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   OLG Naumburg, 17.02.2011 - 1 U 89/10   

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https://dejure.org/2011,12348
OLG Naumburg, 17.02.2011 - 1 U 89/10 (https://dejure.org/2011,12348)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.02.2011 - 1 U 89/10 (https://dejure.org/2011,12348)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 1 U 89/10 (https://dejure.org/2011,12348)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Glaskörperentfernung

    § 249 BGB, § 253 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 611 BGB, § 831 BGB
    Arzthaftungsprozess: Beweislast für eine hypothetische Einwilligung bei Unterbleiben eines Aufklärungsgesprächs; Verfahrensfehler bei Verneinung eines Entscheidungskonflikts ohne Anhörung des Patienten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Einwilligung des Patienten bei Unterbleiben eines Aufklärungsgesprächs; Anforderungen an das Verfahren bei Beurteilung eines Entscheidungskonflikts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Einwilligung des Patienten bei Unterbleiben eines Aufklärungsgesprächs; Anforderungen an das Verfahren bei Beurteilung eines Entscheidungskonflikts

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2011, 560
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2011 - 1 U 89/10
    Er ist mit dem Beweis für seine Behauptung, dass der Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt haben würde, allerdings nur zu belasten, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, dass er, wären ihm rechtzeitig die Risiken der Behandlung verdeutlicht worden, vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, wobei an die Substantiierungspflicht zur Darlegung eines solchen Konflikts keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH, a.a.O.; BGH, VersR 1992, 960, 962; VersR 1994, 1302).
  • OLG Stuttgart, 20.02.1997 - 14 U 44/96

    Umfang der Aufklärung vor Chirotherapie

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2011 - 1 U 89/10
    bb) Zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Klägers waren die Ärzte verpflichtet, ihn in angemessener Form auch darüber in Kenntnis zu setzen, dass selbst bei fehlerfreier Durchführung des Eingriffs eine Verschlechterung seines Befindens nicht auszuschließen war und er auch in diesem Fall den vorhandenen Rest seiner Sehfähigkeit verlieren konnte und erblinden würde (vgl. BGH VersR 1987, 667 - 668 zitiert nach juris; BGH VersR 1981, 532 - 533 zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 1998, 637 - 638 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 05.11.2003, 3 U 102/03 zitiert nach juris; OLG Koblenz MDR 2004, 881 - 882 zitiert nach juris; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 1060 ff; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kapitel C Rdn. 41 ff).
  • BGH, 24.02.1981 - VI ZR 168/79

    Bewertung des Widerrufs der Zustimmung eines Prozessbeteiligten zur Verwertung

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2011 - 1 U 89/10
    bb) Zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Klägers waren die Ärzte verpflichtet, ihn in angemessener Form auch darüber in Kenntnis zu setzen, dass selbst bei fehlerfreier Durchführung des Eingriffs eine Verschlechterung seines Befindens nicht auszuschließen war und er auch in diesem Fall den vorhandenen Rest seiner Sehfähigkeit verlieren konnte und erblinden würde (vgl. BGH VersR 1987, 667 - 668 zitiert nach juris; BGH VersR 1981, 532 - 533 zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 1998, 637 - 638 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 05.11.2003, 3 U 102/03 zitiert nach juris; OLG Koblenz MDR 2004, 881 - 882 zitiert nach juris; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 1060 ff; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kapitel C Rdn. 41 ff).
  • BGH, 17.04.2007 - VI ZR 108/06

    Arzthaftung: Anforderungen an die Risikoaufklärung vor dem ersten Einsatz eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2011 - 1 U 89/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es grundsätzlich nicht zulässig, einen Entscheidungskonflikt zu verneinen, ohne den Patienten zu seinen Beweggründen persönlich angehört zu haben (vgl. BGH, Urteil v. 17.04.2007, VI ZR 108/06, NJW 2007, 999; BGH, NJW 1990, 2928; BGH, NJW 2005, 1364).
  • BGH, 26.06.1990 - VI ZR 289/89

    Aufklärungspflicht des Arztes vor einer Operation; Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2011 - 1 U 89/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es grundsätzlich nicht zulässig, einen Entscheidungskonflikt zu verneinen, ohne den Patienten zu seinen Beweggründen persönlich angehört zu haben (vgl. BGH, Urteil v. 17.04.2007, VI ZR 108/06, NJW 2007, 999; BGH, NJW 1990, 2928; BGH, NJW 2005, 1364).
  • BGH, 01.02.2005 - VI ZR 174/03

    Anforderungen an die Darlegung eines Entscheidungskonflikts im

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2011 - 1 U 89/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es grundsätzlich nicht zulässig, einen Entscheidungskonflikt zu verneinen, ohne den Patienten zu seinen Beweggründen persönlich angehört zu haben (vgl. BGH, Urteil v. 17.04.2007, VI ZR 108/06, NJW 2007, 999; BGH, NJW 1990, 2928; BGH, NJW 2005, 1364).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 131/02

    Zeitpunkt der Aufklärung über die Risiken eines operativen Eingriffs

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2011 - 1 U 89/10
    Zwar sieht die Rechtsprechung vor, dass bei besonders schwierigen Operationen oder solchen Eingriffen mit besonders hohen Risiken die Aufklärung früher beginnen muss (vgl. z.B. BGH, NJW 1998, 2734; NJW 2003, 2012).
  • BGH, 19.03.1985 - VI ZR 227/83

    Aufklärungspflicht über die Folgen von Behandlungsfehlern

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2011 - 1 U 89/10
    Dabei muss die Aufklärung die im Großen und Ganzen bestehenden Risiken einer ordnungsgemäßen Behandlung zum Gegenstand haben (vgl. BGH, NJW 1985, 2193).
  • OLG Hamm, 05.11.2003 - 3 U 102/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung vor einer Vorfuß-Operation

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2011 - 1 U 89/10
    bb) Zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Klägers waren die Ärzte verpflichtet, ihn in angemessener Form auch darüber in Kenntnis zu setzen, dass selbst bei fehlerfreier Durchführung des Eingriffs eine Verschlechterung seines Befindens nicht auszuschließen war und er auch in diesem Fall den vorhandenen Rest seiner Sehfähigkeit verlieren konnte und erblinden würde (vgl. BGH VersR 1987, 667 - 668 zitiert nach juris; BGH VersR 1981, 532 - 533 zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 1998, 637 - 638 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 05.11.2003, 3 U 102/03 zitiert nach juris; OLG Koblenz MDR 2004, 881 - 882 zitiert nach juris; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 1060 ff; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kapitel C Rdn. 41 ff).
  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93

    Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2011 - 1 U 89/10
    Er ist mit dem Beweis für seine Behauptung, dass der Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt haben würde, allerdings nur zu belasten, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, dass er, wären ihm rechtzeitig die Risiken der Behandlung verdeutlicht worden, vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, wobei an die Substantiierungspflicht zur Darlegung eines solchen Konflikts keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH, a.a.O.; BGH, VersR 1992, 960, 962; VersR 1994, 1302).
  • BGH, 27.10.1981 - VI ZR 63/81

    Feststellung über den Willen zur Durchführung einer Behandlung nach angemessener

  • BGH, 13.01.1987 - VI ZR 82/86

    Aufklärungspflicht des Arztes vor einer varisierenden Osteotomie; Umfang des

  • BGH, 23.09.1980 - VI ZR 189/79

    Hornschwiele - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, zur Reichweite der

  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

  • OLG Koblenz, 01.04.2004 - 5 U 844/03

    Schmerzensgeldanspruch wegen mangelnder Aufklärung über Operationsrisiken

  • OLG Bremen, 12.01.2012 - 5 W 36/11

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen ärztlicher Behandlung durch eine

    Soweit es sich dabei auf den Beschluss des OLG Celle vom 21.07.2011 (GesR 2011, 560) bezieht, sind die dort zu Recht anerkannten Voraussetzungen für ein erfolgreiches Ablehnungsgesuch allerdings nicht als abschließend für Fälle der vorliegenden Art zu verstehen.
  • LG Heidelberg, 22.04.2015 - 4 O 221/13

    Arzthaftung: Schmerzensgeldanspruch bei mangelhafter Risikoaufklärung vor der

    Dies setzt eine diagnostisch abgesicherte Aufklärung durch den Arzt voraus, die dem Stand der Wissenschaft entsprechen muss (st. Rspr. BGH NJW 1981, 633; OLG Naumburg GesR 2011, 560).
  • OLG Naumburg, 03.08.2015 - 1 U 73/14

    Arzthaftung: Arthroskopie oder prothetische Versorgung der Hüfte als

    (3) In einem solchen Fall kann der Patient diesen Einwand dadurch entkräften, dass er dem Gericht plausibel macht, dass er sich bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung in einem echten Entscheidungskonflikt befunden hätte, wobei an die Substanziierungspflicht zur Darlegung eines solchen Konflikts keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (BGH a.a.O.; Senat Urteil vom 17.2.2011 - 1 U 89/10 - [z.B. GesR 2011, 560]; hier: jeweils zitiert nach juris).
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