Rechtsprechung
BVerwG, 14.01.1991 - 1 B 174.90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Sperrzeitverkürzung - Spielhallen - Zeitliche Grenze des Spielhallenbetriebs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GastG § 18 Abs. 1; GewO § 33f Abs. 1 § 33i Abs. 1
Gewerberecht: Verkürzung der Sperrzeiten bei Spielhallen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 06.10.1989 - 3 K 205/89
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.1990 - 14 S 3055/89
- BVerwG, 14.01.1991 - 1 B 174.90
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1991, 403
- DVBl 1991, 959
- GewArch 1991, 186
Wird zitiert von ... (67) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.09.1976 - 1 C 7.75
Sperrzeit - Öffentliches Bedürfnis - Offenhaltung der Gaststätte - Repressive …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1991 - 1 B 174.90
Danach darf ein Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit auch dann nach pflichtgemäßem Ermessen abgelehnt werden, wenn ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 2 GastG vorliegen (vgl. Urteil vom 23. September 1976 - BVerwG 1 C 7.75 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 1 = GewArch 1977, 24). - BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 59.86
Versagung der Gaststättenerlaubnis - Versagung für Verabreichnung von Speisen - …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1991 - 1 B 174.90
Zum anderen gehört zum Begriff der Schank- und Speisewirtschaft, daß etwa vorhandene Spielgeräte dem Betrieb nicht das Gepräge geben, sondern das Verabreichen von Getränken und Speisen (§ 1 Abs. 1 GastG) im Vordergrund steht; Spielhallen im Sinne des § 33 i Abs. 1 GewO - auch solche mit Speisen- oder Getränkeangebot - sind dagegen Gewerbebetriebe, deren Schwerpunkt auf dem Bereitstellen der Spielgeräte liegt und deren Gesamtbild folglich durch den Spielbetrieb bestimmt wird (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 59.86 - Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 13 = GewArch 1989, 23). - BVerwG, 10.01.1990 - 1 B 161.89
Allgemeines Wohngebiet - Anerkennung eines öffentlichen Bedürfnisses für eine …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1991 - 1 B 174.90
Für die Ermessensausübung sind f soweit es sich um Gaststätten handelt, die öffentlichen Belange bedeutsam, die durch das Gaststättengesetz (vgl. etwa § 5 Abs. 1 GastG) geschützt werden, vor allem die Belange der Nachtruhe, der Volksgesundheit, der Bekämpfung von Alkoholmißbrauch und des Arbeitsschutzes (vgl. Beschluß vom 10. Januar 1990 - BVerwG 1 B 161.89 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 4 = GewArch 1990, 142). - BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83
Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist - …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1991 - 1 B 174.90
Die weitere Rüge der Beschwerde, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des beschließenden Senats vom 18. September 1984 (BVerwGE 70, 127 ) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), muß ebenfalls erfolglos bleiben.
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Die Möglichkeiten und Anreize zu ununterbrochenem Spiel in Spielhallen sind daher typischerweise größer als in Gaststätten (so bereits BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1991 - 1 B 174.90 -, NVwZ-RR 1991, S. 403 ). - BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
Das Berufungsgericht ist aufgrund bindender Tatsachenfeststellungen (§ 137 Abs. 2 VwGO) revisionsrechtlich fehlerfrei davon ausgegangen, dass es angesichts des unterschiedlichen Gepräges von Gaststätten durch das im Vordergrund stehende Angebot von Speisen und Getränken und von Spielhallen durch das Bereithalten eines umfangreichen und vielfältigen Spielangebots (so auch BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1991 - 1 B 174.90 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 5 S. 5; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. - NVwZ 1997, 573 und vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 - BVerfGK 16, 162 ) keine verlässlichen Erkenntnisse für ein Ausweichen von Spielern auf Gaststätten mit Geldspielautomaten gibt (UA S. 51).Regelungsunterschiede lassen sich auch dadurch rechtfertigen, dass Gaststätten ihr Gepräge durch das Verabreichen von Getränken und Speisen erhalten und nur gelegentlich dem Automatenspiel der Besucher dienen, während Spielhallen regelmäßig allein um des Spiels Willen aufgesucht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1991 - 1 B 174.90 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 5 S. 5; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. - NVwZ 1997, 573 und vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 - BVerfGK 16, 162 ).
