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   VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1920/96   

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VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1920/96 (https://dejure.org/1997,3033)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.04.1997 - 14 S 1920/96 (https://dejure.org/1997,3033)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. April 1997 - 14 S 1920/96 (https://dejure.org/1997,3033)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Geeignetheitsbestätigung für die Aufstellung von Geldspielgeräten in der Gaststätte eines Kaufhauses abgelehnt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Begriff der Schank- oder Speisewirtschaft i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV, Warenhausgaststätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 319 (Ls.)
  • VBlBW 1997, 271 (Ls.)
  • GewArch 1997, 294
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.03.1991 - 1 B 30.91

    Gewerberecht: Begriff der Schank- oder Speisewirtschaften i.S. des § 1 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1920/96
    Der Zulassung von Geldspielgeräten in den in § 1 Abs. 1 SpielV genannten Gewerbezweigen liegt die Erwägung zugrunde, daß bei Gaststättenbetrieben das Spielen nur Annex der im Vordergrund stehenden Bewirtungsleistung ist und Kinder und Jugendliche keinen oder nur eingeschränkten Zugang haben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.03.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225, 226 m.w.N.).

    Daraus folgt, daß nur solche Schank- oder Speisewirtschaften unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV fallen, bei denen der Gaststättenbetrieb im Vordergrund steht und sich nicht lediglich als Nebenleistung eines anderen in § 1 Abs. 1 SpielV nicht aufgeführten Betriebs darstellt (vgl. Odental, Rechtsfragen der Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3 GewO, GewArch 1988, 186, BVerwG, Beschluß vom 18.03.1991 a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 21.08.1990 - 3 K 431/90
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1920/96
    Sie soll eine klare Zuordnung zur Verantwortung des Gastwirts sicherstellen (vgl. hierzu VG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.1990 - 3 K 431/90 -, GewArch 1991, 300, 301), zugleich aber eine genügende Abschirmwirkung gegenüber Kindern und Jugendlichen entfalten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1990 - 4 A 2423/89

    Verwaltungsverfahrensrecht: Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1920/96
    Vielmehr sind im Hinblick auf die unterschiedliche Zielsetzung von Gaststättengesetz einerseits und Spielverordnung andererseits auch unterschiedliche Anforderungen zu stellen (vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.1990 - 4 A 2423/89 -, GewArch 1991, 224).
  • BVerwG, 20.05.1965 - VIII C 84.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1920/96
    Es handelt sich aber um keinen selbständigen Gaststättenbetrieb, vielmehr bildet er räumlich und nach seinem Zweck nur einen Annex des Ladengeschäftes, ohne den nach der Verkehrsanschauung ein größeres Warenhaus kaum noch gedacht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.05.1965 - 1 C 97.62 -, BVerwGE 21, 153, 166).
  • BVerwG, 25.05.1965 - I C 97.62

    Modenschauen in Warenhäusern nach Ladenschluss - Öffnung von Verkaufsstellen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1920/96
    Es handelt sich aber um keinen selbständigen Gaststättenbetrieb, vielmehr bildet er räumlich und nach seinem Zweck nur einen Annex des Ladengeschäftes, ohne den nach der Verkehrsanschauung ein größeres Warenhaus kaum noch gedacht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.05.1965 - 1 C 97.62 -, BVerwGE 21, 153, 166).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2016 - 4 A 466/14

    Widerruf von möglicherweise von Anfang an rechtswidrigen Verwaltungsakten;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.4.2016 - 4 A 136/16 -, juris, Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.4.1997 - 14 S 1920/06 -, GewArch 1997, 294 = juris, Rn. 20.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2013 - 6 S 788/13

    Aufstellung von Geldspielgeräten in Schankwirtschaft

    Ist diese Voraussetzung gegeben, besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Bestätigung (VGH BW, Urt. vom 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294).

    Damit scheiden - jenseits der Regelung des § 1 Abs. 2 SpielV - sowohl Räume von Betrieben aus, die von vornherein nicht in die Liste der §§ 1 Abs. 1, 2 SpielV aufgenommen wurden, weil eine Kanalisierung und Kontrollierung des Spielverhaltens nicht gewährleistet ist, und die auch dann von Geld- oder Warenspielgeräten freigehalten werden sollten, wenn als Nebenleistung Speisen oder Getränke angeboten werden (z.B. Videothek, Warenhaus; s. BVerwG, a.a.O.; VGH BW, Urt. vom 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294), als auch Räume von Betrieben, die zwar in die Liste der §§ 1 Abs. 1, 2 SpielV aufgenommen wurden und in denen das Aufstellen von Geld- oder Warenspielgeräten zulässig ist, deren Schwerpunkt aber gerade das Bereitstellen von Spielgeräten ist und die deshalb besonderen Zulassungsvoraussetzungen unterliegen, auch wenn als Nebenleistung Speisen und Getränke angeboten werden (z.B. Spielhallen; s. BVerwG, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urt. vom 04.10.1988 - 1 C 59.86 -, GewArch 1989, 23; BayVGH, a.a.O.; OVG Berlin, Beschl. vom 21.12.2010 - 1 S 224.10 -, ZfWG 2011, 130; OVG NRW, Urt. vom 10.12.1990 - 4 A 2423/89 -, GewArch 1991, 224).

    Die Außenwirtschaftsfläche stellt aber bereits keinen "Raum" i.S. dieser Bestimmungen dar, da es insoweit an der erforderlichen Abgegrenztheit fehlt (vgl. zu den Anforderungen an den Begriff der "Räume" i.S. der Spielverordnung VGH BW, Urt. vom 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294).

  • VG Stuttgart, 28.11.2014 - 4 K 953/14

    Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätte

    Ist diese Voraussetzung gegeben, besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Bestätigung (VGH Bad.-Württ, U. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294).

    Damit scheiden - jenseits der Regelung des § 1 Abs. 2 SpielV - sowohl Räume von Betrieben aus, die von vornherein nicht in die Liste der §§ 1 Abs. 1, 2 SpielV aufgenommen wurden, weil eine Kanalisierung und Kontrollierung des Spielverhaltens nicht gewährleistet ist, und die auch dann von Geld- oder Warenspielgeräten freigehalten werden sollten, wenn als Nebenleistung Speisen oder Getränke angeboten werden (z.B. Videothek, Warenhaus; s. BVerwG, a.a.O.; VGH BW, U. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294), als auch Räume von Betrieben, die zwar in die Liste der §§ 1 Abs. 1, 2 SpielV aufgenommen wurden und in denen das Aufstellen von Geld- oder Warenspielgeräten zulässig ist, deren Schwerpunkt aber gerade das Bereitstellen von Spielgeräten ist und die deshalb besonderen Zulassungsvoraussetzungen unterliegen, auch wenn als Nebenleistung Speisen und Getränke angeboten werden (z.B. Spielhallen; s. BVerwG, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, U. v. 04.10.1988 - 1 C 59.86 -, GewArch 1989, 23; BayVGH, a.a.O.; OVG Berlin, B. v. 21.12.2010 - 1 S 224.10 -, ZfWG 2011, 130; OVG NRW, U.v. 10.12.1990 - 4 A 2423/89 -, GewArch 1991, 224).

  • OVG Saarland, 27.06.2016 - 1 B 45/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - Untersagung eines unerlaubten Spielhallenbetriebs -

    OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.3.2016 - 1 M 201/15 -, juris-Rdnr. 14, unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.4.1997 - 14 S 1920/96 -, juris, sowie auf OVG Bremen, Beschluss vom 25.7.2012 - 1 B 131/12 -, juris.

    OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.3.2016 - 1 M 201/15 -, juris-Rdnr. 14, unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.4.1997 - 14 S 1920/96 -, juris, sowie auf OVG Bremen, Beschluss vom 25.7.2012 - 1 B 131/12 -, juris.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2016 - 1 M 201/15

    Rücknahme von Geeignetheitsbescheinigungen gemäß § 33c GewO

    Eine durch vorhandene Wände im Wesentlichen bewirkte bloße Kennzeichnung der Gaststättenfläche, mit ungehinderter Durchgangs- und Überblicksmöglichkeit im Übrigen, reicht nicht aus, um die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV erforderliche räumliche Selbständigkeit des Schank- und Speisebereichs vermitteln zu können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. April 1997 - 14 S 1920/96 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 B 131/12 -, juris).
  • OVG Saarland, 28.04.2017 - 1 B 150/17

    Anwendungsbereich von § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.6.2016, wie vor, Rdnrn. 11 und 13; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.3.2016, wie vor, unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.4.1997 - 14 S 1920/96 -, Juris, sowie OVG Bremen, Beschluss vom 25.7.2012 - 1 B 131/12 -, Juris.
  • VG Gießen, 18.08.2010 - 8 K 4083/09

