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   OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 8 U 146/06   

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https://dejure.org/2008,2297
OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 8 U 146/06 (https://dejure.org/2008,2297)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.12.2008 - 8 U 146/06 (https://dejure.org/2008,2297)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Dezember 2008 - 8 U 146/06 (https://dejure.org/2008,2297)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 847 BGB, § 852 Abs 1 BGB
    Arzthaftung: Schmerzensgeld wegen Fehldiagnose Hebephrenie und Behandlung mit überdosierten Psychopharmaka; Verjährung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Freiheitsentziehung - Festhalten in einer psychiatrischen Klinik

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arzthaftung wegen Diagnose- und Behandlungsfehlern bei psychischer Erkrankung

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847; ; BGB § 852

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847; BGB § 852
    Voraussetzungen der Haftung eines Arztes wegen eines Diagnoseirrtums; Höhe des Schmerzensgeldes bei Überdosierung von Neuroleptika; Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Freiheitsentziehung in einer psychiatrischen Klinik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Haftung eines Arztes wegen eines Diagnoseirrtums; Höhe des Schmerzensgeldes bei Überdosierung von Neuroleptika; Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Freiheitsentziehung in einer psychiatrischen Klinik

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    20.000 Euro Schmerzensgeld wegen überdosierter Medikamente

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Medikamentenüberdosis in einer psychiatrischen Klinik: Opfer erstreitet 20.000 € Schmerzensgeld

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 8 U 146/06

    Arzthaftung: Schmerzensgeld wegen Fehldiagnose Hebephrenie und Behandlung mit

    EGMR, 16.06.2005 - 61603/00

    Konventionskonforme Auslegung des deutschen (Zivil-)Rechts

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Vera Stein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1103
  • GesR 2009, 270
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 8 U 146/06
    Es genügt vielmehr die Kenntnis von denjenigen Behandlungstatsachen, die ein ärztliches Fehlverhalten und im Blick auf die Schadenskausalität eine ursächliche Verknüpfung der Schadensfolge damit nahelegen (vgl. BGH NJW 2001, 885; BGH NJW 1995, 776: Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Auflage, Kapitel D, Rdnr. 4).
  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 189/93

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Arztes; Verjährung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 8 U 146/06
    Es genügt vielmehr die Kenntnis von denjenigen Behandlungstatsachen, die ein ärztliches Fehlverhalten und im Blick auf die Schadenskausalität eine ursächliche Verknüpfung der Schadensfolge damit nahelegen (vgl. BGH NJW 2001, 885; BGH NJW 1995, 776: Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Auflage, Kapitel D, Rdnr. 4).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.04.2011 - 4 O 11065/06

    Gespaltener Krankenhausvertrag: Folge der Unwirksamkeit einer ärztlichen

    Entsprechend wird von der Rechtssprechung ein Diagnosefehler nur in groben Fällen als vorwerfbar angenommen (vgl. nur OLG Frankfurt, Urteil vom 23.12.2008, Az. 8 U 146/06).
  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Die Symptome von Erkrankungen sind nämlich nicht immer eindeutig und können auf die verschiedensten Ursachen hinweisen ( OLG Jena , OLG-Report 2009, Seiten 419 ff.; OLG Frankfurt/Main , BtPrax 2009, Seiten 73 ff. = GesR 2009, Seiten 270 ff. = NJW-RR 2009, Seiten 1103 ff. = OLG-Report 2009, Seiten 686 ff. ).
  • OLG Naumburg, 09.12.2010 - 1 U 53/10

    Neurolyse - Arzthaftung: Voraussetzungen einer Haftung bei Diagnoseirrtum;

    Ein Fehler liegt daher erst dann vor, wenn die diagnostische Bewertung für einen gewissenhaften Arzt nicht mehr vertretbar erscheint (vgl. BGH NJW 2003, 2827 zitiert nach juris; OLG Frankfurt NJW-RR 2009, 1103 - 1106 zitiert nach juris; Thüringer OLG Jena OLGR Jena 2009, 242 - 246 zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 26. November 2009, 1 U 3658/09 zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 12. April 2007, 1 U 2267/04 zitiert nach juris; OLG Hamm OLGR 2002, 271 f zitiert nach juris; OLG Naumburg VersR 2010, 1041 - 1042 zitiert nach juris; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. D. 2/ D 3; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Rdn. 55), wobei es für die Frage der Vertretbarkeit maßgeblich auf die Sicht des Arztes zum Zeitpunkt der Diagnoseerstellung, die sog. ex- ante Sicht, ankommt (vgl. OLG Naumburg VersR 2010, 1041 - 1042 zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 31.05.2012 - 1 U 97/11

    Arzthaftung: Erforderlichkeit von Wirbelsäulenaufnahmen bei einem

    Erst eine unvertretbare Fehleinschätzung unterschreitet die anzulegenden Sorgfaltsanforderungen (BGH NJW 2003, 2827 f.; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2009, 1103, 1104; Martis MDR 2009, 1082, 1083 f. m.w.N.; 2011, 709, 712 f. m.w.N.).
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