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   BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02   

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https://dejure.org/2003,581
BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02 (https://dejure.org/2003,581)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2003 - GSSt 2/02 (https://dejure.org/2003,581)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2003 - GSSt 2/02 (https://dejure.org/2003,581)
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Schreckschußpistole

Schreckschußwaffen sind Waffen im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 7 EMRK; § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 244 Abs. 1 StGB; § 250 Abs. 1 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB
    Raub (Verwendung einer Waffe; geladene Schreckschusspistole / Schreckschusswaffe; gefährliches Werkzeug; Waffenrecht); schwere räuberische Erpressung; gefährliche Körperverletzung; Diebstahl mit Waffen; Rückwirkungsverbot (nulla poena sine lege; Rechtsprechungsänderung; ...

  • lexetius.com

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bedrohung des Opfers bei einer Raubtat mit einer geladenen Schreckschusswaffe, bei der der Explosionsdruck nach vorn austritt - Verwendung einer Waffe - Vorliegen eines gefährlichen Werkzeuges, wenn sich die objektive Gefährlichkeit im unmittelbaren Fortgang des ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eine Schreckschusswaffe ist eine Waffe im Sinne des § 250 Abs.2 Nr.1 StGB

  • Judicialis

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
    Schwerer Raub bei Verwendung einer geladenen Schreckschusswaffe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Geladene Schreckschußwaffe ist Waffe im strafrechtlichen Sinne

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Schreckschusspistole ist Waffe // Mindestens fünf Jahre Haft bei Raub mit Schreckschusswaffe

Besprechungen u.ä. (4)

  • zeit.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Über die Schwierigkeit, einen Raub zu begehen (VRiBGH Thomas Fischer; ZEIT ONLINE)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schreckschusswaffen-Fall

    § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 255 StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 1 b StGB; § 253 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 a StGB
    Schwere räuberische Erpressung; Waffe; geladene Schreckschusswaffe; Verwendung bei der Tat

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nichtvermögensdelikte, Geladene Schreckschusspistole als "Waffe" im Sinne des Strafrechts

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Diebstahl unter Beisichführen einer Waffe, §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) Var. 1 StGB - Schreckschusspistole

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 197
  • NJW 2003, 1677
  • NStZ 2003, 606
  • StV 2003, 336
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 380/98

    Waffe i.S.d. § 250 StGB

    Auszug aus BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02
    Dem lag ein strafrechtlicher Waffenbegriff zugrunde, nach dem "Waffe" im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a), Abs. 2 Nr. 1 StGB, ebenso wie etwa in § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, derjenige körperliche Gegenstand ist, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und seinem Zustand zur Zeit der Tat bei bestimmungsgemäßer Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen (vgl. BGHSt 44, 103, 105; 45, 92, 93; BGH NStZ 1999, 301, 302).

    Sie wird damit der geladenen Gaswaffe gleichgestellt, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon bisher allgemein als Schußwaffe und damit als Waffe im technischen Sinne angesehen wird (BGHSt 45, 92, 93 m.w.N.).

    c) Für das nunmehr vom Großen Senat gefundene Ergebnis spricht auch die Entscheidung BGHSt 45, 92, auf die der vorlegende Strafsenat zu Recht verweist.

    Die Schreckschußwaffe wird dabei in der Gesetzessystematik des Waffenrechts der von der Rechtsprechung im Bereich des Strafrechts bisher schon als "Waffe" im Sinne der §§ 244, 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) und Abs. 2 Nr. 1 StGB eingestuften Gaspistole (vgl. u.a. BGHSt 24, 136 ff.; 45, 92; BGH NStZ 1981, 301; 1989, 476; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Schußwaffe 1) gleichgestellt (vgl. Anlage 1, Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.8).

  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 752/90

    Herabsetzung der Promille-Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02
    Die Einstufung der vom Angeklagten verwendeten Schreckschußwaffe als Waffe im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bedeutet aber nur eine - geänderte - Auslegung eines Tatbestandsmerkmals; sie korrigiert nicht etwa die bisherige Auslegung im Vorgriff auf eine erst nach der Tat verabschiedete und später in Kraft tretende Gesetzesänderung zu Lasten des Täters (vgl. dazu BVerfG - Kammer -, Beschluß vom 19. Dezember 2002 - 2 BvR 666/02) und beinhaltet keine - rückwirkende - Anwendung einer neuen gesetzlichen Regelung (vgl. u.a. BVerfG - Kammer - NJW 1990, 3140; 1995, 125 f.).

    Denn die Grundsätze des Rückwirkungsverbots und des Vertrauensschutzes hindern die Gerichte nicht, bestimmte Sachverhalte aufgrund neuer Erkenntnisse abweichend von der bisherigen Rechtsprechung zu bewerten (vgl. BVerfGE 18, 224, 240 f.; BVerfG - Kammer - NJW 1990, 3140; Salger DRiZ 1990, 16, 19).

  • BGH, 03.08.1965 - 1 StR 277/65

    Begriff der Waffe im technischen Sinn - Mitführen einer mit Platzpatronen

    Auszug aus BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02
    Die Begriffsbestimmungen des Waffengesetzes, das den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung regelt, bieten dabei aber eine "gewisse Orientierung" (vgl. BGH NJW 1965, 2115; BGHSt 24, 136, 138; BGH NStZ 1989, 476; vgl. auch BGHSt 4, 125, 127).

    c) Zwar bedeutet die "Waffenscheinpflicht" nicht ohne weiteres, daß die Schreckschußwaffe auch nach den strafrechtlichen Regelungen als "Waffe" anzusehen wäre (BGH NJW 1965, 2115).

  • BGH, 06.05.1971 - 4 StR 114/71

    Gaspistole - § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF, bundeseinheitl. Definition, besondere

    Auszug aus BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02
    Die Begriffsbestimmungen des Waffengesetzes, das den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung regelt, bieten dabei aber eine "gewisse Orientierung" (vgl. BGH NJW 1965, 2115; BGHSt 24, 136, 138; BGH NStZ 1989, 476; vgl. auch BGHSt 4, 125, 127).

    Die Schreckschußwaffe wird dabei in der Gesetzessystematik des Waffenrechts der von der Rechtsprechung im Bereich des Strafrechts bisher schon als "Waffe" im Sinne der §§ 244, 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) und Abs. 2 Nr. 1 StGB eingestuften Gaspistole (vgl. u.a. BGHSt 24, 136 ff.; 45, 92; BGH NStZ 1981, 301; 1989, 476; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Schußwaffe 1) gleichgestellt (vgl. Anlage 1, Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.8).

  • BGH, 13.07.1989 - 4 StR 283/89

    Waffe - Pistole - Schußwaffe - Trommelrevolver - Gastrommelrevolver

    Auszug aus BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02
    Die Begriffsbestimmungen des Waffengesetzes, das den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung regelt, bieten dabei aber eine "gewisse Orientierung" (vgl. BGH NJW 1965, 2115; BGHSt 24, 136, 138; BGH NStZ 1989, 476; vgl. auch BGHSt 4, 125, 127).

    Die Schreckschußwaffe wird dabei in der Gesetzessystematik des Waffenrechts der von der Rechtsprechung im Bereich des Strafrechts bisher schon als "Waffe" im Sinne der §§ 244, 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) und Abs. 2 Nr. 1 StGB eingestuften Gaspistole (vgl. u.a. BGHSt 24, 136 ff.; 45, 92; BGH NStZ 1981, 301; 1989, 476; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Schußwaffe 1) gleichgestellt (vgl. Anlage 1, Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.8).

  • BGH, 17.06.1998 - 1 StR 270/98

    Ausbeulung unter dem Hemd - Messer, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02
    Dieses wurde von der Rechtsprechung stets als "anderes gefährliches Werkzeug" im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB eingestuft, unabhängig von der festgestellten Entfernung zwischen Täter und Opfer (vgl. z.B. BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 1).
  • BVerfG, 27.06.1994 - 2 BvR 1269/94

    Verfassungsmäßigkeit der 1,1 %-Grenze für die Tatbestandsverwirklichung des § 316

    Auszug aus BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02
    Die Einstufung der vom Angeklagten verwendeten Schreckschußwaffe als Waffe im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bedeutet aber nur eine - geänderte - Auslegung eines Tatbestandsmerkmals; sie korrigiert nicht etwa die bisherige Auslegung im Vorgriff auf eine erst nach der Tat verabschiedete und später in Kraft tretende Gesetzesänderung zu Lasten des Täters (vgl. dazu BVerfG - Kammer -, Beschluß vom 19. Dezember 2002 - 2 BvR 666/02) und beinhaltet keine - rückwirkende - Anwendung einer neuen gesetzlichen Regelung (vgl. u.a. BVerfG - Kammer - NJW 1990, 3140; 1995, 125 f.).
  • BVerfG, 19.12.2002 - 2 BvR 666/02

    Anwendung von AO § 370 Abs 7 auf Eingangsabgabenverkürzung iSv AO § 370 Abs 6

    Auszug aus BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02
    Die Einstufung der vom Angeklagten verwendeten Schreckschußwaffe als Waffe im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bedeutet aber nur eine - geänderte - Auslegung eines Tatbestandsmerkmals; sie korrigiert nicht etwa die bisherige Auslegung im Vorgriff auf eine erst nach der Tat verabschiedete und später in Kraft tretende Gesetzesänderung zu Lasten des Täters (vgl. dazu BVerfG - Kammer -, Beschluß vom 19. Dezember 2002 - 2 BvR 666/02) und beinhaltet keine - rückwirkende - Anwendung einer neuen gesetzlichen Regelung (vgl. u.a. BVerfG - Kammer - NJW 1990, 3140; 1995, 125 f.).
  • BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62

    Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an

    Auszug aus BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02
    Denn die Grundsätze des Rückwirkungsverbots und des Vertrauensschutzes hindern die Gerichte nicht, bestimmte Sachverhalte aufgrund neuer Erkenntnisse abweichend von der bisherigen Rechtsprechung zu bewerten (vgl. BVerfGE 18, 224, 240 f.; BVerfG - Kammer - NJW 1990, 3140; Salger DRiZ 1990, 16, 19).
  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 441/01

    Vorlage an den Großen Senat; räuberische Erpressung; gefährliches Werkzeug;

    Auszug aus BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02
    Daraufhin hat der 2. Strafsenat dem Großen Senat für Strafsachen gemäß § 132 Abs. 2 GVG mit Beschluß vom 15. Mai 2002 (= NJW 2002, 2889) folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.
  • BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 5/02

    Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges;

  • BGH, 19.05.1998 - 4 StR 204/98

    Schreckschußpistole zur Drohung - Zur Anwendung von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei

  • BGH, 12.02.1987 - 4 StR 611/86

    Vorliegen einer Schusswaffe bei einer Gaspistole mit Gasaustritt nach vorne -

  • BGH, 09.09.1986 - 4 StR 460/86

    Einordnung einer mit Schreckschußmunition geladene Waffe als Schusswaffe

  • BGH, 19.02.2002 - 5 ARs 6/02

    Gefährliches Werkzeug (Bedrohung mit Schreckschusspistole); schwerer Raub;

  • BGH, 26.02.1999 - 3 ARs 1/99

    Begriff der "Waffe" und des "gefährlichen Werkzeuges" beim Schweren Raub

  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98

    Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

  • BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01

    Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen;

  • BGH, 22.02.1991 - 1 StR 44/91

    Begriff der Veranstaltung

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.11.2000 - 4 StR 493/00

    Schwerer Raub; Verwendung einer Waffe; Gefährliches Werkzeug;

  • BGH, 21.05.1981 - 4 StR 149/81

    'untergeladene' Gaspistole - § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF, Wegnahme - Herausgabe

  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    § 252 StPO enthält - was hier als Vorfrage der Klärung durch den Großen Senat für Strafsachen obliegt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93, BGHSt 40, 138, 145; vom 4. Februar 2003 - GSSt 2/02, BGHSt 48, 197, 200) - kein umfassendes Verwertungsverbot, das die Vernehmung eines Richters über den Inhalt der Aussage eines Zeugen ausschließt, den der Richter in dem die konkrete Tat betreffenden Ermittlungsverfahren vor der Hauptverhandlung vernommen hat (hierzu u. 1.).
  • BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11

    Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen

    Waffen im Sinne des hier in Betracht kommenden § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB sind (einsatzbereite) Gas- und Schreckschusswaffen nur dann, wenn nach deren Bauart der Explosionsdruck beim Abfeuern der Munition nach vorne durch den Lauf austritt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 2/02, BGHSt 48, 197, 201; Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 8/11; SSWStGB/Kudlich § 244 Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07

    Personenkraftwagen als "Waffe" (Beisichführen; Widerstand gegen

    Die Begriffsbestimmungen des Waffengesetzes, das den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung regelt, bieten dabei aber eine "gewisse Orientierung" (vgl. BGH, Beschluss des Großen Senats für Strafsachen vom 4. Februar 2003 - GSSt 2/02 -, BGHSt 48, 197 m.w.N.).

    cc) Der vom Bundesgerichtshof im Kontext des § 224 Abs. 1 Nr. 2, des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a oder des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Abs. 2 Nr. 1 StGB verwendete "strafrechtliche Waffenbegriff" umfasst körperliche Gegenstände, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und ihrem Zustand zur Zeit der Tat bei bestimmungsgemäßer Verwendung geeignet sind, erhebliche Verletzungen zuzufügen (BGHSt 48, 197 ; vgl. auch Fischer, StGB, 55. Aufl. 2008, § 224 Rn. 9d ("Gegenstände, die ihrer Art nach dazu bestimmt sind, erhebliche Verletzungen von Menschen zu verursachen"); § 244 Rn. 3a; § 250 Rn. 4 StGB, jeweils m.w.N.; Hervorhebungen hinzugefügt).

  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 112/17

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen

    Für die Eigenschaft als "Waffe' im strafrechtlichen Sinne (zum Begriff grundlegend BGH, Beschluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 2/02, BGHSt 48, 197, 203 ff.) könnte sprechen, dass mit Pfefferspray gefüllte Dosen als tragbare Gegenstände gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a WaffG (i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.2.2.) sogar als Waffen im waffenrechtlichen Sinn in Betracht kommen (MünchKomm-StGB/Heinrich, 2. Aufl., Band 8, WaffG § 1 Rn. 117; Gade/Stoppa, Waffengesetz, Anlage 1 Rn. 105 f.; siehe auch Mitsch aaO).
  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

    Dies ist bei Schreckschusswaffen nicht selbstverständlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2003 - GSSt 2/02, BGHSt 48, 197, 201; vom 10. Mai 2017 - 4 StR 167/17, jeweils mwN).
  • BGH, 12.10.2005 - 2 StR 298/05

    Schreckschusspistole als Schusswaffe im Sinne des BtMG

    Die geladene Schreckschusswaffe, bei der - wie hier - der Explosionsdruck nach vorne austritt, ist nicht nur eine Waffe im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (BGHSt 48, 197 f.), sondern auch eine Schusswaffe im Sinne des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG.

    Durch die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 4. Februar 2003 (BGHSt 48, 197 f.) wird die geladene Schreckschusswaffe der geladenen Gaswaffe gleich gestellt, die schon bisher allgemein (vgl. hierzu u.a. BGH NStZ 2000, 433 m.w.N.) als Schusswaffe angesehen wurde (BGHSt 48, 197, 201).

    Sie sind deshalb gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG Waffen im technischen Sinne ("Schusswaffen"), für deren Führen es nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG auch eines Waffenscheins (Kleiner Waffenschein) bedarf (vgl. hierzu im Einzelnen BGHSt 48, 197, 204).

  • OLG Schleswig, 16.06.2003 - 1 Ss 41/03

    Gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 I Nr. 1 a StGB

    Die darauf ergangene Entscheidung des Großen Senats (BGH NJW 2003, 1677) hat indes auch keine Klärung herbei geführt, weil er das der Vorlage zu Grunde liegende Tatmittel, eine Schreckschusspistole, als Waffe angesehen hat und nicht als gefährliches Werkzeug wie der vorlegende Senat.
  • BGH, 11.11.2003 - 3 StR 345/03

    Schwerer Raub (ungeladene Schreckschusspistole; Waffe; Verwendung eines anderen

    Allerdings ist eine geladene Schreckschußpistole, wie der Große Senat für Strafsachen in seinem Beschluß vom 4. Februar 2003 (GSSt 2/02) klargestellt hat, stets als "Waffe" im Sinne der strafrechtlichen Bestimmungen einzuordnen; maßgebend dafür ist, daß die geladene Schreckschußwaffe, bei der beim Abfeuern der Explosionsdruck nach vorn aus dem Lauf austritt, nach ihrer Beschaffenheit geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen (NStZ 2003, 606 f.; in BGHSt 48, 197 zum Abdruck vorgesehen).
  • BGH, 15.08.2007 - 5 StR 216/07

    Abgrenzung von schwerer räuberischer Erpressung und schwerem Raub nach

    Dies ist aber Voraussetzung, um den vom Landgericht angenommenen - besonders schweren - "bewaffneten Raub" im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB begründen zu können (vgl. BGHSt 48, 197, 201 ff.).
  • KG, 16.11.2009 - 1 Ss 448/09

    Beurteilung einer Flasche als Waffe oder als gefährliches Werkzeug i.R.e.

