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   OLG Koblenz, 17.12.2012 - 2 U 1249/11   

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https://dejure.org/2012,48035
OLG Koblenz, 17.12.2012 - 2 U 1249/11 (https://dejure.org/2012,48035)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.12.2012 - 2 U 1249/11 (https://dejure.org/2012,48035)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Dezember 2012 - 2 U 1249/11 (https://dejure.org/2012,48035)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 130 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 281 Abs 1 S 2 BGB, § 425 HGB
    Zugang eines Telefaxes: Beweiskraft eines "OK-Vermerks" auf dem Sendebericht eines Telefaxes; sekundäre Darlegungslast des Empfängers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis des Zugangs eines per Telefax übermittelten Schreibens

  • RA Kotz

    Telefax - Zugang und Beweiskraft des OK-Vermerks auf Sendebericht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 130 Abs. 1
    Aussagekraft eines "O.-K.-Vermerks" im Sendebericht bei Streit über den Zugang eines Telefax

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Anforderungen an den Nachweis des Zugangs eines per Telefax übermittelten Schreibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 875
  • WM 2013, 1332
  • GWR 2013, 110
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.12.2012 - 2 U 1249/11
    Maßgebend ist die Speicherung der gesendeten technischen Signale im Telefaxgerät des Empfängers ab (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 7. Dezember 1994, VIII ZR 153/93, NJW 1995, 665, Juris Rn. 22; BGHZ 167, 214 ff.).

    Der "OK-Vermerk" begründet jedoch keinen Beweis des ersten Anscheins hinsichtlich des Zugangs am Faxgerät des Empfängers, allenfalls ein Indiz (Anschluss BGH, 7. Dezember 1994, VIII ZR 153/93, NJW 1995, 665).(Rn.15).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1995, 665.

  • OLG Frankfurt, 05.03.2010 - 19 U 213/09

    Zugang Faxschreiben; sekundäre Darlegungslast

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.12.2012 - 2 U 1249/11
    Behauptet der Empfänger der Sendung, diese nicht erhalten zu haben, so obliegt ihm im Rahmen der sekundären Darlegunglast vorzutragen, welches Gerät er an der Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher des Geräts enthalten ist und ob und auf welcher Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führt (in Anknüpfung an OLG Frankfurt, Urteil vom 5. März 2010, 19 U 213/09, IBR 2010, 267, Juris Rn. 17).

    Behauptet der Empfänger der Sendung, diese nicht erhalten zu haben, so obliegt ihm im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorzutragen, welches Gerät er an der Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher des Geräts enthalten ist und ob und auf welcher Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führt (Anschluss OLG Frankfurt, 5. März 2010, 19 U 213/09, IBR 2010, 267).(Rn.15).

    Behauptet die Beklagte als Empfänger der Sendung, diese nicht erhalten zu haben, so obliegt ihr im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorzutragen, welches Gerät er an der Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher des Geräts enthalten ist und ob und auf welcher Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führt (OLG Frankfurt, Urteil vom 05.03.2010 - 19 U 213/09 - IBR 2010, 267, Juris Rn. 17).Die Beklagte wäre gehalten gewesen, ihr Fax Eingangsjournal vorzulegen, um darzulegen, dass sie entweder zu diesem Zeitpunkt kein Telefax oder ggf. ein Schreiben mit anderem Inhalt von der Klägerin erhalten hat.

  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.12.2012 - 2 U 1249/11
    Maßgebend ist die Speicherung der gesendeten technischen Signale im Telefaxgerät des Empfängers ab (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 7. Dezember 1994, VIII ZR 153/93, NJW 1995, 665, Juris Rn. 22; BGHZ 167, 214 ff.).

    In seiner jüngeren Rechtsprechung stellt er nunmehr auf die Speicherung der gesendeten technischen Signale im Telefaxgerät des Empfängers ab (BGHZ 167, 214 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 12 U 65/08

    Zugang eines Schreibens per Fax-Übertragung; "OK"-Vermerk des Sendeberichts als

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.12.2012 - 2 U 1249/11
    Damit steht fest, dass zwischen dem Telefaxgerät des Senders und dem des Empfängers zu der angegebenen Zeit eine Leistungsverbindung bestanden hat (in Anknüpfung an OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. September 2008, 12 U 65/08, VersR 2009, 245 = RuS 2008, 505 f. = DB 2008, 2479 f.).

    Damit steht fest, dass zwischen dem Telefaxgerät der Klägerin und dem der Beklagten zu oben angegebener Zeit eine Leistungsverbindung bestanden hat (OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2008 - 12 U 65/08 - VersR 2009, 245 = RuS 2008, 505 f. = DB 2008, 2479 f.).

  • OLG Koblenz, 04.07.2013 - 3 W 298/13

    Einstellung der Zwangsvollstreckung: Unanfechtbarkeit des Beschlusses in Fällen

    Damit steht fest, dass zwischen dem Telefaxgerät des Senders und dem des Empfängers zu der angegebenen Zeit eine Leistungsverbindung bestanden hat (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß vom 17. Dezember 2012, 2 U 1249/11 - GWR 2013, 110; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. September 2008, 12 U 65/08, VersR 2009, 245 = RuS 2008, 505 f. = DB 2008, 2479 f.).

    Damit steht fest, dass zwischen dem Telefaxgerät des Senders und dem des Empfängers zu der angegebenen Zeit eine Leistungsverbindung bestanden hat (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß vom 17.12.2012 - 2 U 1249/11 - GWR 2013, 110; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2008 - 12 U 65/08 - VersR 2009, 245 = RuS 2008, 505 f. = DB 2008, 2479 f.).

  • LG Deggendorf, 26.02.2018 - 23 O 344/17

    Insolvenzanfechtung von Lohnsteuerzahlungen; Kenntnis der Finanzverwaltung von

    (b) Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf höchstrichterliche Entscheidungen (vgl. OLG München, Urteil vom 02.07.2008 - 7 U 2451/08; OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 17.12.2012 - 2 U 1249/11) dargelegt hat, dass im Falle der Vorlage eines Fax-Sendeberichts mit OK-Vermerk der Sendungsempfänger, der den Zugang der Sendung bestreite, im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast vorzutragen habe, welches Gerät er an der Empfangsstelle betreibe, ob die Verbindung im Speicher des Gerätes enthalten ist und ob und auf welche Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournales führe (vgl. OLG München, Urteil vom 02.07.2008 - 7 U 2451/08; OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 17.12.2012 - 2 U 1249/11), hat der Beklagte nach Auffassung des Gerichts seine sekundäre Darlegungslast vorliegend durch in Anbetracht des Zeitablaufes hinreichenden Vortrag erfüllt.
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