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   BAG, 10.11.1961 - GS 1/60   

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BAG, 10.11.1961 - GS 1/60 (https://dejure.org/1961,86)
BAG, Entscheidung vom 10.11.1961 - GS 1/60 (https://dejure.org/1961,86)
BAG, Entscheidung vom 10. November 1961 - GS 1/60 (https://dejure.org/1961,86)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BAGE 12, 15
  • NJW 1962, 411
  • MDR 1962, 248
  • VersR 1962, 189
  • BB 1961, 1236
  • BB 1962, 178
  • DB 1962, 169
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 09.02.1955 - VI ZR 286/53

    Schadensminderungspflicht der Witwe des Verunglückten bei Kürzung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 10.11.1961 - GS 1/60
    Denn der Grundsatz des § 670 BGB ist so selbstverständlich und von der Sache her so notwendig, daß er für den Arbeitsvertrag auch ohne ausdrückliche Statuierung der entsprechenden Anwendbarkeit analog anzuwenden ist (vgl. Hueck-Nipperdey, Lehrbuch. Bd. I, § 47 1 [mit Angaben]; HAG ARS 12, 453) Mit Recht weist auch der Bundesgerichtshof (BGHZ 16, 265 ff.) auf die Gleichartigkeit der Tätigkeit bei Auftrag und Dienstvertrag hin, die zu einem teilweisen Austausch der beiden Regelungen führen muß.

    Der Bundesgerichtshof (vgl. auch BGHZ 16, 270 [BGH 09.02.1955 - VI ZR 286/53] und BGH NJW 1960, 1568) ist der Rechtsprechung des Reichsgerichts in seiner Entscheidung vom 20. März 1957 (VII ZR 234/56 VersRecht 1957, 388) dahin beigetreten, daß in gewissen Fällen der bei der Ausführung des Auftrages, d.h. in innerem, adäquatem Zusammenhang mit ihm enstandene Schaden als eine Aufwendung für den Zweck des Auftrages (§ 670 BGB) anzusehen ist.

  • BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 10.11.1961 - GS 1/60
    (Vgl. dazu Großer Senat BAG 5, 1 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO [mit zahlreichen Angaben]; BAG 7, 290 ff, = AP Nr. 8 zu § 6 VI BGB Haftung des Arbeitnehmers; AP Nr. 14 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG v. 29. September 1961 1 AZR 505/59 - Betrieb 1961, 1949; BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53]; 27, 62; BGH NJW 1961, 2156; AP Nr. 25 zu §§ 898, 899 RVO).

    (Auch in den Fällen BAG 9, 243 ff. - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haltung des Arbeitnehmers und BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers handelt es sich trotz gelegentlich mißverständlicher Formulierung um Haftungsschaden, nicht um eigene Sachschäden des Arbeitnehmers.).

  • BAG, 22.05.1958 - GS 1/58

    Statthaftigkeit der Revisionsgrenze hinsichtlich des Streitwerts oder des

    Auszug aus BAG, 10.11.1961 - GS 1/60
    Es ist nicht Sache des Großen Senats nachzuprüfen, ob seine Anrufung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist Hier ist nach § 45 Abs. 2 Satz 2 ArbGG die Auffassung des vorlegenden Senats maßgebend (BAG 6, 149 [150] = AP Nr. 61 zu § 72 ArbGG 1953).

    Ebenso unterliegt es allein der Beurteilung des vorlegenden Senats, ob die vorgelegte Rechtsfrage für die Entscheidung des bei dem Senat anhängigen Rechtsstreits erheblich ist (BAG 6, 149 [150, 151] = AP Nr. 61, zu § 72 ArbGG 1953).

