Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,62
BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57 (https://dejure.org/1958,62)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1958 - GSSt 4/57 (https://dejure.org/1958,62)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1958 - GSSt 4/57 (https://dejure.org/1958,62)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,62) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Unterbliebene Zeugenbelehrung

Der Angeklagte kann einen Verstoß gegen § 55 Abs. 2 StPO nicht mit der Revision rügen ("Rechtskreistheorie")

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mangelnde Belehrung über Aussageverweigerungsrecht als revisionsbegründend; Unbeschränkte Anfechtbarkeit jedes prozessordnungswidrigen Verhaltens; Feststellung von Verfahrensverletzungen durch die Verfahrensbeteiligeten; Allgemeines Revisionsrügerecht gegenüber ...

  • opinioiuris.de

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • uni-muenchen.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wann beruht ein Strafurteil auf einem Verfahrensmangel? (Lothar Philipps)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 213
  • NJW 1958, 557
  • MDR 1958, 535
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (157)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
    Auszug aus BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57
    Der 4. Strafsenat hat dem Großen Senat für Strafsachen folgende Rechtsfrage gemäß § 136 GVG zur Entscheidung vorgelegt: Darf der Angeklagte seine Revision darauf stützen, daß ein Zeuge entgegen der Vorschrift des § 55 Abs. 2 StPO nicht über sein Auskunftsverweigerungsrecht belehrt worden ist? Er möchte von der Entscheidung des 1. Strafsenats vom 27. Februar 1951 (BGHSt 1, 39), die diese Frage verneint, abweichen.
  • RG, 12.01.1906 - 587/05

    Gibt die falsche Belehrung eines Zeugen über sein Auskunftsverweigerungsrecht (§

    Auszug aus BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57
    Der Angeklagte kann kein rechtlich zu schützendes Interesse daran haben, daß die Entschlußfreiheit des Zeugen gewahrt bleibt, auch wenn dieser etwa durch eine wahrheitsgemäße Bekundung offenbaren müßte, daß er oder ein naher Angehöriger von ihm an der Tat beteiligt war (vgl. RGRspr. 2, 305; RGSt 38, 320; 48, 269 f).
  • RG, 16.05.1914 - V 507/14

    1. Hat der Angeklagte einen Revisionsgrund, wenn der als Zeuge vernommene Arzt

    Auszug aus BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57
    Der Angeklagte kann kein rechtlich zu schützendes Interesse daran haben, daß die Entschlußfreiheit des Zeugen gewahrt bleibt, auch wenn dieser etwa durch eine wahrheitsgemäße Bekundung offenbaren müßte, daß er oder ein naher Angehöriger von ihm an der Tat beteiligt war (vgl. RGRspr. 2, 305; RGSt 38, 320; 48, 269 f).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Dient die Verfahrensvorschrift, die verletzt worden ist, nicht oder nicht in erster Linie dem Schutz des Beschuldigten, so liegt ein Verwertungsverbot fern; ein Beispiel ist der Verstoß gegen § 55 Abs. 2 StPO (BGHSt 1, 39; 11, 213).
  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Revision nicht darauf gestützt werden, dass ein Zeuge entgegen der Vorschrift des §§ 55 Abs. 2 StPO nicht über sein Auskunftsverweigerungsrecht belehrt worden ist (BGHSt 11, 213).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12

    Molekulargenetische Reihenuntersuchung (Verwertbarkeit der Erkenntnis einer

    Auch diese Vorschriften dienen zwar nicht unmittelbar dem Schutz des Beschuldigten vor der Verwendung bestimmter Beweismittel (BGH, Beschluss vom 21. Januar 1958 - GSSt 4/57, BGHSt 11, 213, 215 f.), sondern wollen in erster Linie den mit ihm eng verwandten Zeugen vor der Zwangslage bewahren, dass er durch eine wahrheitsgemäße Aussage oder die an ihm vorgenommene Untersuchung gegebenenfalls dazu beitragen müsste, einen Angehörigen einer Straftat zu überführen (BGH, Urteile vom 8. Mai 1952 - 3 StR 1199/51, BGHSt 2, 351, 354; vom 5. Januar 1968 - 4 StR 425/67, BGHSt 22, 35, 36 f.; vom 3. August 1977 - 2 StR 318/77, BGHSt 27, 231, 232; vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 143).

    Darüber hinaus bezwecken sie aber auch den Schutz der Familie des Beschuldigten (BGH, Beschluss vom 21. Januar 1958 - GSSt 4/57, BGHSt 11, 213, 216) und dienen damit mittelbar der Wahrnehmung seiner Interessen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht