Weitere Entscheidungen unten: BFH, 08.07.2009 | BFH, 21.07.2009 | BFH, 01.07.2009

Rechtsprechung
   BFH, 25.08.2009 - V S 10/07 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1116
BFH, 25.08.2009 - V S 10/07 (2) (https://dejure.org/2009,1116)
BFH, Entscheidung vom 25.08.2009 - V S 10/07 (2) (https://dejure.org/2009,1116)
BFH, Entscheidung vom 25. August 2009 - V S 10/07 (2) (https://dejure.org/2009,1116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    FGO § 51 Abs. 1 Satz 1, § 51 Abs. 3, § 57, § 60 Abs. 3, § 78, § 142; ZPO § 42, § 45, § 114

  • openjur.de

    Begründung eines Befangenheitsantrags; Entscheidung bei pauschaler Ablehnung aller Richter eines Senats; Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine offensichtlich unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde; Wiederholung des Antrags im Wege einer ...

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 51 Abs. 1 Satz 1, § 51 Abs. 3, § 57, § 60 Abs. 3, § 78, § 142; ZPO § 42, § 45, § 114

  • Judicialis

    ZPO § 42; ; ZPO § 45; ; FGO § 51 Abs. 1 S. 1; ; FGO § 51 Abs. 3; ; FGO § 57; ; FGO § 60 Abs. 3; ; FGO § 78

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung in einer nach dem Geschäftsverteilungsplan vorgesehenen Besetzung unter Mitwirkung abgelehnter Richter i.F.e. pauschaler Ablehnung aller Richter eines Senats; Verbindung von einer Entscheidung über einen Prozesskostenhilfe-Antrag und einer offensichtlich ...

  • datenbank.nwb.de

    Begründung eines Befangenheitsantrags; Entscheidung bei pauschaler Ablehnung aller Richter eines Senats; Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine offensichtlich unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde; Wiederholung des Antrags im Wege einer ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begründung eines Befangenheitsantrags ? Entscheidung bei pauschaler Ablehnung aller Richter eines Senats ? Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine offensichtlich unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde ? Wiederholung des Antrags im Weg einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuer-Querulanten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entscheidung in einer nach dem Geschäftsverteilungsplan vorgesehenen Besetzung unter Mitwirkung abgelehnter Richter i.F.e. pauschaler Ablehnung aller Richter eines Senats; Verbindung von einer Entscheidung über einen Prozesskostenhilfe-Antrag und einer offensichtlich ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beschluss über Hilfe bei offensichtlich unzulässiger Nichtzulassungsbeschwerde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 109
  • NJW 2009, 3806
  • DB 2009, 2530
  • BStBl II 2009, 1019
  • GStB 2009, 45
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (35)

  • BFH, 02.02.2007 - V B 146/05

    NZB: Befugnis zur Einlegung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Über zwei Jahre später, am 19. August 2005, 1egte der Antragsteller gegen dieses Urteil Nichtzulassungsbeschwerde (V B 146/05) ein.

    Am selben Tag beantragte der Antragsteller (persönlich), ihm Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung der Steuerberatungsgesellschaft zu bewilligen, die die Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 für ihn eingelegt hatte.

    Zur Begründung nahm er auf die beigefügte Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 Bezug.

    Durch Beschluss vom 2. Februar 2007 hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 mangels Beschwerdebefugnis des Antragstellers als unzulässig verworfen.

    Der Beschluss ist in der Entscheidungssammlung BFH/NV 2007, 958 veröffentlicht.

    Der Senat habe die Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 2. Februar 2007 als unzulässig verworfen (V B 146/05), weil der Antragsteller nicht an dem vorinstanzlichen Verfahren beteiligt (§ 57 FGO) und deshalb nicht beschwerdebefugt gewesen sei.

    Der Senat habe zur Begründung der Ablehnung der PKH im Beschluss vom 2. Februar 2007 V S 18/05 (PKH) auf den am selben Tag erlassenen Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 verwiesen.

    Entgegen der Begründung des Senats in seinem Beschluss in BFH/NV 2007, 958 sei er --der Antragsteller-- (doch) Beteiligter des Klageverfahrens 12 K 3947/98 vor dem FG gewesen.

    Der Antragsteller als Geschäftsführer der klagenden GmbH gehört nicht dazu, wie der Senat in seinem Beschluss über die Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde in BFH/NV 2007, 958 näher ausgeführt hat.

    Entgegen der Ansicht des Antragstellers musste die Entscheidung über seinen PKH-Antrag auch nicht vor der Entscheidung über die von ihm eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 getroffen werden.

    Vielmehr vertritt der Antragsteller darin --nach wie vor-- im Wesentlichen die Auffassung, entgegen der Begründung des Senats in seinem Beschluss in BFH/NV 2007, 958 sei er (doch) zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 gegen das gegen die GmbH ergangene Urteil des FG vom 26. März 2003 12 K 3947/98 befugt gewesen, weil er zu Beginn des Klageverfahrens als damaliger Geschäftsführer der GmbH Beteiligter des Verfahrens vor dem FG gewesen sei.

    Dass diese Auffassung unzutreffend ist, hat der Senat in seinem Beschluss in BFH/NV 2007, 958 im Einzelnen dargelegt.

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Diese Vorlage hat der Senat mit Rücksicht auf den nachfolgenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25. November 2008 1 BvR 848/07 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2009, 829) --nach Anhörung der Beteiligten-- mit Beschluss vom 1. Juli 2009 V S 10/07 (Deutsches Steuerrecht 2009, 1807) zurückgenommen.

    Wie der Senat im Beschluss vom 1. Juli 2009 V S 10/07 näher dargelegt hat, dürften die Ausführungen des BVerfG in NJW 2009, 829, unter B. I. 1. b bb (2) der Gründe (Rz 39) dahingehend zu verstehen sein, dass es ausgeschlossen ist, gesetzlich geregelte Bindungen des Gerichts an seine eigenen Entscheidungen, wie sie sich insbesondere aus der Rechtskraft der Entscheidung auch zu Gunsten des anderen Verfahrensbeteiligten ergeben, ohne gegenläufige gesetzliche Grundlage mit Hilfe einer Gegenvorstellung zu übergehen (ebenso Neumann, jurisPR-BVerwG 9/2009 Anm. 4, unter D.).

    Anderes dürfte dagegen gelten --so versteht der Senat die Ausführungen des BVerfG in NJW 2009, 829, unter B. I. 1. b bb (1) (a) der Gründe (Rz 36)--, wenn das Fachgericht nach der maßgebenden gesetzlichen Regelung zu einer Abänderung seiner vorangegangenen Entscheidung befugt ist und ihm die Gegenvorstellung Anlass zu einer dahingehenden Prüfung gibt.

  • GemSOGB - GmS-OGB 3/07
    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Der Senat hat mit Beschluss vom 26. September 2007 V S 10/07 (BFHE 219, 27, BStBl II 2008, 60) gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB) folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: "Ist eine Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe statthaft?" Das Verfahren wurde beim GmS-OGB unter dem Aktenzeichen GmS-OGB 3/07 geführt.

    Dasselbe gilt, soweit der Antragsteller ferner im Verfahren vor dem GmS-OGB 3/07 mit Schriftsatz vom 16. Mai 2008 A, C und D als befangen wegen der Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 abgelehnt hat.

    Auch die Begründung des weiteren Ablehnungsgesuchs im Schriftsatz vom 16. Mai 2008 vor dem GmS-OGB 3/07, die abgelehnten Richter seien durch ihre Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 "in exponierter Stellung schon bei der objektiven Manipulation der Rechtssache involviert" gewesen und hätten "wiederholt in Kenntnis der wahren Rechtssache und trotz Vorlage der Beweise gegenteilig entschieden", ist bei vernünftiger objektiver Betrachtung nicht nachvollziehbar.

  • BFH, 03.03.2006 - V S 1/06

    Anhörungsrüge; Umdeutung

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Dasselbe gilt, soweit der Antragsteller ferner im Verfahren vor dem GmS-OGB 3/07 mit Schriftsatz vom 16. Mai 2008 A, C und D als befangen wegen der Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 abgelehnt hat.

    Auch die Begründung des weiteren Ablehnungsgesuchs im Schriftsatz vom 16. Mai 2008 vor dem GmS-OGB 3/07, die abgelehnten Richter seien durch ihre Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 "in exponierter Stellung schon bei der objektiven Manipulation der Rechtssache involviert" gewesen und hätten "wiederholt in Kenntnis der wahren Rechtssache und trotz Vorlage der Beweise gegenteilig entschieden", ist bei vernünftiger objektiver Betrachtung nicht nachvollziehbar.

  • BFH, 04.04.2008 - IX S 6/08

    Wiederholter Prozesskostenhilfeantrag

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Deshalb kann ein Antrag auf PKH grundsätzlich wiederholt werden (vgl. z.B. BGH-Beschlüsse in NJW 2004, 1805, FamRZ 2004, 940; in NJW 2005, 1498, FamRZ 2005, 788; BFH-Beschlüsse vom 15. März 2006 VI S 2/06 (PKH), BFH/NV 2006, 1097, m.w.N.; vom 4. April 2008 IX S 6/08 (PKH), n.v.; Zöller/Philippi, a.a.O., § 127 Rz 43).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein wiederholter Antrag auf Gewährung von PKH aber nur zulässig, wenn neue Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Gesichtspunkte vorgetragen werden, die Veranlassung zu einer für den Antragsteller günstigeren Beurteilung der Erfolgsaussichten geben könnten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 1989 II B 17/89, BFH/NV 1990, 797; vom 4. Dezember 1990 VII B 56/90, BFH/NV 1991, 474; vom 20. Oktober 1995 IX S 4/95, BFH/NV 1996, 256; vom 4. April 2008 IX S 6/08 (PKH), n.v.).

  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422; Hartmann in Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Aufl. 2009, § 42 Rz 10; Schenke in Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 15. Aufl., 2007, § 54 Rz 10, m.w.N.).

    Der Antragsteller hat in seinem Schriftsatz vom 23. Februar 2007 pauschal alle Richter des Senats, die an dem Beschluss vom 2. Februar 2007 V S 18/05 (PKH) mitgewirkt haben, allein wegen der Mitwirkung an diesem Beschluss abgelehnt, ohne konkrete Anhaltspunkte vorzubringen, die bei vernünftiger objektiver Betrachtung auf eine Befangenheit der Mitglieder des Spruchkörpers deuten (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse in BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422; vom 26. Mai 2009 X B 124/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R 682; z.B. Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 51 FGO Rz 106, m.w.N.).

  • BFH, 07.02.2007 - V S 12/06

    Außerordentliche Beschwerde; Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Dasselbe gilt, soweit der Antragsteller ferner im Verfahren vor dem GmS-OGB 3/07 mit Schriftsatz vom 16. Mai 2008 A, C und D als befangen wegen der Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 abgelehnt hat.

    Auch die Begründung des weiteren Ablehnungsgesuchs im Schriftsatz vom 16. Mai 2008 vor dem GmS-OGB 3/07, die abgelehnten Richter seien durch ihre Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 "in exponierter Stellung schon bei der objektiven Manipulation der Rechtssache involviert" gewesen und hätten "wiederholt in Kenntnis der wahren Rechtssache und trotz Vorlage der Beweise gegenteilig entschieden", ist bei vernünftiger objektiver Betrachtung nicht nachvollziehbar.

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Zwar erlangt ein Beschluss, mit dem die Gewährung von PKH versagt wird, im Falle seiner Unanfechtbarkeit keine materielle Rechtskraft (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 3. März 2004 IV ZB 43/03, NJW 2004, 1805, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2004, 940; vom 10. März 2005 XII ZB 19/04, NJW 2005, 1498, FamRZ 2005, 788; Zöller/ Philippi, ZPO, Kommentar, 27. Aufl., 2009, § 117 Rz 6; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 127 Rz 102).

    Deshalb kann ein Antrag auf PKH grundsätzlich wiederholt werden (vgl. z.B. BGH-Beschlüsse in NJW 2004, 1805, FamRZ 2004, 940; in NJW 2005, 1498, FamRZ 2005, 788; BFH-Beschlüsse vom 15. März 2006 VI S 2/06 (PKH), BFH/NV 2006, 1097, m.w.N.; vom 4. April 2008 IX S 6/08 (PKH), n.v.; Zöller/Philippi, a.a.O., § 127 Rz 43).

  • BFH, 09.08.2005 - V B 84/05

    Beiladungsprätendent - Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Dasselbe gilt, soweit der Antragsteller ferner im Verfahren vor dem GmS-OGB 3/07 mit Schriftsatz vom 16. Mai 2008 A, C und D als befangen wegen der Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 abgelehnt hat.

    Auch die Begründung des weiteren Ablehnungsgesuchs im Schriftsatz vom 16. Mai 2008 vor dem GmS-OGB 3/07, die abgelehnten Richter seien durch ihre Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 "in exponierter Stellung schon bei der objektiven Manipulation der Rechtssache involviert" gewesen und hätten "wiederholt in Kenntnis der wahren Rechtssache und trotz Vorlage der Beweise gegenteilig entschieden", ist bei vernünftiger objektiver Betrachtung nicht nachvollziehbar.

  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 19/04

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen; Materielle

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Zwar erlangt ein Beschluss, mit dem die Gewährung von PKH versagt wird, im Falle seiner Unanfechtbarkeit keine materielle Rechtskraft (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 3. März 2004 IV ZB 43/03, NJW 2004, 1805, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2004, 940; vom 10. März 2005 XII ZB 19/04, NJW 2005, 1498, FamRZ 2005, 788; Zöller/ Philippi, ZPO, Kommentar, 27. Aufl., 2009, § 117 Rz 6; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 127 Rz 102).

    Deshalb kann ein Antrag auf PKH grundsätzlich wiederholt werden (vgl. z.B. BGH-Beschlüsse in NJW 2004, 1805, FamRZ 2004, 940; in NJW 2005, 1498, FamRZ 2005, 788; BFH-Beschlüsse vom 15. März 2006 VI S 2/06 (PKH), BFH/NV 2006, 1097, m.w.N.; vom 4. April 2008 IX S 6/08 (PKH), n.v.; Zöller/Philippi, a.a.O., § 127 Rz 43).

  • BVerfG, 02.03.2000 - 1 BvR 2224/98

    Rechtschutzgleichheit im PKH-Verfahren - Abhängigkeit der hinreichenden Aussicht

  • BFH, 27.06.2005 - V S 6/05

    Antrag einer inländischen juristischen Person auf Gewährung von

  • BSG, 24.10.2007 - B 5a R 340/07 B

    Zulässigkeit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren nach rechtskräftiger

  • BFH, 26.05.2009 - X B 124/08

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Kein Anlass für

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

  • BFH, 04.12.1990 - VII B 56/90

    Zulässigkeit der Wiederholung eines Antrags auf Bewilligung von

  • BFH, 27.04.2001 - XI S 16/00

    Voraussetzungen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

  • BVerfG, 06.10.2004 - 1 BvR 414/04

    Zur Verjährung eines Schadensersatzanspruches aus MRK Art 5 Abs 5 gem BGB § 852

  • BFH, 14.06.2007 - VIII B 201/06

    Keine grundsätzliche Bedeutung mangels weiteren Klärungsbedarfs zur Frage der

  • BSG, 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung

  • BFH, 09.07.1996 - VII S 16/95

    Schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels - Gewährung von Prozesskostenhilfe -

  • BFH, 26.03.1998 - XI K 5/97
  • BFH, 29.01.2003 - V B 230/02

    PKH bei NZB

  • BFH, 07.05.1974 - IV S 5/74

    Befangenheit - Antragsbegründung - Beamter der Finanzverwaltung - Frühere

  • BFH, 27.06.2005 - V B 83/05

    Antrag einer inländischen juristischen Person auf Gewährung von

  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über den

  • BSG, 10.09.2007 - B 8 SO 28/07 B
  • BFH, 29.05.2008 - V S 43/07

    Richterablehnung - Gegenvorstellung - keine Beiladung nach wirksamer

  • BFH, 15.03.2006 - VI S 2/06

    Wiederholung des PKH-Antrages

  • BFH, 20.10.1995 - IX S 4/95

    Zulässigkeit eines wiederholten Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • BFH, 25.03.1986 - III B 5/86

    Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Gründe - Abweisung der Klage durch

  • BFH, 30.09.2004 - IV S 11/03

    PKH: kein Vertretungszwang für Gegenvorstellung

  • BFH, 06.12.1989 - II B 17/89

    Umfang des Rechts auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung aufgrund

  • BFH, 18.01.1996 - V S 11/95
  • BFH, 26.09.2007 - V S 10/07

    Anrufung des Gemeinsamen Senats der Obersten Bundesgerichte zur Statthaftigkeit

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.01.2013 - 7 K 7303/11

    Steuerboykotteur - Reichsbürger

    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (vgl. z.B. Bundesfinanzhof -BFH-, Beschlüsse vom 11.02.2003 VII B 330/02, VII S 41/02, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 201, 483, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2003, 422; vom 25.08.2009 V S 10/07, BFHE 226, 109, BStBl II 2009, 1019).
  • BSG, 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers wegen

    Es hindert deshalb den Senat auch nicht, über die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung unter Mitwirkung der abgelehnten Richter zu entscheiden (vgl auch Bundesfinanzhof , NJW 2009, 3806 f).

    Hierzu zählt ua die pauschale Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers (vgl BVerfG, NJW 2007, 3771; BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 RdNr 8; BFH, NJW 2009, 3806 mwN; Keller in Meyer-Ladewig, SGG, 9. Aufl 2008, § 60 RdNr 10d).

  • BVerwG, 12.03.2013 - 5 B 9.13

    Besorgnis der Befangenheit; Missbrauch des Ablehnungsrechts; Gegenvorstellung

    Davon ist auszugehen, wenn geeignete Befangenheitsgründe weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht werden, vielmehr das Vorbringen des Antragstellers von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. etwa Beschlüsse vom 30. Dezember 1993 a.a.O., vom 2. Februar 1998 - BVerwG 2 B 68.97 - juris Rn. 1 und vom 22. März 2011 - BVerwG 4 B 34.10 - juris Rn. 3 jeweils m.w.N.; vgl. auch BSG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - B 11 AL 13/09 C - juris; BFH, Beschluss vom 25. August 2009 - V S 10/07 - NJW 2009, 3806 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 08.07.2009 - XI R 64/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1804
BFH, 08.07.2009 - XI R 64/07 (https://dejure.org/2009,1804)
BFH, Entscheidung vom 08.07.2009 - XI R 64/07 (https://dejure.org/2009,1804)
BFH, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - XI R 64/07 (https://dejure.org/2009,1804)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1804) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    AO § 171 Abs. 4, §§ 193 ff., § 200 Abs. 1 Satz 2, § 202

  • openjur.de

    Hemmung der Verjährung; Ermittlungshandlungen im Rahmen der Außenprüfung; Aktenstudium als Prüfungsbeginn; Erstellung des Prüfungsberichts; Zweck des § 171 Abs. 4 Satz 3 AO; Verzicht auf die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

  • openjur.de

    Unzulässige Klageänderung im Revisionsverfahren und Auslegung des Einspruchs gegen einen Sammelbescheid; Rentenversicherungsbeiträge für Streitjahre vor 2005 als Sonderausgaben

  • openjur.de

    Betriebsgebundene Zuckerrübenlieferrechte als abnutzbare Wirtschaftsgüter; Schätzung der Nutzungsdauer

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO § 171 Abs. 4, §§ 193 ff., § 200 Abs. 1 Satz 2, § 202

  • Betriebs-Berater

    Festsetzungsverjährung - Aktenstudium als Beginn der Außenprüfung - (letzte) Ermittlungshandlungen - Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

  • Judicialis

    AO § 169 Abs. 2; ; AO § 171 Abs. 4 S. 3; ; AO § 200; ; AO § 202

  • rechtsportal.de

    Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse im Betriebsprüfungsbericht als eine den Ablauf der Festsetzungsfrist hinausschiebende Ermittlungsmaßnahme i.S.d. § 171 Abs. 4 S. 3 Abgabenordnung ( AO ); Auslegung des Begriffs "Ermittlungen" nach § 171 Abs. 4 S. 3 AO

  • rechtsportal.de

    Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse im Betriebsprüfungsbericht als eine den Ablauf der Festsetzungsfrist hinausschiebende Ermittlungsmaßnahme i.S.d. § 171 Abs. 4 S. 3 Abgabenordnung ( AO ); Auslegung des Begriffs "Ermittlungen" nach § 171 Abs. 4 S. 3 AO

  • datenbank.nwb.de

    Hemmung der Verjährung; Ermittlungshandlungen im Rahmen der Außenprüfung; Aktenstudium als Prüfungsbeginn; Erstellung des Prüfungsberichts; Verzicht auf die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

  • Der Betrieb

    Grundsatzurteil zur Festsetzungsverjährung ? Ablaufhemmung infolge Außenprüfung ? Betriebsprüfungsbericht keine Ermittlungshandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Leitsatz)

    Abfassung des Prüfungsberichts ist keine Ermittlungshandlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Festsetzungsfrist in der Betriebsprüfung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse im Betriebsprüfungsbericht als eine den Ablauf der Festsetzungsfrist hinausschiebende Ermittlungsmaßnahme i.S.d. § 171 Abs. 4 S. 3 Abgabenordnung (AO); Auslegung des Begriffs "Ermittlungen" nach § 171 Abs. 4 S. 3 AO

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Festsetzungsverjährung - Aktenstudium als Beginn der Außenprüfung - (letzte) Ermittlungshandlungen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Festsetzungsverjährung
    Dauer der Festsetzungsfrist
    Ablaufhemmung

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 171 Abs 4
    Betriebsprüfung; Festsetzungsverjährung; Prüfungsanforderung; Prüfungsbeginn

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 171 Abs 4, AO § 174 Abs 4 S 2
    Betriebsprüfung; Festsetzungsverjährung; Prüfungsanforderung; Prüfungsbeginn

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 19
  • BB 2009, 2226
  • DB 2009, 2246
  • BStBl II 2010, 4
  • GStB 2009, 45
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 24.04.2003 - VII R 3/02

    Ablaufhemmung durch Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 08.07.2009 - XI R 64/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist für eine Ablaufhemmung durch den Beginn einer Außenprüfung erforderlich, dass eine förmliche Prüfungsanordnung erlassen wurde und --wenn auch nur stichprobenweise-- tatsächlich Prüfungshandlungen für die in der Prüfungsanordnung genannten Steuerarten und Besteuerungszeiträume vorgenommen wurden (vgl. BFH-Urteil vom 24. April 2003 VII R 3/02, BFHE 202, 32, BStBl II 2003, 739, unter II.4.a, m.w.N.).

    Ob eine Außenprüfung unmittelbar nach ihrem Beginn unterbrochen wurde, ist grundsätzlich nach den Verhältnissen im Einzelfall zu beurteilen, wobei neben dem zeitlichen Umfang der bereits durchgeführten Prüfungsmaßnahmen alle Umstände hinzuzuziehen sind, die Aufschluss über die Gewichtigkeit der Prüfungshandlungen vor der Unterbrechung geben (vgl. BFH-Urteil in BFHE 202, 32, BStBl II 2003, 739, unter II.4.c).

    Entgegen der Ansicht des FG lässt sich dem BFH-Urteil in BFHE 202, 32, BStBl II 2003, 739 kein anderes Auslegungsergebnis entnehmen.

  • BFH, 17.07.1985 - I R 214/82

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Erledigung - Prozeßvoraussetzungen -

    Auszug aus BFH, 08.07.2009 - XI R 64/07
    In der Regel wird die Außenprüfung zwar mit der Zusendung des Prüfungsberichts (§ 202 Abs. 1 AO) abgeschlossen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juli 1985 I R 214/82, BFHE 144, 333, BStBl II 1986, 21, unter II.A.2.; Klein/Rüsken, AO, 9. Aufl., § 202 Rz 1), sodass nach diesem Zeitpunkt stattfindende Ermittlungen nicht mehr im Rahmen der Außenprüfung erfolgen.

    Etwas anderes kann sich jedoch dann ergeben, wenn Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, dass aus der maßgeblichen Sichtweise des Betroffenen (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1997 VIII R 4/94, BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461, unter II.2.b) die Außenprüfung mit der Zusendung des Prüfungsberichts noch nicht abgeschlossen sein sollte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 144, 333, BStBl II 1986, 21, unter II.A.3.; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. März 2008 6 K 2103/04, [...]; Schick in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 202 AO Rz 190).

  • BFH, 05.04.1984 - IV R 244/83

    Auskunftsverlangen - Finanzamt - Anfechtungsklage - Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 08.07.2009 - XI R 64/07
    Während Einzelermittlungen der Finanzverwaltung auf §§ 93 ff. AO beruhen, regeln die §§ 193 ff. AO Ermittlungen von besonderem Umfang und besonderer Intensität im Rahmen einer Außenprüfung (vgl. BFH-Urteil vom 5. April 1984 IV R 244/83, BFHE 140, 518, BStBl II 1984, 790, unter 2.a der Gründe).
  • BFH, 07.08.1980 - II R 119/77

    Betriebsprüfung - Beginn der Betriebsprüfung - Aktenstudium -

    Auszug aus BFH, 08.07.2009 - XI R 64/07
    Soweit der BFH das Aktenstudium als Prüfungsbeginn hat ausreichen lassen (vgl. BFH-Urteil vom 7. August 1980 II R 119/77, BFHE 131, 437, BStBl II 1981, 409), lag das Aktenstudium nicht vor dem Termin, der in der Prüfungsanordnung als Prüfungsbeginn genannt war.
  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 17/97

    Rückwirkendes Ereignis und gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 08.07.2009 - XI R 64/07
    Aus diesen gesetzlichen Regelungen folgt, dass unter "Ermittlungen" diejenigen Maßnahmen eines Betriebsprüfers fallen, die auf eine umfassende Überprüfung der Besteuerungsgrundlagen gerichtet sind (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 17/97, BFHE 189, 302, BStBl II 2000, 306, unter II.3.c).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.03.2008 - 6 K 2103/04

    Ende der Ablaufhemmung wegen Durchführung einer Außenprüfung - Abschluss der

    Auszug aus BFH, 08.07.2009 - XI R 64/07
    Etwas anderes kann sich jedoch dann ergeben, wenn Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, dass aus der maßgeblichen Sichtweise des Betroffenen (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1997 VIII R 4/94, BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461, unter II.2.b) die Außenprüfung mit der Zusendung des Prüfungsberichts noch nicht abgeschlossen sein sollte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 144, 333, BStBl II 1986, 21, unter II.A.3.; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. März 2008 6 K 2103/04, [...]; Schick in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 202 AO Rz 190).
  • FG Köln, 15.03.2005 - 5 K 2696/00

    Rechtswidrigkeit von aufgrund einer Betriebsprüfung ergangenen

    Auszug aus BFH, 08.07.2009 - XI R 64/07
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 505 veröffentlicht.
  • BFH, 25.11.1997 - VIII R 4/94

    Fehlende Erweiterungs-Prüfungsanordnung

    Auszug aus BFH, 08.07.2009 - XI R 64/07
    Etwas anderes kann sich jedoch dann ergeben, wenn Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, dass aus der maßgeblichen Sichtweise des Betroffenen (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1997 VIII R 4/94, BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461, unter II.2.b) die Außenprüfung mit der Zusendung des Prüfungsberichts noch nicht abgeschlossen sein sollte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 144, 333, BStBl II 1986, 21, unter II.A.3.; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. März 2008 6 K 2103/04, [...]; Schick in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 202 AO Rz 190).
  • FG Baden-Württemberg, 08.04.2016 - 10 K 2128/14

    Einbeziehung von Versand- und Handlingskosten in die Bewertung von Sachbezügen -

    Der Senat schließt sich damit der überwiegend in der Literatur vertretenen Auffassung an, dass eine Außenprüfung nur dann nicht mehr unmittelbar nach Beginn unterbrochen ist, wenn die Prüfungshandlungen von Umfang und Zeitaufwand gemessen an dem gesamten Prüfungsstoff erhebliches Gewicht erreicht oder erste verwertbare Ergebnisse gezeitigt haben (vgl. Tipke/Kruse, a.a.O., § 171 Rz. 45; Kühn/Hofmann, Abgabenordnung, 17. Aufl., § 171 Anm. 4; Frotscher in Schwarz, a.a.O., Rz. 43; Zum Vorstehenden: BFH-Urteil vom24.04.2003VII R 3/02, BStBl II 2003, 739; vom 8.7.2009 XI R 64/07 BStBl II 2010, 4; BFH-Beschluss vom 20.10.2015IV B 80/14 BFH/NV 2016, 168).
  • FG München, 19.12.2013 - 1 K 2603/11

    Zur Frage, welche Anforderungen an eine Schlussbesprechung i. S. der §§ 171 Abs.

    Der Zweck des § 171 Abs. 4 Satz 3 AO besteht darin, zu Gunsten des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit eine zeitlich unbegrenzte Auswertung von Prüfungsfeststellungen zu verhindern und damit eine zeitgerechte Auswertung der Prüfungsfeststellungen durch den Erlass von Änderungsbescheiden zu erzwingen (vgl. BFH-Urteil vom 8. Juli 2009 XI R 64/07, BStBl II 2010, 4).

    Den somit bestehenden Widerspruch zu dem Zweck der Verjährungsvorschriften - innerhalb eines festen Zeitrahmens Klarheit über den Gegenstand des Steuerschuldverhältnisses zu schaffen - sollte die Ergänzung des Satzes 3 (mit einer an § 169 Abs. 2 AO orientierten Frist für die Auswertung der Prüfungsfeststellungen) beseitigen (vgl. Bundestags-Drucksache 10/1636, 43 f.; vgl. auch BFH-Urteil vom 8. Juli 2009 XI R 64/07, BStBl II 2010, 4).

  • BFH, 18.05.2011 - X B 124/10

    Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats - förmliche

    Das vom Kläger angeführte BFH-Urteil vom 8. Juli 2009 XI R 64/07 (BFHE 226, 19, BStBl II 2010, 4) stellt diese Rechtsprechung nicht etwa in Frage, sondern bestätigt sie.

    Denn auch dieser Entscheidung lag ein Sachverhalt zugrunde, in der der Prüfungsbeginn allein aufgrund einer Beweisaufnahme ohne Heranziehung eines Aktenvermerks nach § 198 Satz 2 AO festgestellt worden war (vgl. Urteil in BFHE 226, 19, BStBl II 2010, 4, unter II.2.b).

  • BFH, 26.06.2014 - IV R 51/11

    Ablaufhemmung aufgrund einer Außenprüfung - Anwendung des § 68 FGO auf

    In der Regel wird die Außenprüfung erst mit der Zusendung des Prüfungsberichts (§ 202 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO) abgeschlossen (BFH-Urteil vom 8. Juli 2009 XI R 64/07, BFHE 226, 19, BStBl II 2010, 4, m.w.N.).
  • BFH, 31.08.2011 - I B 9/11

    Außenprüfung - Ablaufhemmung - Prüfungsunterbrechung - überlange Verfahrensdauer

    Zudem könnten entgegen der Einschätzung des FA die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. März 2010 IV R 54/07, BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7, nach denen bei einem Antrag auf Verschieben des Beginns einer Außenprüfung (§ 171 Abs. 4 Satz 1 Variante 2 AO) die Hemmung der Verjährungsfristen nicht ohne zeitliche Grenze fortwirkt, sondern daran gebunden ist, dass die Finanzbehörde vor Ablauf von zwei Jahren nach Antragseingang mit der Außenprüfung beginnt, dafür sprechen, die Bestimmung des § 171 Abs. 4 Satz 2 AO, die verhindern will, dass die Finanzbehörde die Voraussetzungen der Ablaufhemmung nur "pro forma" herbeiführt (BTDrucks 7/4292, S. 33; BFH-Urteil in BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7), nach Maßgabe ihrer Tatbestandsmerkmale auch in Fällen eines auf Antrag des Steuerpflichtigen hinausgeschobenen Prüfungsbeginns anzuwenden (ebenso --wenn auch nicht entscheidungserheblich-- BFH-Urteil vom 8. Juli 2009 XI R 64/07, BFHE 226, 19, BStBl II 2010, 4, zu II.2.c).

    Zum anderen hat die Vorinstanz berücksichtigt, dass sowohl über den Begriff des Prüfungsbeginns als auch über die im Rahmen von § 171 Abs. 4 Satz 2 AO gebotene Gewichtung der Prüfungshandlungen anhand sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu entscheiden ist (BFH-Urteile in BFHE 226, 19, BStBl II 2010, 4; in BFHE 202, 32, BStBl II 2003, 739).

  • FG Köln, 07.12.2016 - 2 K 3652/14

    Keine Feuerschutzsteuer ohne Feuerversicherungsschutz

    In der Regel - vorbehaltlich der Besonderheiten des Einzelfalls - ist eine Außenprüfung mit Zusendung des Prüfungsberichtes abgeschlossen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 8. Juli 2009 - XI R 64/07, BFHE 226, 19, BStBl II 2010, 4).
  • FG München, 12.12.2012 - 1 K 3645/08

    Eintritt der Festsetzungsverjährung bei Verzicht auf Schlussbesprechung erst nach

    Unter "Ermittlungen" fallen diejenigen Maßnahmen eines Betriebsprüfers, die auf eine umfassende Überprüfung der Besteuerungsgrundlagen gerichtet sind (vgl. BFH, Urteile vom 6. Juli 1999 VIII R 17/97, BStBl II 2000, 306, vom 8. Juli 2009 XI R 64/07, BStBl II 2010, 4).

    Die Zusammenstellung des Prüfungsergebnisses einer Außenprüfung in einem Betriebsprüfungsbericht stellt keine, den Ablauf der Festsetzungsfrist hinausschiebende, letzte Ermittlungshandlung im Rahmen der Außenprüfung nach § 171 Abs. 4 S. 3 AO dar (vgl. BFH, BStBl II 2010, 4).

  • BFH, 12.06.2018 - VIII R 46/15

    Zur Verjährungshemmung gemäß § 171 Abs. 4 AO sowie zur Anwendung des

    Dabei sind neben dem zeitlichen Umfang der bereits durchgeführten Prüfungsmaßnahmen alle Umstände zu berücksichtigen, die Aufschluss über die Gewichtigkeit der Prüfungshandlungen vor der Unterbrechung geben (z.B. BFH-Urteile vom 8. Juli 2009 XI R 64/07, BFHE 226, 19, BStBl II 2010, 4; vom 26. Juni 2014 IV R 51/11, BFH/NV 2014, 1716).
  • BFH, 16.06.2015 - IX R 51/14

    Hemmung der Feststellungsverjährung bei Prüfung eines Gesamtobjekts

    Nach ständiger Rechtsprechung ist für eine Ablaufhemmung durch den Beginn einer Außenprüfung erforderlich, dass eine förmliche Prüfungsanordnung erlassen und bekanntgegeben wurde und --wenn auch nur stichprobenweise-- tatsächlich Prüfungshandlungen für die in der Prüfungsanordnung genannten Steuerarten und Besteuerungszeiträume vorgenommen wurden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. April 2003 VII R 3/02, BFHE 202, 32, BStBl II 2003, 739, unter II.4.a, und vom 8. Juli 2009 XI R 64/07, BFHE 226, 19, BStBl II 2010, 4, unter II.2.a; Klein/Rüsken, AO, 12. Aufl., § 171 Rz 39 f.).
  • FG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 8 K 1456/12

    Keine Gewinnerzielungabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaft - Sechsjährige

    Der Zweck des § 171 Abs. 4 Satz 3 AO besteht zwar darin, zugunsten des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit eine zeitlich unbegrenzte Auswertung von Prüfungsfeststellungen zu verhindern (Drüen, Der AO-Steuer-Berater -AO-StB- 2001, 194, 196) und damit eine zeitgerechte Auswertung der Prüfungsfeststellungen durch den Erlass von Änderungsbescheiden zu erzwingen (BFH-Urteil vom 08.07.2009 XI R 64/07, BStBl II 2010, 4).
  • FG Düsseldorf, 31.05.2017 - 4 K 3123/15

    Eintritt der Festsetzungsverjährung für die 2005 entstandene Branntweinsteuer

  • FG Düsseldorf, 08.07.2022 - 1 K 472/22

    Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist für die Umsatzsteuer durch eine

  • FG München, 10.10.2018 - 3 K 1983/17

    Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 12 K 12041/10

    Gültigkeit der Hemmung der Verjährung wegen Betriebsprüfung bis ein Jahr nach dem

  • FG Niedersachsen, 23.06.2017 - 13 K 145/11

    Liebhaberei bei Sportanlage

  • FG Hessen, 19.01.2021 - 8 K 1612/17

    Ablaufhemmung bei Verfahrensfehlern in der Außenprüfung

  • BFH, 30.03.2011 - I R 41/10

    Ablaufhemmung bei Außenprüfung - Zweck des § 171 Abs. 4 Satz 2 AO

  • FG Düsseldorf, 07.05.2019 - 6 K 2302/15

    Zur Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 1 AO, hier: Darlegungs- und Beweislast für

  • FG München, 12.09.2013 - 10 K 3728/10

    Wirksamkeit von Prüfungsanordnungen erst mit Bekanntgabe - Beweislast für den

  • FG München, 30.07.2014 - 9 K 3048/13

    Erörterung des Sach- und Rechtsstands nach § 364a AO; Beginn der Außenprüfung;

  • FG Münster, 06.06.2016 - 13 K 460/14

    Eintritt der Festsetzungsverjährung bei einem Einkommensteuer-Änderungsbescheid

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2019 - 4 K 4241/16

    Eintritt der Festsetzungsverjährung bei Erlass des Haftungsbescheides gegen den

  • FG Hamburg, 11.06.2014 - 1 V 290/13

    Abgabenordnung/Umsatzsteuer: Unmittelbare Unterbrechung einer Außenprüfung nach

  • FG München, 01.08.2023 - 12 K 1177/23

    Gewinnfeststellungsbescheid, Feststellungsverjährung, Bilanzzusammenhang,

  • FG Köln, 18.08.2022 - 2 K 349/16

    Versicherungsteuer: Versicherungsteuerpflicht von Versicherungen für ein unter

  • FG Münster, 21.03.2014 - 4 K 3707/11

    Ermittlungshandlung i.S.d. § 171 Abs. 3 S. 4 AO

  • FG München, 18.03.2016 - 7 K 496/15

    Finanzamtsakten, Vorbehalt der Nachprüfung, Vermietung und Verpachtung,

  • FG München, 18.03.2016 - 7 K 497/15

    Finanzamtsakten, Besorgnis der Befangenheit, Bundesfinanzhof, Zinsbescheid,

  • FG München, 29.10.2009 - 5 K 3075/06

    Umfang der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO aufgrund eines befristeten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 21.07.2009 - VII R 52/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,836
BFH, 21.07.2009 - VII R 52/08 (https://dejure.org/2009,836)
BFH, Entscheidung vom 21.07.2009 - VII R 52/08 (https://dejure.org/2009,836)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - VII R 52/08 (https://dejure.org/2009,836)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,836) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    RL 76/308/EWG Art. 2, 14; EG-BeitrG § 1; AO § 117 Abs. 1, § 240; FVG § 5 Abs. 1 Nr. 5, § 17 Abs. 2 Satz 1; FGO § 63 Abs. 1, § 40 Abs. 1, § 118 Abs. 1

  • openjur.de

    Zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung; Beitreibungsersuchen kein Verwaltungsakt; Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/44/EG; Rechtsschutz; Abgrenzung zwischen Prozessführungsbefugnis und Passivlegitimation

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    RL 76/308/EWG Art. 2, 14; EG-BeitrG § 1; AO § 117 Abs. 1, § 240; FVG § 5 Abs. 1 Nr. 5, § 17 Abs. 2 Satz 1; FGO § 63 Abs. 1, § 40 Abs. 1, § 118 Abs. 1

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Amtshilfe zwischen EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Beitreibung von Steuerforderungen

  • Betriebs-Berater

    Zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung - Beitreibungsersuchen kein VA - Anwendungsbereich der RL 2001/44/EG - Rechtsschutz - Abgrenzung Prozessführungsbefugnis/Passivlegitimation

  • Betriebs-Berater

    Zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung

  • Judicialis

    FGO § 63 Abs. 1; ; AO § 117 Abs. 1; ; FVG § 17 Abs. 2 S. 1; ; RL 308/76/EWG Art. 2; ; RL 76/308/EWG Art. 14 Abs. 1 Buchst. b S. 1

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung

  • rechtsportal.de

    Prozessführungsbefugnis nach § 63 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung ( FGO ); Das Bundeszentralamt für Steuern als "Kontaktstelle oder Verbindungsstelle" für die Abwicklung eines Ersuchens bei der Übermittlung von Beitreibungsersuchen an eine Behörde in einem EG-Mitgliedstaat; ...

  • rechtsportal.de

    Prozessführungsbefugnis nach § 63 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung ( FGO ); Das Bundeszentralamt für Steuern als "Kontaktstelle oder Verbindungsstelle" für die Abwicklung eines Ersuchens bei der Übermittlung von Beitreibungsersuchen an eine Behörde in einem EG-Mitgliedstaat; ...

  • datenbank.nwb.de

    Zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung; Beitreibungsersuchen kein Verwaltungsakt; Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/44/EG; Rechtsschutz

  • Der Betrieb

    Zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung ? Beitreibungsersuchen kein Verwaltungsakt ? Anwendungsbereich der RL 2001/44/EG ? Rechtsschutz ? Abgrenzung zwischen Prozessführungsbefugnis und Passivlegitimation

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Beitreibungsersuchen des Finanzamts in das EG-Ausland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beitreibung von Steuerschulden im EU-Ausland

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozessführungsbefugnis nach § 63 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO); Das Bundeszentralamt für Steuern als "Kontaktstelle oder Verbindungsstelle" für die Abwicklung eines Ersuchens bei der Übermittlung von Beitreibungsersuchen an eine Behörde in einem EG-Mitgliedstaat; Das ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Beitreibung deutscher Steuerschulden im EG-Ausland ist rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesfinanzhof bestätigt Rechtmäßigkeit eines Beitreibungsersuchens in das EG-Ausland

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 308/76 Art 6, EWGRL 308/76 Art 13, FVG § 5 Nr 5
    Amtshilfe; Vollstreckung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 102
  • NVwZ-RR 2009, 948
  • EuZW 2010, 116
  • BB 2009, 2283
  • BB 2009, 2463
  • DB 2009, 2300
  • BStBl II 2010, 51
  • GStB 2009, 45
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 13.01.1976 - VII R 40/73

    Gewährung von Ausfuhrvergütungen - Finanzrechtsweg - Klage - Bekanntmachung des

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 52/08
    Die Revisibilität von Entscheidungen auf der Grundlage von Verwaltungsvorschriften hat der Senat in Anlehnung an die Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte für den Fall anerkannt, dass die Bedeutung der Vorschrift über die einer bloßen Anweisung für den inneren Dienstbetrieb hinausgeht, weil sie eine im Gesetz nur allgemein festgelegte Rechtspflicht durch bestimmte und für alle gleichgelagerten Fälle allgemein geltende Regel konkretisiert und damit das Ermessen der Verwaltung mit Außenwirkung bindet (Selbstbindung der Verwaltung, vgl. Senatsurteil vom 13. Januar 1976 VII R 40/73, BFHE 118, 492, BStBl II 1976, 457, m.w.N.).
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 52/08
    Das FG allerdings spricht, indem es die Beklagtenstellung des FA gemäß § 63 Abs. 1 FGO bejaht, offensichtlich in Anlehnung an die Gleichstellung der Begriffe "Passivlegitimation (Prozessführungsbefugnis des Beklagten)" im BFH-Beschluss vom 19. Mai 2008 V B 29/07 (BFH/NV 2008, 1501) davon, das FA sei "passivlegitimiert".
  • BFH, 29.10.1986 - I B 28/86

    Tätigkeit der Steuerfahndung im Besteuerungs- oder Strafverfahren;

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 52/08
    In dem Beschluss vom 29. Oktober 1986 I B 28/86 (BFHE 147, 492, BStBl II 1987, 440) ging es allein darum, die Weiterleitung eines Auskunftsersuchens durch das BMF vorläufig zu verhindern.
  • FG Düsseldorf, 13.09.1989 - 5 V 364/89

    Abgabenordnung; zwischenstaatliche Amtshilfe

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 52/08
    Der Senat teilt allerdings nicht die Auffassung des FG Düsseldorf (Beschluss vom 13. September 1989 5 V 364/89 AE, Entscheidungen der Finanzgerichte 1989, 646), dass ein solches Ersuchen als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist.
  • BFH, 26.02.1980 - VII R 60/78

    Klageänderung - Frist - Zulässigkeit der Klageänderung - Falsche Behörde -

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 52/08
    Lediglich klarstellend sei angemerkt, dass dieser Begriff in diesem Zusammenhang ebenso wie seine Verwendung in dem Senatsurteil vom 26. Februar 1980 VII R 60/78 (BFHE 130, 12, BStBl II 1980, 1199) missverständlich ist (wie hier z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. August 2007 IV B 98/06, BFH/NV 2007, 2322; vom 6. März 2000 II B 48/99, BFH/NV 2000, 1112).
  • BFH, 13.01.2006 - I B 35/05

    Spontanauskunft in die Russische Förderation

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 52/08
    Im Verfahren I B 35/05 (Beschluss vom 13. Januar 2006, BFH/NV 2006, 922) sollte dem BZSt untersagt werden, eine beabsichtigte Spontanauskunft zu erteilen.
  • BFH, 23.07.1986 - I R 306/82

    Auskunft an ausländische Steuerbehörde - Klage auf Unterlassung einer Auskunft -

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 52/08
    Dementsprechend hat der Bundesfinanzhof (BFH) für eine Klage auf Unterlassung einer Auskunft an eine ausländische Steuerbehörde nicht die Prozessführungsbefugnis des FA, sondern seine Passivlegitimation verneint, weil das FA für die streitige Auskunft unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zuständig gewesen sei (Urteil vom 23. Juli 1986 I R 306/82, BFHE 148, 1, BStBl II 1987, 92).
  • BFH, 06.03.2000 - II B 48/99

    Verfahrensfehler; Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 52/08
    Lediglich klarstellend sei angemerkt, dass dieser Begriff in diesem Zusammenhang ebenso wie seine Verwendung in dem Senatsurteil vom 26. Februar 1980 VII R 60/78 (BFHE 130, 12, BStBl II 1980, 1199) missverständlich ist (wie hier z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. August 2007 IV B 98/06, BFH/NV 2007, 2322; vom 6. März 2000 II B 48/99, BFH/NV 2000, 1112).
  • BFH, 27.08.2007 - IV B 98/06

    Passivlegitimation; unzulässige Klage

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 52/08
    Lediglich klarstellend sei angemerkt, dass dieser Begriff in diesem Zusammenhang ebenso wie seine Verwendung in dem Senatsurteil vom 26. Februar 1980 VII R 60/78 (BFHE 130, 12, BStBl II 1980, 1199) missverständlich ist (wie hier z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. August 2007 IV B 98/06, BFH/NV 2007, 2322; vom 6. März 2000 II B 48/99, BFH/NV 2000, 1112).
  • BFH, 15.12.1992 - VII B 131/92

    Aussetzungsfähigkeit der Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes in das

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 52/08
    Zwar sieht die Rechtsprechung des Senats in den für die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen erforderlichen Anträgen an das (inländische) Vollstreckungsgericht oder Grundbuchamt Verwaltungsakte, weil sie die Bestätigung enthalten, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vollstreckung vorliegen (z.B. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 1992 VII B 131/92, BFH/NV 1993, 460).
  • BFH, 30.07.2020 - VII B 73/20

    Zur Beitreibung nach dem EUBeitrG unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens

    (1) Nach dem EUBeitrG wird Amtshilfe im Bereich der Beitreibung in Bezug auf Forderungen im Zusammenhang mit Steuern (i.S. des § 3 Abs. 1 AO) und Abgaben einschließlich der Forderungen aus Haftungsbescheiden und steuerlichen Nebenleistungen (i.S. des § 3 Abs. 4 AO), wie etwa Säumniszuschlägen (vgl. Senatsurteil vom 21.07.2009 - VII R 52/08, BFHE 226, 102, BStBl II 2010, 51, unter II.4.a), geleistet (§ 1 EUBeitrG, Art. 2 EUBeitrRL), wenn der Mindestbetrag von 1.500 EUR (§ 14 Abs. 1 EUBeitrG, Art. 18 Abs. 3 EUBeitrRL) überschritten wird und die Forderungen nicht betagt sind (§ 14 Abs. 2 EUBeitrG, Art. 18 Abs. 2 EUBeitrRL).

    (5) Die Antragstellerin kann die Aufhebung der streitgegenständlichen Pfändungs- und Einziehungsverfügungen nicht deshalb verlangen, weil im Streitfall --entgegen dem BMF-Merkblatt in BStBl I 2014, 188, Nr. 4.2.4.-- vor deren Erlass keine Zahlungsaufforderung mit 14-tägiger Frist ergangen ist, auch wenn der Senat mit Urteil in BFHE 226, 102, BStBl II 2010, 51 zum früheren Recht entschieden hat, dass ein derartiges Merkblatt Außenwirkung entfaltet.

  • BFH, 24.02.2015 - VII R 1/14

    Beitreibungsersuchen - Einwendungen gegen die Bekanntgabe des Leistungsbescheids

    Es hat zutreffend darauf hingewiesen, dass das EG-BeitrG nach der Senatsrechtsprechung auf alle Forderungen im Zusammenhang mit --unter anderem-- Einkommensteuern Anwendung finde, insbesondere auch auf (Säumnis-)Zuschläge (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Juli 2009 VII R 52/08, BFHE 226, 102, BStBl II 2010, 51).
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 631/10

    Anspruch einer GmbH nach ukrainischem Recht mit inländischer Zweigniederlassung

    Davon zu unterscheiden ist die Sach- oder Passivlegitimation, die die Frage beantwortet, ob der Beklagte nach dem materiellen Recht auch der Anspruchsverpflichtete ist (BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 VII R 52/08, BFH/NV 2009, 1906).
  • FG Sachsen, 27.11.2013 - 2 K 44/12

    Zulässigkeit der Vollstreckung eines tschechischen Vollstreckungstitels aufgrund

    Bereits unter Geltung des EG-Beitreibungsgesetzes und des Art. 2 e und g der Richtlinie 76/308/EWG i.d.F. der Richtlinie 2001/44/EG des Rates vom 15. Juni 2001 war aber anerkannt, dass die Richtlinie und in deren Auslegung das Gesetz auf alle Forderungen im Zusammenhang mit - unter anderem - Einkommensteuern Anwendung findet, wozu nach deutschem Recht auch Säumniszuschläge gehören (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Juli 2009 - VII R 52/08, BStBl II 2010, 51).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 01.07.2009 - I R 81/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1524
BFH, 01.07.2009 - I R 81/08 (https://dejure.org/2009,1524)
BFH, Entscheidung vom 01.07.2009 - I R 81/08 (https://dejure.org/2009,1524)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - I R 81/08 (https://dejure.org/2009,1524)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1524) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    KiStG NW § 4; EStG § 34; AO § 227; GG Art. 3 Abs. 1

  • openjur.de

    Erlass von auf Veräußerungsgewinnen und Übergangsgewinnen beruhender Kirchensteuer; Keine sachliche Unbilligkeit; Keine Bindung an Erlasspraxis in anderen Gemeinden; Klagebefugnis bei konfessionsverschiedenen Ehegatten; Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Erlass der auf Veräußerungs- und Übergangsgewinnen beruhenden Kirchensteuer bei konfessionsverschiedenen Ehegatten - Klagebefugnis - Verfassungsmäßigkeit

  • Judicialis

    AO § 227; ; EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 34; ; KiStG NW § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a; ; KiStG NW § 12 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Klagebefugnis eines in glaubensverschiedener Ehe lebenden Ehemanns in einem Verfahren gegen einen Kirchensteuerbescheid seiner einer steuerberechtigten Kirche angehörenden Ehefrau; Entscheidung über den Erlass von Kirchensteuer als innerkirchliche Angelegenheit; ...

  • datenbank.nwb.de

    Erlass von auf Veräußerungsgewinnen und Übergangsgewinnen beruhender Kirchensteuer; keine sachliche Unbilligkeit; keine Bindung an Erlasspraxis in anderen Gemeinden; Klagebefugnis bei konfessionsverschiedenen Ehegatten; Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von ...

  • Der Betrieb

    Erlass von auf Veräußerungsgewinnen und Übergangsgewinnen beruhender KiSt ? Keine sachliche Unbilligkeit ? Keine Bindung an Erlasspraxis in anderen Gemeinden ? Klagebefugnis bei konfessionsverschiedenen Ehegatten ? Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von KiSt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kirchensteuer auf Veräußerungsgewinne

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klagebefugnis eines in glaubensverschiedener Ehe lebenden Ehemanns in einem Verfahren gegen einen Kirchensteuerbescheid seiner einer steuerberechtigten Kirche angehörenden Ehefrau; Entscheidung über den Erlass von Kirchensteuer als innerkirchliche Angelegenheit; ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kirchensteuer auf Veräußerungsgewinne unbillig?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erlass der auf Veräußerungs- und Übergangsgewinnen beruhenden Kirchensteuer bei konfessionsverschiedenen Ehegatten?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erlass von auf Veräußerungsgewinnen beruhender Kirchensteuer

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Erlass von auf Veräußerungs- und Übergangsgewinnen beruhender Kirchensteuer

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KiStG NW, AO § 227, GG Art 3
    Erlass; Kirchensteuer; Veräußerungsgewinn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 90
  • NVwZ-RR 2009, 974
  • BB 2009, 2226
  • DB 2009, 2244
  • BStBl II 2011, 379
  • GStB 2009, 45
  • NZG 2009, 1221
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • FG Nürnberg, 02.02.1995 - VI 41/91
    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - I R 81/08
    Daher lässt sich auf ihn kein Rechtssatz des Inhalts stützen, dass eine Kirchengemeinde die ihr zustehende Bestimmung der Voraussetzungen für einen Erlass von Kirchensteuer an die einschlägigen Regelungen in vergleichbaren anderen Gemeinden anpassen muss (ebenso FG Nürnberg, Urteil vom 2. Februar 1995 VI 41/91, EFG 1995, 691).

    Es ist deshalb ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, dass es sich um eine kirchenpolitische Äußerung ohne bindenden Charakter handelt (ebenso Urteil des FG Nürnberg in EFG 1995, 691, 693 zur Rechtslage in Bayern).

  • FG Köln, 12.04.2000 - 11 K 1375/95

    Teilerlaß (Kappung) nach Kirchenaustritt für vorangegangenen Veranlagungszeitraum

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - I R 81/08
    Die danach bestehende Regelungskompetenz der Kirchengemeinden erstreckt sich auch auf die Voraussetzungen für einen Erlass der Kirchensteuer (ebenso FG Köln, Urteil vom 12. April 2000 11 K 1375/95, EFG 2000, 1092).
  • BFH, 06.04.1994 - I B 192/93

    Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Rechtsschein eines Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - I R 81/08
    Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass die evangelische Kirchensteuer nur gegenüber der Klägerin festgesetzt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 6. April 1994 I B 192/93, BFH/NV 1995, 272).
  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - I R 81/08
    Er verlangt insbesondere nicht, dass ein zur Rechtsetzung befugter Hoheitsträger sich bei der Ausübung dieser Befugnis an den von anderen Hoheitsträgern getroffenen Regelungen orientiert (BVerfG-Beschluss vom 21. Dezember 1966 1 BvR 33/64, BStBl III 1967, 743, 746).
  • FG Nürnberg, 11.03.2004 - VI 250/02

    Kirchensteuererlass bei Veräußerungsgewinnen

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - I R 81/08
    Dieser allgemeine Gleichheitssatz gilt auch für die Festsetzung und Erhebung von Kirchensteuern (ebenso FG Nürnberg, Urteil vom 11. März 2004 VI 250/2002, EFG 2004, 1105).
  • BFH, 29.04.1981 - IV R 23/78

    Betriebsaufgabe - Billigkeitsgründe - Steuererlaß

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - I R 81/08
    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des IV. Senats des BFH (Urteil vom 29. April 1981 IV R 23/78, BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726) bezieht sich auf die Frage des Erlasses aus persönlichen Billigkeitsgründen, um die es im Streitfall nicht geht.
  • BFH, 25.01.2005 - I B 79/04

    Fortführung eines gesetzlichen Regelungen nicht entsprechenden

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - I R 81/08
    Vor diesem Hintergrund ist der erkennende Senat in der Vergangenheit stets davon ausgegangen, dass eine festgesetzte Kirchensteuer nicht allein deshalb teilweise erlassen werden muss, weil sie u.a. durch den Ansatz eines Veräußerungs- oder Entnahmegewinns ausgelöst worden ist (Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2005 I B 79/04, BFH/NV 2005, 1232; vom 15. Oktober 2008 I B 113/08, BFH/NV 2009, 114).
  • BFH, 13.09.2001 - IV R 13/01

    Einbringung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - I R 81/08
    Dass es sowohl im Veräußerungsfall als auch beim Wechsel der Gewinnermittlungsart zur zusammengeballten steuerlichen Erfassung eines Vermögenszuwachses kommen kann, dem nicht immer ein gleichwertiger Liquiditätszufluss gegenübersteht, wird für den Veräußerungsfall durch § 34 EStG ausreichend berücksichtigt und muss für den Bereich des Übergangsgewinns keine geminderte Besteuerung veranlassen (BFH-Urteil vom 13. September 2001 IV R 13/01, BFHE 196, 546, BStBl II 2002, 287).
  • BFH, 15.10.2008 - I B 113/08

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung in einer Kirchensteuersache

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - I R 81/08
    Vor diesem Hintergrund ist der erkennende Senat in der Vergangenheit stets davon ausgegangen, dass eine festgesetzte Kirchensteuer nicht allein deshalb teilweise erlassen werden muss, weil sie u.a. durch den Ansatz eines Veräußerungs- oder Entnahmegewinns ausgelöst worden ist (Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2005 I B 79/04, BFH/NV 2005, 1232; vom 15. Oktober 2008 I B 113/08, BFH/NV 2009, 114).
  • BFH, 27.07.1983 - II R 21/83

    Kirchensteuerschuld - Eheleute

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - I R 81/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) fehlt die so beschriebene Klagebefugnis, wenn ein in glaubensverschiedener Ehe lebender Ehemann einen Kirchensteuerbescheid angreift, der gegen seine einer steuerberechtigten Kirche angehörende Ehefrau ergangen ist (BFH-Urteil vom 27. Juli 1983 II R 21/83, BFHE 138, 531, BStBl II 1983, 645).
  • BFH, 24.03.1987 - I B 129/86

    Zuständigkeit von Kirchen für die Stundung und den Erlass der Kirchensteuer

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede

  • BFH, 16.11.2005 - X R 3/04

    Jahr

  • FG Köln, 09.07.2008 - 11 K 3041/07

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vornahme eines Teilerlasses der

  • BFH, 17.04.2013 - X R 18/11

    Private Rentenversicherung: Einheitliche Beurteilung der Garantierente und der

    Im Übrigen wäre weder der erkennende Senat an eine derartige Verwaltungsanweisung gebunden noch kann eine Anweisung für den Bereich der OFD Düsseldorf im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland Bindungswirkung für den Bereich der niedersächsischen Finanzverwaltung beanspruchen (zum fehlenden Anspruch auf Gleichbehandlung durch unterschiedliche Verwaltungsträger vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juli 2009 I R 81/08, BFHE 226, 90, BStBl II 2011, 379, unter II.2.d cc bbb bbbb).
  • FG Niedersachsen, 27.10.2021 - 14 K 239/18

    Haftung des Arbeitgebers für nicht abgeführte Lohnsteuer im Zusammenhang mit der

    Der BFH hat in dem Urteil vom 1. Juli 2009 (I R 81/08, BFHE 226, 90, BStBl II 2011, 379) hierzu unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt, dass der allgemeine Gleichheitssatz nur die Gleichbehandlung der Bürger durch ein und denselben Hoheitsträger gebiete, nicht aber eine Gleichbehandlung durch mehrere, voneinander unabhängige Verwaltungsträger und insbesondere nicht verlange, dass ein zur Rechtsetzung befugter Hoheitsträger sich bei der Ausübung dieser Befugnis an den von anderen Hoheitsträgern getroffenen Regelungen orientiere.
  • FG Hamburg, 01.09.2015 - 3 K 167/15

    Kirchensteuer: Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe

    Aus der in den - nach § 155 Abs. 2 AO - zusammengefassten Bescheid aufgenommenen Formulierung, dass die Festsetzung der Kirchensteuer nur gegen die Ehefrau erfolgt (oben A II 1), ergibt sich unmissverständlich, dass die Festsetzung sich an die Ehefrau als Inhaltsadressatin und damit als insoweit beschwerte Steuerpflichtige richtet (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 15.12.1995 II 81/94, EFG 1996, 498, Juris Rz. 48, nachgehend BFH, Beschluss vom 27.09.1996 I B 22/96, BFH/NV 1997, 311, KirchE 34, 367, nachgehend BVerfG, Beschluss vom 07.03.1997 2 BvR 163/97, Juris; vgl. i. Ü. BFH, Urteil vom 01.07.2009 I R 81/08, BFHE 226, 90, BStBl II 2011, 379, Juris Rz. 10).
  • FG Hamburg, 22.08.2019 - 3 K 140/19

    Kirchensteuer: Verfassungsmäßigkeit des besonderen Kirchgeldes in

    Dementsprechend kann ein Ehegatte keine Rechtsverletzung durch einen Kirchensteuerbescheid geltend machen, der nur an den anderen Ehegatten gerichtet ist (BFH, Urteil vom 1. Juli 2009, I R 81/08, BStBl II 2011, 379), auch wenn die Bemessungsgrundlage das gemeinsame Einkommen der Eheleute ist und der Nichtadressat die Kirchensteuer wirtschaftlich trägt (Thüringer FG, Urteil vom 23. Februar 2016, 2 K 39/15, juris; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 40 FGO Rz. 82).
  • FG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 K 49/09

    Teilerlass einer auf einem Kirchensteuer-Erstattungsüberhang beruhenden

    Die zuständigen Stellen der Kirchen erlassen --wie auch im Streitfall-- oftmals (aber nicht immer) in Fällen, in denen die Tarifvergünstigung nach § 34 EStG zur Anwendung gelangt, die Kirchensteuer auf Antrag ganz oder teilweise, ohne dass jedoch ein Rechtsanspruch des Kirchensteuerpflichtigen bestünde (vgl. zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juli 2009 I R 81/08, BFHE 226, 90, BFH/NV 2009, 1908, m.w.N.).

    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dabei die Gleichbehandlung der Bürger durch ein und denselben, nicht aber eine Gleichbehandlung durch mehrere, voneinander unabhängige Hoheitsträger (BVerfG-Beschluss vom 23. November 1988 2 BvR 1619, 1628/83, BVerfGE 79, 127, 158; BFH-Urteil vom 1. Juli 2009 I R 81/08, BFHE 226, 90, BFH/NV 2009, 1908).

  • FG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - 3 K 3043/09

    Absehen von der überdachenden Besteuerung gemäß Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz bei

    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dabei die Gleichbehandlung der Bürger durch ein und denselben, nicht aber eine Gleichbehandlung durch mehrere, voneinander unabhängige Hoheitsträger (BVerfG-Beschluss vom 23. November 1988 2 BvR 1619, 1628/83, BVerfGE 79, 127, 158; BFH-Urteil vom 1. Juli 2009 I R 81/08, BFHE 226, 90, BFH/NV 2009, 1908).
  • FG Baden-Württemberg, 23.09.2008 - 4 K 138/07

    Steuerbefreiung der vom schweizer Arbeitgeber gezahlten Vergütung für Tätigkeiten

    Eine andere Beurteilung ergebe sich auch nicht unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Oktober 2006 I R 81/08, weil sich die Sachverhalte unterschieden.
  • FG Münster, 15.06.2021 - 4 K 1768/20

    Ablehnung der Erstattung von Kirchensteuern aufgrund der Kirchensteuerkappung

    Eine solche Entscheidung über den Erlass von Kirchensteuer ist nicht der Überprüfung durch die staatlichen Gerichte entzogen (§ 14 Abs. 3 und Abs. 4 KiStG NRW, vgl. BFH-Urteil vom 01.07.2009 I R 81/08, BStBl. II 2011, 379; Hammer in Pirson/Rüfner/Germann/Muckel, Handbuch des Staatskirchenrechts, Band 3, 2020, S. 3010 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht