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   OLG Oldenburg, 14.05.2008 - 5 W 31/08   

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OLG Oldenburg, 14.05.2008 - 5 W 31/08 (https://dejure.org/2008,5532)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.05.2008 - 5 W 31/08 (https://dejure.org/2008,5532)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Mai 2008 - 5 W 31/08 (https://dejure.org/2008,5532)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arzthaftungsstreitigkeit: Glaubhaftmachung der anspruchsbegründenden Umstände bei einem Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 485 Abs. 2 ZPO; § 487 Nr. 4 ZPO
    Anspruch auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Erfordernis der Glaubhaftmachung des Sachvortrages eines Antragstellers im selbstständigen Beweisverfahren nach § 487 Nr. 4 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Erfordernis der Glaubhaftmachung des Sachvortrages eines Antragstellers im selbstständigen Beweisverfahren nach § 487 Nr. 4 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Judicialis

    ZPO § 487 Nr. 4; ; ZPO § 485 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 487 Nr. 4; ZPO § 485 Abs. 2 S. 2
    Glaubhaftmachung des Sachvortrags des Antragstellers zum Hauptanspruch im selbständigen Beweisverfahren zur Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was muss glaubhaft gemacht werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Was muss glaubhaft gemacht werden? (IBR 2008, 622)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2008, 421
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 22.06.1995 - 22 W 20/95

    Rechtliches Interesse am selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.05.2008 - 5 W 31/08
    Das rechtliche Interesse kann dem Antragsteller nur abgesprochen werden, wenn es evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (BGH NJW 2004, 3488. OLG Köln NJW-RR 1996, 573, 574. OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1725, 1726).
  • OLG Koblenz, 04.04.2005 - 5 W 159/05

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse trotz endgültiger Ablehnung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.05.2008 - 5 W 31/08
    1.) Nach ganz herrschender Meinung ist das selbständige Beweisverfahren, insbesondere die Einholung eines Sachverständigengutachtens, auf Antrag des Patienten zur Feststellung eines von ihm behaupteten Behandlungsfehlers grundsätzlich zulässig (BGH NJW 2003, 1741. OLG Düsseldorf NJW 2000, 3438. OLG Koblenz OLGR 2005, 639. Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl., S. 396 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - 8 W 53/99

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens im Arzthaftungsprozess

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.05.2008 - 5 W 31/08
    1.) Nach ganz herrschender Meinung ist das selbständige Beweisverfahren, insbesondere die Einholung eines Sachverständigengutachtens, auf Antrag des Patienten zur Feststellung eines von ihm behaupteten Behandlungsfehlers grundsätzlich zulässig (BGH NJW 2003, 1741. OLG Düsseldorf NJW 2000, 3438. OLG Koblenz OLGR 2005, 639. Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl., S. 396 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2001 - 22 W 2/01

    Rechtliches Interesse an Beweissicherung gegenüber Haftpflichtversicherer des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.05.2008 - 5 W 31/08
    Das rechtliche Interesse kann dem Antragsteller nur abgesprochen werden, wenn es evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (BGH NJW 2004, 3488. OLG Köln NJW-RR 1996, 573, 574. OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1725, 1726).
  • BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.05.2008 - 5 W 31/08
    1.) Nach ganz herrschender Meinung ist das selbständige Beweisverfahren, insbesondere die Einholung eines Sachverständigengutachtens, auf Antrag des Patienten zur Feststellung eines von ihm behaupteten Behandlungsfehlers grundsätzlich zulässig (BGH NJW 2003, 1741. OLG Düsseldorf NJW 2000, 3438. OLG Koblenz OLGR 2005, 639. Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl., S. 396 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 06.10.1998 - 14 W 7/98

    Begründetheit eines Antrag auf Durchführung eines selbstständigen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.05.2008 - 5 W 31/08
    anderenfalls besteht die Möglichkeit, dass er vom Haftpflichtversicherer des Arztes außergerichtlich klaglos gestellt wird (vgl. OLG Stuttgart, MDR 1999, 482. OLG Düsseldorf, a. a. O.. Martis/Winkhart, a. a. O., S. 397).
  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.05.2008 - 5 W 31/08
    Das rechtliche Interesse kann dem Antragsteller nur abgesprochen werden, wenn es evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (BGH NJW 2004, 3488. OLG Köln NJW-RR 1996, 573, 574. OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1725, 1726).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2017 - 8 W 18/17

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse an einer vorprozessualen

    Daher ist der Begriff des "rechtlichen Interesses" im Sinne des § 485 Abs. 2 Satz 2 ZPO weit zu fassen (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 30.09.2008 - 3 AZB 47/08, NJOZ 2009, 281, 285; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.05.2008 - 5 W 31/08, NJOZ 2008, 3645, 3646).

    Denn kommt der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass kein Fehlverhalten des ärztlichen und nichtärztlichen Personals vorliegt, wird der Patient möglicherweise die beabsichtige Klage nicht erheben; anderenfalls besteht die Möglichkeit, dass er vom Haftpflichtversicherer des Arztes oder des Krankenhauses außergerichtlich klaglos gestellt wird (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.05.2008 - 5 W 31/08, NJOZ 2008, 3645, 3646).

    Da im selbständigen Beweisverfahren auf Begutachtung durch einen Sachverständigen (§ 485 Abs. 2 ZPO) der Sachvortrag der Antragstellerin hinsichtlich des Hauptanspruchs, zu dessen Geltendmachung die Begutachtung dienen soll, grundsätzlich nicht auf seine Schlüssigkeit oder Erheblichkeit zu prüfen ist (s. o.), kann er auch nicht der Glaubhaftmachung nach § 487 Nr. 4 ZPO unterliegen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.05.2008 - 5 W 31/08, juris; Herget, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2017, § 487 ZPO, Rdnr. 6; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl. 2014, Rdnr. B 526 f.; Huber, in: Musielak/Voit (Hrsg.), ZPO, 14. Aufl. 2017, § 487, Rdnr. 6).

  • OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 8 W 43/18

    Selbstständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen

    Daher ist der Begriff des "rechtlichen Interesses" im Sinne des § 485 Abs. 2 Satz 2 ZPO weit zu fassen (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 30.09.2008 - 3 AZB 47/08, NJOZ 2009, 281, 285; Senat, Beschluss vom 11.12.2017 - 8 W 18/17, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.05.2008 - 5 W 31/08, NJOZ 2008, 3645, 3646).

    Denn kommt der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass kein Fehlverhalten des zahnärztlichen und nichtzahnärztlichen Personals vorliegt, wird der Patient möglicherweise die beabsichtige Klage nicht erheben; anderenfalls besteht die Möglichkeit, dass er vom Haftpflichtversicherer des Zahnarztes außergerichtlich klaglos gestellt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2017 - 8 W 18/17, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.05.2008 - 5 W 31/08, NJOZ 2008, 3645, 3646).

  • OLG Oldenburg, 03.12.2009 - 5 W 60/09

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung

    Kommt nämlich der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass kein ärztliches Fehlverhalten vorliegt, wird der Patient möglicherweise die beabsichtigte Klage nicht erheben; anderenfalls besteht die Möglichkeit, dass er vom Haftpflichtversicherer der Gegenseite klaglos gestellt wird (vgl. OLG Oldenburg, GesR 2008, S. 421, 422 m. w. N.).

    Dasselbe gilt für Tatsachen, die durch das selbstständige Beweisverfahren erst festgestellt werden sollen (vgl. OLG Oldenburg, GesR 2008, 421, 422 m. w. N.).

  • OLG Karlsruhe, 23.11.2010 - 7 W 27/10

    Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens

    Der Senat hat sich deshalb mit Beschluss vom 3. November 2010 (7 W 25/10, zur Veröffentlichung vorgesehen) der ganz herrschenden Meinung angeschlossen, die ein selbständiges Beweisverfahren auch dann für zulässig erachtet, wenn es auf die Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers gerichtet ist (OLG Brandenburg, Beschl. v. 12. November 2009, 12 W 33/09, Juris Tz. 3; OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1056, 1057; OLG Hamm, GesR 2010, 254; OLG Koblenz, OLGR 2005, 639; OLG Jena, Beschl. v. 19. Dezember 2005, Juris Tz. 50 f.; OLG Karlsruhe [13. Zivilsenat], VersR 2003, 374; OLG Köln, RuS 2003, 528; OLG Nürnberg, VersR 2009, 803, 804; OLG Oldenburg, GesR 2008, 421 f.; VersR 2009, 805, 806; 2010, 927 f.; OLG Schleswig, OLGR 2009, 593 f.).
  • OLG Karlsruhe, 03.11.2010 - 7 W 25/10

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung

    Der Senat folgt deshalb der ganz herrschenden Meinung, die ein selbständiges Beweisverfahren auch dann für zulässig erachtet, wenn es auf die Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers gerichtet ist (OLG Brandenburg, Beschl. v. 12. November 2009, 12 W 33/09, Juris Tz. 3; OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1056, 1057; OLG Hamm, GesR 2010, 254; OLG Koblenz, OLGR 2005, 639; OLG Jena, Beschl. v. 19. Dezember 2005, Juris Tz. 50 f.; OLG Karlsruhe [13. Zivilsenat], VersR 2003, 374 ; OLG Köln, RuS 2003, 528; OLG Nürnberg, VersR 2009, 803, 804; OLG Oldenburg, GesR 2008, 421 f.; VersR 2009, 805, 806; 2010, 927 f.; OLG Schleswig, OLGR 2009, 593 f.).
  • OLG Hamm, 17.02.2010 - 3 W 4/10

    Rechtliches Interesse zur Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers im

    Aber auch dann, wenn man - wie der Senat in zahlreichen nicht veröffentlichten Beschlüssen - mit der herrschenden Meinung (vgl. etwa OLG Oldenburg, GesR 2008, 421 ff. mit Anmerkung Ulrich; OLG Nürnberg MedR 2009, 155 ff., jeweils mit zahlreichen w. N.) grundsätzlich eine weitergehende Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen befürwortet und das rechtliche Interesse an der Beweiserhebung demgemäß zur Förderung prozessökonomischer vorprozessualer Einigungen weit auslegt, ist hier das rechtliche Interesse nicht mehr zu bejahen.
  • AG Frankenthal, 17.10.2018 - 3a H 17/18

    Selbständiges Beweisverfahren zu einem vom sog. Dieselskandal betroffenen

    Den Sachvortrag zum Hauptanspruch, dessen Geltendmachung durch das selbständige Beweisverfahren vorbereitet werden soll, muss der Antragsteller hingegen nicht glaubhaft machen (OLG Oldenburg NJOZ 2008, 3645).
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