Rechtsprechung
   BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,41363
BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11 (https://dejure.org/2012,41363)
BAG, Entscheidung vom 24.05.2012 - 2 AZR 62/11 (https://dejure.org/2012,41363)
BAG, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 (https://dejure.org/2012,41363)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,41363) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG, § 1 Abs 2 S 2 KSchG, § 1 Abs 3 KSchG, § 1 Abs 2 BetrVG, § 21a Abs 1 BetrVG
    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

  • Wolters Kluwer

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber; Restmandat des Betriebsrats bei Betriebsspaltung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Restmandat des Betriebsrats wegen des Widerspruchs von Arbeitnehmern gegen den Betriebsübergang

  • bag-urteil.com

    Betriebsratsanhörung - Betriebsbedingte Kündigung - Restmandat

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - Restmandat des Betriebsrats

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - Restmandat des Betriebsrats

  • Betriebs-Berater

    Betriebsbedingte Kündigung - kein Restmandat des Betriebsrats bei Widerspruch

  • rewis.io

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber; Restmandat des Betriebsrats bei Betriebsspaltung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Widerspruch gegen Betriebsübergang kein Anknüpfungspunkt für Restmandat des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Darf ich konzernintern wechseln, wenn meine Stelle wegfällt?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang und das Restmandat des Betriebsrats

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber

  • k44.de (Kurzinformation)

    Darf ich konzernintern wechseln, wenn meine Stelle wegfällt?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 142, 36
  • ZIP 2013, 330
  • MDR 2013, 352
  • NZA 2013, 277
  • BB 2013, 180
  • DB 2013, 1731
  • GWR 2013, 99
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (41)

  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 77/06

    Spaltung eines Betriebs

    Auszug aus BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11
    Sie kann sowohl in Form der Betriebsaufspaltung als auch in Form der Abspaltung eines Betriebsteils erfolgen (BAG 18. März 2008 - 1 ABR 77/06 - Rn. 13, BAGE 126, 169) .

    Eine Spaltung in dem einen oder anderen Sinne kann auch mit der Veräußerung eines Betriebs oder Betriebsteils einhergehen (BAG 18. März 2008 - 1 ABR 77/06 - Rn. 13, aaO; 19. November 2003 - 7 AZR 11/03 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 109, 1).

    cc) Eine Spaltung iSd. § 21b BetrVG liegt nicht vor, wenn sich die Umstrukturierung darin erschöpft, die betriebliche Tätigkeit eines Betriebsteils zu beenden, solange der Restbetrieb seine Identität behält und funktionsfähig bleibt (BAG 18. März 2008 - 1 ABR 77/06 - Rn. 13, BAGE 126, 169; Fitting BetrVG 26. Aufl. § 21b Rn. 9 mwN) .

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11
    bb) Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass im Kündigungszeitpunkt ein gemeinsamer Betrieb bestanden hat, trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer (BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - Rn. 48 ff., EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 151; 29. April 1999 - 2 AZR 352/98 - zu III 4 c der Gründe, AP KSchG 1969 § 23 Nr. 21 = EzA KSchG § 23 Nr. 21) .

    Darauf hat der Arbeitgeber nach § 138 Abs. 2 ZPO im Einzelnen zu erwidern und darzulegen, welche rechtserheblichen Umstände gegen die Annahme eines einheitlichen Betriebs sprechen sollen (BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - Rn. 49, aaO) .

    Im Übrigen setzt eine gemeinsame Betriebsführung regelmäßig voraus, dass die wesentlichen Entscheidungen gerade in personellen und sozialen Angelegenheiten gemeinsam getroffen werden (BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - Rn. 53, EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 151; 11. Februar 2004 - 7 ABR 27/03 - zu B II 2 bb der Gründe, BAGE 109, 332) .

  • BAG, 19.11.2003 - 7 AZR 11/03

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11
    Eine Spaltung in dem einen oder anderen Sinne kann auch mit der Veräußerung eines Betriebs oder Betriebsteils einhergehen (BAG 18. März 2008 - 1 ABR 77/06 - Rn. 13, aaO; 19. November 2003 - 7 AZR 11/03 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 109, 1).

    Es geht darum, ob das betriebliche Substrat, auf das sich das Betriebsratsamt bezieht, weitgehend unverändert geblieben ist, ob also insbesondere ein räumlicher und funktionaler Zusammenhang mit dem Ursprungsbetrieb noch besteht (ähnlich BAG 19. November 2003 - 7 AZR 11/03 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 109, 1) .

  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 869/06

    Änderung einer Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11
    Beide sind nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung zu beantworten (BAG 11. Dezember 2007 - 1 AZR 869/06 - Rn. 19; 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 32 mwN, BAGE 118, 141) .

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 11. Dezember 2007 - 1 AZR 869/06 - Rn. 19; 27. Juni 2006 - 1 AZR 322/05 - Rn. 11 mwN, BAGE 118, 321) .

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 1023/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Sozialplan- und

    Auszug aus BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11
    Es ist nicht ersichtlich, dass dem Kläger durch die fehlerhafte Unterrichtung ein ihr entsprechender Schaden entstanden ist (vgl. BAG 27. November 2008 - 8 AZR 1023/06 - Rn. 44, AP BGB § 613a Nr. 8) .

    Was deren eigene Information angeht, so bleibt ein Verstoß gegen die Unterrichtung nicht sanktionslos, sondern begründet uU eine Haftung nach § 280 Abs. 1, § 249 BGB (BAG 27. November 2008 - 8 AZR 1023/06 - Rn. 44, AP BGB § 613a Nr. 8) .

  • BAG, 17.04.2012 - 1 AZR 119/11

    Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11
    Sollte dieser Vorwurf zutreffen, bestünde allenfalls ein Anspruch der beteiligten Betriebsräte auf eine Neuverhandlung der ÜV 2004 (ähnlich BAG 17. April 2012 - 1 AZR 119/11 - Rn. 28) .

    Da es nach deutschem Arbeitsrecht im Falle betriebsbedingter Kündigungen keinen gesetzlich geregelten individualrechtlichen Abfindungsanspruch gibt, derartige Ansprüche vielmehr nur dann bestehen, wenn sie in einer Kollektivvereinbarung oder vertraglich zwischen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer vereinbart sind, gewährt auch das Unionsrecht keinen Abfindungsanspruch (BAG 17. April 2012 - 1 AZR 119/11 - Rn. 32) .

  • BAG, 21.07.1977 - 3 AZR 703/75

    Ausschlußfristen - Betriebsveräußerung - Widerspruch des Arbeitsnehmers -

    Auszug aus BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11
    Es ist nicht ersichtlich, dass dem Kläger durch die fehlerhafte Unterrichtung ein ihr entsprechender Schaden entstanden ist (vgl. BAG 27. November 2008 - 8 AZR 1023/06 - Rn. 44, AP BGB § 613a Nr. 8) .

    Was deren eigene Information angeht, so bleibt ein Verstoß gegen die Unterrichtung nicht sanktionslos, sondern begründet uU eine Haftung nach § 280 Abs. 1, § 249 BGB (BAG 27. November 2008 - 8 AZR 1023/06 - Rn. 44, AP BGB § 613a Nr. 8) .

  • EuGH, 27.11.2008 - C-396/07

    Juuri - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der

    Auszug aus BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11
    Ansprüche auf Abfindungen oder Schadenersatz richten sich nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten (EuGH 27. November 2008 - C-396/07 - [Juuri] Rn. 22 bis 24, Slg. 2008, I-8883) .

    bb) Diese Rechtslage ist aufgrund der Entscheidung des Gerichtshofs vom 27. November 2008 (- C-396/07 - [Juuri] Rn. 22 bis 24, Slg. 2008, I-8883) geklärt.

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des

    Auszug aus BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11
    Hat der Arbeitnehmer daraufhin näher ausgeführt, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, muss der Arbeitgeber substantiiert erläutern, aus welchem Grund eine Beschäftigung auf dem anderen Arbeitsplatz nicht möglich sein soll (st. Rspr. vgl. BAG 1. März 2007 - 2 AZR 650/05 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 164 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 154; 15. August 2002 - 2 AZR 195/01 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 102, 197) .

    (2) Ob etwas anderes dann zu gelten hätte, wenn in einem der ausgegliederten Bereiche freie Arbeitsplätze vorhanden gewesen wären und die Beklagte schon Anfang August 2005 mit einem erfolgversprechenden Widerspruch des Klägers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf die A-GmbH hätte rechnen müssen (vgl. dazu, wenn auch bei anderer Sachverhaltsgestaltung, BAG 15. August 2002 - 2 AZR 195/01 - zu II 1 d bb der Gründe, BAGE 102, 197) , kann dahinstehen.

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Konzern

    Auszug aus BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11
    Die Entscheidung über eine Weiterbeschäftigung darf grundsätzlich nicht dem zur Übernahme bereiten Unternehmen vorbehalten sein (st. Rspr., BAG 26. Juni 2008 - 2 AZR 1109/06 - Rn. 34, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 180; 23. April 2008 - 2 AZR 1110/06 - Rn. 22, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 177 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 160) .

    Typischerweise reicht es aus, dass die Möglichkeit zur Einflussnahme jedenfalls faktisch besteht (BAG 23. April 2008 - 2 AZR 1110/06 - aaO) .

  • BAG, 11.10.1995 - 7 ABR 17/95

    Zum Rechtsschutzinteresse für die Feststellung eines

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95

    Betriebsratsanhörung

  • BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 12/97

    Sperrwirkung eines vorsorglichen Sozialplans

  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 342/98

    Nachteilsausgleich bei Teilbetriebsübertragung

  • BAG, 14.08.2001 - 1 ABR 52/00

    Erledigung im Beschlußverfahren; Restmandat des Betriebsrats

  • BAG, 11.12.2001 - 1 AZR 193/01

    Interessenausgleich und Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 149/04

    Zuständigkeit des Betriebsrats des Beschäftigungsbetriebs oder der

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • BAG, 27.06.2006 - 1 AZR 322/05

    Sozialplananspruch bei Tod des Arbeitnehmers

  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZR 815/06

    Rückwirkende Änderung eines Sozialplans - Vertrauensschutz- und

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruchsrecht

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 576/09

    Änderungskündigung - Altersteilzeitarbeitsverhältnis

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10

    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84

    Betriebsbegriff i.S. des § 1 KSchG

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97

    Aufhebungsklage: außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers wegen

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 352/98

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebsklausel des Kündigungsschutzgesetzes auf eine

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 327/01

    Kündigungsschutz - Konzernholding

  • BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 27/03

    Gemeinsamer Betrieb

  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 24/04

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Konzernweite Weiterbeschäftigungspflicht?

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 162/05

    Konzernkündigungsschutz

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 310/06

    Gemeinschaftsbetrieb: Teilbetriebsübergang zwischen mehreren am

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 650/05

    Betriebsbedingte Kündigung - "freier" Arbeitsplatz

  • BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 626/05

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 1109/06

    Betriebsbedingte Kündigung - tarifliche Beschäftigungssicherung

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 383/08

    Kleinbetriebsklausel - "Verwaltung

  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 709/09

    Betriebsübergang - Übernahme des Personals

  • BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 132/10

    Kündigung bei Personalgestellung - Gemeinschaftsunternehmen - Anhörung des

  • LAG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 Sa 828/10

    Betriebsbedingte Kündigung nach wirksamen Widerspruch gegen einen

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11

    Wartezeit - Leiharbeitnehmer

    Die Klägerin hat - auch unter Berücksichtigung ihr zugutekommender Beweiserleichterungen (dazu BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 21 mwN, BAGE 142, 36)  - keine hinreichenden Umstände dargetan, die dafür sprächen, die Schuldnerin habe sich mit Anton Schlecker auf eine gemeinsame Betriebsführung verständigt.

    Vielmehr müssen gerade die sozialen und personellen Angelegenheiten institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (BAG 14. August 2013 - 7 ABR 46/11 - Rn. 27; 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 20, BAGE 142, 36, jeweils mwN) .

    Das gilt selbst dann, wenn die Zusammenarbeit auf der Ausübung einer - bis zur Betriebsebene durchschlagenden - konzernrechtlichen Weisungsmacht beruht haben sollte (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 20, BAGE 142, 36) .

  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12

    Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

    Die beteiligten Unternehmen müssen sich zumindest stillschweigend zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben, so dass der Kern der Arbeitgeberfunktion im sozialen und personellen Bereich von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wird (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 20, BAGE 142, 36; 9. Juni 2011 - 6 AZR 132/10 - Rn. 16, BAGE 138, 116) .

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass im Kündigungszeitpunkt ein gemeinsamer Betrieb bestanden hat, trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 21, BAGE 142, 36; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - Rn. 48 ff.) .

    Darauf hat der Arbeitgeber nach § 138 Abs. 2 ZPO im Einzelnen zu erwidern und darzulegen, welche rechtserheblichen Umstände gegen die Annahme eines einheitlichen Betriebs sprechen sollen (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - aaO; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - Rn. 49, aaO) .

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem

    Diese Voraussetzung trifft nicht schon dann zu, wenn die Unternehmen unternehmerisch zusammenarbeiten (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 20, BAGE 142, 36; 5. November 2009 - 2 AZR 383/08 - Rn. 14 mwN) .

    b) Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass im Kündigungszeitpunkt ein gemeinsamer Betrieb bestanden hat, trägt der Arbeitnehmer (BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 52; 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 21, BAGE 142, 36) .

    Darauf hat der Arbeitgeber nach § 138 Abs. 2 ZPO im Einzelnen zu erwidern und darzulegen, welche rechtserheblichen Umstände gegen die Annahme eines einheitlichen Betriebs sprechen sollen (BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 - aaO; 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - aaO) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht