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   BSG, 18.11.1980 - GS 3/79   

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https://dejure.org/1980,440
BSG, 18.11.1980 - GS 3/79 (https://dejure.org/1980,440)
BSG, Entscheidung vom 18.11.1980 - GS 3/79 (https://dejure.org/1980,440)
BSG, Entscheidung vom 18. November 1980 - GS 3/79 (https://dejure.org/1980,440)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulassung der Sprungrevision - Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter - Bindung des BSG - Verfahrensfehler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 51, 23
  • MDR 1981, 438
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.06.1951 - II ZR 16/51

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - GS 3/79
    Main 1958 S 188; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 11" Aufl 197A, 8 512)° Auf diese Frage braucht der Große Senat nicht näher einzugehen, denn es besteht Einigkeit darüber, daß der Mangel in der Besetzung des Gerichts nicht die Wirkungslosigkeit, sondern lediglich die Nichtigkeit der Entscheidung zur Folge hat (vgl RGZ 121, 197, 198; BGHZ 2, 278, 280 f; Bayer, Oberstes Landesgericht" Beschluß vom 50" Oktober 1973 in Deutsche Richterzeitung 1980, 72; Jansen, Kommentar zum FGG, 2° Aufl 1969 RdNr 18 zu @ 7 Keidel/Kuntze/Winkler9 Kommentar zum FGG, 11" Aufl 1978 RdNr 42 zu @ 7; Baumbach/ Lauterbach, Kommentar zur ZPO, 38" Aufl 1980 Anm 3 vor @ 300; Jauerning, Das fehlerhafte Zivilurteil, S AO f)° Um eine die Nichtigkeit der Entscheidung begründende nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts im Sinne des 5 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO handelt es sich nicht nur dann, wenn ein zahlenmäßig richtig besetzter Spruchkörper sachlich nicht zur Entscheidung berufen war oder einzelne "14".
  • BSG, 01.03.1978 - 12 RK 14/77

    Sprungrevision - Nachträgliche Zulassung - Beschluß des Kammervorsitzenden -

    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - GS 3/79
    Bei der Beantwortung der vorgelegten Rechtsfrage ist mit der bisherigen Rechtsprechung des BSG davon auszugehen, daß die ehrenamtlichen Richter bei der Entscheidung über die nachträgliche Zulassung der Sprungrevision mitzuwirken haben (vgl BSG SozR 1500 @ 161 Nrn &, 6, 7, 12, 20 und Urteil vom 1° März 1978 - 12 RK 14/77 -), Das SGG enthält zu dieser Frage zwar keine ausdrückliche und spezielle Vorschrift.
  • BSG, 22.04.1955 - GS 1/55

    Unterzeichnung eines Urteils allein durch die Berufsrichter - Notwendigkeit der

    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - GS 3/79
    Der Große Senat des BSG hat sich bereits in seinem ersten Beschluß vom 210 April 1955 (BSGE 1, 1) mit der Frage auseinandergesetzt, wann die ehrenamtlichen Richter mitzuwirken haben° Er hat das Verfahren in drei Abschnitte gegliedert;.
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - GS 3/79
    Gründen - nur solche Teile der Entscheidung betreffen, die entscheidungserheblich sind, die Entscheidung also tragen (vgl Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes in NJW 1980, 172 f; Wieczorek, Kommentar zur ZPO, 2. Aufl 1980, B I zu @ 156 GVG; Löwe/Rosenberg, Kommentar zur StPO, 25. Aufl 1979 RdNr 5 zu 5 156 GVG; Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO und zum GVG, Teil III 1960 RdNrn 31 und 32 zu 5 121 GVG)°.
  • BSG, 09.12.1975 - GS 1/75

    Entrichtung von Pflichtbeiträgen als Hindernis für die Entstehung einer

    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - GS 3/79
    - wie noch dargelegt wird - nicht nach sondern mit dem hilfsweise angegebenen Vorlegungsgrund nach 5 45 SGG zulässig ist° Die Richterbank muß bereits feststehen, bevor über die Zulässigkeit der Vorlage entschiedenwird° Sie richtet sich daher regelmäßig nach dem vom vorlegenden Senat angegebenen Anrufungsgrund (vgl BSGE 41, 41, 42; 43, 75, 77)° Der 11° Senat hat den Vorlagebeschluß in erster Linie auf 5 42 SGG gestützt, weil er glaubt, mit der beabsichtigten Entscheidung von dem Urteil des 3, Senats vom 14, Dezember 1976 abzuweichen° Nach seinem erklärten Willen handelt es sich also um eine Vorlage nach @ 42 SGG" Der Große Senat hat zwar in einer früheren Entscheidung (BSGE 44, 151, 153 f; vgl dazu auch BSGE 49, 175, 177 f) seine Besetzung nicht.
  • BSG, 21.12.1971 - GS 4/71

    Anfragen zu gerichtlichen Rechtsansichten - Senatsbesetzung - Rentenansprüche -

    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - GS 3/79
    Nachdem der 12° Senat durch Beschluß vom 1" Februar 1979 erklärt hat9 er gebe seinen in dem Urteil vem 79 März 1978 vertretenen Rechtsstandpunkt auf9 ist dieser Senat an der Entscheidung des Großen Senats nicht zu beteiligen° Das ist zwar im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, entspricht aber nach dem Sinn der Divergenz« anrufung der ständigen Übung aller obersten Gerichts" höfe des Bundes (vgl hierzu BSGE 34, 1, 5)° Als ehrenamtliche Richter wirken je zwei aus dem Kreis der Versicherten und der Arbeitgeber mit9 denn es handelt sich bei demnach @im Abs. 3 Nr. 1 sec maß-= gehenden Streitgegenstsnd des Ausgengsverfehrens um eine Angelegenheit der Sozialversicherung (vgl @ 3Ö GAL; BSG SozR Nr. 9 zu @ 12 SGG}S obwohl die vorgelegte Rechtsfrage den Verfahrensrecht angehört und damit auch andere Angelegenheiten im Sinne des 5 5? Abs. 1 SGG betrifft°.
  • BSG, 21.07.1977 - GS 1/76

    Gewährung einer Abfindung bezgl. eines Rentenanspruchs für eine Witwe bei

    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - GS 3/79
    - wie noch dargelegt wird - nicht nach sondern mit dem hilfsweise angegebenen Vorlegungsgrund nach 5 45 SGG zulässig ist° Die Richterbank muß bereits feststehen, bevor über die Zulässigkeit der Vorlage entschiedenwird° Sie richtet sich daher regelmäßig nach dem vom vorlegenden Senat angegebenen Anrufungsgrund (vgl BSGE 41, 41, 42; 43, 75, 77)° Der 11° Senat hat den Vorlagebeschluß in erster Linie auf 5 42 SGG gestützt, weil er glaubt, mit der beabsichtigten Entscheidung von dem Urteil des 3, Senats vom 14, Dezember 1976 abzuweichen° Nach seinem erklärten Willen handelt es sich also um eine Vorlage nach @ 42 SGG" Der Große Senat hat zwar in einer früheren Entscheidung (BSGE 44, 151, 153 f; vgl dazu auch BSGE 49, 175, 177 f) seine Besetzung nicht.
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - GS 3/79
    - wie noch dargelegt wird - nicht nach sondern mit dem hilfsweise angegebenen Vorlegungsgrund nach 5 45 SGG zulässig ist° Die Richterbank muß bereits feststehen, bevor über die Zulässigkeit der Vorlage entschiedenwird° Sie richtet sich daher regelmäßig nach dem vom vorlegenden Senat angegebenen Anrufungsgrund (vgl BSGE 41, 41, 42; 43, 75, 77)° Der 11° Senat hat den Vorlagebeschluß in erster Linie auf 5 42 SGG gestützt, weil er glaubt, mit der beabsichtigten Entscheidung von dem Urteil des 3, Senats vom 14, Dezember 1976 abzuweichen° Nach seinem erklärten Willen handelt es sich also um eine Vorlage nach @ 42 SGG" Der Große Senat hat zwar in einer früheren Entscheidung (BSGE 44, 151, 153 f; vgl dazu auch BSGE 49, 175, 177 f) seine Besetzung nicht.
  • BSG, 06.12.1979 - GS 1/79

    Hinterbliebenenanspruch - Vertreibung - Vertreibung eines Hinterbliebenen -

    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - GS 3/79
    - wie noch dargelegt wird - nicht nach sondern mit dem hilfsweise angegebenen Vorlegungsgrund nach 5 45 SGG zulässig ist° Die Richterbank muß bereits feststehen, bevor über die Zulässigkeit der Vorlage entschiedenwird° Sie richtet sich daher regelmäßig nach dem vom vorlegenden Senat angegebenen Anrufungsgrund (vgl BSGE 41, 41, 42; 43, 75, 77)° Der 11° Senat hat den Vorlagebeschluß in erster Linie auf 5 42 SGG gestützt, weil er glaubt, mit der beabsichtigten Entscheidung von dem Urteil des 3, Senats vom 14, Dezember 1976 abzuweichen° Nach seinem erklärten Willen handelt es sich also um eine Vorlage nach @ 42 SGG" Der Große Senat hat zwar in einer früheren Entscheidung (BSGE 44, 151, 153 f; vgl dazu auch BSGE 49, 175, 177 f) seine Besetzung nicht.
  • BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 46/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in einer

    Die Zulassung der Revision unterliegt insofern speziellen Maßgaben, wie sie der Große Senat bereits in seinem Beschluss vom 18.11.1980 dargelegt hat (BSGE 51, 23, 27 f = SozR 1500 § 161 Nr. 27 S 54 ff) .
  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 14/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - kostenmäßige

    Dies ist zwar fehlerhaft; ungeachtet dieses Mangels ist der Zulassungsbeschluss aber wirksam und das Revisionsgericht an die Zulassung der Sprungrevision gebunden (vgl BSG BSGE 51, 23, 26 ff = SozR 1500 § 161 Nr. 27 S 54 ff; BSGE 64, 296, 297 f = SozR 1500 § 161 Nr. 33 S 69 f; BSG vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 13/06 R - Juris RdNr 9) .
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Einer Vorlage an den Großen Senat nach § 41 SGG bedarf es nicht, weil diese von anderen Senaten abweichende Beurteilung der richtigen Klageart vorliegend nicht entscheidungserheblich ist (vgl BSG - GrS -, Beschluss vom 18. November 1980 - GS 3/79 - BSGE 51, 23, 25 f = SozR 1500 § 42 Nr. 7 mwN; BSG- GrS -, Beschluss vom 29. Mai 1984 - GS 1/82, GS 2/82, GS 3/82 - BSGE 57, 23, 26 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20 S 26).
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