Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.10.2012

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.09.2012 - 13 W 90/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,27902
OLG Karlsruhe, 19.09.2012 - 13 W 90/12 (https://dejure.org/2012,27902)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.09.2012 - 13 W 90/12 (https://dejure.org/2012,27902)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. September 2012 - 13 W 90/12 (https://dejure.org/2012,27902)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Recht auf Akteneinsicht in Originalurkunden in Anlehnung an § 299 ZPO; Anspruch auf Übersendung von Prozessakten an Prozessbevollmächtigte unter Beachtung des Grundsatzes auf Gewährung rechtlichen Gehörs gem. Art. 103 Abs. 1 GG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 134; ZPO § 142; ZPO § 299
    Akteneinsicht in Originalurkunden; Anspruch auf Übersendung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anspruch auf Akteneinsicht / Übersendung der Gerichtsakten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Akteneinsichtsrecht und die eingereichten Behandlungsunterlagen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übersendung der von Dritten eingereichten Urkunden und Unterlagen ist bei Zustimmung grundsätzlich möglich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Akteneinsicht: Welche Unterlagen sind Teil der Gerichtsakte? (IBR 2013, 1053)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 312
  • NZS 2013, 39 (Ls.)
  • GesR 2013, 50
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11

    Hinderung an der Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist durch die Behandlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2012 - 13 W 90/12
    Die Entscheidung, ob die Akten versandt werden, hat nach pflichtgemäßen Ermessen zu erfolgen (OLG Hamm FamRZ 1991, 93; BGH, Beschluss vom 06.03.2012, XI ZB 31/11).
  • OLG Hamm, 01.08.1990 - 29 W 77/90

    Anspruch auf Übermittlung von Akten; Ermessenentscheidung des vorsitzenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2012 - 13 W 90/12
    Die Entscheidung, ob die Akten versandt werden, hat nach pflichtgemäßen Ermessen zu erfolgen (OLG Hamm FamRZ 1991, 93; BGH, Beschluss vom 06.03.2012, XI ZB 31/11).
  • OLG Hamm, 30.08.2006 - 3 W 38/06

    Anwendung des § 299 Abs. 1 ZPO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2012 - 13 W 90/12
    Soweit sich das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm vom 30.08.2006 (GesR 2006, 569) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 20.03.2007 (WE 2008, 41) beruft, ist Folgendes zu bemerken: Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg ist nicht einschlägig, weil diese nur besagt, dass Beweismittel in Form von Originalurkunden nicht Bestandteil der Prozessakten werden und ihre Herausgabe nicht über das Akteneinsichtsrecht gem. § 299 Abs. 1 ZPO verlangt werden könne.
  • OLG Dresden, 28.06.2021 - 4 W 386/21

    Ansprüche wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung

    Der Anspruch auf Akteneinsicht ergibt sich nicht unmittelbar aus § 299 ZPO, denn die von Dritten nach § 142 Abs. 1 ZPO beigezogenen Originalurkunden sind nicht Teil der Prozessakte (vgl. Greger in Zöller, 33. Aufl., § 142 Rdnr. 16; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12 - juris; vgl. BGH, Beschluss vom 14.01.2020 - X ZR 33/19 - juris).

    Daher ist eine entsprechende Anwendung von § 299 ZPO geboten (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12).

    Ein Anwalt muss, wenn er Schriftsätze anfertigt, in denen er sich mit diesen Unterlagen auseinanderzusetzen hat, diese Abschriften vorliegen haben (so OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12).

  • OLG Dresden, 28.06.2021 - 4 W 685/20

    Ansprüche wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung Form der Gewährung

    Der Anspruch auf Akteneinsicht ergibt sich nicht unmittelbar aus § 299 ZPO, denn die von Dritten nach § 142 Abs. 1 ZPO beigezogenen Originalurkunden sind nicht Teil der Prozessakte (vgl. Greger in Zöller, 33. Aufl., § 142 Rdnr. 16; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12 - juris; vgl. BGH, Beschluss vom 14.01.2020 - X ZR 33/19 - juris).

    Daher ist eine entsprechende Anwendung von § 299 ZPO geboten (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12).

    Ein Anwalt muss, wenn er Schriftsätze anfertigt, in denen er sich mit diesen Unterlagen auseinanderzusetzen hat, diese Abschriften vorliegen haben (so OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12).

  • OLG Dresden, 21.12.2021 - 4 W 890/21

    1. Wird durch das erstinstanzliche Gericht die Akteneinsicht durch Versendung an

    Ein Anwalt muss, wenn er Schriftsätze anfertigt, in denen er sich mit diesen Unterlagen auseinanderzusetzen hat, diese Abschriften vorliegen haben (so OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12).

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs erfordert jedenfalls nicht den Einsatz von Farb- oder Spezialkopierern durch das Gericht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. September 2012 - 13 W 90/12 -, Rn. 17, juris).

  • OLG Hamm, 09.10.2012 - 1 W 56/12

    Rechtzeitigkeit eines Befangenheitsgesuchs

    Auch soweit das OLG Karlsruhe (13 W 90/12; Beschluss v. 19.09.2012) die Übersendung von Kopien oder Originalunterlagen in einer aktuellen - erst nach der Ablehnung ergangenen und bisher nicht angesprochenen - Entscheidung für möglich gehalten hat, kann daraus in Bezug auf eine Voreingenommenheit nichts hergeleitet werden.
  • OLG Celle, 22.11.2012 - 13 W 95/12

    Zurechnung des Verhaltens einer anderen juristischen Person im Rahmen eines

    Eine Richtschnur für das Vollstreckungsinteresse bildet dabei auch der Streitwert des Hauptsacheverfahrens (Senat, Beschluss vom 16. November 2012 - 13 W 90/12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. November 1999 - 14 W 61/99, juris Rn. 2).
  • LG Zwickau, 07.10.2015 - 1 O 822/14

    Hersteller von Katadolon schuldet Patientin Auskunft über Medikament nach § 84

    Einen Anspruch auf die Fertigung von Abschriften durch das Gericht gibt es ebenfalls nicht (vgl. vorstehende OLGe, jeweils a.a.O.; großzügiger: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012, 13 W 90/12; während BGH, Beschluss vom 06.03.2012, XI ZB 31/11 gerade keine Drittakte sondern die Gerichtsakte betrifft; jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Dresden, 21.12.2021 - 4 W 889/21

    Anspruch auf Übersendung von Kopien von zu Akten gelangten Behandlungsunterlagen

    Ein Anwalt muss, wenn er Schriftsätze anfertigt, in denen er sich mit diesen Unterlagen auseinanderzusetzen hat, diese Abschriften vorliegen haben (so OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12).
  • OLG Brandenburg, 29.06.2021 - 12 W 20/21

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die teilweise Versagung von Akteneinsicht

    Ein Anspruch auf Einsichtnahme - sei es im Original oder durch die Anfertigung und Übersendung von Kopien - ergibt sich im Streitfall jedenfalls aus einer analogen Anwendung des § 299 ZPO unter Beachtung des Grundsatzes auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG sowie aus den Regelungen der §§ 131, 133 ZPO (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2013, 312).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.10.2012 - VI ZR 396/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,34194
BGH, 24.10.2012 - VI ZR 396/12 (https://dejure.org/2012,34194)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2012 - VI ZR 396/12 (https://dejure.org/2012,34194)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - VI ZR 396/12 (https://dejure.org/2012,34194)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 530 ZPO, § 531 Abs 2 ZPO, § 280 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Verspätetes Vorbringen im Arzthaftungsprozess: Erstmalige Rüge fehlerhafter Aufklärung in der Berufungsbegründung nach ausschließlicher Geltendmachung von Behandlungsfehlern in erster Instanz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfahrensfehler wegen des Nichtnachgehens eines neuen und erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist gebrachten Vortrags durch das Berufungsgericht

  • rewis.io

    Verspätetes Vorbringen im Arzthaftungsprozess: Erstmalige Rüge fehlerhafter Aufklärung in der Berufungsbegründung nach ausschließlicher Geltendmachung von Behandlungsfehlern in erster Instanz

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 S. 1
    Verfahrensfehler wegen des Nichtnachgehens eines neuen und erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist gebrachten Vortrags durch das Berufungsgericht

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Erstmalige Aufklärungsrüge in der Berufungsbegründung

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Keine Berücksichtigung der erstmalig in der Berufung erhobenen Aufklärungsrüge

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Verspätetes Vorbringen im Arzthaftungsprozess: Erstmalige Rüge fehlerhafter Aufklärung in der Berufungsbegründung nach ausschließlicher Geltendmachung von Behandlungsfehlern in erster Instanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2013, 50
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.1975 - VI ZR 226/73

    Ärztliche Aufklärung - Konsultationen - Patient - Verjährungsfrist -

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - VI ZR 396/12
    Auch sind die Schadensereignisse im Allgemeinen weder hinsichtlich der Auswirkungen noch hinsichtlich des Verschuldens gleichwertig (vgl. Senatsurteile vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 228/05, VersR 2007, 414 und vom 4. November 1975 - VI ZR 226/73, VersR 1976, 293, 294).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - VI ZR 396/12
    Auch sind die Schadensereignisse im Allgemeinen weder hinsichtlich der Auswirkungen noch hinsichtlich des Verschuldens gleichwertig (vgl. Senatsurteile vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 228/05, VersR 2007, 414 und vom 4. November 1975 - VI ZR 226/73, VersR 1976, 293, 294).
  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 117/18