    Der strafrechtliche Waffenbegriff umfasst allerdings nicht nur Waffen i.S.d. Waffengesetzes, sondern auch körperliche Gegenstände, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und ihrem Zustand zur Zeit der Tat bei bestimmungsgemäßer Verwendung geeignet sind, erhebliche Verletzungen zuzufügen (vgl. BGHSt 48, 197, 203 m.w.N.).
  • KG, 06.07.2010 - 1 Ss 462/09

    Landfriedensbruch: Wurf mit einem Klappstuhl als unbenannter besonders schwerer

  • BGH, 22.07.2003 - 4 StR 265/03

    Schwerer Raub (Verwendung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges;

  • BGH, 11.06.2003 - 2 StR 83/03

    Versuchter schwerer Raub (Schreckschusswaffe; Verwendung einer Waffe);

  • BGH, 23.05.2003 - 2 StR 441/01

    Vorwegvollzug der Strafe vor der Maßregel; Urteilsgründe

  • VG Mainz, 06.05.2021 - 1 K 496/20

    Entzug des Besitzes einer erlaubnisfreien Waffe

  • BGH, 09.02.2010 - 3 StR 17/10

    Besonders schwerer Raub (Verwenden einer Schreckschusswaffe; notwendige

  • OLG Hamm, 09.02.2005 - 3 Ss 520/04

    Objektive Gefährlichkeit eines Messers bei Raubüberfall; In-der-Hand-halten eines

  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 94/15

    Besonders schwerer Raub (Begriff der Waffe)

  • BGH, 20.01.2015 - 3 StR 523/14

    Notwendigkeit von Feststellungen zu Beschaffenheit und Bauweise einer

  • BGH, 09.02.2010 - 3 StR 11/10

    Besonders schwerer Raub (Schreckschusspistole; gefährliches Werkzeug);

  • BGH, 11.11.2014 - 3 StR 451/14

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (fehlende Feststellungen zum

  • OLG Hamm, 26.09.2003 - 2 Ss 519/03

    gefährliche Körperverletzung, Schusswaffe, Schreckschusswaffe, Gaspistole,

  • BGH, 11.04.2018 - 2 StR 436/17

    Unbegründetheit einer Revision mangels Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten

  • BGH, 06.06.2012 - 5 StR 233/12

    Konkurrenzverhältnis von schwerem Raub und schwerem räuberischem Diebstahl bei

  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 83/12

    Raub (besonders schwerer Raub; Begriff der Waffe); Strafzumessung (mögliche

  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 57/11

    Besonders schwere räuberische Erpressung (Schreckschusswaffe, bei der der

  • BGH, 10.05.2017 - 4 StR 167/17

    Überprüfung der Verurteilung wegen versuchter besonders schwerer räuberischer

  • BGH, 30.07.2019 - 4 StR 238/19

    Schwerer Raub (Waffenbegriff: Schreckschusspistole)

  • BGH, 06.04.2004 - 3 StR 29/04

    Schwerer Raub (Einsatz einer ungeladenen Maschinenpistole als Drohmittel;

  • BGH, 25.07.2012 - 2 StR 138/12

    Besonders schwere räuberische Erpressung (Verwendung einer Waffe: Beschaffenheit

  • BGH, 18.07.2012 - 5 StR 327/12

    Besonders schwerer Raub (Schreckschusspistole als Waffe)

  • BGH, 11.11.2003 - 3 StR 394/03

    Schwerer Raub (Waffe: Schreckschusswaffe; Schreckschussrevolver; Drohung mit

  • BGH, 12.09.2006 - 3 StR 328/06

    Änderung des Schuldspruchs in der Revisionsinstanz

  • BGH, 29.04.2021 - 5 StR 104/21

    Geladene Schreckschusspistole als Waffe bei der Verurteilung wegen (besonders)

  • BGH, 16.07.2015 - 2 StR 12/15

    Schwere räuberische Erpressung (Verwenden einer Waffe: Schreckschusspistole;

  • BGH, 13.03.2012 - 5 StR 73/12

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

  • BGH, 15.02.2011 - 3 StR 8/11

    Einziehung; Schusswaffe (notwendige Feststellungen)

  • BGH, 15.03.2005 - 3 StR 56/05

    Schwerer Raub (Verwendung einer Waffe)

  • LG Bielefeld, 10.12.2010 - 1 KLs 25/10
  • LG Kaiserslautern, 22.01.2007 - 1 T 320/06

    Nachträgliche Erhöhung einer Vergütung eines Insolvenzverwalters aufgrund einer

  • OLG Frankfurt, 16.03.2012 - 3 Ws 63/12

    Sicherungsverwahrung - schwere Gewalttat im Sinne der Weitergeltungsanordnung

  • LG Kleve, 15.03.2021 - 110 KLs 15/19
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