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   OLG Hamm, 17.02.2010 - I-3 W 4/10   

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https://dejure.org/2010,16221
OLG Hamm, 17.02.2010 - I-3 W 4/10 (https://dejure.org/2010,16221)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.02.2010 - I-3 W 4/10 (https://dejure.org/2010,16221)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - I-3 W 4/10 (https://dejure.org/2010,16221)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliches Interesse zur Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers im selbständigen Beweisverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 Abs. 2
    Rechtliches Interesse zur Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers im selbständigen Beweisverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2010, 254
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 29.05.2008 - 5 W 506/08

    Selbstständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen bezüglich einer fehlerhaft

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2010 - 3 W 4/10
    Aber auch dann, wenn man - wie der Senat in zahlreichen nicht veröffentlichten Beschlüssen - mit der herrschenden Meinung (vgl. etwa OLG Oldenburg, GesR 2008, 421 ff. mit Anmerkung Ulrich; OLG Nürnberg MedR 2009, 155 ff., jeweils mit zahlreichen w. N.) grundsätzlich eine weitergehende Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen befürwortet und das rechtliche Interesse an der Beweiserhebung demgemäß zur Förderung prozessökonomischer vorprozessualer Einigungen weit auslegt, ist hier das rechtliche Interesse nicht mehr zu bejahen.
  • OLG Oldenburg, 08.07.2008 - 5 W 41/08

    Behauptung des Vorliegens eines ärztlichen Behandlungsfehlers oder der

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2010 - 3 W 4/10
    Das selbständige Beweisverfahren ist jedoch nicht zulässig, wenn auf diesem Weg der Sachverhalt ermittelt und ausgeforscht werden soll, um damit erst die Voraussetzungen für eine Klage zu schaffen (OLG Oldenburg VersR 2009, 805 f.).
  • OLG Oldenburg, 14.05.2008 - 5 W 31/08

    Anspruch auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Feststellung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2010 - 3 W 4/10
    Aber auch dann, wenn man - wie der Senat in zahlreichen nicht veröffentlichten Beschlüssen - mit der herrschenden Meinung (vgl. etwa OLG Oldenburg, GesR 2008, 421 ff. mit Anmerkung Ulrich; OLG Nürnberg MedR 2009, 155 ff., jeweils mit zahlreichen w. N.) grundsätzlich eine weitergehende Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen befürwortet und das rechtliche Interesse an der Beweiserhebung demgemäß zur Förderung prozessökonomischer vorprozessualer Einigungen weit auslegt, ist hier das rechtliche Interesse nicht mehr zu bejahen.
  • OLG Stuttgart, 30.03.2015 - 1 W 11/15

    Selbstständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen: Ärztliche Aufklärung bzw.

    Entsprechendes gilt, wenn Anträge auf eine umfassende Klärung der Frage abzielen, welcher mehrerer Antragsgegner den Antragsteller in jeweils welcher konkreten Weise fehlerhaft behandelt hat, um herauszufinden, ob möglicherweise die Voraussetzungen für eine Klage gegen einen oder mehrere Antragsgegner vorliegen könnten oder nicht (vgl. Pauge aaO; H. Prütting in FAKomm-MedR, 3. Aufl., § 485 Rn. 2; OLG Jena, Beschluss vom 19.12.2005 - 4 W 503/05 - juris Rn. 50; OLG Köln VersR 2009, 1515, juris Rn. 16 ff.; OLG Hamm GesR 2010, 254, juris Rn. 9; eher großzügig aber OLG Karlsruhe MedR 2012, 261, juris Rn. 12-13).

    Dadurch, dass die Antragstellerin ihre Krankengeschichte ab dem Jahre 2009 ungefiltert in mindestens 374 Fragen zur Überprüfung durch sechs verschiedene Sachverständige stellt, sind diese Ziele jedenfalls unter den vorliegenden Umständen schlechterdings nicht zu erreichen (vgl. OLG Hamm GesR 2010, 254, juris Rn. 6).

  • OLG Karlsruhe, 23.11.2010 - 7 W 27/10

    Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens

    Der Senat hat sich deshalb mit Beschluss vom 3. November 2010 (7 W 25/10, zur Veröffentlichung vorgesehen) der ganz herrschenden Meinung angeschlossen, die ein selbständiges Beweisverfahren auch dann für zulässig erachtet, wenn es auf die Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers gerichtet ist (OLG Brandenburg, Beschl. v. 12. November 2009, 12 W 33/09, Juris Tz. 3; OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1056, 1057; OLG Hamm, GesR 2010, 254; OLG Koblenz, OLGR 2005, 639; OLG Jena, Beschl. v. 19. Dezember 2005, Juris Tz. 50 f.; OLG Karlsruhe [13. Zivilsenat], VersR 2003, 374; OLG Köln, RuS 2003, 528; OLG Nürnberg, VersR 2009, 803, 804; OLG Oldenburg, GesR 2008, 421 f.; VersR 2009, 805, 806; 2010, 927 f.; OLG Schleswig, OLGR 2009, 593 f.).
  • OLG Karlsruhe, 03.11.2010 - 7 W 25/10

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung

    Der Senat folgt deshalb der ganz herrschenden Meinung, die ein selbständiges Beweisverfahren auch dann für zulässig erachtet, wenn es auf die Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers gerichtet ist (OLG Brandenburg, Beschl. v. 12. November 2009, 12 W 33/09, Juris Tz. 3; OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1056, 1057; OLG Hamm, GesR 2010, 254; OLG Koblenz, OLGR 2005, 639; OLG Jena, Beschl. v. 19. Dezember 2005, Juris Tz. 50 f.; OLG Karlsruhe [13. Zivilsenat], VersR 2003, 374 ; OLG Köln, RuS 2003, 528; OLG Nürnberg, VersR 2009, 803, 804; OLG Oldenburg, GesR 2008, 421 f.; VersR 2009, 805, 806; 2010, 927 f.; OLG Schleswig, OLGR 2009, 593 f.).
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