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   BGH, 29.03.2012 - GSSt 2/11   

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https://dejure.org/2012,13891
BGH, 29.03.2012 - GSSt 2/11 (https://dejure.org/2012,13891)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2012 - GSSt 2/11 (https://dejure.org/2012,13891)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2012 - GSSt 2/11 (https://dejure.org/2012,13891)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB; § 73 Abs. 2 SGV V; § 331 StGB; § 332 StGB; § 333 StGB; § 334 StGB; § 299 StGB
    Strafbarkeit von Vertragsärzten wegen Korruptionsdelikten (Verordnung von Arzneimitteln; Bestechung; Bestechlichkeit; Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr: Beauftragter); Amtsträger (Krankenkasse als sonstige Stelle der öffentlichen Verwaltung)

  • lexetius.com

    StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c, § 299

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 Nr 2 Buchst c StGB, § 299 StGB, § 73 Abs 2 SGB 5, § 95 SGB 5
    Bestechung im geschäftlichen Verkehr: Strafbarkeit eines niedergelassenen Arztes mit Kassenarztzulassung wegen der Teilnahme an einem Prämiensystem eines Pharmaunternehmen bei Verordnung bestimmter Medikamente

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zuwendungen von Marktforschern an Kassenärzte im Rahmen einer Marktforschungsbefragung ist kein Fall von Bestechung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Handeln eines niedergelassenen und für die vertragsärztliche Versorgung zugelassenen Arztes als Amtsträger oder Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen; Prämiensystem für die ärztliche Verordnung von Medikamenten

  • kkh.de PDF

    Korruption - Ärzte sind weder Amtsträger noch Beauftragte der Krankenkassen

  • Betriebs-Berater

    Compliance - Bekämpfung korruptiven Verhaltens im Gesundheitswesen

  • rewis.io

    Bestechung im geschäftlichen Verkehr: Strafbarkeit eines niedergelassenen Arztes mit Kassenarztzulassung wegen der Teilnahme an einem Prämiensystem eines Pharmaunternehmen bei Verordnung bestimmter Medikamente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c; StGB § 299
    Handeln eines niedergelassenen und für die vertragsärztliche Versorgung zugelassenen Arztes als Amtsträger oder Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen; Prämiensystem für die ärztliche Verordnung von Medikamenten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (40)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Bestechliche Ärzte (noch) nicht strafbar

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entwarnung für Kassenärzte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestechlichkeit von Kassenärzten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Korruption bei Kassenärzten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eckpunktepapier zur Strafbarkeit korrupter Ärzte

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Kassenärzte machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar

  • taz.de (Pressemeldung, 22.06.2012)

    Pharma-Geschenke: Keine Strafe für bestechliche Ärzte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Strafbarkeit von Kassenärzten bei "gekaufter" Arzneimittel-Verschreibung

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Kassenärzte nicht wegen Korruption strafbar

  • auw.de (Kurzinformation)

    Strafrecht wegen Bestechlichkeit greift bei Kassenärzten nicht

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Ärzte sind keine "Kassen-Handlanger"

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Bestechlichkeits-Paragraf gilt bei Ärzten nicht

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Die große Lücke zur Privatmedizin

  • haerlein.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Keine Bestechlichkeit eines Kassenarztes nach Annahme einer Prämie für Verordnung bestimmter Medikamente

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeitslücke wird geschlossen - korrupten Ärzten droht künftig Freiheitsstrafe

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Einführung eines Tatbestandes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen: § 299a StGB

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine strafbare Korruption bei Kassenärzten

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 08.10.2014)

    Korruptionsverbot: Neuregelung muss Grauzonen vermeiden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zuwendungen an Ärzte sollen in Zukunft ausnahmslos strafbar sein.

