Rechtsprechung
   BVerwG, 18.09.1984 - 1 C 154.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2584
BVerwG, 18.09.1984 - 1 C 154.80 (https://dejure.org/1984,2584)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.1984 - 1 C 154.80 (https://dejure.org/1984,2584)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 1984 - 1 C 154.80 (https://dejure.org/1984,2584)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,2584) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bundesrecht - Einziehung - Sicherstellung - Radarwarngerät - Ausschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FAG § 22 Abs. 1, Abs. 2; SOG § 14 Abs. 1, Abs. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 1986, 39
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 7.68

    Geruch in der Nähe von Fleischereien - Störung der öffentlichen Ordnung

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1984 - 1 C 154.80
    Eine solche Schlußweise sei nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 C 7.68 - (Buchholz 402.41 Nr. 16 = = DÖV 1969, 465) unzulässig.

    Dieses Urteil führt ausdrücklich aus, daß eine weitere Sachaufklärung durch die Tatsacheninstanz entbehrlich ist, wenn bei Zugrundelegung des vom Kläger selbst vorgetragenen Sachverhalts die angegriffene Entscheidung nach der Rechtsansicht des Tatsachengerichts rechtmäßig ist (vgl. DÖV 1969, 465 rechts vorletzter Absatz).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2002 - 1 S 1925/01

    Beschlagnahme eines Radarwarngerätes

    Es soll - auch im Sinne der präventiven Abwehr von Beeinträchtigungen der wirkungsvollen Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben -verhindert werden, dass es dem Kläger als Besitzer eines Radarwarngeräts weiterhin möglich ist, sich über - auch dem Schutz von Leib und Leben von Verkehrsteilnehmern dienende - straßenverkehrsrechtliche Vorschriften hinwegzusetzen und folgenlos Ordnungswidrigkeiten zu begehen (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 18.09.1984, GewArch 1986, 39 f. zum Verhältnis von Vorschriften des Gesetzes über Fernmeldeanlagen i.d.F. der Bekanntmachung vom 17.03.1977 [BGBl. I S. 459, ber. S. 573] - FAG - zu Vorschriften des allgemeinen Polizeirechts; vgl. auch Bay.VGH, Beschluss vom 16.07.1998, NZV 1998, 520; VG Hannover, Urteil vom 05.02.2001 - 10 A 5723/00 -).
  • VGH Bayern, 16.07.1998 - 24 ZS 98.1588

    Vernichtung von Radarwarnern rechtens

    Hat aber eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgelegen, so war damit zum Zeitpunkt der Sicherstellung eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung i.S. des Art. 25 Nr. 1 PAG gegeben, die durch die polizeiliche Maßnahme abzuwehren war (vgl. BVerwG, v. 18.9. 1984 - 1 C 154/80).
  • VG Berlin, 02.12.1999 - 1 A 524.98

    Rechtmäßigkeit der Sicherstellung und Vernichtung eines Radarwarngeräts zum Zweck

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Hamburg, 29.05.2001 - 14 VG 4363/00

    Ein betriebsbereit im Kfz mitgeführtes Radarwarngerät stellt eine unmittelbare

    In einem im wesentlichen gleichgelagerten Fall hat das Verwaltungsgericht Hamburg schon im Jahre 1980 ebenso wie hier entschieden (U.v. 9.9.1980 - X VG 1959/79 -, auf Sprungrevision bestätigt durch BVerwG U.v. 18.9.1984 - 1 C 154.80 = GewArch 86, 39 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht