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   BVerwG, 21.08.1973 - I B 55.73   

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https://dejure.org/1973,2830
BVerwG, 21.08.1973 - I B 55.73 (https://dejure.org/1973,2830)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.1973 - I B 55.73 (https://dejure.org/1973,2830)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 1973 - I B 55.73 (https://dejure.org/1973,2830)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Teilnahme eines Beauftragten der Erlaubnisbehörde an Fahrten mit Fahrschülern - Überprüfung einer ordnungsgemäßen Ausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 1974, 68
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.03.1971 - I C 37.69

    Zulässigkeit des Erlasses von Bestimmungen über die Verpflichtung von

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1973 - I B 55.73
    Die Vorschrift dient, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, der Feststellung, ob die Voraussetzungen der Fahrlehr- und/oder Fahrschulerlaubnis oder der Anerkennung als Fahrlehrerausbildungsstätte noch gegeben sind (zur behördlichen Nachschau in einem Gewerbebetrieb: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 2. März 1971 - BVerwG I C 37.69 - [BVerwGE 37, 283]).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1973 - I B 55.73
    Sie entspricht den Anforderungen das Art. 12 Abs. 1 GG (s. insbesondere BVerfGE 30, 292 [316 f.]).
  • VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3594/18

    Anerkennung eines von einem Dritten betriebenen Konferenzraum als Schulungsraum

    Die in § 7b Abs. 1 Satz 3 BKrFQG geregelten Kontrollbefugnisse sind verhältnismäßig (vgl. entsprechend für die Teilnahme von mit der Überwachung beauftragten Personen am theoretischen und praktischen Fahrschulunterricht: BVerwG, Beschluss vom 21.08.1973 - I B 55.73 - juris; vgl. für regelmäßige Geschäftsprüfungen in angemessenen Zeitabständen bei Rechtsbeiständen: BVerwG, Beschluss vom 06.12.1994 - 1 B 56.94 - juris, und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2019 - 9 S 2178/18 - juris).
  • VG Sigmaringen, 30.01.2003 - 2 K 2245/02

    Gebühr für Überwachung von Aufbauseminaren für Fahranfänger

    Die Regelung über die Überwachung der Fahrschulen in § 33 FahrlG, die der Feststellung dient, ob die Erteilungsvoraussetzungen für die Fahrerlaubnis, Seminarerlaubnis etc. weiter vorliegen (Eckhardt, Fahrlehrergesetz, § 33 Rn. 1), entspricht diesen Anforderungen (BVerwG, Beschluss v. 21.08.1973 - I B 55.73 - Buchholz 451.28 Fahrlehrer Nr. 9).
  • VG Karlsruhe, 17.09.2012 - 9 K 1273/12

    Aufzeichnungspflichten nach dem FahrlG - Überwachung früherer Fahrschulinhaber -

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bald nach Inkrafttreten der Vorschrift ausgeführt, diese sei als Berufsausübungsregelung mit Art. 12 GG vereinbar und diene "der Feststellung, ob die Voraussetzungen der Fahrlehr- und/oder Fahrschulerlaubnis oder der Anerkennung als Fahrlehrerausbildungsstätte noch gegeben" seien (BVerwG, Beschluss vom 21.08.1973 - I B 55.73, GewArch 1974, 68).
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