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   VGH Baden-Württemberg, 23.11.1983 - 6 S 1397/83   

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https://dejure.org/1983,3492
VGH Baden-Württemberg, 23.11.1983 - 6 S 1397/83 (https://dejure.org/1983,3492)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.11.1983 - 6 S 1397/83 (https://dejure.org/1983,3492)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. November 1983 - 6 S 1397/83 (https://dejure.org/1983,3492)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 1984, 124
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 355/08

    Konzessionsträger - Scheingeschäft - Umgehungsgeschäft

    Besteht zwischen der vorgesehenen Entlohnung des Betriebsleiters und der erforderlichen Arbeitszeit ein wirtschaftliches Missverhältnis, ist nicht gesichert, dass er seine Aufgaben mit dem erforderlichen Einsatz erfüllen wird (VGH Baden-Württemberg 23. November 1983 - GewArch 1984, 124; Niedersächsisches OVG 30. August 1994 - 8 L 1990/94 - GewArch 1995, 74; Karsten in Schwannecke § 7 Rn. 48; Honig/Knörr § 7 Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 14 S 269/93

    Zum Betriebsleiter bei einer juristischen Person

    Ein Betriebsleiter muß indessen die Arbeit der Betriebsangehörigen im einzelnen verfolgen und überwachen, Anweisungen geben oder selbst handelnd, lenkend oder korrigierend in die Arbeits- und Leistungsvorgänge eingreifen (BVerwG, Urteil vom 16.04.1991, aaO; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.1983, GewArch 1984, 124; BayVGH, Beschluß vom 06.09.1982, NVwZ 1983, 691; OVG Koblenz, Beschluß vom 21.04.1986, GewArch 1987, 162; GewArch 1992, 201, 204; Schotthöfer, GewArch 1981, 114, 116).

    Eine bloße Abrufbereitschaft während ganzer Arbeitstage stellt die erforderliche umfassende Leitung und Kontrolle des Betriebs nicht sicher (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.1983, aaO), zumal der Zeuge, wie seine Anhörung ergeben hat, entgegen früherer Behauptungen der Klägerin in seinem Fahrzeug kein Funktelefon eingebaut hat.

    Nach den vorstehenden Ausführungen kann offenbleiben, ob zwischen der Vergütung, die der Zeuge erhält, und der herausgehobenen Stellung, die ein verantwortlicher Betriebsleiter innerhalb einer juristischen Person einnehmen muß, ein Mißverhältnis besteht, das ebenfalls den Schluß rechtfertigt, daß der Zeuge die vom Gesetz geforderte Stellung in Wahrheit nicht innehat (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 23.11.1983, aaO).

  • VG Sigmaringen, 22.02.1994 - 9 K 1706/93

    Rechtsfähigkeit einer GmbH i.Gr. zur Eintragung in die Handwerksrolle mit dem

    Ein Betriebsleiter muß die Arbeit der Betriebsangehörigen im einzelnen verfolgen und überwachen, Anweisungen geben oder selbst handelnd, lenkend oder korrigierend in die Arbeits- und Leistungsvorgänge eingreifen und insbesondere in Eilfällen ohne erheblichen Zeitverlust erreichbar sein (vgl. BVerwG, U.v. 16.04.1991 a.a.O; VGH Baden-Württemberg, U.V. 25.06.1993 a.a.O. u.V. 23.11.1983., GewArch 1984, 124 f.; OVG Rhl.-Pf., U.V. 29.10.1987 a.a.O; BayVGH, B.v. 06.09.1982, NVwZ 83, 691 f.; OVG Koblenz, B.v. 21.04.1986, GewArch 1987, 162 f.).

    Auch wenn nicht die ständige Anwesenheit des Meisters bei Ausführung der Arbeiten erforderlich ist, muß gewährleistet sein, daß er bei jedem Auftrag lenkend und verbessernd eingreifen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 23.11.1983 a.a.O.).

  • VG München, 24.01.2017 - M 16 K 16.1496

    Anforderungen an Betriebsleiter

    Er kann in besonderem Maße Grund für den Verdacht sein, die Betriebsleiterbestellung werde lediglich vorgetäuscht, um die Eintragung in die Handwerksrolle zu erwirken oder aufrechtzuerhalten und das Handwerk in Wahrheit durch Personen auszuüben, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen (BVerwG, U.v. 16.4.1991 - 1 C 50/88 - juris Rn. 13, vgl. auch NdsOVG, U.v. 30.8.1994 - 8 L 1990/94 - juris Rn. 9; VGH Hessen, U.v. 18.3.1997 - 11 UE 190/97 - juris Rn. 25; VGH BW, U.v. 23.11.1983 - 6 S 1397/83 - GewArch 1984/4, 124, 125).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.1992 - 11 A 10069/91

    Betriebsleiter einer GmbH; Maurerhandwerk ; Eintragung in Handwerksrolle

    Gerade die Höhe der vorgesehenen Vergütung, also die Gegenleistung für die nach dem Anstellungsvertrag geschuldete Leistung des Angestellten, bietet einen maßgeblichen Anhaltspunkt für die Ernstlichkeit der vereinbarten Betriebsleitung (vgl. Eyermann/Fröhler/Honig, Handwerksordnung, 3. Aufl., 1973, Rdnr. 12 zu § 7; Kühle/Aberle/Schubert, Die deutsche Handwerksordnung, 21. Lieferung, Bonn 1986, Rdnr. 26 zu § 7; BVerwG, a.a.O.; VGH Baden Württemberg, Urteil vom 23. November 1983, GewArch 1984, 124).
  • OVG Niedersachsen, 30.08.1994 - 8 L 1990/94

    Betriebsleiterfunktion; Arbeitseinsatz; Vergütung; Ausgewogenes Verhältnis;

    Dies wäre aber erforderlich, um im Rahmen des § 7 Abs. 4 Satz 2 HwO die Gewähr zu bieten, daß sich der Betriebsleiter seinen Aufgaben tatsächlich mit dem erforderlichen Einsatz und der Bereitschaft zu uneingeschränkter Verantwortungsübernahme für die Qualität der Handwerksarbeit widmet (Nds. OVG, Urt. v. 18.10.1993 - 8 L 3505/93 -;VGH Bad.-Württ. , Urt. v. 23.11.1983 , GewArch 1984, 124, 125).
  • VG Augsburg, 24.01.2013 - Au 5 K 12.1450

    Eintragung in die Handwerksrolle; Betriebsleiter; Anforderungen an angestellten

    Diese ist ein wichtiges Indiz für die Ernstlichkeit eines Betriebsleitervertrages (vgl. VGH Baden-Württemberg U.v. 23.11.1983 - 6 S 1397/83 - GewArch 1984, 124; OVG Niedersachsen U.v. 30.8.1994 - 8 L 1990/94 - GewArch 1995, 74).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.1994 - 8 L 1286/94

    Eintragung in die Meisterrolle; Ausnahmefall; Antragsteller; Meisterprüfung;

    Dies wäre aber erforderlich gewesen, um im Rahmen des § 7 Abs. 4 Satz 2 HwO die Gewähr zu bieten, daß sich der Betriebsleiter seinen Aufgaben mit dem erforderlichen Einsatz widmet (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.11.1983, GewArch 1984, 124, 125; Nds. OVG, Beschl. v. 05.08.1993 - 8 M 2693/93 -).
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