Rechtsprechung
   BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 40/04 R   

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BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 40/04 R (https://dejure.org/2005,2499)
BSG, Entscheidung vom 07.07.2005 - B 3 KR 40/04 R (https://dejure.org/2005,2499)
BSG, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - B 3 KR 40/04 R (https://dejure.org/2005,2499)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Krankenhausträgers gegen einen Krankenkasse auf Zahlung der Kosten für die stationäre Behandlung eines Patienten; Begriff des Krankenhauses

  • Judicialis

    SGB V § 39; ; SGB V § 39 Abs 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse für Behandlungskosten, Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung, Voraussetzungen für das Vorliegen eines Pflegefalls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2005, 558
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit - Vormundschaftsgericht

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 40/04 R
    Entgegen der Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 18/03 R - (BSGE 92, 300 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 2 = SGb 2005, 286) komme es nicht auf die konkrete Betrachtungsweise an, ob ambulante Behandlungsalternativen zur Verfügung gestanden hätten.

    Bei einer psychiatrischen Erkrankung kann der Einsatz von krankenhausspezifischen Geräten ganz in den Hintergrund treten und allein der Einsatz von Ärzten, therapeutischen Hilfskräften und Pflegepersonal sowie die Art der Medikation die stationäre Behandlung kennzeichnen (BSGE 92, 300, 305 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 2).

    Der Senat bestätigt hinsichtlich der Anforderungen an die Feststellung der Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung sein Urteil vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 18/03 R - (aaO), in dem er ausgeführt hat, dass die Frage der Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung nicht abstrakt anhand der eine Krankenhausbehandlung umschreibenden Merkmale zu beantworten ist, sondern stets konkret mit Blick auf die in Betracht kommenden ambulanten Behandlungsalternativen.

    Der Anspruch des Leistungserbringers auf Vergütung kann zwar im Einzelfall weitergehen als der Anspruch des Versicherten auf Behandlung (etwa bei bewusster Vortäuschung einer Erkrankung - dazu BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 4), folgt aber im Wesentlichen dem Sachleistungsanspruch des Versicherten und kann zutreffend nur unter Würdigung der versicherungsrechtlichen Lage umschrieben werden (entgegen Noftz, Anm zum Urteil des BSG vom 13. Mai 2004 - aaO - SGb 2005, 290, 291).

  • BSG, 12.11.1985 - 3 RK 45/83

    Krankenhauspflege - Notwendigkeit von Krankenhauspflege - Beweisanforderung -

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 40/04 R
    Die frühere Rechtsprechung hat ohne gesetzliche Definition die Merkmale eines Krankenhauses in einer apparativen Mindestausstattung, einem geschulten Pflegepersonal und einem jederzeit präsenten bzw rufbereiten Arzt gesehen (vgl BSGE 59, 116, 117 = SozR 2200 § 84 Nr. 27), jedoch im Hinblick auf das Merkmal "Krankenhausbehandlung" weder den Einsatz aller dieser Mittel gefordert noch stets als ausreichend angesehen.

    In diesem Zusammenhang wurde die Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung bejaht (BSGE 59, 116 = SozR 2200 § 184 Nr. 27), wenn eine apparative Mindestausstattung, geschultes Pflegepersonal und jederzeit rufbereite Ärzte erforderlich waren, um die Krankheit zu heilen oder zu bessern.

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 40/04 R
    Die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse entsteht dann unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten (BSGE 86, 166, 168 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1; BSGE 90, 1, 2 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3).
  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 32/89

    Zulässigkeit der Klage einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 40/04 R
    Ebenso wenig schließt eine unzureichende Dokumentation für die Zeit von November 1997 bis April 1998 die Annahme aus, dass Krankenhausbehandlung auch in dieser Zeit stattgefunden hat (BSGE 70, 20, 24 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 1 S 5).
  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R

    Krankenversicherung - Leistungen - Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 40/04 R
    Wenn die Krankenkassen im Einzelfall die nicht als fehlerhaft zu widerlegende Behandlung des Krankenhausarztes hinzunehmen und die Leistung entsprechend zu vergüten haben, kann die vom Gesetz vorgesehene Wirtschaftlichkeitsprüfung in Form der Einzelfallprüfung (§ 275 SGB V) oder Stichprobenprüfung (§ 17c Krankenhausfinanzierungsgesetz) allerdings häufig ins Leere gehen und damit uneffektiv werden (so zutreffend Noftz aaO, S 292; vgl auch bereits BSGE 89, 104 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 2).
  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 72/01 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitnehmerkündigung - Verletzung der

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 40/04 R
    Die Erweiterung der Hauptforderung um einen Zinsanspruch ist eine trotz des Klageänderungsverbotes in § 168 Sozialgerichtsgesetz (SGG) auch im Revisionsverfahren gemäß § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG ausnahmsweise zulässige Form der Klageänderung (vgl BSG SozR 4-4100 § 119 Nr. 1).
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R

    Krankenkasse - Überprüfung der Krankenhausabrechnung - richtige Zuordnung der

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 40/04 R
    Die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse entsteht dann unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten (BSGE 86, 166, 168 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1; BSGE 90, 1, 2 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3).
  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 2/96

    Kosten eines stationären Aufenthaltes beim sogenannten Krankenhauswandern von

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 40/04 R
    Der Anspruch des Leistungserbringers auf Vergütung kann zwar im Einzelfall weitergehen als der Anspruch des Versicherten auf Behandlung (etwa bei bewusster Vortäuschung einer Erkrankung - dazu BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 4), folgt aber im Wesentlichen dem Sachleistungsanspruch des Versicherten und kann zutreffend nur unter Würdigung der versicherungsrechtlichen Lage umschrieben werden (entgegen Noftz, Anm zum Urteil des BSG vom 13. Mai 2004 - aaO - SGb 2005, 290, 291).
  • BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung - Versicherte mit schweren

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 40/04 R
    Entgegen der Auffassung des LSG liegt darin keine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung des BSG, sondern lediglich eine Fortentwicklung, der sich inzwischen auch der 1. Senat des BSG angeschlossen hat (vgl Urteil vom 16. Februar 2005 - B 1 KR 18/03 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 1/97

    Abgrenzung eines Krankenhauses von einer Vorsorge- oder

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 40/04 R
    Regelmäßig ist eine Gesamtschau unter Berücksichtigung der Verhältnisse des einzelnen Falles als erforderlich angesehen worden (BSGE 81, 189, 193 = SozR 3-2500 § 111 Nr. 1 zur Abgrenzung von Rehabilitationseinrichtungen).
  • BSG, 12.11.1985 - 3 RK 33/84

    Krankenhauspflege - Unterbringung zur Verwahrung - Kostenerstattung

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Nach der Rechtsprechung des 3. Senats (BSGE 92, 300 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 2; BSGE 94, 139 = SozR 4-2500 § 112 Nr. 4; Urteil vom 7. Juli 2005 - B 3 KR 40/04 R - GesR 2005, 558) ist das Merkmal der Erforderlichkeit der Behandlung im Krankenhaus dagegen nicht "abstrakt", bezogen auf den festgestellten medizinischen Bedarf, sondern "konkret", bezogen auf die speziellen Versorgungsbedürfnisse des Versicherten, zu verstehen.

    Der Dissens wird dadurch vertieft, dass der 3. Senat auch die Vertretbarkeit der Entscheidung des Krankenhausarztes, also die Frage, ob die Grenzen einer fachgerechten Beurteilung eingehalten wurden, nicht von Amts wegen überprüft, sondern sie als gegeben unterstellt, solange die Krankenkasse diesbezüglich keine substantiierten Einwendungen erhebt (BSGE 94, 139 = SozR 4-2500 § 112 Nr. 4 RdNr 21; Urteil vom 7. Juli 2005 - B 3 KR 40/04 R - GesR 2005, 558, 560; siehe dazu auch die Anmerkung von Weddehage, KH 2006, 49, 50).

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 32/04 R

    Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Voraussetzung für Anspruch auf

    Der Anspruch des Leistungserbringers auf Vergütung folgt im Wesentlichen diesem Sachleistungsanspruch und kann daher nur unter Würdigung der versicherungsrechtlichen Lage umschrieben werden (vgl zB BSG 3. Senat, Urteil vom 7. Juli 2005 - B 3 KR 40/04 R, GesR 2005, 558, 560 = USK 2005-66; ebenso Antwort-Beschluss vom 3. August 2006 - B 3 KR 1/06 S, RdNr 4).

    In einem weiteren Urteil vom 7. Juli 2005 (B 3 KR 40/04 R = GesR 2005, 558, 560 = USK 2005-66) führt der 3. Senat aus: Dadurch, dass die behandelnden KH-Ärzte die Notwendigkeit einer Weiterbehandlung im KH angenommen hätten, sei von dieser Notwendigkeit auszugehen, weil ihnen insoweit ein Einschätzungsspielraum zuzubilligen sei und weder das LSG noch die Beklagte Gesichtspunkte aufgezeigt hätten, die diese Einschätzung als ersichtlich verfehlt oder als Verstoß gegen ärztliche Standards erscheinen ließen (juris RdNr 20).

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 1/06 S

    Krankenversicherung - Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung - Dauerbehandlung

    Der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat mit Beschluss vom 4. April 2006 beim 3. Senat angefragt, ob dieser an der in den Urteilen vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 18/03 R -, vom 20. Januar 2005 - B 3 KR 9/03 R - und vom 7. Juli 2005 - B 3 KR 40/04 R - vertretenen Rechtsauffassung festhält, und diese Anfrage insbesondere durch fünf fallbezogene Fragen konkretisiert.

    Der 3. Senat hält an seiner in den Urteilen vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 18/03 R - (BSGE 92, 300 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 2), vom 20. Januar 2005 - B 3 KR 9/03 R - (BSGE 94, 139 = SozR 4-2500 § 112 Nr. 4) und vom 7. Juli 2005 - B 3 KR 40/04 R - (GesR 2005, 558) vertretenen Rechtsauffassung fest und konkretisiert diese wie folgt:.

    a) Zutreffend weist der 1. Senat zunächst darauf hin (Punkt 2 Präzisierungsbeschluss), dass jener unmittelbar über Ansprüche Versicherter gegen die Krankenkasse auf Krankenhausbehandlung entscheidet, während der 3. Senat die Voraussetzungen des § 39 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) mittelbar bei Ansprüchen von Leistungserbringern gegen Krankenkassen auf Vergütung einer Krankenhausbehandlung zu prüfen hat; dies ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan 2006 - Teil A - RdNr 1 und 3. Richtig ist weiterhin, dass beide Entscheidungsbereiche nicht isoliert nebeneinanderstehen; auch wenn der Anspruch auf Vergütung einer Krankenhausbehandlung gegen die Krankenkasse von dem Sachleistungsanspruch des Versicherten auf Behandlung zu trennen ist, so korrespondieren dennoch beide Ansprüche in der Weise, dass sie sich inhaltlich im Kern decken, weil die Leistung des Leistungserbringers (hier: Krankenhaus) zur Erfüllung des Sachleistungsanspruchs dient (Urteil des Senats vom 7. Juli 2005, aaO, Rz 17).

    Der 3. Senat hält weiterhin an seiner Rechtsprechung fest, dass eine Krankenhausbehandlung stets dann notwendig ist, wenn sie aus der vorausschauenden Sicht des Krankenhausarztes unter Zugrundelegung der im Entscheidungszeitpunkt bekannten oder erkennbaren Umstände vertretbar ist, dh nicht im Widerspruch zur allgemeinen oder besonderen ärztlichen Erfahrung steht oder medizinische Standards verletzt (stRspr des 3. Senats - vgl Urteile vom 12. Mai 2005, SozR 4-5565 § 14 Nr. 9 RdNr 8 mwN, und vom 7. Juli 2005 - B 3 KR 40/04 R -, GesR 2005, 558, 560).

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 32/04 R

    Krankenversicherung - Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung - Entscheidung

    Die Entscheidung des Krankenhausarztes sei daher stets aus seiner vorausschauenden Sicht unter Zugrundelegung der im Entscheidungszeitpunkt bekannten oder erkennbaren Umstände zu beurteilen; die Prognoseentscheidung über die weitere Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung sei nur dann nicht mehr vertretbar, wenn sie im Widerspruch zur allgemeinen oder besonderen ärztlichen Erfahrung stehe oder medizinische Standards verletze (zum Ganzen: BSGE 92, 300, 306 ff = SozR 4-2500 § 39 Nr. 2, jeweils RdNr 17 ff; Urteil vom 20. Januar 2005 - B 3 KR 9/03 R - BSGE 94, 139 ff = SozR 4-2500 § 112 Nr. 4; Urteil vom 7. Juli 2005 - B 3 KR 40/04 R - GesR 2005, 558).
  • LSG Hamburg, 14.06.2006 - L 1 KR 95/05

    Anspruch auf Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung eines

    Die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse entsteht unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten, wenn dessen Versorgung im Krankenhaus im Sinne des § 39 SGB V erforderlich gewesen ist (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. vom 7. Juli 2005 - B 3 KR 40/04 R, JURIS).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 18/03 R, SozR 4-2500 § 39 Nr. 2; vom 7. Juli 2005 - B 3 KR 40/04 R, JURIS) ist dies jedoch nicht im Wege einer nachträglichen Betrachtung (ex post) zu beantworten, sondern aus einer Vorausschau (ex ante), wobei auf die Prognose des behandelnden Arztes abzustellen ist, dem hierbei ein Einschätzungsspielraum zukommt.

  • LSG Hamburg, 14.06.2006 - L 1 KR 96/05

    Anspruch auf Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung eines

    Die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse entsteht unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten, wenn dessen Versorgung im Krankenhaus im Sinne des § 39 SGB V erforderlich gewesen ist (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. vom 7. Juli 2005 - B 3 KR 40/04 R, JURIS).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 18/03 R, SozR 4-2500 § 39 Nr. 2; vom 7. Juli 2005 - B 3 KR 40/04 R, JURIS) ist dies jedoch nicht im Wege einer nachträglichen Betrachtung (ex post) zu beantworten, sondern aus einer Vorausschau (ex ante), wobei auf die Prognose des behandelnden Arztes abzustellen ist, dem hierbei ein Einschätzungsspielraum zukommt.

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 1/06

    Krankenversicherung - Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung - Dauerbehandlung

    Der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat mit Beschluss vom 4. April 2006 beim 3. Senat angefragt, ob dieser an der in den Urteilen vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 18/03 R -, vom 20. Januar 2005 - B 3 KR 9/03 R - und vom 7. Juli 2005 - B 3 KR 40/04 R - vertretenen Rechtsauffassung festhält, und diese Anfrage insbesondere durch fünf fallbezogene Fragen konkretisiert.

    Der 3. Senat hält an seiner in den Urteilen vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 18/03 R - (BSGE 92, 300 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 2), vom 20. Januar 2005 - B 3 KR 9/03 R - (BSGE 94, 139 = SozR 4-2500 § 112 Nr. 4) und vom 7. Juli 2005 - B 3 KR 40/04 R - (GesR 2005, 558) vertretenen Rechtsauffassung fest und konkretisiert diese wie folgt:.

    a) Zutreffend weist der 1. Senat zunächst darauf hin (Punkt 2 Präzisierungsbeschluss), dass jener unmittelbar über Ansprüche Versicherter gegen die Krankenkasse auf Krankenhausbehandlung entscheidet, während der 3. Senat die Voraussetzungen des § 39 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) mittelbar bei Ansprüchen von Leistungserbringern gegen Krankenkassen auf Vergütung einer Krankenhausbehandlung zu prüfen hat; dies ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan 2006 - Teil A - RdNr 1 und 3. Richtig ist weiterhin, dass beide Entscheidungsbereiche nicht isoliert nebeneinanderstehen; auch wenn der Anspruch auf Vergütung einer Krankenhausbehandlung gegen die Krankenkasse von dem Sachleistungsanspruch des Versicherten auf Behandlung zu trennen ist, so korrespondieren dennoch beide Ansprüche in der Weise, dass sie sich inhaltlich im Kern decken, weil die Leistung des Leistungserbringers (hier: Krankenhaus) zur Erfüllung des Sachleistungsanspruchs dient (Urteil des Senats vom 7. Juli 2005, aaO, Rz 17).

    Der 3. Senat hält weiterhin an seiner Rechtsprechung fest, dass eine Krankenhausbehandlung stets dann notwendig ist, wenn sie aus der vorausschauenden Sicht des Krankenhausarztes unter Zugrundelegung der im Entscheidungszeitpunkt bekannten oder erkennbaren Umstände vertretbar ist, dh nicht im Widerspruch zur allgemeinen oder besonderen ärztlichen Erfahrung steht oder medizinische Standards verletzt (stRspr des 3. Senats - vgl Urteile vom 12. Mai 2005, SozR 4-5565 § 14 Nr. 9 RdNr 8 mwN, und vom 7. Juli 2005 - B 3 KR 40/04 R -, GesR 2005, 558, 560).

  • LSG Schleswig-Holstein, 22.03.2006 - L 5 KR 160/04

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit - Vorausschau des

    Nach § 107 Abs. 1 SGB V sind Krankenhäuser Einrichtungen, die der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe dienen, fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen, nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeiten und mit Hilfe von jederzeit verfügbarem ärztlichem, Pflege-, Funktions- und medizinisch-technischem Personal darauf eingerichtet sind, vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten der Patienten zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten, wobei die Patienten dort auch untergebracht und verpflegt werden können (BSG, Urt. v. 7. Juli 2005 - B 3 KR 40/04 R -).

    Ob dies der Fall ist, ist nicht im Wege einer nachträglichen Betrachtung (ex post) zu beantworten, sondern aus einer Vorausschau (ex ante); es ist damit auf eine Prognose des behandelnden Krankenhausarztes abzustellen, dem dabei ein Einschätzungsspielraum zukommt (BSG, Urt. v. 7. Juli 2005 - B 3 KR 40/04 R -).

    Dieser Auffassung schließt sich der erkennende Senat an, nachdem der 3. Senat des BSG in seiner Entscheidung vom 7. Juli 2005 (a.a.O.) von dieser Auffassung nicht abgewichen ist und der 1. Senat des BSG in seiner Entscheidung vom 7. Juli 2005 (SozR 4-2500, § 39 Nr. 4) auf diese Rechtsprechung Bezug genommen hat (s. aber auch die Entscheidung des 1. Senats vom 4. April 2006 - B 1 KR 32/04 R -, veröffentlicht bisher in der Presseverlautbarung des BSG - Termin-Bericht Nr. 19/06).

  • LSG Schleswig-Holstein, 05.09.2007 - L 5 KR 77/06

    Nachweis der notwendigen Dauer einer stationären Krankenhaus-Behandlung

    Nach § 107 Abs. 1 SGB V sind Krankenhäuser Einrichtungen, die der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe dienen, fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen, nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeiten und mit Hilfe von jederzeit verfügbarem ärztlichem Personal sowie Pflege-, Funktions- und medizinisch-technischem Personal darauf eingerichtet sind, vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten der Patienten zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten, wobei die Patienten dort auch untergebracht und verpflegt werden können (BSG, Urteil vom 7. Juli 2005, B 3 KR 40/04 R).

    Ob dies der Fall ist, ist nicht im Wege einer nachträglichen Betrachtung (ex post) zu beantworten, sondern aus einer Vorausschau (ex ante); es ist damit auf eine Prognose des behandelnden Krankenhausarztes abzustellen (BSG, Urteil vom 7. Juli 2005, B 3 KR 40/04 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2023 - L 11 KR 1032/20

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Notwendigkeit einer vollstationären

    Versicherte mit einem schweren psychiatrischen Leiden haben Anspruch auf stationäre Krankenhausbehandlung, wenn nur auf diese Weise ein erforderlicher komplexer Behandlungsansatz durch das Zusammenwirken eines multiprofessionalen Teams unter fachärztlicher Leitung erfolgversprechend verwirklicht werden kann (vgl. BSG 13.05.2004, B 3 KR 18/03 R, BSGE 92, 300, 305; BSG 07.07.2005, B 3 KR 40/04 R, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2006 - L 24 KR 37/05

    Anforderungen an die Tragung der Kosten für eine stationäre Krankenhausbehandlung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2006 - L 24 KR 1137/05

    Voraussetzungen der Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung

  • SG Hannover, 08.05.2007 - S 44 KR 1285/04
  • LSG Hamburg, 18.07.2007 - L 1 KR 37/06

    Übernahme der Kosten für eine stationäre ärztliche Behandlung; Voraussetzungen

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - L 5 KR 71/07

    Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung

  • LSG Hessen, 20.03.2008 - L 8 KR 202/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

  • LSG Sachsen, 05.05.2010 - L 1 KR 29/08

    Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren für die vorgerichtliche Abwehr der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2016 - L 1 KR 263/12

    Vergütung für vollstationäre Krankenhausbehandlung; Zahlungsverpflichtung der

  • LSG Sachsen, 21.03.2007 - L 1 KR 50/03

    Anspruch eines Krankenhauses gegen Krankenkasse auf Übernahme der

  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - L 5 KR 201/06

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Behandlung mit einem nicht zugelassenen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2007 - L 16 KR 88/05

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2008 - L 11 KR 61/07

    Krankenversicherung

  • LSG Schleswig-Holstein, 09.09.2010 - L 5 KR 90/09

    Krankenversicherung - Prüfverfahren zur Klärung des Vergütungsanspruchs des

  • LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2010 - L 5 KR 82/08

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung zwischen ambulanter und

  • LSG Hamburg, 24.01.2007 - L 1 KR 15/06

    Übernahme der Kosten für eine teilstationäre Behandlung; Korrespondenz des

  • LSG Hamburg, 30.08.2006 - L 1 KR 10/06

    Kostenübernahme für eine teilstationäre Behandlung sowie für zwei nachstationäre

  • SG Gelsenkirchen, 13.05.2008 - S 28 (24) KR 6/07

    Krankenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2023 - L 11 KR 3494/20
  • SG Lübeck, 07.10.2014 - S 1 KR 102/11

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Gabe von Rituximab wegen Autoimmunerkrankung

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