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BVerwG, 11.03.1997 - 1 C 26.96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Unbedenklichkeitsbescheinigung - Versagungsgrund - Spielbedingungen - Veränderung der Spielbedingungen - Glücksspiel - Präventive Bekämpfung - Bestimmtheit von Gesetzen - Berufsfreiheit - Berufsausübungsregelung
- vdai.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrecht - Gewerberechtliche Einschränkungen als Berufsausübungsregelung und Beschränkung der Eigentumsgarantie, Bestimmtheit von Gesetzen; Gewerberecht - Herstellung und Vertrieb von Spielautomaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 20.06.1996 - 1 E 926/94
- BVerwG, 11.03.1997 - 1 C 26.96
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1997, 534
- DVBl 1997, 965 (Ls.)
- GewArch 1997, 287
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 1.01
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Gewinnspielgerät; Glücksspiel; …
Wenn keine Versagungsgründe gegeben sind, besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung (Urteil vom 11. März 1997 - BVerwG 1 C 26.96 - Buchholz 451.20 § 33 e GewO Nr. 8 = GewArch 1997, 287). - VGH Hessen, 26.10.2000 - 8 UE 3924/95
Abgrenzung von Geschicklichkeitsspiel und Glücksspiel - Trefferquote
Die Abgrenzung von Glücksspiel und Geschicklichkeitsspiel bestimmt sich nach der - auch vom Senat zugrunde gelegten - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 28. September 1982 - 1 C 139.80 - GewArch 1983 S. 60, vom 9. Oktober 1984 - 1 C 20.82 - GewArch 1985 S. 59 und vom 11. März 1997 - 1 C 26.96 - GewArch 1997 S. 287) danach, ob das Spielergebnis, also die Entscheidung über Gewinn und Verlust, allein oder hauptsächlich vom Zufall bestimmt wird bzw. überwiegend von unberechenbaren, dem Einfluss der Beteiligten in ihrem Durchschnitt entzogenen Faktoren abhängt, oder ob das Spielergebnis unter Zubilligung einer Einübungsphase von einem durchschnittlich befähigten Spieler durch den Einsatz seiner Geschicklichkeit wesentlich verbessert werden kann, d.h. ob der Spieler bei Anwendung der ihm zu Gebote stehenden körperlichen und geistigen Gaben zu einer Gewinnsteigerung in der Lage ist. - BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 8.95
Layher-Allround-Gerüst: Welche Wirkung hat bauaufsichtliche Zulassung?
Vermarktungschancen sind jedoch nicht durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11. März 1997 - BVerwG 1 C 26.96 - GewArch 1997, 287 ). - VG Hamburg, 30.04.2008 - 6 E 4198/07
Untersagung von Pokerveranstaltungen
Wenn - wofür hier also Einiges spricht - die Voraussetzungen des § 33 e Abs. 1 Satz 2 GewO vorliegen, muss das Bundeskriminalamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung versagen; die Formulierung "kann" weist vorliegend nicht auf ein Ermessen, sondern auf eine Ermächtigung im Sinne der Befugnisnorm hin (vgl. BVerwG, GewArch 1997, 287).