Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.08.2006 - 3 W 38/06   

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https://dejure.org/2006,18430
OLG Hamm, 30.08.2006 - 3 W 38/06 (https://dejure.org/2006,18430)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.08.2006 - 3 W 38/06 (https://dejure.org/2006,18430)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. August 2006 - 3 W 38/06 (https://dejure.org/2006,18430)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Übersendung von Ablichtungen aus zu einer Gerichtsakte eingereichten Krankenunterlagen; Gefährdung der verwahrten Krankenunterlagen durch vollständiges Auseinandernehmen zum Zweck des Kopierens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2006, 569
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Karlsruhe, 19.09.2012 - 13 W 90/12

    Akteneinsichtsrecht im Arzthaftungsprozess: Anspruch auf Anfertigung von Kopien

    Soweit sich das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm vom 30.08.2006 (GesR 2006, 569) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 20.03.2007 (WE 2008, 41) beruft, ist Folgendes zu bemerken: Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg ist nicht einschlägig, weil diese nur besagt, dass Beweismittel in Form von Originalurkunden nicht Bestandteil der Prozessakten werden und ihre Herausgabe nicht über das Akteneinsichtsrecht gem. § 299 Abs. 1 ZPO verlangt werden könne.
  • OLG Dresden, 28.06.2021 - 4 W 386/21

    Ansprüche wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung

    Allein die Gefahr, dass bei Ablichtungen durch die Geschäftsstelle ein Verlust- oder Vertauschrisiko besteht, rechtfertigt es nicht, der Partei keine Ablichtungen zu übersenden (anderer Ansicht: OLG Hamm, Beschluss vom 30.08.2006 - 3 W 38/06 - juris).
  • OLG Dresden, 28.06.2021 - 4 W 685/20

    Ansprüche wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung Form der Gewährung

    Allein die Gefahr, dass bei Ablichtungen durch die Geschäftsstelle ein Verlust- oder Vertauschrisiko besteht, rechtfertigt es nicht, der Partei keine Ablichtungen zu übersenden (anderer Ansicht: OLG Hamm, Beschluss vom 30.08.2006 - 3 W 38/06 - juris).

    Das Gericht hat dafür Sorge zu tragen, dass die in seine amtliche Obhut genommenen Krankenunterlagen nicht unnötigen Beschädigungs- oder Verlustrisiken ausgesetzt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30.08.2006 - 3 W 38/06 - juris).

  • OLG Hamm, 09.10.2012 - 1 W 56/12

    Rechtzeitigkeit eines Befangenheitsgesuchs

    Nach der Rechtsprechung des 3. Zivilsenats des OLG Hamm sind beigezogene Krankenakten regelmäßig nicht im Original an den Prozessbevollmächtigten einer Partei zu versenden; vielmehr besteht in zumutbarer Weise Gelegenheit, die Krankenunterlagen auf der Geschäftsstelle einzusehen und ggf. Kopien zu fertigen (OLG Hamm, 3 W 38/06, Beschl. v. 30.08.2006; ebenso OLG Koblenz, 5 U 250/11, Beschl. v. 08.09.2011; BeckOK/Bacher, aaO, § 299, Rn. 9.1; Spickhoff NJW 2007, 1628, 1635).
  • LG Zwickau, 07.10.2015 - 1 O 822/14

    Hersteller von Katadolon schuldet Patientin Auskunft über Medikament nach § 84

    Die beigezogenen Drittakten der behandelnden Ärzte und medizinischen Einrichtungen unterfallen schon nicht § 299 ZPO, da sie, anders als die von den Parteien eingereichten Urkunden und Unterlagen, nicht Bestandteil der Gerichtsakte werden (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 20.03.2007, 14 W 22/07, Rz. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 30.08.2006, 3 W 38/06, Rz. 2.; OLG Koblenz, Beschluss vom 31.08.2004, 5 W 560/04; jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Dresden, 21.12.2021 - 4 W 889/21

    Anspruch auf Übersendung von Kopien von zu Akten gelangten Behandlungsunterlagen

    Allein die Gefahr, dass bei Ablichtungen durch die Geschäftsstelle ein Verlust- oder Vertauschrisiko besteht, rechtfertigt es nicht, der Partei keine Ablichtungen zu übersenden (anderer Ansicht: OLG Hamm, Beschluss vom 30.08.2006 - 3 W 38/06 - juris).
  • OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 30/09

    Ärztlicher Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einem implantierten

    zur Fertigung von Kopien bislang nicht genutzt (vgl. zur insoweit gegebenen Einsichtsmöglichkeit nach §§ 134 11, 142 ZPO : OLG Hamm, GesR 2006, 569 f.).
  • OLG Dresden, 21.12.2021 - 4 W 890/21

    1. Wird durch das erstinstanzliche Gericht die Akteneinsicht durch Versendung an

    Allein die Gefahr, dass bei Ablichtungen durch die Geschäftsstelle ein Verlust- oder Vertauschrisiko besteht, rechtfertigt es nicht, der Partei keine Ablichtungen zu übersenden (anderer Ansicht: OLG Hamm, Beschluss vom 30.08.2006 - 3 W 38/06 - juris).
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