    Schadensersatz wegen angeblicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler im

    Zwar besteht zwischen beiden Ansprüchen eine Verknüpfung dergestalt, dass es Ziel des Schadensersatzbegehrens des Patienten ist, eine Entschädigung für die bei ihm aufgrund der Behandlung eingetretenen gesundheitlichen Nachteile zu erlangen, doch liegen den Haftungstatbeständen räumlich und zeitlich verschieden gelagerte Sachverhalte zugrunde, an denen unterschiedliche Personen beteiligt sein können (Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - VI ZR 396/12, GesR 2013, 50, mwN).
  • OLG Koblenz, 21.08.2013 - 5 U 256/13

    Erstmals in zweiter Instanz behauptetes Aufklärungsversäumnis über

    Hat der Patient in erster Instanz lediglich beanstandet, über ein Operationsrisiko (Arthrofibrose nach Kniegelenksoperation) nicht aufgeklärt worden zu sein, ist die in zweiter Instanz erhobene Rüge, der Arzt habe über eine Behandlungsalternative nicht aufgeklärt, prozessual unbeachtlich, wenn das das neue Vorbringen nicht als bloße Konkretisierung des in erster Instanz behaupteten Aufklärungsdefizits angesehen werden kann (Ergänzung zu BGH VI ZR 396/12).

    Auch ist der vorliegende Sachverhalt nicht mit dem Streitstoff der Entscheidung des BGH vom 24.10.2012 ( VI ZR 396/12) vergleichbar, weil dort eine unzureichende Aufklärung insgesamt erstmals in zweiter Instanz behauptet wurde, nachdem der Kläger seine Ansprüche in erster Instanz ausschließlich auf Behandlungsfehler gestützt hatte.

  • OLG Karlsruhe, 25.09.2013 - 7 U 96/10

    Arzthaftungsprozess: Beweiserleichterung bei Dokumentationsmangel;

    Es handelt sich um neuen Tatsachenvortrag im Sinne des § 531 Abs. 2 ZPO, der nach dieser Vorschrift nicht zuzulassen ist, da weder dargetan noch ersichtlich ist, warum der Vortrag nicht im ersten Rechtszug erfolgt ist und die Frage der Aufklärungspflicht zwischen den Parteien streitig ist (vgl. BGH, GesR 2013, 50; vorgehend: Senat, Urteil vom 08.08.2012, Az. 7 U 128/11).
  • OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 12 U 171/18

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Einwand der hypothetischen Einwilligung in die

    Auch sind die Schadensereignisse im Allgemeinen weder hinsichtlich der Auswirkungen noch hinsichtlich des Verschuldens gleichwertig (vgl. BGH VersR 2007, 414; BGH, Beschluss vom 24.10.2012 - VI ZR 396/12, juris).
  • OLG Brandenburg, 30.09.2021 - 12 U 6/21

    Ansprüche wegen behaupteter fehlerhafter Aufklärung im Rahmen zahnärztlicher

    Soweit der Kläger im Schriftsatz vom 14.08.2021 in der Berufungsinstanz erstmals anklingen lässt, die Diagnose der Beklagten hinsichtlich der beiden extrahierten Milchzähne 54 und 64 sei zu bestreiten, versteht der Senat dies nicht dahin, dass damit die Berufung auf den Streitgegenstand des Behandlungsfehlers erweitert werden soll (zur Erforderlichkeit einer Unterscheidung zwischen dem Streitgegenstand des Behandlungsfehlers und dem des Aufklärungsfehlers vgl. BGH GesR 2013, S. 50; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., Teil E, Rn. 26).
  • OLG Koblenz, 09.01.2014 - 5 U 793/13

    Umfang der Patientenaufklärung bei einer Folge-Bandscheibenoperation

    Darauf weist die Berufungserwiderung unter Bezugnahme auf die in GesR 2013, 50 abgedruckte Entscheidung des Bundesgerichtshofs zutreffend hin (vgl. auch BGH in VersR 2007, 414 und in VersR 1976, 293, 294).
  • KG, 07.08.2018 - 20 U 46/17

    Knie-TEP - Arzthaftungsprozess: Erstmalige Aufklärungsrüge in der

    Handelt es sich dagegen lediglich um einen anderen Haftungstatbestand, ist der neue Tatsachenvortrag gemäß § 531 Abs. 2 ZPO nicht mehr zu berücksichtigen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - VI ZR 396/12 - juris).
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