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   BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78   

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https://dejure.org/1982,1001
BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78 (https://dejure.org/1982,1001)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.1982 - 1 C 52.78 (https://dejure.org/1982,1001)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 1982 - 1 C 52.78 (https://dejure.org/1982,1001)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewerberecht - Untersagung - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 1982, 233
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67

    Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78
    Der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei einer Anfechtung der Untersagungsverfügung die Untersagungsvoraussetzungen noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen müssen (vgl. z.B. BVerwGE 22, 16, 22 f.; 28, 202, 205 ff.; BVerwG, GewArch. 1973, 164, 165 f.), ist durch die am 1. Mai 1974 in Kraft getretene (Änderungsgesetz zur GewO vom 13. Februar 1974, BGBl. I S. 161) Neufassung des § 35 Abs. 6 GewO die Grundlage entzogen worden.

    Bis zum Inkrafttreten der vorerwähnten Novelle konnte die Rechtsprechung die für die Unzuverlässigkeitsbeurteilung maßgebenden Umstände, die nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens eintreten, deshalb noch im Rahmen der Entscheidung über die Anfechtung der Untersagungsverfügung berücksichtigen, weil sie von einem durch § 35 Abs. 6 GewO a.F. normierten antragsunabhängigen Anspruch des Gewerbetreibenden ausgehen konnte (vgl. BVerwGE 28, 202, 204), nach Wegfall der Unzuverlässigkeitsgründe sein Gewerbe wieder ausüben zu dürfen.

  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78
    Dem § 35 GewO liegt nach der Neufassung seines Absatzes 6 eine ebenso deutliche Trennung zwischen dem Untersagungsverfahren einerseits und dem Wiedergestattungsverfahren andererseits zugrunde, wie sie der Senat für das Ausländergesetz zwischen dem Ausweisungsverfahren und dem Verfahren auf erneute Gestattung des Aufenthalts konstatiert hat (vgl. BVerwGE 60, 133, 136 ff.).
  • BVerwG, 05.08.1965 - I C 69.62
    Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78
    Der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei einer Anfechtung der Untersagungsverfügung die Untersagungsvoraussetzungen noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen müssen (vgl. z.B. BVerwGE 22, 16, 22 f.; 28, 202, 205 ff.; BVerwG, GewArch. 1973, 164, 165 f.), ist durch die am 1. Mai 1974 in Kraft getretene (Änderungsgesetz zur GewO vom 13. Februar 1974, BGBl. I S. 161) Neufassung des § 35 Abs. 6 GewO die Grundlage entzogen worden.
  • BVerwG, 13.03.1973 - I C 36.71

    Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78
    Der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei einer Anfechtung der Untersagungsverfügung die Untersagungsvoraussetzungen noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen müssen (vgl. z.B. BVerwGE 22, 16, 22 f.; 28, 202, 205 ff.; BVerwG, GewArch. 1973, 164, 165 f.), ist durch die am 1. Mai 1974 in Kraft getretene (Änderungsgesetz zur GewO vom 13. Februar 1974, BGBl. I S. 161) Neufassung des § 35 Abs. 6 GewO die Grundlage entzogen worden.
  • VGH Bayern, 20.02.2014 - 22 BV 13.1909

    Widerruf einer Bewachungsgewerbeerlaubnis - Hells Angels

    a) Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2; std.

    Grundsätzlich ist für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden zwar auf sein Verhalten bei der Ausübung seines Gewerbes abzustellen, so dass Pflichtverletzungen gegenüber Beschäftigten, Gläubigern und Kunden die Annahme der Unzuverlässigkeit tragen können (zu Straftaten BayVGH, B.v. 15.2.2012 - 22 C 11.2563 - Rn. 4 ff.; BayVGH, B.v. 21.8.2012 - 22 C 12.1256 - Rn. 8; zur Verletzung zivilrechtlicher Pflichten gegenüber Kunden BayVGH, B.v. 20.10.2011 - 22 ZB 11.1473 - Rn. 7; zur Überschuldung BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233 f.; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2; std.

  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 22 ZB 11.2845

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; langjährige Steuerschulden; kein

    Bei einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG vom 2.2.1982 BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG vom 2.2.1982 GewArch 1982, 233/234, std. Rspr.).

    Unerheblich ist dabei, ob sich die Versäumnisse auf Steuern beziehen, die nicht gewerbespezifischer Natur sind (vgl. BVerwG vom 2.2.1982 GewArch 1982, 233 f.).

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass unterlassene Zwangsvollstreckungen von Gläubigern wie der Finanzbehörde diesen nicht zum Nachteil gereichen bzw. umgekehrt die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit des Schuldners nicht beseitigen (BVerwG vom 2.2.1982 GewArch 1982, 233/234), erfolglose Vollstreckungsversuche dagegen als zusätzliche, erschwerende Unzuverlässigkeitsgründe (neben der "bloßen" Nichtzahlung von Schulden) gewertet werden können.

    Wer als Gewerbetreibender nicht willens ist, seinen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, will sich auf diese Weise unter Verstoß gegen die Anforderungen einer ordnungsgemäßen Gewerbeausübung unlautere Wettbewerbsvorteile gegenüber seinen Mitbewerbern verschaffen (BVerwG vom 2.2.1982 GewArch 1982, 233/234).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2015 - 4 B 1480/14

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit durch die Anhäufung von Steuerrückständen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 52.78 -, GewArch 1982, 233.
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