  • BGH, 28.03.1957 - VII ZR 234/56
    Auszug aus BAG, 10.11.1961 - GS 1/60
    Der Bundesgerichtshof (vgl. auch BGHZ 16, 270 [BGH 09.02.1955 - VI ZR 286/53] und BGH NJW 1960, 1568) ist der Rechtsprechung des Reichsgerichts in seiner Entscheidung vom 20. März 1957 (VII ZR 234/56 VersRecht 1957, 388) dahin beigetreten, daß in gewissen Fällen der bei der Ausführung des Auftrages, d.h. in innerem, adäquatem Zusammenhang mit ihm enstandene Schaden als eine Aufwendung für den Zweck des Auftrages (§ 670 BGB) anzusehen ist.
  • BGH, 30.05.1960 - II ZR 113/58

    Untergang des Schadensersatzanspruchs des Beauftragten im Falle der Verknüpfung

    Auszug aus BAG, 10.11.1961 - GS 1/60
    Der Bundesgerichtshof (vgl. auch BGHZ 16, 270 [BGH 09.02.1955 - VI ZR 286/53] und BGH NJW 1960, 1568) ist der Rechtsprechung des Reichsgerichts in seiner Entscheidung vom 20. März 1957 (VII ZR 234/56 VersRecht 1957, 388) dahin beigetreten, daß in gewissen Fällen der bei der Ausführung des Auftrages, d.h. in innerem, adäquatem Zusammenhang mit ihm enstandene Schaden als eine Aufwendung für den Zweck des Auftrages (§ 670 BGB) anzusehen ist.
  • RG, 07.05.1941 - VI 72/40

    1. Auf welcher Rechtsgrundlage können Hinterbliebene des bei einer Lebensrettung

    Auszug aus BAG, 10.11.1961 - GS 1/60
    Alsdann hat das Reichsgericht in der grundlegenden Entscheidung vom 7. Mai 1941 auch die Einbuße des Lebens als Aufwendung im Sinne der §§ 683, 670 BGB angesehen und den Hinterbliebenen in entsprechender Anwendung der §§ 844, 845 BGB einen Entschädigungsanspruch gegeben (RGZ 167, 85, 89).
  • BAG, 28.05.1960 - 2 AZR 548/59

    Eigenschaden - Gefahrengeneigte Arbeit - Freistellungspflicht - Fahrlässigkeit -

    Auszug aus BAG, 10.11.1961 - GS 1/60
    (Auch in den Fällen BAG 9, 243 ff. - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haltung des Arbeitnehmers und BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers handelt es sich trotz gelegentlich mißverständlicher Formulierung um Haftungsschaden, nicht um eigene Sachschäden des Arbeitnehmers.).
  • BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55

    Gefahrengeneigte Arbeit - Arbeitspflichtverletzung - Fahrlässigkeitsbegriff

    Auszug aus BAG, 10.11.1961 - GS 1/60
    (Vgl. dazu Großer Senat BAG 5, 1 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO [mit zahlreichen Angaben]; BAG 7, 290 ff, = AP Nr. 8 zu § 6 VI BGB Haftung des Arbeitnehmers; AP Nr. 14 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG v. 29. September 1961 1 AZR 505/59 - Betrieb 1961, 1949; BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53]; 27, 62; BGH NJW 1961, 2156; AP Nr. 25 zu §§ 898, 899 RVO).
  • BAG, 20.04.1956 - 1 AZR 476/54
    Auszug aus BAG, 10.11.1961 - GS 1/60
    Ebenso wie ein Ruhegeldanspruch sich - im Gegensatz zum Urlaubsanspruch - nicht ipso iure aus der Fürsorgepflicht herleiten läßt, vielmehr einer besonderen Rechtsgrundlage bedarf (BAG 4, 360 [367] = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt im Gegensatz zu BAG 3, 23 ff. = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Urlaubsrecht), kann auch ein Ausgleichsanspruch für Sachschäden des Arbeitnehmers bei der Arbeit nicht auf die arbeitsvertragliche Fürsorgepflicht gegründet werden (vgl. dazu auch Dersch, Neue Entwicklung der Fürsorgepflicht im Arbeitsverhältnis, in Festschrift für Herschel 1955 S. 71 ff.; Nikisch, Lehrbuch, Bd. 1, 3. Aufl, 1961, § 36 I 3 und IV; Küchenhoff in seinem dem Großen Senat von dem Kläger vorgelegten Rechtsgutachten vom 28. August 1960 S. 11 ff.).
  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BAG, 10.11.1961 - GS 1/60
    Gegen diese Lösung ist aber - von einigen anderen Bedenken (nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betrifft der Aufopferungsanspruch nur noch den Eingriff in nicht Vermögenswerte, immaterielle Rechtsgüter, BGHZ 6, 270; 13, 88; 15, 268; 23, 30; 30, 123) abgesehen - vor allem einzuwenden, daß der Aufopferungsanspruch, übrigens auch der Anspruch aus enteignungsgleichen Eingriffen, wie ihn Rechtsprechung und Lehre entwickelt haben, ein außervertraglicher Anspruch ist.
  • BAG, 08.02.1957 - 1 AZR 338/55

    Lohnfortzahlung im Arbeitskampf - Betriebsrisiko

  • RG, 06.02.1923 - III 93/22

    Lohnzahlung bei Betriebseinstellung infolge eines Streiks

  • BGH, 12.04.1954 - GSZ 1/54

    Amtshaftung und Enteignungsentschädigung

  • BGH, 26.11.1954 - V ZR 58/53

    Enteignungscharakter von Bausperren

  • BGH, 28.02.1955 - III ZR 136/54

    Schädlingsbekämpfung und Bienen

  • BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 492/54

    Arbeitsvertrag: Revisibilität der Auslegung

  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 82/55

    Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk

  • BGH, 01.04.1958 - VI ZR 60/57

    Schadensersatzansprüche gegen Arbeitskameraden

  • BGH, 25.05.1959 - III ZR 39/58

    Steuerarrest. Schadensersatzanspruch

  • BGH, 26.09.1961 - VI ZR 30/61
  • BAG, 29.09.1961 - 1 AZR 505/59

    Arbeitnehmerhaftung - Gefahrengeneigte Arbeit

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

  • BAG, 25.09.1957 - GS 4/56

    Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs

  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 647/09

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug

    Voraussetzung der Ersatzfähigkeit des Eigenschadens ist, dass dieser nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muss, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15 = AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 2 = EzA BGB § 670 Nr. 2; BAG 8. Mai 1980 - 3 AZR 82/79 - BAGE 33, 108 = AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 6 = EzA BGB § 670 Nr. 14) .
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02

    Häusliches Arbeitszimmer - Aufwendungsersatzanspruch

    Nur was zur selbstverständlichen Einsatzpflicht des Arbeitnehmers bei der Arbeit gehört, wird durch die Vergütungszahlung ausgeglichen (BAG Großer Senat 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15, 27).
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 170/07

    Kosten der Fahrerkarte für digitale Tachografen

    Diese Bestimmung findet auf einen Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, entsprechende Anwendung (Senat 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 21, BAGE 118, 16; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - AP BGB § 670 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 1; 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAGE 89, 26; BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15).

    Nur was zur selbstverständlichen Einsatzpflicht des Arbeitnehmers bei der Arbeit gehört, wird durch die Vergütungszahlung ausgeglichen (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - aaO; BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - aaO).

    Der erkennende Senat hat unter Berufung auf den Großen Senat festgestellt, dass nur, was zur "selbstverständlichen Einsatzpflicht" des Arbeitnehmers bei der Arbeit gehört, durch die Vergütungszahlung ausgeglichen wird (14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - juris Rn. 47, AP BGB § 670 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 1; BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15, 27).

    Deswegen kann der Arbeitnehmer keinen Ersatz für normalen Verschleiß seiner bei der Arbeit getragenen Kleidung verlangen (Senat 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAGE 89, 26, 29 f.; BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - aaO).

    Dagegen kann er Ersatz von Aufwendungen für die Neubeschaffung von Kleidung verlangen, wenn der Sachschaden "durchaus außergewöhnlich" ist und der Arbeitnehmer nach der Art des Betriebs oder nach der Art der Arbeit nicht damit zu rechnen hatte (BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - aaO, der Glasboden einer Korbflasche platzt ab, und Säure beschädigt die Kleider des Arbeitnehmers).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 500/05

    Vielflieger - Bonusmeilen - Herausgabeanspruch

    Nur was zur selbstverständlichen Einsatzpflicht des Arbeitnehmers bei der Arbeit gehört, wird durch die Vergütungszahlung ausgeglichen (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - aaO; BAG Großer Senat 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15).
  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 181/15

    Lebensmittelindustrie - Reinigungskosten - Hygienekleidung

    Wer im Interesse eines anderen Aufwendungen macht, für die er keine Vergütung erhält, kann Ersatz der Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist (vgl. BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - zu B VII der Gründe, BAGE 12, 15) .
  • BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79

    Beim Ersatz von Schäden am Fahrzeug des Arbeitnehmers wird dessen Mitverschulden

    Die Entscheidung des Großen Senats (BAG 12, 15 ff. = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitgebers) bedarf einer Verdeutlichung.

    Hierzu hat der Große Senat unter Hinweis auf § 110 HGB ausgeführt, daß danach zu unterscheiden sei, ob es sich um nicht vergütete Schäden aus dem Lebensbereich des Arbeitnehmers oder um nicht vergütete Schäden aus dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt; für letztere kann er Ersatz verlangen, für erstere nicht (BAG 12, 15 (24 ff.) = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers (zu B VII der Gründe)).

    Soweit der Große Senat am Schlusse seiner Entscheidung sich zu dieser Frage ähnlich wie das Landesarbeitsgericht geäußert hat, (vgl. BAG 12, 15 (28) = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers (zu B VII der Gründe a.E.)) ist das dort Gesagte zu unbestimmt und vieldeutig, um den Senat binden und zu einer anderen Beurteilung veranlassen zu können, zumal auch der Große Senat dort § 254 BGB und damit den hier vertretenen Standpunkt quasi zur Diskussion stellt.

  • BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 260/94

    Erstattung von Verteidigerkosten

    Voraussetzung ist, daß der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muß, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (ständige Rechtsprechung vgl. nur BAG Beschluß vom 10. November 1961 - GS 1/60-, BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG Urteil vom 11. August 1988 - 8 AZR 721/85 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers [EzA § 670 BGB Nr. 19 - d. Red.]).
  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 307/96

    Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Anschaffungskosten für Dienstkleidung zu

    a) Die auftragsrechtliche Bestimmung des § 670 BGB enthält einen allgemeinen rechtlichen Grundsatz, der auch für das Arbeitsverhältnis gilt: Wer im Interesse eines anderen Aufwendungen macht, kann Ersatz dieser Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist (Beschluß des Großen Senats vom 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15, 27 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB).

    Für die entsprechende Anwendung des § 670 BGB auf Arbeitsverhältnisse ist zu prüfen, inwieweit durch die vereinbarte Vergütung auch diese normale Abnutzung abgegolten wird (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15, 27 = AP, aaO).

    Der Große Senat hat sich bereits in seinem Beschluß vom 10. November 1961 (aaO) gegen eine Strapazierung der Fürsorgepflicht mit den Worten ausgesprochen: "... ist es keineswegs so, daß schlechthin jede aus der Treue- und Fürsorgepflicht denkbar abzuleitende, der Verwirklichung der Betriebsgemeinschaft förderliche Einzelpflicht ohne weiteres für den jeweiligen Arbeitnehmer einen entsprechenden vertraglichen Anspruch erzeugen könnte".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2013 - 6 A 1760/11

    Lehrer kann Erstattung der Beschaffungskosten für Schulbücher verlangen

    In der Konsequenz dieses Ausgangspunktes billigen die Arbeitsgerichte dem angestellten Lehrer einen aus dem Rechtsgedanken des § 670 BGB abgeleiteten Anspruch auf Aufwendungsersatz - vgl. BAG, Großer Senat, Beschluss vom 10. November 1961 - GS 1/60 -, BAGE 12, 15, und Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 -, NZA 1986, 324 - zu, wenn er mangels rechtzeitiger Erfüllung der Arbeitgeberpflichten selbst ein Schulbuch anschafft, das er für den Unterricht für erforderlich halten durfte.
  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 632/87

    Arbeitsentgelt: Rechtsnatur der Psychiatrie-Zulage - Ausschluss von

    Voraussetzung ist, daß der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muß, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAGE 33, 108 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).

    Sachschäden des Arbeitnehmers, mit denen nach Art und Natur des Betriebs oder der Arbeit zu rechnen ist, insbesondere Schäden, die notwendig oder regelmäßig entstehen, sind "arbeitsadäquat" und im Arbeitsverhältnis keine Aufwendungen im Sinne des § 670 BGB (BAGE 12, 15, 27 = AP, aaO, zu B VII der Gründe).

    Handelt es sich dagegen um Sachschäden, die bei Ausübung einer gefährlichen Arbeit entstehen und "durchaus außergewöhnlich" sind, mit denen also der Arbeitnehmer nach der Art des Betriebs oder der Arbeit nicht ohne weiteres zu rechnen hat, so liegt eine Aufwendung nach § 670 BGB vor, da die Einsatzpflicht nicht "arbeitsadäquat" ist (BAGE 12, 15, 27, 28 = AP, aaO, zu B VII der Gründe).

    Nach § 670 BGB ist nicht Schadenersatz, sondern lediglich Wertersatz zu leisten (BAGE 12, 15, 28 = AP, aaO, zu B VII der Gründe).

  • BAG, 14.11.1991 - 8 AZR 628/90

    Freistellung von Prozeßkosten

  • BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 315/95

    Zurückbehaltungsrecht bei Arbeit in gefahrstoffbelasteten Räumen

  • BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85

    Zusage des Ausgleichs des Lohnausfalls eines Arbeitnehmers durch einen

  • BAG, 21.08.1985 - 7 AZR 199/83

    Schutzpflichten des Arbeitgebers: Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften,

  • LAG Niedersachsen, 02.05.2011 - 8 Sa 1258/10

    Lehrer hat in der Regel einen Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Anschaffung

  • BAG, 23.01.1992 - 8 AZR 282/91

    Gefährdungshaftung des Arbeitgebers wegen der Beschädigung des Pkw eines

  • LAG Hessen, 21.04.2015 - 15 Sa 1062/14

    Liegt die Beschaffung eines polizeilichen Führungszeugnisses im überwiegenden

  • BAG, 25.06.1975 - 5 AZR 260/74

    Parkplatz - Fürsorgepflicht - Verkehrssicherungspflicht - Betrieblicher Parkplatz

  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98

    Ersatzanspruch eines Musikers wegen Beschädigung seines Violabogens

  • ArbG Düsseldorf, 29.08.2008 - 12 Ca 3625/08

    Anspruchsbegehren eines Fluggastkontrolleurs gegen seinen Arbeitgeber zur Zahlung

  • LAG Berlin, 16.06.1998 - 5 Sa 167/97

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers bei einem selbstverschuldeten

  • BAG, 16.11.1978 - 3 AZR 258/77

    Dienstfahrt - Verschulden - Unfall - Haftung - Sachschaden - Schadensersatz -

  • BAG, 21.03.1973 - 4 AZR 187/72

    Umzugskosten - Erstattungsanspruch - Versetzung aus dienstlichen Gründen -

  • BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94

    Übernachtungskosten bei Arbeit auf auswärtigen Baustellen

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2010 - 6 Sa 350/10

    Sachschaden, Unfallschaden, Arbeitnehmer, Privat-PKW, Ersatz, Einstandspflicht,

  • BAG, 21.09.1966 - 1 AZR 504/65

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers

  • VG Koblenz, 18.09.2007 - 6 K 842/07

    Lehrer kann Kostenerstattung für Schulbuch verlangen

  • BAG, 20.04.1983 - 5 AZR 624/80

    Anspruch auf Vergütung oder Aufwendungsersatz für die wegen einer außerhalb der

  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74

    Beihilfen bei Wehrbereichsverwaltung - Sachbearbeiterin im Sachgebiet -

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2016 - 4 K 2086/14

    Abgrenzung zwischen steuerfreiem Schadensersatz und steuerpflichtiger

  • LAG Bremen, 20.08.1985 - 4 Sa 57/85

    Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers auch bei vom Arbeitgeber nicht

  • LAG Düsseldorf, 21.02.1997 - 10 TaBV 95/96

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die dem

  • BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 794/87

    Eingruppierung einer Fachlehrerin - Revisionseinlegung drei Monate vor

  • LAG Niedersachsen, 02.09.2004 - 7 Sa 2085/03

    Ersatz für Schäden wegen Steinschläge an einem als Dienstwagen anerkannten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 10 Sa 755/09

