kann mithin durch arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Regelung abbedungen und modifiziert werden (BAG, Urteil vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - juris Rn. 27; BAG, Urteil vom 4. September 1985 - 7 AZR 249/83 - juris Rn. 26; BAG, Urteil vom 25.Mai 2016 - 5 AZR 298/15 - juris Rn. 15; Preis, in: Erfurter Kommentar zum BGB, 22. Auflage 2022, § 616 BGB Rn. 13, § 611a BGB Rn. 690e).

    Auch die Mittel, mit denen die Zurückdrängung der Vorschrift erfolgt, d.h., ob über Einzelarbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag, sind freigestellt (BAG, Beschluss vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - juris Rn. 27; Griese, in: Küttner Personalbuch 2022, 29. Auflage 2022, Arbeitsverhinderung, Rn. 17).

    Vielmehr ist die Frage, ob es sich um eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit handelt, nach der ganz überwiegenden Ansicht nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen (vgl. BAG, Urteil vom 11. August 1988 - 8 AZR 721/85 - juris Rn. 43; BAG, Urteil vom 13. November 1969 - 4 AZR 35/69 - juris Rn. 24; BAG, Beschluss vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - juris Rn. 59; BGH, Urteil vom 30. November 1978 - III ZR 43/77 - juris Rn. 37).

    Bei der Bestimmung im Einzelfall kommt es vor allem nach der Rechtsprechung maßgeblich auf das Verhältnis der Dauer der Verhinderung zur Gesamtdauer des Dienstverhältnisses an (BAG, Urteil vom 13. November 1969 - 4 AZR 35/69 - juris Rn. 24; BAG, Beschluss vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - juris Rn. 59; BGH, Urteil vom 30. November 1978 - III ZR 43/77 - juris Rn. 37; ebenso aus der Literatur etwa Klappstein, in: Dauner-Lieb/Langen, BGB Schuldrecht, 4. Auflage 2021, § 616 Rn. 16; Riesenhuber, in: Ermann, BGB, 16. Auflage 2020, § 616 Rn. 50).

    Denn § 616 BGB, der sich in seiner aktuellen Gestalt bereits in der Ursprungsfassung des BGB aus dem Jahr 1896 fand, wird in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und von Teilen des Schrifttums als Ausprägung der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht angesehen (BAG, Beschluss vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - juris Rn. 36; BAG, Beschluss vom 18. Dezember 1959 - GS 8/58 - juris Rn. 33; Riesenhuber, in: Erman, BGB, 16. Auflage 2020, § 616 Rn. 2; Bieder, in: Beck-OK Großkommentar BGB, Stand 1. Juli 2022, § 616 Rn. 4).

    Zudem werden in der Rechtsprechung weitere zu berücksichtigende Gesichtspunkte wie etwa die Eigenart des Dienstverhältnisses und getroffene Abreden (BGH, Urteil vom 30. November 1978 - III ZR 43/77 - juris Rn. 37) oder die allgemeine Betriebssituation (BAG, Beschluss vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - juris Rn. 59) genannt.

    Eine Lohnfortzahlung nach § 616 Abs. 1 BGB für die Dauer von sechs Wochen ist nach Ansicht des BAG auf seltene Einzelfälle beschränkt (BAG, Beschluss vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - juris Rn. 56, in Abgrenzung zur Sechs-Wochen-Frist nach dem ArbKrankhG, allerdings ohne Angabe, welche Fälle in Betracht kommen könnten).

  • BAG, 18.12.1959 - GS 8/58

    Lohnfortzahlung bei Krankheit -; Arbeiter und Angestellte

    Bei unverschuldeter Krankheit eines krankenversicherungspflichtigen Arbeiters gilt in der Entgeltfrage mit Wirkung vom 1. Juli 1957 ausschließlich das Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle vom 26. Juni 1957; § 616 Abs. 1 BGB gilt für diesen Fall nicht (vgl. Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 -).

    Wegen der besonderen Rechtslage, die sich hinsichtlich der Entgeltsfrage für Arbeiter im Krankheitsfall auf Grund des ArbKrankhG vom 26. Juni 1957 ergibt, sei auf den Beschluß des Großen Senats vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - verwiesen.

    Gleichzeitig hat der Senat im Beschluß vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - ausgesprochen, daß bei unverschuldeter Krankheit eines krankenversicherungspflichtigen Arbeiters in der Entgeltfrage ausschließlich das Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfall vom 26. Juni 1957 und nicht § 616 Abs. 1 BGB gilt.

  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

    Für die von der Klägerin begehrte Gewichtung der Betreuungszeiten fehlt es an einer Anspruchsgrundlage, die abweichend vom im Arbeitsverhältnis geltenden Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (vgl. BAG GS 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - zu B IV der Gründe, BAGE 8, 285; 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 14, BAGE 141, 144) eine Vergütungspflicht oder Freizeitausgleich als gleichwertige Leistung (vgl. BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 422/04 - Rn. 23; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 22) ohne Arbeit regelte.
  • VG Münster, 19.05.2022 - 5a K 854/21

    Coronavirus, Absonderungsanordnung, Betriebsrisiko, Annahmeverzug,

    Im Kern übereinstimmend fordert hingegen die überwiegende Ansicht eine Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs anhand der Umstände des Einzelfalls, wobei als wesentliche Kriterien vornehmlich die Dauer des Arbeitsverhältnisses, vgl. so die überwiegende Rechtsprechung seit BAG, Urteil vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 -, juris; BGH, Urteil vom 30. November 1978 - III ZR 43/77 -, juris, Rn. 37; Meßling, in: Schlegel/Meßling/Bockholdt, COVID-19 - Corona-Gesetzgebung - Gesundheit und Soziales, 2. Aufl. 2022, § 19 Rn. 32 ff. m. w. N., aber auch die Eigenheiten des Arbeitshindernisses, vgl. so z. B. Henssler, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 616 Rn. 68; Rieble, in: Staudinger/Oetker, BGB, Neubearbeitung 2019, § 616 Rn. 101, m. w. N., oder die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers, vgl. Preis, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 22. Aufl. 2022, § 616 BGB Rn. 10a, für maßgeblich erachtet werden.
  • VG Bayreuth, 05.05.2021 - B 7 K 21.210

    Entschädigung für den Verdienstausfall einer Angestellten infolge behördlich

    Im Kern übereinstimmend fordert hingegen die h.M. eine Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs anhand der Umstände des Einzelfalls, wobei als wesentliche Kriterien vornehmlich die Dauer des Arbeitsverhältnisses (so die überwiegende Rechtsprechung seit BAG, U.v. 17.12.1959 - GS 2/59 - NJW 1987, 2316, 2317; auch z.B. Schaub, AuA 1996, 82, 83), z.T. aber auch die Eigenheiten des Arbeitshindernisses (so z.B. Henssler in: MüKo BGB, 8. Aufl. 2020, § 616 Rn. 68) oder die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers (so Preis in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 21. Aufl. 2021, § 616 BGB Rn. 10a) für maßgeblich erachtet werden.
  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 617/15

    Arbeitszeitkonto - tarifliches Beschäftigungsverbot an Vorfesttagen

    b) Eine von dem im Arbeitsverhältnis geltenden Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (vgl. BAG GS 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - zu B IV der Gründe, BAGE 8, 285; 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 14, BAGE 141, 144) abweichende Vergütungspflicht des Arbeitgebers wird für den 24. und 31. Dezember ausschließlich durch § 3 Nr. 9 Abs. 2 MTV begründet.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2023 - 8 Sa 837/23

    Entgeltfortzahlung; Krankheitsfall; SARS-CoV-2-Infektion; symptomlos; Quarantäne;

    Gegenüber dieser Vorschrift ist § 3 Absatz 1 EFZG verdrängende lex specialis (vergleiche LAG Schleswig-Holstein 21.06.2007 - 4 TaBV 12/07, juris, Randnummer 43; Henssler, in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Auflage 2023, § 616 Randnummer 6; Linck, in: Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 20. Auflage 2023, § 97 Randnummer 3; siehe auch schon BAG 17.12.1959 - GS 2/59, NJW 1960, 738 sowie BAG 25.05.2016 - 5 AZR 298/15, juris, Randnummer 17).
  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit -

    Denn zu den Bedingungen, die ein Arbeits- bzw Beschäftigungsverhältnis im wesentlichen prägen (vgl BSGE 57, 227, 229), gehören ua auch die damit verbundenen Erwerbsmöglichkeiten (vgl dazu BAG, Großer Senat, Beschluß vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 5 616 BGB - AP.
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung

  • LAG Düsseldorf, 10.10.2022 - 3 Ta 278/22

    Rechtsweg bei einer gegen den Arbeitgeber gerichteten Entschädigungsklage nach §

  • BSG, 25.11.1987 - GS 2/85

    Vertriebener - Tschechoslowakei - Angestellter - Betrieb - Rente - Beitragszeit

  • LAG Düsseldorf, 04.07.2023 - 3 Sa 118/23

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bei symptomloser Corona-Infektion; kein

  • BAG, 28.08.1964 - 1 AZR 414/63

    Krankengeld - Krankengeldzuschuß - Jugendarbeit

  • VG Münster, 10.11.2022 - 5a K 1163/21

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem IfSG

  • BAG, 16.03.1962 - GS 1/61

    Anspruch arbeitender Frauen mit eigenem Hausstand auf einen bezahlten

  • VG Münster, 12.01.2023 - 5 K 164/22
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 20/81

    Wirkung von abändernden Betriebsvereinbarungen - Gewährung von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2022 - 7 Sa 32/22

    Ansprüche auf Arbeitsentgelt und Annahmeverzugsvergütung

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 332/81

    Abändernde Betriebsvereinbarung - Mitwirkungskompetenz des Betriebsrates bei

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 187/81

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Jubiläumszuwendung - Zusage

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 105/82

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Jubiläumszuwendung - Zusage

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 93/82

    Jubiläumsgeld und Arbeitsbefreiung am Jubiläumstag - Zuständigkeit des

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 189/81

    Wirkung von abändernden Betriebsvereinbarungen - Gewährung von

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 305/81
  • BAG, 22.06.1961 - 5 AZR 236/60

    Krankheit - Lohnfortzahlung - Gehaltsanspruch

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 27/84

    Krankengeld - Blockfrist - Krankheitszustand - Bindung an frühere Bewilligungen

  • BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 550/85

    § 14 MuSchG

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2016 - 6 Sa 78/16

    Vergütung für geleistete Arbeit - Erfüllung von Vergütungsansprüchen -

  • BAG, 17.05.1962 - 2 AZR 313/61

    Spruch eines Tarifschiedsgerichts - Auslegung einer Tarifbestimmung - Tarifliche

  • BAG, 10.05.1962 - 2 AZR 222/61

    Kodifikationswirkung - Kur - Lohnfortzahlung

  • BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66

    Großer Senat - Zulässigkeit der Anrufung - Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung

  • VG Münster, 01.09.2022 - 5a K 1073/21

    Coronavirus, Absonderung, Abbedingung von § 616 BGB, Formulararbeitsvertrag,

  • BAG, 01.03.1962 - 5 AZR 191/61

    Gewährung einer Kur durch den Sozialversicherungsträger für einen Arbeiter zur

  • BAG, 23.06.1961 - 1 AZR 239/59

    Tarifliche Ausschlußfristen - Nachwirkung eines Tarifvertrages - Tarifliche

  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 446/76

    Verbandsklage - Feststellungsklage - Zulässigkeit - Mehrgliedrige Tarifverträge -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2014 - 3 Sa 1728/13

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Feiertagsvergütung

  • BAG, 31.05.1960 - 5 AZR 505/58

    Freiwillig gewährte Weihnachtsgratifikation - Verpflichtung zur Rückzahlung -

  • BAG, 09.12.1971 - 2 AZR 118/71

    Gericht für Arbeitssachen - Kündigungsschutzklage - Stationierte ausländische

  • BAG, 15.02.1962 - 2 AZR 322/60

    Krankengeldzuschuß - Schlechtwetterperiode

  • BAG, 09.07.1964 - 5 AZR 463/63

    Urlaubsgeld - Vorrangprinzip

  • BAG, 17.12.1964 - 2 AZR 72/64

    Streik - Arbeitskampf - Krankengeldzuschuß - Krankheit

  • BAG, 23.10.1963 - 4 AZR 33/63

    Gewerbliche Arbeitnehmer - Linksrheinische Textilindustrie - Arbeitszeit -

  • BAG, 25.07.1963 - 2 AZR 493/62

    Wasser- und Schiffahrtsdirektion Kiel - Ausübung der Kanalsteuertätigkeit -

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 345/81
  • BAG, 14.04.1961 - 1 AZR 40/60

    Monatliche Lohnabrechnung - Endgültige Abrechnung - Auszahlung des

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Rechtsprechung
   BSG, 09.06.1961 - GS 2/59   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 14, 238
  • NJW 1961, 2372
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • BSG, 11.12.1990 - 1 RA 1/89

    Kein wiederauflebensfähiger Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei Wiederheirat

    Sie können deshalb grundsätzlich nicht besserstehen als diejenigen ehemaligen Hinterbliebenen, die vor 1957 im Bundesgebiet wiedergeheiratet hatten und vor der Wiederheirat noch keinen Anspruch, sondern bestenfalls eine Aussicht auf Hinterbliebenenrente hatten (vgl auch BSGE 25, 20, 22 = SozR Nr. 15 zu § 1291 RVO, wonach hier die gleichen Erwägungen wie im Beschluß des GS des BSG vom 9. Juni 1961 in BSGE 14, 238, 241 ff = SozR Nr. 2 zu § 1291 RVO heranzuziehen sind).

    Die bloße Aussicht auf eine Rente zur Zeit der Wiederheirat wollte der Gesetzgeber des AnVNG aber in keinem Fall für das Wiederaufleben eines Rentenanspruchs nach Auflösung der zweiten Ehe genügen lassen (BSGE 14, 238).

    Da sie im Gegensatz zu diesen bei ihrer Wiederheirat (hier: in der DDR) noch nicht auf einen Rentenbezug eingestellt sein konnte, der durch diese weggefallen ist, liegt in der Versagung einer Wiederauflebensrente kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz (BSGE 14, 238, 244).

    Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Anschluß an BSGE 14, 238 ausgeführt hat, war bei Witwen, denen kein Anspruch auf Witwenrente zustand und die folglich durch ihre Wiederheirat keine wirtschaftlichen Werte aufgegeben hatten, noch kein "Besitzstand" vorhanden, der es geboten hätte, ihn nach Auflösung der neuen Ehe wieder zu begründen und zu festigen (Beschluß vom 16. Dezember 1987 in SozR 2200 § 1291 Nr. 32).

  • BSG, 14.02.2001 - B 9 V 9/00 R

    Serienschreiben des Leistungsträgers an einen von einer Rechtsänderung

    Diese Leistung ist, anders als die frühere "wiederaufgelebte Witwenrente" (vgl BSGE 14, 238, 245 = SozR Nr. 2 zu § 1291; BSGE 25, 20 = SozR Nr. 15 zu § 1291 RVO; SozR 2200 § 1291 Nr. 6), auch an mehrfach Verwitwete zu zahlen, die - wie die Klägerin - vor ihrer Wiederverheiratung keine Witwenrente (Witwerrente) nach dem vorletzten Ehegatten bezogen hatten.
  • BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 39/03 R

    Geschiedenenwitwenrente - frühere Ehefrau - geschiedener Ehegatte - Wiederheirat

    Das Wiederaufleben einer Witwenrente setzte zudem voraus, dass vor der Wiederheirat nach dem Tod des ersten Ehemannes auch ein Anspruch auf Witwenrente bestanden hatte (BSG Beschluss des GS vom 9. Juni 1961 - GS 2/59 - BSGE 14, 238, 240 = SozR Nr. 2 zu § 1291 RVO), und war auf den Fall der Auflösung der zweiten Ehe der Witwe (ihrer ersten Wiederheirat) begrenzt (stRspr vgl BSG Urteil vom 3. Dezember 1980 - 4 RJ 91/79 - SozR 2200 § 1291 Nr. 22 mwN).
  • BSG, 18.05.1966 - 1 RA 132/63

    Witwenrente - Wiederaufleben der Witwenrente - Wegfall der Wiederheirat -

    698 ff - unrichtig angewandt, Nach diesen Vorschriften habe die Klägerin im Zeitpunkt ihrer Wiederverheiratung keinen Anspruch auf Witwenrente gehabt, weil sie den Anspruch nicht innerhalb der Frist von zwei Jahren bei der Sozialversieherung geltend gemacht habe; der Antrag habe materiell-rechtliche Bedeutung gehabt; da ein Anspruch nicht bestanden habe, könne er nach dem Beschluß des Großen Senats des BSG vom 9° Juni 1961 (BSG 14, 238 ff) nicht "wiederaufleben"° Im übrigen sei aber unter einem Anspruch auf Witwenrente im Sinne des © 68 Abs; 2 AVG nur ein An5pruch gegen einen Versicherungsträger ig Bundesgebiet zu verstehen, einen 'solchen An3pruch habe die Klägerin im Jahre 1954 nicht gea habt.

    Die Vorschriften des 5 68 Abs. 2 AVGund des Art. 2 5 25 Abs. 1 AnVNGsetzen, ebeneo wie die gleichlautenden Vorschriften der Arbeiterrentenvereicherung, voraus, daß durch"die-zweite Heirat ein Rentenanspruch weggefallen ist, im Zeitpunkt der Wiederverheiretung also ein Anspruch auf Witwenrente bestanden hat (vgl. BSG 14, 238, 2uo und BSG 19, 97 ff).

  • BSG, 21.01.1993 - 13 RJ 19/91

    Ehescheidung - Unterhaltsverzicht - Witwenrente - Geschiedenenwitwenrente -

    Allerdings ist der Beklagten zuzugeben, daß das Wiederaufleben eines Rentenanspruchs grundsätzlich nur möglich ist, wenn vorher ein solcher Anspruch bestanden hat (BSGE 14, 238; 16, 202, 203; 46, 51; SozR 2200 § 1291 Nr. 24; SozR 3-2200 § 1291 Nr. 4).
  • BSG, 19.06.1979 - 7 RAr 77/78
    Ein solcher Analogieschluß setzt aber voraus, daß das Gesetz eine Lücke aufweist (BSGE 14, 238, 241).

    Eine Lücke im Gesetz, die durch die Rechtsprechung ausgefüllt werden kann, liegt aber nur dann vor, wenn das Gesetz, und zwar gemessen an seiner eigenen Absicht und Zweckbestimmung, unvollständig und damit ergänzungsbedürftig ist und seine Ergänzung nicht einer vom Gesetz gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (BSGE 14, 238, 241; BSG 11.08.1966, USK 6662).

  • BSG, 23.04.1963 - 1 RA 349/62

    Zu einem Anspruch auf Witwenrente - Ausschluss für frühere Bewohner der

    Wie das Bundessozialgericht (BSG) schon zu den gleichlautenden Vorschriften der Arbeiterrentenversicherung entschieden hat (BSG 14, 238), setzen diese Vorschriften voraus, daß durch die Wiederheirat ein Rentenanspruch weggefallen ist, im Zeitpunkt der Wiederheirat also ein Anspruch auf Witwenrente bestanden hat.

    Die bloße Aussicht auf eine Rente im Zeitpunkt der Wiederheirat wollte der Gesetzgeber aber in keinem Falle für das Wiederaufleben eines Witwenrentenanspruchs nach Auflösung der zweiten Ehe genügen lassen (BSG 14, 238).

  • BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 73/86

    Anwartschaftszeit - Arbeitslosengeld - Vorpraktikum - Arbeitsentgelt - Berufliche

    Richtig ist allerdings, daß die Ausfüllung einer Gesetzeslücke nach dem Plan oder jedenfalls dem mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers vorzunehmen ist, und die Ausfüllung der Gesetzeslücke sich daher an Prinzipien und Regelungen zu orientieren hat, die bereits für rechtsähnliche Tatbestände gelten oder gegolten haben (vgl. BSGE 6, 204, 211; 14, 238, 241; 20, 293, 296; 21, 95, 96 f.; 39, 143, 146 = SozR 2200 §°1251 Nr. 11; 42, 20, 23 = SozR 2200 §°205 Nr. 7; BSGE 47, 109, 111 = SozR 2200 §°1227 Nr. 20; BSGE 54, 169, 170 f. SozR 2200 § 1248 Nr. 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 4 S 170/13

    Wiederaufleben des Witwengeldes kein hergebrachter Grundsatz des

    Es lässt sich mit dem allgemeinen Sprachgebrauch vielmehr ohne Weiteres vereinbaren, dass ein Anspruch "wieder auflebt", wenn er zunächst erloschen und damit untergegangen ist, also nicht mehr existiert, dann aber "wieder" - dabei jedoch nicht zwingend "neu" - "entsteht" (vgl. dazu BSG, Beschluss vom 09.06.1961 - GS 2/59 -, NJW 1961, 2372: "... zu neuem Leben erweckt wird").
  • BSG, 23.03.1983 - 3 RK 66/81

    Krankenkasse - Mutterschafts-Hauspflege - Kostenerstattung

    Anhand des Instrumentariums der systematisch-teleologischen und der objektiv-teleologischen Auslegungskriterien läßt sich jedoch eine Normausfüllung vornehmen (vgl. Köbl, Allgemeine Rechtstheorie, Sozialrechtsprechung, Festschrift zum 25jährigen Bestehen des Bundessozialgerichts, Band 2, S. 1005, 1037; BSGE 14, 238, 243; 25, 150 151).
  • LSG Hessen, 15.04.1986 - L 3 U 968/82

    Unfallversicherung; Ehegatte; Begleitperson; Betreuungsaufgaben; Kureinrichtung;

  • BSG, 27.06.1991 - 1 RA 11/90

    Höhe der Witwenrente bei teilweisem Ruhen

  • BSG, 16.12.1964 - 12 RJ 526/64

    Beantragung einer Kriegswaisenrente eines ehelichen Sohnes - Gewährung von

  • LSG Hessen, 23.03.1995 - L 14 KR 203/93

    Hebamme - Vergütung - Geburtshilfe - Pauschalgebühr

  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 40/88

    Bemessung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Ermittlung des Bemessungsentgelts

  • BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 184/73

    Ersatzzeit - Frist - Aufnahme einer Tätigkeit - Berechnung - Weitere Ersatzzeit -

  • BSG, 06.07.1972 - 9 RV 668/71

    Berechnung des Berufsschadensausgleiches des vertriebenen ehemaligen Landwirtes

  • BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 31/87

    Anerkennung - Witwenrente - Erneute Überprüfung

  • BSG, 20.10.1977 - 12 RAr 93/76

    Konkurs - Eröffnung des Konkursverfahrens - Abweisung mangels Masse - Beginn der

  • BSG, 22.02.1989 - 5a RKn 23/87

    Verpflichtung zur Beteiligung an den Kosten einer medizinischen Maßnahme zur

  • BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 61/81

    Bemessung des Arbeitslosengeldes; Maßgebliches Arbeitsentgelt; Geförderte

  • BGH, 24.06.1976 - IX ZR 119/74

    Rechtsmittel

  • BSG, 02.09.1964 - 1 RA 189/61

    Abschluss von Unterhaltsvereinbarungen vor Rechtskraft der Scheidung -

  • BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 89/76
  • BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 25/76

    Darlegungspflicht des Versicherten - Prüfung der Rentenansprüche bei allgemeiner

  • BSG, 22.08.1975 - 11 RA 138/74

    Besatzungszone - Jeweilige Rechtsordnung - Sudetenland

  • BSG, 13.03.1975 - 12 RJ 204/74

    Unterhaltsgeld - Rente - Waisenrente

  • BSG, 31.01.1973 - 9 RV 286/72

    Dreifacher Betrag der Versorgungsbezüge für den Sterbemonat - Regeln für die

  • BSG, 27.09.1968 - 8 RV 431/67

    Die Höhe des nach dem generalisierenden Maßstab des DV § 30 Abs 3 und 4 BVG § 3

  • BSG, 07.10.1987 - 5b BJ 322/86
  • BSG, 11.06.1970 - 9 RV 188/69

    Versorgungsanspruch eines Luxemburgers - Vertrag mit Luxemburg -

  • BSG, 26.01.1967 - 8 RV 323/65

    Ansprüche der Witwe - Witwenausgleichsrente - Voraussetzungen der Rentenerhöhung

  • BSG, 12.05.1966 - 4 RJ 109/64

    Witwenrente - Nichtigkeit neuer Ehe - Wiederaufleben der Witwenrente

  • BSG, 24.11.1965 - 1 RA 166/62

    Gesetze zur Neuregelung der Rentenversicherung - Sachlicher Geltungsbereich der

  • BSG, 13.07.1978 - 12 RK 43/77
  • BSG, 31.08.1976 - 4 RJ 75/75
  • BSG, 11.09.1975 - 9 RV 152/74

    Härteausgleich - Brautversorgung - Dauer der Ehe

  • BSG, 28.01.1970 - 12 RJ 94/69
  • BSG, 04.08.1966 - 1 RA 307/63
  • BSG, 26.08.1965 - 9 RV 1034/64

    Gesetzliche Leistungen - Tarifrechtliche Kinderzulagen - Anrechnung auf

  • BSG, 23.09.1966 - 12 RJ 388/64
  • BSG, 23.04.1963 - 1 RA 76/62
  • BSG, 30.05.1962 - 3 RJ 76/59
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