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   VGH Baden-Württemberg, 14.02.1989 - 14 S 89/87   

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VGH Baden-Württemberg, 14.02.1989 - 14 S 89/87 (https://dejure.org/1989,13081)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.02.1989 - 14 S 89/87 (https://dejure.org/1989,13081)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Februar 1989 - 14 S 89/87 (https://dejure.org/1989,13081)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 1989, 163
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2013 - 6 S 788/13

    Aufstellung von Geldspielgeräten in Schankwirtschaft

    Auf die Erteilung einer widerruflichen oder rücknahmefähigen Bestätigung besteht aber kein Anspruch (Senat, Beschl. vom 28.11.2011 - 6 S 2587/11 - m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschl. vom 02.03.1989 - 1 B 24/89 -, GewArch 1989, 163: kein Sachbescheidungsinteresse).
  • VG Stuttgart, 28.11.2014 - 4 K 953/14

    Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätte

    Auf die Erteilung einer widerruflichen oder rücknahmefähigen Bestätigung besteht aber kein Anspruch (VGH Baden-Württ., B. v. 28.11.2011 - 6 S 2587/11 - m.w.N.; vgl. auch BVerwG, B. v. 02.03.1989 - 1 B 24/89 -, GewArch 1989, 163: kein Sachbescheidungsinteresse).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02

    Bauartzulassungswidrige Umrüstung von Geldmünzen auf Wertmarken

    Insoweit gilt jedoch, dass jede der in den vorgenannten Vorschriften geregelten Erlaubnisse einen eigenen Bedeutungsgehalt besitzt und keine Erlaubnis die nach einer anderen Vorschrift einschließt oder erübrigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.03.1989 - 1 B 24.89 -, GewArch 1989, 163; Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, Band I § 33c Randnr. 20; Tettinger/Wank, GewO, 6. Aufl., § 33c Randnr. 24; § 33i Randnr. 30).

    Die Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle bezieht sich mithin allein hierauf und schließt nicht die Befugnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten ein, zumal die Zweckrichtung einer Spielhalle auch auf die Aufstellung anderer Spielgeräte gerichtet sein kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.03.1989 - 1 B 24.89 -, GewArch 1989, 163).

  • OLG Stuttgart, 21.03.2013 - 4a Ss 695/12

    Ordnungswidrigkeit: Aufstellen von Spielgeräten ohne Geeignetheitsbestätigung bei

    Neben dem Zweck, die Eignung des Aufstellortes zu dokumentieren, dient die Geeignetheitsbestätigung auch der gewerbepolizeilichen Überwachung (BVerwG GewArch 1989, 163; Ambs aaO; Marcks aaO, § 33c Rn. 38).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.1990 - 2 A 10761/90

    Grundfläche ; Aufstellungsort für Gewinnspielgeräte ; Spielhalle

    Es kann offenbleiben, ob der neugefaßte § 3 Abs. 2 Satz 1 SpielV insofern eine im Rahmen von § 33 c Abs. 3 GewO beachtliche Durchführungsvorschrift über die Geeignetheit von Aufstellungsorten darstellt, als die Vorschrift mittelbar eine Einschränkung der Eignung von sehr kleinen Spielhallen zur Aufstellung von Gewinnspielgeräten enthält (offengelassen auch im Beschluß des BVerwG vom 02. März 1989, GewA 1989, 163).

    Denn in diesen Fällen besteht schon wegen mangelnden Sachbescheidungsinteresses kein Anspruch auf Erteilung einer solchen Bestätigung (BVerwG, Beschluß vom 02. März 1989, GewA 1989, 163), so daß die geringe Fläche allenfalls in der Begründung für die Ablehnung der Bestätigung Bedeutung erlangen kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2020 - 4 B 635/19

    Geeignetheitsbestätigung; Spielgerät; Aufsteller; personenbezogen; ortsbezogen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.3.1989 - 1 B 24.89 -, GewArch 1989, 163 = juris, Rn. 2.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1994 - 14 S 1947/93

    Bestandsschutz für Anzahl von Spielgeräten in Spielhallenkomplex für die Zeit

    Eine Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsorts (§ 33 c Abs. 3 GewO) - die neben den Erlaubnissen nach § 33 i und § 33 c Abs. 1 GewO benötigt wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 02.03.1989, GewArch 1989, 163) - war am 19.12.1985 hinsichtlich der neuen Räume III und IV jedenfalls nicht vorhanden.
  • VGH Bayern, 25.05.2001 - 22 B 01.110

    Nachträglicher Eingriff in die Bestandskraft einer Spielhallenerlaubnis durch

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  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1994 - 14 S 563/94

    Zur Anzahl von Spielgeräten in Gastwirtschaften

    Die Geeignetheitsbescheinigung nach § 33 c Abs. 3 GewO regelt nicht die Anzahl der Gewinnspielgeräte, die aufgestellt werden dürfen (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluß vom 02.03.1989, GewArch 1989, 163).
  • VG Berlin, 14.09.2012 - 4 K 253.10

    Voraussetzung für die Zulassung zum öffentlichen Versteigerer

    Mit Bezug auf Landmann/ Rohmer, GewO, § 34b Anm. 27c, wird formuliert, dass der zu bestellende Versteigerer durch fundiertes Fachwissen, große Berufserfahrung und besondere Vertrauenswürdigkeit aus dem Kreis seiner Berufskollegen hervorragen müsse (so auch Friauf/ Höfling, GewO, § 34b Rn. 44; Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 34b Rn. 34; Bay. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 28. Juli 1986 - 22 B 85 A.480 -, GewArch 1987, 334; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Februar 1989 - 14 S 89/87 -, GewArch 1989, 163 [164] dazu nachfolgend mit Einschränkung Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. April 1989 - BVerwG 1 B 73.89 -, NVwZ-RR 1990, 304; Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 14. Februar 1990 - 7 K 302/89 -, GewArch 1990, 171 [172]).
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