    Kein Anspruch auf Wertguthabenvereinbarung - Verfall von Resturlaub nach

  • LAG Baden-Württemberg, 04.05.1995 - 10 Sa 112/94

    Haftung des Arbeitgebers: Schaden an einem vom Arbeitnehmer zur Verfügung

  • BAG, 12.12.1990 - 8 AZR 605/89

    Anspruch gegen einen Arbeitgeber auf Schadensersatz für zerstörte Kleidung und

  • LAG München, 19.12.2012 - 10 Sa 609/12

    Equal-pay, Bezugnahmeklausel

  • BAG, 30.04.1975 - 5 AZR 171/74

    Arbeitgeberkonkurs: Rechtslage bei über eine arbeitgebereigene Kreditkarte durch

  • ArbG Düsseldorf, 22.12.2009 - 7 Ca 8603/09

    Aufwednungsersatz, Schadensersatz, Ermittlungsverfahren

  • BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 202/95

    Übernachtungskosten bei Arbeit auf auswärtigen Baustellen

  • BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 213/79

    Fürsorgepflicht für eigene Sachen des Arbeitnehmers - Schadensersatz -

  • LAG Hamm, 19.12.1989 - 6 Sa 115/89

    Gleichbehandlungsgebot; Anwartschaft; Frauendiskriminierung

  • BAG, 28.07.1972 - 3 AZR 468/71

    Pensionskasse - Arbeitsvertragspflicht - Schadensersatzanspruch - Beweislast -

  • VG Stade, 27.03.2015 - 3 A 1171/13

    Anspruch eines Gymnasiallehrers auf Erstattung von Anschaffungskosten für zwei

  • BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 913/94
  • BAG, 18.05.1977 - 3 AZR 263/76

    Nettolohn - Lehrer - Dozenten - Aufklärungspflicht - Abhängigkeit -

  • LAG Hamm, 13.11.1997 - 17 Sa 1157/97

    Schadenersatzanspruch wegen entgangener Arbeitslosengeldzahlung; Schuldhafte

  • BVerwG, 30.08.1966 - VI B 5.66

    Totalschaden an dem privateigenen Kfz eines Beamten - Ersatz von Sachschäden -

  • VG Kassel, 08.06.2020 - 1 K 1095/19

    Kein Sachschadensersatz für Lehrbeauftragte an Hessischen

  • ArbG Frankfurt/Main, 13.04.2005 - 7 Ca 6695/04

    Einzelfall zu Entgeldfortzahlung und der Frage einer treuwidrigen Berufens auf

  • LAG Baden-Württemberg, 04.02.1982 - 11 Sa 116/81
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Rechtsprechung
   BSG, 11.05.1960 - GS 1/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,5103
BSG, 11.05.1960 - GS 1/60 (https://dejure.org/1960,5103)
BSG, Entscheidung vom 11.05.1960 - GS 1/60 (https://dejure.org/1960,5103)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 1960 - GS 1/60 (https://dejure.org/1960,5103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 12, 147
  • NJW 1960, 2214
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 11.05.1960 - GS 3/59
    Auszug aus BSG, 11.05.1960 - GS 1/60
    Eine solche sich auch auf den Rechtsstand von Kindern dieser Ehe auswirkende Wirkung hat nur die gerichtliche Todeserklärung; denn sie begründet nach § 9 Abs. 1 Satz 1 des Verschollenheitsgesetzes (VerschG) die Vermutung, daß der Verschollene in dem in der gerichtlichen Todeserklärung festgestellten Zeitpunkt gestorben ist (vgl. den Beschluß des Großen Senats vom gleichen Tage GS 3/59 ...).
  • BSG, 30.09.1980 - 2 RU 105/78

    Unfallversicherung - Halbwaisenrente - Unehelich geborenes Kind - Vollwaisenrente

    Aus diesem Wortlaut sowie der Unterhaltsersatzfunktion sozialversicherungsrechtlicher Hinterbliebenenrenten folgt, daß die Vorschrift auf die jeweils einschlägigen Begriffe des Familienrechts verweist (BSGE 12, 147, 148; 29, 32, 33; 32, 292, 293; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl, S. 690m II ff, 690p ; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, 5 583 Anm 29; vgl für eine ähnliche Verweisung stillschweigender Art auf familienrechtliche Vorschriften durch 5 11 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz 1965 BVerwGE 29, 153).

    Auf die Erfolgsaussi0hten eines solchen Verfahrens (so aber Wolber aaO S. 1A2) kommt es schon deshalb nicht an, weil auch der Sozialversicherungsträger und die Sozialgerichte hierüber mangels besonderer Abstammungsncrmen im Sozialrecht - ebenso wie die ordentlichen Gerichte - nur aufgrund bürgerlich-rechtlicher Bestimmungen entscheiden könnten (BSGE 12, 147, 148).

  • BSG, 23.03.1971 - 7 RKg 2/69

    Geschwisterverhältnis - Eheliches Kind - Nichteheliches Kind - Vaterschaft -

    das familienrechtliche Verwandtschaftsverhältnis maßs geblich sei° Auch der Große Senat des Bundessozialgerichts (BSG) habe in seinem Beschluß vom 110 Mai 1960 (BSG 12, 147) ausgeführt, daß die auf familienhafte Beziehungen verweisenden Begriffe des Sozialversicherungsrechts inhaltlich durch das bürgerliche Familienrecht bestimmt würden und die Unterscheidung zwischen ehelichen und unehelichen Kindern sich auch im Sozialversicherungsrecht nur dann durchführen lasse, wenn man die im öffentlichen wie im bürgerlichen Recht allein maßgeblichen Begriffe des BGB zugrunde lege° Da Enkel und Geschwister nach @ 2 Abs° 1 Nr, ? BKGG offensichtlich wegen des engen familienähnlichen Verhältnisses zum Berechtigten als Kinder berücksichtigt würden, ein solches Verhältnis zwischen dem unehelichen Kind und dessen Vater aber regelmäßig nicht bestehe, verstoße die Vorschrift bei dieser Auslegung auch nicht gegen Art, 3 und Art° 6 Abs° 5 des Grundgesetzes (GG), Das LSG hat die Revision zugelassen°.

    Dieser Auslegung des @ 2 Abs" 1 Nr° 7 BKGG steht auch nicht der Beschluß des Großen Senats des BSG vom 11° Mai 1960 (BSG 12, 147) entgegen° Anläßlich der Frage, wie der Begriff des "ehelichen Kindes" im Sinne des 5 1258 Abs° 2 Nr° 1 EVO aF zu bestimmen ist, ist in dieser Entscheidung (aaO, 148) uoa" ausgeführt, daß auch aus rechtstechnischen Erwägungen die auf familienhafte Beziehungen verweisenden Begriffe des Sozialversicherungsrechts inhaltlich durch das bürgerliche Familienrecht bestimmt werden, weil das Sozialversicherungsrecht kaum Anhaltspunkte für eine eigenständige Ausgestaltung der 11.

  • BSG, 27.01.2016 - B 5 R 422/15 B
    Ferner ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits geklärt, dass das Sozialversicherungsrecht dem Bürgerlichen Recht folgt, soweit es familienrechtliche Begriffe (wie zB "Heirat", "Scheidung", "Wiederheirat", "Auflösung der Ehe") ohne nähere Umschreibung verwendet oder an Tatbestände dieses Rechtsgebiets anknüpft (BSG Großer Senat Beschluss vom 11.5.1960 - GS 1/60 - BSGE 12, 147, 148 = SozR Nr. 4 zu § 1260 aF RVO sowie BSG Urteile vom 28.4.1959 - 1 RA 4/58 - BSGE 10, 1 = SozR Nr. 1 zu Art. 13 EGBGB, vom 15.8.1967 - 10 RV 306/65 - BSGE 27, 96, 98 = SozR Nr. 16 zu § 38 BVG, vom 24.11.1971 - 4 RJ 215/70 - BSGE 33, 219 = SozR Nr. 5 zu 1264 RVO und vom 30.11.1977 - 4 RJ 7/77 - BSGE 45, 180 = SozR 2200 § 1264 Nr. 1).
  • BSG, 16.12.1964 - 12 RJ 526/64

    Beantragung einer Kriegswaisenrente eines ehelichen Sohnes - Gewährung von

    Am 23. Mai 1960 wiederholte der Kläger seinen Antrag auf Waisenrente unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Großen Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. Mai 1960 zugunsten scheinehelicher Kinder (BSG 12, 147).
  • BSG, 30.06.1977 - 9 RV 76/76

    Witwenversorgung - Bewilligungsbescheid - Rücknahme - Keine Ehe - Ehe mit anderem

    Die Todeserklärung des in Witebsk geborenen W.G. mit dem 51. Dezember 1945 als Todeszeitpunkt hat nur eine begrenzte Wirkung für andere Verfahren (BSGE 12, 147, 150 ff = SozR Nr. 4 zu 5 1260 RVO aF); sie beweist nicht unwiderlegbar, daß diese Person am 51. Dezember 1945 infolge von Kriegseinwirkungen verstorben ist und mit der Klägerin verheiratet war, und schon gar nicht, daß die Ehe zwischen der Klägerin und diesem W.G. vor der Verheiratung mit B. (1945) durch kriegsbedingten Tod aufgelöst wurde.
  • BSG, 20.12.1962 - 3 RJ 85/55

    Gewährung von Waisenrente - Rechtskräftige Feststellung der Unehelichkeit eines

    Auf eine entsprechende Vorlage des Senats nach § 42 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) hat der Große Senat am 11. Mai 1960 beschlossen (BSG 12 S. 147):.
  • BVerwG, 16.01.1964 - II C 29.61

    Anspruch der Kinder eines vermissten Soldaten auf Waisengeld nach dem Gesetz zur

    Auch der Hinweis der Revision auf die Entscheidung des Großen Senates des Bundessozialgerichts zu § 1260 (a.F.) der Reichsversicherungsordnung (BSGE 12, 147) kann zu keiner anderen Auslegung der hier streitigen beamtenrechtlichen Vorschrift führen, weil der Zweck des § 133 Abs. 2 BBG auf der Hand liegt.
  • BGH, 14.05.1965 - IV ZB 490/64

    Rechtliches Interesse der Sozialversicherungsträger an Todeserklärung

    Da aber der Verschollene bisher nicht für tot erklärt ist, muß, solange sein Tod und dessen Zeitpunkt nicht feststeht, trotz der entgegenstehenden Wahrscheinlichkeit zunächst im Bereich des bürgerlichen Rechts von seinem Fortleben und damit dem Fortbestand der Ehe ausgegangen werden, denn der Tod muß bewiesen sein, wenn aus ihm Rechtsfolgen hergeleitet werden (BSGE 5, 249, 251; 12, 147, 149).
  • BVerwG, 11.06.1963 - II C 29.61

    Zeitpunkt der Zahlung einer Hinterbliebenenversorgung bei Feststellung des Todes

    Der Hinweis der Revision auf die Entscheidung des Großen Senats des Bundessozialgerichts zu § 1260 (a.F.) der Reichsversicherungsordnung (BSGE 12, 147) kann zu keiner anderen Auslegung der hier streitigen beamtenrechtlichen Vorschrift führen; denn der Zweck des § 133 Abs. 2 BBG liegt auf der Hand.
  • BSG, 30.08.1962 - 2 RU 127/59
    reich der Sozialversicherung geboten, soweit es der besondere Zweck" i nämlich die Abgrenzung eines Personenkreises erfordert, für den bestimmte Leistungen vorgesehen sind (vgl° etwa "Familienhilfe", @ 205 ff EVO, "Familiengeld" @ 559e i"V"m. @@586 ff EVO; s.auch BSG 12, 147), Der Zweck des @ 543Abso 1 Satz 2 RVG ist indessen anderer Art. Diese Vorschrift soll den Versicherungsschutz gewährleisten für Beschäftigte, die infolge größerer Entfernung ihrer Arbeitsstätte von dem Ort, wo sie den Mittelpunkt ihrer Lebensverhältnisse haben, Wege von und nach ihrer "Familienwohnung" zurücklegen müssen" Die Bntstehungsgeschichte (vgl" die Begründung zum 5, Gesetz über Änderungen in der Unfallversicherung vom 17° Februar 1959, AN 1939, 98 zu Art. 1 Nr" 3) ergibt keinen Anhaltspunkt dafür, daß der Gesetzgeber9 5.
  • BSG, 04.05.1971 - 2 RU 215/69

    Unfallversicherungswaisenrente - Uneheliches Kind - Annahme an Kindes Statt

  • BSG, 16.04.1964 - 1 RA 26/61
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