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zuwendungen an Ärzte sind nicht strafbares Verhalten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zuwendungen an Ärzte ist korruptives Verhalten aber nicht strafbar

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zuwendungen an Ärzte sollen in Zukunft ausnahmslos strafbar sein.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ärzte: Zuwendungen in Zukunft strafbar.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kassenärzte keine Amtsträger - Korrupte Vertragsärzte sind nicht strafbar

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Bestechung von Vertragsärzten ist zur Zeit nicht strafbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kassenärzte dürfen ungestraft Vorteile von Pharma-Unternehmen annehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kassenärzte keine Amtsträger - Korrupte Vertragsärzte sind nicht strafbar

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Freibrief auf Zeit für Kassenärzte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zuwendungen an Ärzte sind korruptives Verhalten, aber nicht strafbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Korruption im Gesundheitswesen

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Ärzte erhalten keinen Freifahrtsschein für "Geschenke" der Pharmaindustrie

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zuwendungen an Ärzte sollen in Zukunft ausnahmslos strafbar sein

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Freibrief auf Zeit für Kassenärzte

Besprechungen u.ä. (14)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Strafbarkeit des niedergelassenen Vertragsarztes nach den Korruptionsdelikten des StGB (Saleh R. Ihwas; ZJS 2012, 712)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Straflos: Kassenärzte und das Thema Bestechung

  • meyer-koering.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Petitionsausschuss fordert Gesetz zur Strafbarkeit von Korruption bei Ärzten

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kassenärzte unterfallen keinem Korruptionstatbestand

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGH erklärt korrupte Vertragsärzte für nicht strafbar: Der Rest ist Sache des Gesetzgebers

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 22.06.2012)

    Die Annahme von Geschenken muss geächtet werden

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Korruption bei Kassenärzten: Straflos und trotzdem verboten

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Strafbarkeit niedergelassener Vertragsärzte wegen Bestechlichkeit (RA Dr. Oliver Sahan; ZIS 2012, 386)

  • lexmedblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGH schafft Klarheit: Keine Strafbarkeit von Vertragsärzten wegen Bestechlichkeit bei Annahme von Zuwendungen der Pharmaindustrie

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Strafbarkeit des Vertragsarztes wegen Bestechlichkeit als Amtsträger oder Beauftragter im geschäftlichen Verkehr

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kassenärzte sind keine Amtsträger oder Beauftragte der gesetzlichen Krankenversicherungen

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einführung eines Tatbestandes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen: § 299a StGB

  • heer-sturm.de PDF (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Der niedergelassene Vertragsarzt - (k)ein Amtsträger? (RA'in Anja Sturm; ZWH 2011, 41-47)

  • wrg-gt.de PDF (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bestechlichkeit im Gesundheitswesen: Zulässige Qualifizierung von Vertragsärzten als Amtsträger oder Beauftragte der Krankenkassen?

Sonstiges (2)

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Gesetz gegen Ärztekorruption gescheitert

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 57, 202
  • NJW 2012, 2530
  • NStZ 2012, 505
  • NStZ 2013, 148
  • StV 2012, 464
  • StV 2012, 592
  • BB 2012, 2056
  • JR 2012, 394
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • OLG Hamburg, 27.01.2022 - 1 Ws 114/21

    Sperrwirkung der Fälschung von Impfausweisen in Altfällen

    Dieser Überlegung steht es auch nicht entgegen, wenn eine von der Behörde beauftragte Person aufgrund ihrer Aufgabenwahrnehmung i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 2 c) StGB als dazu bestellt anzusehen ist, im Auftrag einer Behörde Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen (vgl. hierzu einschränkend BGH, Beschluss vom 29. März 2012 - GSSt 2/11 -, BGHSt 57, 202-218, Rn. 24).
  • BGH, 18.01.2018 - I ZR 150/15

    Schadensersatzansprüche wegen einer ohne Wissen des Klägers von seinem

    Beauftragter ist jeder, der auf Grund seiner Stellung berechtigt und verpflichtet ist, geschäftlich für den Betrieb zu handeln und Einfluss auf die im Rahmen des Betriebs zu treffenden Entscheidungen besitzt, ohne Angestellter oder Inhaber des Betriebs zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1952 - 1 StR 670/51, BGHSt 2, 396, 401; BGH, GRUR 1968, 587, 588 - Bierexport, beide zu § 12 UWG aF; BGH, Urteil vom 9. August 2006 - 1 StR 50/06, NJW 2006, 3290, 3298; Beschluss vom 29. März 2012 - GSSt 2/11, BGHSt 57, 202 Rn. 28, beide zu § 299 StGB).

    Ob dem Verhältnis des Beauftragten zu dem jeweiligen geschäftlichen Betrieb eine Rechtsbeziehung zu Grunde liegt oder dieser lediglich durch seine faktische Stellung im oder zum Betrieb in der Lage ist, Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen auszuüben, ist unerheblich (BGHSt 57, 202 Rn. 28; Heger in Lackner/Kühl aaO § 299 Rn. 2).

  • BGH, 16.08.2016 - 4 StR 163/16

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes gegenüber der Krankenkasse

    (2) Die Verordnung des Vertragsarztes konkretisiert die gesetzlichen Leistungsansprüche der Versicherten auf Sachleistungen (§ 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 SGB V; BGH, Großer Senat, Beschluss vom 29. März 2012 - GSSt 2/11, BGHSt 57, 202, 209, juris Rn. 21).

    Seine Rechtsmacht zur Konkretisierung des entsprechenden Anspruchs des gesetzlich Versicherten gegen die Krankenkasse umfasst dabei zwar insbesondere das verbindliche Feststellen der medizinischen Voraussetzungen des Eintritts des Versicherungsfalles mit Wirkung für den Versicherten und die Krankenkasse (BGH, Großer Senat, Beschluss vom 29. März 2012 - GSSt 2/11, BGHSt 57, 202, 215, juris Rn. 37).

    Es begrenzt die Leistungspflicht der Krankenkassen und das Leistungsrecht der Leistungserbringer (BGH, Großer Senat, Beschluss vom 29. März 2012 - GSSt 2/11, BGHSt 57, 202, 216 mwN, juris Rn. 42) und ist Grundlage für das notwendigerweise auch auf Vertrauen gestützte Abrechnungssystem (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 2 StR 109/14, NStZ 2015, 341, 342, juris Rn. 22, für das Abrechnungssystem der Apotheker; ferner Leimenstoll, Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes?, 2012, Rn. 320).

    Dem Wirtschaftlichkeitsgebot ist mithin "ein hoher Stellenwert' zuzumessen (BGH, Großer Senat, Beschluss vom 29. März 2012 - GSSt 2/11, BGHSt 57, 202, 216 mwN, juris Rn. 42).

    (cc) Der Einordnung der Vermögensbetreuungspflicht als Hauptpflicht steht nicht entgegen, dass die Grundpflicht eines Arztes auf die Wahrung der Interessen des Patienten gerichtet ist (vgl. dazu BGH, Großer Senat, Beschluss vom 29. März 2012 - GSSt 2/11, BGHSt 57, 202, 208 ff., juris Rn. 20, 33, 43; ferner Ulsenheimer, MedR 2005, 622, 626; Corts, MPR 2013, 122, 124; Leimenstoll, Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes?, 2012, Rn. 380) und die Pflicht zur Wirtschaftlichkeit den Vertragsarzt "nicht unmittelbar im Verhältnis zu den gesetzlichen Krankenkassen' treffen soll (so BGH, Großer Senat, Beschluss vom 29. März 2012 - GSSt 2/11, BGHSt 57, 202, 217, juris Rn. 44).

    Jedoch können die gesetzlichen Krankenkassen nicht in eigener Verantwortung darüber entscheiden, ob die Einrede der Unwirtschaftlichkeit, der Nichterforderlichkeit oder der Unzweckmäßigkeit einer vertragsärztlichen Verordnung berechtigt ist; sie sind insoweit vielmehr auf die in § 106a Abs. 3, 4 SGB V geregelten Befugnisse beschränkt (vgl. BGH, Großer Senat, Beschluss vom 29. März 2012 - GSSt 2/11, BGHSt 57, 202, 217, juris Rn. 44).

