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   BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51   

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https://dejure.org/1952,8
BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51 (https://dejure.org/1952,8)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1952 - GSSt 2/51 (https://dejure.org/1952,8)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1952 - GSSt 2/51 (https://dejure.org/1952,8)
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Strafverteidigerhonorar

§ 240, § 16, § 17 StGB

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit des Bewusstseins über die Rechtswidrigkeit der Handlung bei der Nötigung; Beurteilung der Verwerflichkeit der Nötigungshandlung anhand der Beziehung zwischen Zweck und angestrebtem Mittel; Irrtum über die Rechtswidrigkeit der Nötigungshandlung; ...

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 194
  • NJW 1952, 593
  • NJW 2017, 3095
  • MDR 1952, 371
  • JR 1952, 199
 
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Wird zitiert von ... (388)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 25.09.1880 - 1862/80

    Ist ein Irrtum des Angeklagten über die Strafbarkeit und Rechtswidrigkeit seiner

    Auszug aus BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
    Das Reichsgericht hat allerdings in dem Urteil RGSt 2, 268 [269] die gegenteilige Ansicht vertreten, indem es ausführte, der die Strafausschließungsgründe behandelnde Abschnitt 4 des allgemeinen Teils erschöpfe diese "Materie".
  • RG, 06.06.1889 - 1310/89

    Inwieweit ist der irrtümliche Glaube, auf Grund eines allgemeinen Rechtes der

    Auszug aus BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
    Abgesehen von diesem seltenen Fall ist der Irrtum über die Rechtswidrigkeit der Nötigung nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts stets unbeachtlich, weil es Irrtum über das Strafgesetz ist, wie in den Urteilen RsprRGSt 4, 379 [380], RGSt 19, 298 [301] und Goltd Arch 68, 293 ausgesprochen.
  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    (1) Dies ist dann der Fall, wenn die Verquickung von Mittel und Zweck mit den Grundsätzen eines geordneten Zusammenlebens unvereinbar ist, sie also "sozial unerträglich" ist (so schon BGH, Beschluss vom 19. Juni 1963 - 4 StR 132/63, BGHSt 18, 389, 391; vgl. auch Träger/Altvater in LK-StGB, 11. Aufl., § 240 Rn. 69, 86; die in diesem Zusammenhang auch verwendete, inhaltlich identische Formulierung, wonach verwerflich sei, was "nach richtigem allgemeinem Urteil sittlich zu missbilligen" sei, geht auf noch ältere Rechtsprechung (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 18. März 1952 - GSSt 2/51, BGHSt 2, 194, 196) zurück).
  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    Unvermeidbar ist ein Verbotsirrtum nur, wenn der Täter trotz der ihm nach den Umständen des Falles, seiner Persönlichkeit sowie seines Lebens- und Berufskreises zuzumutenden Anspannung des Gewissens die Einsicht in das Unrechtmäßige seines Handelns nicht zu gewinnen vermochte (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 1952 - GSSt 2/51, BGHSt 2, 194; Urteil vom 7. März 1996 - 4 StR 742/95, NJW 1996, 1604, 1606; vgl. auch Fischer, StGB, 61. Aufl., § 17 Rn. 7 ff. mwN).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    a) Mit der Rechtsprechung (schon BGHSt 2, 194 ) und der herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. etwa Tröndle/Fischer, StGB, 50. Auflage, Rn. 32 zu § 240; Lackner/Kühl, StGB, 23. Auflage, Rn. 25 zu § 240; Otto, NStZ 1992, 568 ) ist davon auszugehen, dass die Rechtswidrigkeitsregel des § 240 Abs. 2 StGB ein allgemeines Verbrechensmerkmal ist.
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