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   OLG München, 06.06.2013 - 1 U 319/13   

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https://dejure.org/2013,39451
OLG München, 06.06.2013 - 1 U 319/13 (https://dejure.org/2013,39451)
OLG München, Entscheidung vom 06.06.2013 - 1 U 319/13 (https://dejure.org/2013,39451)
OLG München, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - 1 U 319/13 (https://dejure.org/2013,39451)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit einer Arzthaftungsklage bei fehlendem Nachweis der Infektion mit MRSA-Keimen während eines Krankenhausaufenthalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Abweisung der Arzthaftungsklage, da der Nachweis, dass der Kläger während eines stationäre Aufenthalts einen Befall mit einem MRSA-Keim erlitten hat, nicht geführt ist.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2013, 618
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Naumburg, 12.06.2012 - 1 U 119/11

    MRSA-Infektion - Arzt- und Krankenhaushaftung: Infektion eines Diabetespatienten

    Auszug aus OLG München, 06.06.2013 - 1 U 319/13
    Es entspricht zudem sowohl der Rechtsprechung des Senats (OLG München vom 11.10.2011, 1 U 2952/11) als auch anderer Oberlandesgerichte (OLG Hamm vom 13.12.2004, 3 U 135/04 und vom 09.12.2009, 3 U 122/09; OLG Sachsen-Anhalt vom 12.06.2012, 1 U 119/11), dass die Infektion eines Patienten mit einem multiresistenten Erreger während eines Krankenhausaufenthalts weder per se eine Haftung der Klinik begründet, noch ein Indiz für eine mangelhafte Behandlung darstellt.
  • BGH, 25.06.1991 - VI ZR 320/90

    Sorgfaltspflicht bei Krankentransport im Krankenhaus

    Auszug aus OLG München, 06.06.2013 - 1 U 319/13
    Nur wenn unstreitig oder nachgewiesen ist, dass das Risiko, das sich bei dem Patienten verwirklicht, aus einem Bereich stammt, dessen Gefahren ärztlicherseits durch sachgerechte Organisation und Koordinierung des Behandlungsgeschehens objektiv voll ausgeschlossen werden kann und muss (so genannte voll beherrschbare Risiken, vgl. BGHZ 89, 263, 289; BGH VersR 1978, 82, 83, BGH VersR 1991, 1058, 1059; BGH NJW 1991, 1541, 1542; BGH VersR 2007, 847, 848), trifft die Behandlungsseite die Darlegungs- und Beweislast für Verschuldensfreiheit.
  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

    Auszug aus OLG München, 06.06.2013 - 1 U 319/13
    Nur wenn unstreitig oder nachgewiesen ist, dass das Risiko, das sich bei dem Patienten verwirklicht, aus einem Bereich stammt, dessen Gefahren ärztlicherseits durch sachgerechte Organisation und Koordinierung des Behandlungsgeschehens objektiv voll ausgeschlossen werden kann und muss (so genannte voll beherrschbare Risiken, vgl. BGHZ 89, 263, 289; BGH VersR 1978, 82, 83, BGH VersR 1991, 1058, 1059; BGH NJW 1991, 1541, 1542; BGH VersR 2007, 847, 848), trifft die Behandlungsseite die Darlegungs- und Beweislast für Verschuldensfreiheit.
  • BGH, 11.10.1977 - VI ZR 110/75

    Ärztliche Behandlung - Beweislastumkehr - Arzt - Fehlerhaftes Narkosegerät

    Auszug aus OLG München, 06.06.2013 - 1 U 319/13
    Nur wenn unstreitig oder nachgewiesen ist, dass das Risiko, das sich bei dem Patienten verwirklicht, aus einem Bereich stammt, dessen Gefahren ärztlicherseits durch sachgerechte Organisation und Koordinierung des Behandlungsgeschehens objektiv voll ausgeschlossen werden kann und muss (so genannte voll beherrschbare Risiken, vgl. BGHZ 89, 263, 289; BGH VersR 1978, 82, 83, BGH VersR 1991, 1058, 1059; BGH NJW 1991, 1541, 1542; BGH VersR 2007, 847, 848), trifft die Behandlungsseite die Darlegungs- und Beweislast für Verschuldensfreiheit.
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 158/82

    Erweiterung der Vertragshaftung des Arztes durch Vertragsschluß mit dritten

    Auszug aus OLG München, 06.06.2013 - 1 U 319/13
    Nur wenn unstreitig oder nachgewiesen ist, dass das Risiko, das sich bei dem Patienten verwirklicht, aus einem Bereich stammt, dessen Gefahren ärztlicherseits durch sachgerechte Organisation und Koordinierung des Behandlungsgeschehens objektiv voll ausgeschlossen werden kann und muss (so genannte voll beherrschbare Risiken, vgl. BGHZ 89, 263, 289; BGH VersR 1978, 82, 83, BGH VersR 1991, 1058, 1059; BGH NJW 1991, 1541, 1542; BGH VersR 2007, 847, 848), trifft die Behandlungsseite die Darlegungs- und Beweislast für Verschuldensfreiheit.
  • OLG Hamm, 13.12.2004 - 3 U 135/04

    Vorliegen eines Organisationsverschulden der Organe einer Krankenhausklinik wegen

    Auszug aus OLG München, 06.06.2013 - 1 U 319/13
    Es entspricht zudem sowohl der Rechtsprechung des Senats (OLG München vom 11.10.2011, 1 U 2952/11) als auch anderer Oberlandesgerichte (OLG Hamm vom 13.12.2004, 3 U 135/04 und vom 09.12.2009, 3 U 122/09; OLG Sachsen-Anhalt vom 12.06.2012, 1 U 119/11), dass die Infektion eines Patienten mit einem multiresistenten Erreger während eines Krankenhausaufenthalts weder per se eine Haftung der Klinik begründet, noch ein Indiz für eine mangelhafte Behandlung darstellt.
  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 158/06

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess; Kausalität der Infektion einer

    Auszug aus OLG München, 06.06.2013 - 1 U 319/13
    Nur wenn unstreitig oder nachgewiesen ist, dass das Risiko, das sich bei dem Patienten verwirklicht, aus einem Bereich stammt, dessen Gefahren ärztlicherseits durch sachgerechte Organisation und Koordinierung des Behandlungsgeschehens objektiv voll ausgeschlossen werden kann und muss (so genannte voll beherrschbare Risiken, vgl. BGHZ 89, 263, 289; BGH VersR 1978, 82, 83, BGH VersR 1991, 1058, 1059; BGH NJW 1991, 1541, 1542; BGH VersR 2007, 847, 848), trifft die Behandlungsseite die Darlegungs- und Beweislast für Verschuldensfreiheit.
  • OLG Hamm, 09.12.2009 - 3 U 122/09

    Darlegung der Haftung einer Klinik aus Hygienemängeln aufgrund einer Infektion

    Auszug aus OLG München, 06.06.2013 - 1 U 319/13
    Es entspricht zudem sowohl der Rechtsprechung des Senats (OLG München vom 11.10.2011, 1 U 2952/11) als auch anderer Oberlandesgerichte (OLG Hamm vom 13.12.2004, 3 U 135/04 und vom 09.12.2009, 3 U 122/09; OLG Sachsen-Anhalt vom 12.06.2012, 1 U 119/11), dass die Infektion eines Patienten mit einem multiresistenten Erreger während eines Krankenhausaufenthalts weder per se eine Haftung der Klinik begründet, noch ein Indiz für eine mangelhafte Behandlung darstellt.
  • OLG München, 11.10.2011 - 1 U 2952/11

    Krankenhaushaftung: Rückschluss von einem - angeblichen - aktuellen

    Auszug aus OLG München, 06.06.2013 - 1 U 319/13
    Es entspricht zudem sowohl der Rechtsprechung des Senats (OLG München vom 11.10.2011, 1 U 2952/11) als auch anderer Oberlandesgerichte (OLG Hamm vom 13.12.2004, 3 U 135/04 und vom 09.12.2009, 3 U 122/09; OLG Sachsen-Anhalt vom 12.06.2012, 1 U 119/11), dass die Infektion eines Patienten mit einem multiresistenten Erreger während eines Krankenhausaufenthalts weder per se eine Haftung der Klinik begründet, noch ein Indiz für eine mangelhafte Behandlung darstellt.
  • BGH, 16.08.2016 - VI ZR 634/15

    Krankenhaushaftung: Sekundäre Darlegungslast des Krankenhausträgers bei

    Es wird dabei zu berücksichtigen haben, dass die Beklagte die sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Maßnahmen trifft, die sie ergriffen hat, um sicherzustellen, dass die vom Sachverständigen als Voraussetzung für ein behandlungsfehlerfreies Vorgehen aufgeführten Hygienebestimmungen eingehalten wurden (vgl. auch OLG München, Urteil vom 6. Juni 2013 - 1 U 319/13, GesR 2013, 618 Rn. 37; Stöhr, GesR 2015, 257, 261; Schultze-Zeu/Riehn, VersR 2012, 1208, 1212).
  • LG Flensburg, 08.09.2020 - 3 O 375/14

    Anforderungen an die Darlegung eines haftungsbegründenden Hygienemangels in einem

    Selbst der Umstand allein, dass sich der Patient im Krankenhaus eine Infektion zugezogen haben will, reicht nicht für eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast (OLG München, Urteil vom 06.06.2013 - 1 U 319/13, juris Rn. 32 ff.).
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