    Daher bedürfen auch die diesbezüglichen Ausführungen in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29. März 2012 (Großer Senat, GSSt 2/11, BGHSt 57, 202, 214, juris Rn. 36) und des Bundessozialgerichts vom 17. Dezember 2009 (B 3 KR 13/08 R, BSGE 105, 157, 161, juris Rn. 15; vgl. ferner BSG, Urteile vom 13. September 2011 - B 1 KR 23/10 R, BSGE 109, 116, 117, juris Rn. 11; vom 28. September 2010 - B 1 KR 3/10 R, BSGE 106, 303) keiner weiteren Erörterung.

  • BSG, 18.11.2014 - B 1 KR 35/13 R

    Krankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte - Ausgestaltung und

    Sie nehmen keine Aufgaben öffentlicher Verwaltung wahr und sind erst recht keine Amtsträger iS des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst c StGB (vgl BGH Beschluss vom 29.3.2012 - GSSt 2/11 - BGHSt 57, 202, RdNr 8 ff) .
  • OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 1 Ss 559/12

    Anforderungen an Urteilsgründe bei Freispruch; Verschrereibungserschleichung von

    Mit Ausstellen des Kassenrezepts trifft der Kassenarzt eine Verfügung über das Vermögen der Krankenkasse, da er kraft Gesetzes in Verbindung mit dem jeweiligen Kassenarztvertrag befugt ist, den Anspruch des Kassenpatienten gegen seine Krankenkasse auf die Gewährung von Sachmitteln nach §§ 2 Abs. 2, 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 31 SBG V auszufüllen (BGH GSSt, NStZ 2012, 505 ; BGHSt 49, 17; BSG , Urteil vom 17.12.2009, B 3 KR 13/08 R, zitiert nach ; OLG Hamm NJW 2006, 2341).

    So hat er zwar die Einhaltung der Formalien der Verschreibung und die sich aus dem Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz ergebende Verpflichtung zur Abgabe eines preisgünstigeren wirkstoffgleichen Medikaments zu überprüfen (BGH GSSt 2/11, a.a.O.), eine Pflicht zur Überprüfung der medizinischen Indikation und der Notwendigkeit der Sachleistung im Sinne des § 12 SGB V trifft ihn indes nicht (BGHSt 49, 17, NStZ 2004, 568 ).

  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 36/14 R

    Krankenversicherung - rechtlich unselbstständige Eigeneinrichtung einer

    Sie sind keine Beauftragten der GKV iS des § 299 StGB und erst recht keine Amtsträger iS des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst c StGB (vgl BSG Urteil vom 18.11.2014 - B 1 KR 35/13 R - Juris RdNr 29, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2500 § 291a Nr. 1 vorgesehen, unter Hinweis auf BGH Beschluss vom 29.3.2012 - GSSt 2/11 - BGHSt 57, 202, RdNr 8 ff).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 2 (4) Ss 401/16

    Strafbarkeit eines Bestatters und eines Pathologen in Baden-Württemberg wegen

    Unabhängig von der Rechtsnatur des sogenannten Grundverhältnisses ("im Auftrag" einer Behörde, dazu unten (b); zu dieser Terminologie vgl. Radtke, aaO, § 11 Rn. 98) muss zudem aus gesetzessystematischen Gründen im Hinblick auf die übrigen gesetzlich nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und b StGB bezeichneten Amtsträger einerseits, auf die für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten nach § 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB andererseits, eine von der privatrechtlichen Beauftragung zu unterscheidende Bestellung zum Amtsträger vorliegen (BGHSt 43, 96, 105, juris Rn. 46, 48), wobei hierzu ein öffentlich-rechtlicher, indes nicht formgebundener Akt erforderlich ist (BGHSt [GS] 57, 202, juris Rn. 24; Hilgendorf, aaO, § 11 Rn. 35; Radtke, aaO, § 11 Rn. 99 f.).

    Letztlich beruht die Bestimmung des Begriffs der Wahrnehmung von Aufgaben öffentlicher Verwaltung im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB dabei auf einer wertenden Abgrenzung (BGHSt [GS] 57, 202, juris Rn. 18).

  • BGH, 10.07.2013 - 1 StR 532/12

    BGH hebt Verurteilungen wegen Untreue zu Lasten von sog. Publikumsgesellschaften

    Der Tatbestand beschränkt den Täterkreis ausdrücklich auf Angestellte und Beauftragte eines geschäftlichen Betriebes, so dass die Vorteilsannahme des Betriebsinhabers hinsichtlich seines eigenen Betriebes vom Tatbestand nicht erfasst wird (vgl. BGH, GrS, Beschluss vom 29. März 2012 - GSSt 2/11, BGHSt 57, 202, 211 mwN).
  • OLG Köln, 16.12.2020 - 5 U 39/20

    Behandlungsvertrag zwischen Hausarzt und Patient: Keine Schutzwirkung für die

    Eine solche Vermögensbetreuungspflicht hat der BGH zwar im Beschluss vom 16.8.2016 - 4 StR 163/16 - (NJW 2016, 3253) unter Berücksichtigung der im "Vertragsarztbeschluss" des Großen Strafsenats vom 29.03.2012 (BGHSt 57, 202 ff) niedergelegten Grundsätze im Verhältnis eines Vertragsarztes zur Krankenkasse angenommen.
  • BFH, 14.05.2014 - X R 23/12

    Abzugsverbot für Bestechungsgelder umfasst auch Kosten des Strafverfahrens und

    Beauftragter ist, wer, ohne Angestellter oder Inhaber eines Betriebs zu sein, aufgrund seiner Stellung im Betrieb berechtigt und verpflichtet ist, auf Entscheidungen dieses Betriebs, die den Waren- oder Leistungsaustausch betreffen, unmittelbar oder mittelbar Einfluss zu nehmen (BGH-Beschluss vom 29. März 2012 GSSt 2/11, BGHSt 57, 202, unter IV.2.a, m.w.N.; ebenso zuvor bereits Urteil des Reichsgerichts --RG-- vom 29. Januar 1934  2 D 1293/33, RGSt 68, 70 (74), sowie BGH-Urteil vom 13. Mai 1952  1 StR 670/51, BGHSt 2, 396, unter A.II.1.).

    Die fehlende Einbindung des Beauftragten in den Betrieb ist aufgrund des Vorhandenseins einer eigenen geschäftlichen Tätigkeit des Beauftragten geradezu typisch (BGH-Beschluss in BGHSt 57, 202, unter IV.2.b aa).

  • BGH, 11.10.2012 - 5 StR 115/11

    Korruption (keine Strafbarkeit des Vertragsarztes durch Annahme von Kick Backs

  • LG Berlin, 08.08.2022 - 83 O 9/22

    Auch unter Anwälten gibt es schwarze Schafe

  • BGH, 20.12.2017 - 4 StR 66/17

    Besonders schwerer Fall des Betrugs (Vermögensschaden: Berechnung bei Betrug im

  • KG, 04.11.2014 - 2 Ws 298/14

    Untreue durch Vorstandsmitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung

  • LG Nürnberg-Fürth, 03.05.2023 - 12 KLs 114 Js 10235/20

    Leistungen, Krankenkasse, Hauptverhandlung, Berufsbezeichnung, Arbeitgeber,

  • OLG Celle, 02.08.2016 - 1 Ws 358/16

    Bestechlichkeit: Mitglieder des Prüfungsausschusses eines Schießsportvereins als

  • OLG Köln, 06.04.2020 - 5 U 175/19

    Vertrag über eine kosmetische Haarentfernung als Dienstvertrag

  • BerG Heilberufe Berlin, 18.05.2018 - 90 K 7.15

    Hohe Geldstrafe für Arzt wegen Anwendungsbeobachtungen

  • SG Aachen, 28.07.2015 - S 13 KR 157/15

    Beanspruchung von Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ohne

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2016 - L 11 KR 558/15
  • LG Frankfurt/Main, 06.06.2016 - 12 KLs 6/15

    StGB §§ 332 I, 334 I, 111 Nr. 2 c)Zur Amtsträgerstellung gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2

  • LSG Baden-Württemberg, 08.02.2016 - L 4 KR 4951/15
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