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13
Keine Unanwendbarkeit der Regelungen des Spielhallengesetzes Berlin für …
Dem Verwaltungsgericht ist darin beizupflichten, dass sich angesichts des unterschiedlichen Gepräges von Gaststätten, deren Schwerpunkt in der Verabreichung von Speisen und Getränken liegt, die besondere Anziehungskraft von Spielhallen jedoch im vielfältigen Spielangebot gründet (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1991 - BVerwG 1 B 174.90 -, juris Rn. 5), eine derartige allgemeine Verhaltensweise nicht aufdrängt.
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
Regelungsunterschiede lassen sich auch dadurch rechtfertigen, dass Gaststätten ihr Gepräge durch das Verabreichen von Getränken und Speisen erhalten und nur gelegentlich dem Automatenspiel der Besucher dienen, während Spielhallen regelmäßig allein um des Spiels Willen aufgesucht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1991 - 1 B 174.90 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 5 S. 5; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. - NVwZ 1997, 573 und vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 - BVerfGK 16, 162 ). - VGH Bayern, 14.05.2021 - 1 B 19.2111
Anordnung der Beseitigung eines neu errichteten Gebäudes
... und ... annimmt, lässt sein Vortrag unberücksichtigt, dass die Grenzlinie zwischen Innen- und Außenbereich nicht gradlinig verlaufen muss, sondern grundsätzlich auch vor- und zurückspringen kann (vgl. BVerwG, B.v. 4.7.1990 - 4 B 103.90 - BayVBl 1991, 473). - VGH Baden-Württemberg, 10.03.1995 - 14 S 779/94
Sperrzeit für Spielhallenbetrieb: Bestimmtheit einer Verordnungsermächtigung; …
Spielhallen i.S.v. § 33 i Abs. 1 GewO zählen zu den öffentlichen Vergnügungsstätten nach § 18 Abs. 1 S. 1 GastG (BVerwG, Beschluß vom 14.01.1991, GewArch 1991, 186).Dementsprechend gehört hinsichtlich der Spielhallen der Schutz der Spieler gegen eine "übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs" (§ 33 i Abs. 2 Nr. 3 GewO) sowie die "Eindämmung der Betätigung des Spieltriebs" (§ 33 f Abs. 1 GewO) zum Zweck der Ermächtigung des § 18 Abs. 1 S. 1 GastG (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15.12.1994 - 1 B 190.94 - dazu auch bereits - zur Versagung einer Verkürzung der Sperrzeit - BVerwG, Beschluß vom 14.01.1991, GewArch 1991, 186).
Je kürzer die Öffnungszeiten sind, desto geringer erscheint aus solcher Sicht allgemein die Verlockung zu extensiver Betätigung des Spieltriebs (hiervon in der Sache ohne weiteres ausgehend etwa BVerwG, Beschluß vom 14.01.1991, GewArch 1991, 186 - Versagung einer Verkürzung der Sperrzeit unter dem Gesichtspunkt der Eindämmung der Betätigung des Spieltriebs).
Die Verschiedenbehandlung bei der Festsetzung der allgemeinen Sperrzeit ist daher nicht willkürlich, vielmehr sachlich vertretbar (ebenso - zur Differenzierung bei der Bewilligung einer Sperrzeitverkürzung - BVerwG, Beschluß vom 14.01.1991, GewArch 1991, 186; auch bereits Urteil des beschließenden Senats vom 29.06.1990, GewArch 1990, 355).
- BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 190.94
Gaststättenrecht - Sperrzeitverordnung - Ermächtigungsgrundlage - …
Der beschließende Senat ist stets von der Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 1 GastG ausgegangen (Urteil vom 23. September 1976 - BVerwG 1 C 7.75 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 1 - GewArch 1977, 24 ; Beschlüsse vom 14. Januar 1991 - BVerwG 1 B 174.90 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 5 = GewArch 1991, 186, vom 18. September 1991 - BVerwG 1 B 107.91 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 6 = GewArch 1992, 34 und vom 12. Juni 1992 - BVerwG 1 B 74.92 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 7 = GewArch 1992, 346).Zu den Vergnügungsstätten im Sinne des § 18 Abs. 1 GastG gehören u.a. Spielhallen (Beschluß vom 14. Januar 1991 - BVerwG 1 B 174.90 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 5 = GewArch 1991, 186).
Die Verhinderung der übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebs und darüber hinaus die Eindämmung der Betätigung des Spieltriebs (§ 33 f Abs. 1 GewO), auf die der Senat bereits in seinem Beschluß vom 14. Januar 1991 (a.a.O.) hingewiesen hat, bestimmen wesentlich die Zielsetzung des für Spielhallen geltenden gewerberechtlichen Instrumentariums, wobei eine Abwägung mit Rechten von Spielhallenbetreibern und Spielern geboten ist.
- BGH, 07.11.2019 - I ZR 42/19
Sportwetten in Gaststätten
Die Gefahr, Gerätespieler zusätzlich der Sportwette zuzuführen, ist in einer Spielhalle, die in der Regel zum Spielen aufgesucht wird, größer als in einer Gaststätte, die - auch wenn sich dort Spielgeräte befinden - in der Regel zum Verzehr von Speisen und Getränken besucht wird (vgl. BVerfGE 145, 20 Rn. 175; BVerwG, NVwZ-RR 1991, 403, 404 [juris Rn. 5]; OLG Frankfurt am Main, ZfWG 2019, 403, 407 [juris Rn. 23] und GRUR-RR 2019, 438, 440 [juris Rn. 43]. - VGH Baden-Württemberg, 12.07.2011 - 6 S 2579/10
Umfang der Rechtskraft des Bescheidungsurteils - Sperrzeitverkürzung für …
Denn es gibt Unterschiede zwischen - mit Spielgeräten ausgestatteten - Schank- und Speisewirtschaften einerseits und Spielhallen andererseits, die die Einschätzung erlauben, dass die Gefahr der übermäßigen Betätigung des Spieltriebs in Gaststätten in einem geringerem Maß gegeben ist als in Spielhallen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 14.01.1991 - 1 B 174.90 -, GewArch 1991, 186;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.03.1995, a.a.O.;… Michel/Kienzle/Pauly, GastG, a.a.O. § 18 RdNr. 29 m.w.N.).In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 14.01.1991, a.a.O.) ist zudem anerkannt, dass der Gesichtspunkt der "Eindämmung der Betätigung des Spieltriebs" von den zuständigen Behörden bei der Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens berücksichtigt werden darf und dieser Gesichtspunkt es rechtfertigen kann, die durch Rechtsverordnung oder Gesetz festgelegte zeitliche Grenze des Spielhallenbetriebs auch bei Vorliegen besonderer örtlicher Verhältnisse in der Regel nicht hinauszuschieben.
Diese Ermessensentscheidung widerspricht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 14.01.1991, a.a.O.) auch nicht der in § 18 Abs. 1 Satz 2 GastG, § 12 GastVO zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Entscheidung, dass Sperrzeitverkürzungen für Schank- und Speisewirtschaften und für öffentliche Vergnügungsstätten bei Vorliegen bestimmter tatbestandlicher Voraussetzungen nicht einfach hin ausgeschlossen sein sollen; dies gilt auch mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen der Verweigerung der Sperrzeitverkürzung für den jeweiligen Spielhallenbetreiber.
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 8.16
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
Das Berufungsgericht ist aufgrund bindender Tatsachenfeststellungen (§ 137 Abs. 2 VwGO) revisionsrechtlich fehlerfrei davon ausgegangen, dass es angesichts des unterschiedlichen Gepräges von Gaststätten durch das im Vordergrund stehende Angebot von Speisen und Getränken und von Spielhallen durch das Bereithalten eines umfangreichen und vielfältigen Spielangebots (so auch BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1991 - 1 B 174.90 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 5 S. 5; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. - NVwZ 1997, 573 und vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 - BVerfGK 16, 162 ) keine verlässlichen Erkenntnisse für ein Ausweichen von Spielern auf Gaststätten mit Geldspielautomaten gibt (UA S. 51).Regelungsunterschiede lassen sich auch dadurch rechtfertigen, dass Gaststätten ihr Gepräge durch das Verabreichen von Getränken und Speisen erhalten und nur gelegentlich dem Automatenspiel der Besucher dienen, während Spielhallen regelmäßig allein um des Spiels Willen aufgesucht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1991 - 1 B 174.90 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 5 S. 5; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. - NVwZ 1997, 573 und vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 - BVerfGK 16, 162 ).
- BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 193.94
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Stützen der Beschwerde auf den …
- BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 194.94
Umfang und Zulässigkeit von Sperrzeiten für Spielhallen - Verfassungsmäßigkeit …
- BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 192.94
Umfang und Zulässigkeit von Sperrzeiten für Spielhallen - Verfassungsmäßigkeit …
- BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 195.94
Umfang und Zulässigkeit von Sperrzeiten für Spielhallen - Verfassungsmäßigkeit …
- BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 196.94
Umfang und Zulässigkeit von Sperrzeiten für Spielhallen - Verfassungsmäßigkeit …
- BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 198.94
Vereinbarkeit des § 18 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) mit dem …
- BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 197.94
Vereinbarkeit des § 18 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) mit dem …
- BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 191.94
Gaststättenrecht - Spielhallen - Gestaltungsspielraum desVerordnungsgebers - …
- OVG Hamburg, 07.02.2018 - 4 Bf 217/17
Hamburgische Regelungen über Modalitäten der konkreten Aufstellung von …
- BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 199.94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 7.15
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
- VGH Bayern, 21.01.2022 - 1 CS 21.2866
Nachbarklage gegen heranrückende Wohnbebauung
- OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15
Vereinbarkeit des Saarländischen Spielhallengesetzes mit höherrangigem Recht
- VerfGH Saarland, 01.12.2008 - Lv 2/08
Vereinbarkeit des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens mit …
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 5.16
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 8.15
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2012 - 6 S 389/12
Allgemeine Sperrzeitverlängerung für Spielhallen; besondere örtliche Verhältnisse
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.2001 - 14 S 611/01
Sperrzeitverlängerung - Schwerpunkt des Drogenhandels
- VG Freiburg, 26.04.2018 - 9 K 4546/16
Untersagung der Sportwettenvermittlung; Verstoß gegen Trennungsgebot; …
- VGH Bayern, 16.06.2015 - 1 B 14.2772
Vorbescheid für Wohnbauvorhaben in drei Varianten; Abgrenzung …
- VG Ansbach, 06.04.2016 - AN 9 K 15.00509
Abgrenzung von Innen- und Außenbereich
- VGH Bayern, 03.02.2014 - 1 ZB 12.468
Vorbescheid für Zweifamilienhaus am Ortsrand; Abgrenzung zwischen Außen- und …
- OVG Hamburg, 22.03.1994 - Bf VI 38/92
Gewerberecht: Verlängerung der Sperrzeiten für eine Spielhalle
- VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896
Baugenehmigung; Einvernehmen; Bahnwärterhaus; Büronutzung; Fachplanung; …
- VGH Bayern, 01.09.2021 - 1 ZB 21.1507
Erfolglose Berufungszulassung bzgl. einer abgewiesenen Verpflichtungsklage auf …
- VGH Bayern, 12.02.2015 - 2 B 14.2817
Bebauungsplan; Geschossflächenzahl; Befreiung; Grundzüge der Planung; …
- VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210
Zur Gültigkeit einer Sperrzeitverordnung für Spielhallen nach Art. 11 Abs. 2 Satz …
- OVG Hamburg, 22.03.1994 - Bf VI 7/93
Sperrzeit; Spielhalle; Verkürzung der Sperrzeit; Vergnügungsstätte; Genehmigung
- VGH Bayern, 13.12.2018 - 2 B 18.1797
Entstehen einer Splittersiedlung
- VG Ansbach, 04.07.2013 - AN 4 S 13.00931
Anordnung einer Sperrzeit wegen Afterhour-Veranstaltungen einer Diskothek; …
- VG Karlsruhe, 11.08.2020 - 14 K 6725/19
Recht zur Aufstellung von Geldspielgeräten
- VGH Bayern, 17.05.2019 - 1 B 17.2077
Zur Zugehörigkeit einer Stellplatzfläche zum Innenbereich
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 6 A 10408/20
Kompetenz zur Regelung der Höchstzahl von Geldspielgeräten in Gaststätten
- VGH Bayern, 15.06.2021 - 1 B 19.221
Anfechtungsklage der Gemeinde gegen Bauvorbescheid für Vertriebene und …
- VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 ZB 17.179
Beseitigungsanordnung gegen Zaunanlage für Hundeübungsplatz im Außenbereich
- VGH Bayern, 23.08.2021 - 2 N 20.1181
Anforderung an die städtebauliche Erforderlichkeit
- VGH Bayern, 27.09.2021 - 1 ZB 20.1674
Erweiterung und Verfestigung einer Splittersiedlung
- VG München, 07.11.2019 - M 16 E 19.5138
Streit um Aufstellung von Geldspielgeräten
- VGH Bayern, 02.05.2022 - 1 ZB 20.596
Baugenehmigung für Wohnhaus - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich
- VGH Bayern, 19.10.2020 - 1 ZB 18.335
Verpflichtung zur Erteilung eines Vorbescheids für ein Doppelhaus
- VG München, 07.11.2019 - M 16 E 19.5140
Reduzierung der Zahl der Geldspielgeräte in Gaststätten
- VGH Bayern, 17.04.2023 - 1 ZB 22.1789
Erfolglose Berufungszulassung für eine Klage auf einen Vorbescheid; Abgrenzung …
- VG Ansbach, 08.08.2018 - AN 17 K 17.00104
Beseigigungsanordnung rechtmäßig - Verleih von Landmaschinen im Außenbereich
- VGH Bayern, 24.06.2014 - 2 ZB 12.2632
Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses; Abgrenzung Innenbereich/Außenbereich
- VG München, 15.11.2011 - M 16 K 11.3222
Spielhallenerlaubnis; optische Sonderung; übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs …
- VGH Bayern, 27.04.2023 - 1 ZB 22.2096
Vorbescheid für Einfamilienhaus - Festsetzung einer Waldfläche
- VG Neustadt, 20.02.2020 - 4 K 1111/19
Zulässigkeit des Aufstellens von Spielautomaten in einer Gaststätte; …
- VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.248
Normenkontrollantrag; Sperrzeitverordnung für Spielhallen; Verfassungsmäßigkeit …
- VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.225
Normenkontrollantrag; Sperrzeitverordnung für Spielhallen; Verfassungsmäigkeit …
- VG Würzburg, 10.08.2020 - W 5 K 19.1565
Vorbescheid, Wohnhausneubau, Abgrenzung von Innen- und Außenbereich, …
- VG München, 28.04.2016 - M 11 K 15.2972
Bebauungszusammenhang im Innenbereich bei Ortsrandlage
- VG München, 30.06.2022 - M 11 K 19.333
Vorbescheid für Zweifamilienhäuser - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich
- VG Arnsberg, 06.05.2009 - 1 K 2944/07
Voraussetzung für eine Sperrzeitverkürzung für öffentliche Vergnügungsstätten
- VG Augsburg, 04.09.2014 - Au 5 K 14.464
Verpflichtungsklage; Vorbescheid für sechs Einfamilienhäuser; Abgrenzung …
- VG Stuttgart, 12.02.1999 - 4 K 647/98
- VGH Bayern, 03.07.2023 - 2 B 22.1722
Vorbescheid für Wohnhaus - bestehende Splittersiedlung
- VG München, 26.10.2022 - M 9 K 20.824
Verlängerung eines Vorbescheids - Einfamilienhaus im Außenbereich