    Widerruf einer Geeignetheitsbescheinigung

    Aus dem Sinn und Zweck des § 1 SpielV, das Glückspiel nur an Orten zuzulassen, an denen das Spielen den Hauptzweck darstellt und die deshalb besonderen Zulässigkeitsanforderungen unterliegen, sowie an Orten, an denen die Zulassung einer begrenzten Anzahl von Geldspielautomaten unter Wahrung des Jugendschutzes aus anderen Gründen vertretbar erscheint (vgl. BVerwG, B. v. 18.03.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225, 226; VGH Bad.-Württ., U. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294; VG Gießen, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08 -, GewArch 2008, 448, 449; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Bd. II, Stand: April 2008, Nr. 220, SpielV § 1, Rdnr. 2), ergibt sich nämlich, dass bei der Frage, ob die Aufstellorte in verschiedenen Gaststätten voneinander hinreichend abgegrenzt sind, auf eine natürliche Betrachtungsweise abzustellen ist.
  • VG Gießen, 15.08.2008 - 8 L 1472/08

    Geldspielgeräte im Verkaufsraum einer Tankstelle

    Der Zulassung des Aufstellens von Geldspielgeräten in den in § 1 Abs. 1 SpielV aufgeführten Räumlichkeiten liegt die Erwägung zugrunde, dass entweder - wie bei Spielhallen und Wettannahmestellen - das Spielen den Hauptzweck bildet und entsprechende Zulassungsvoraussetzungen gelten oder aber - wie in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben - das Spielen nur Annex der im Vordergrund stehenden Bewirtungs- und Beherbergungsleistung ist und Kinder und Jugendliche keinen oder nur eingeschränkt Zugang haben (BVerwG, B. v. 18.03.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225, 226; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96-, GewArch 1997, 294; Marcks, in: Landmann / Rohmer, GewO, Bd. II, Stand: Apr.
  • VG Gießen, 15.11.2010 - 8 L 2163/10

    Rücknahme einer Geeignetheitsbescheinigung

    Aus dem Sinn und Zweck des § 1 SpielV, das Glückspiel nur an Orten zuzulassen, an denen das Spielen den Hauptzweck darstellt und die deshalb besonderen Zulässigkeitsanforderungen unterliegen, sowie an Orten, an denen die Zulassung einer begrenzten Anzahl von Geldspielautomaten unter Wahrung des Jugendschutzes aus anderen Gründen vertretbar erscheint (vgl. BVerwG, B. v. 18.03.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225, 226; VGH Bad.-Württ., U. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294; VG C, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08 -, GewArch 2008, 448, 449; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Bd. II, Stand: April 2008, Nr. 220, SpielV § 1, Rdnr. 2), ergibt sich, dass bei der Frage, ob ein zulässiger Aufstellort vorliegt, auf eine natürliche Betrachtungsweise abzustellen ist (vgl. VG C, U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI - GewArch 2010, 452, 453).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2016 - 4 A 136/16

    Verfahrenseinstellung nach übereinstimmender Erklärung bzgl. der Erledigung des

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.4.1997 - 14 S 1920/06 -, GewArch 1997, 294 = juris, Rn. 20.
  • VG Gelsenkirchen, 16.11.2015 - 7 K 1531/15

    Raum im Sinne der SpielV

  • VG Köln, 21.08.2014 - 1 K 7340/13

    Vorliegen einer Schank- und Speisewirtschaft als Voraussetzung für die

  • VG Gießen, 11.07.2013 - 8 K 1277/12

    Rücknahme einer Geeignetheitsbescheinigung

  • VG Kassel, 26.02.2010 - 3 K 153/09

    Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung in Bezug auf die Aufstellung zweier

  • VG Berlin, 21.09.2011 - 4 K 153.11

    Geeignetheitsbestätigung für eine bereits betriebene Schankwirtschaft

  • VG Schleswig, 14.11.2014 - 12 A 17/14

    Zur Frage der Geeignetheitsbescheinigung nach § 33c GewO für nach Landesrecht

  • VG Hannover, 08.07.2002 - 11 A 1282/00

    Geeignetheitsbescheinigung; Geldspielgeräte; Jugendliche; Kinder; Tankstelle

  • VG Köln, 23.05.2013 - 1 K 3456/12

    Mangelnde Einstufbarkeit von zur Sportwettenvermittlung aufgestellten Geräten als

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