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   VGH Bayern, 12.04.2000 - 22 CS 99.3761   

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https://dejure.org/2000,11717
VGH Bayern, 12.04.2000 - 22 CS 99.3761 (https://dejure.org/2000,11717)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.04.2000 - 22 CS 99.3761 (https://dejure.org/2000,11717)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. April 2000 - 22 CS 99.3761 (https://dejure.org/2000,11717)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HeimG § 6 § 12 § 16; HeimPersV § 1 § 5 § 10
    Heimrecht: Notwendige Anzahl von Pflegekräften in einem Altenpflegeheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 2000, 283
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • VG Lüneburg, 12.12.2017 - 4 A 639/16

    Aufnahmestopp; Dienstplangestaltung; Fachkraftquote; Mangel; Pflegeheim

    Anders dagegen Bay VGH, Beschluss vom 12.4.2000 - 22 CS 99.3761 -, juris.

    Ein Mangel im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 NuWG liegt vor bei einem Verstoß gegen Vorschriften des NuWG oder aber gegen die nach § 17 Abs. 1 NuWG erlassenen beziehungsweise über Absatz 2 fortgeltenden Verordnungen (vgl. u.a. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.6.2013 - 6 S 239/13 - Bay VGH, Beschluss vom 12.4.2000 - 22 CS 99.3761 -, zitiert jeweils nach juris; Dahlem/Giese/Igl, Heimrecht des Bundes und der Länder, Kommentar, Band 3, Stand: Oktober 2017, Abschnitt F IX, § 11 Niedersachsen Rn. 5).

    Unter Zugrundelegung dieser rechtlichen Vorgaben liegen zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, auf den es vorliegend ankommt, da der angeordnete Aufnahmestopp ein sogenannter Dauerverwaltungsakt ist (vgl. u.a. auch Bay VGH, Beschluss vom 12.4.2000 - 22 CS 99.3761 -, juris Rn. 36), der nur so lange aufrechterhalten werden darf, als die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 Satz 1 NuWG vorliegen, Mängel im Betrieb des Seniorenzentrums H. vor, die die Klägerin als Betreiberin des Heims nicht abgestellt hat.

    Angemessen ist die Beteiligung dann, wenn das Fachwissen der Fachkraft für die Art und Weise des Dienstleistungsvollzugs prägend ist (vgl. Bay VGH, Beschluss vom 12.4.2000 - 22 CS 99.3761 -, juris Rn. 30; Dahlem/Giese/Igl, Heimrecht des Bundes und der Länder, Kommentar, Band 1, Stand: Oktober 2017, § 5 HeimPersV Rn. 5).

  • VGH Bayern, 09.01.2019 - 12 CS 18.2658

    Betriebsuntersagung eines Altersheims

    Insoweit sind zunächst in einem ersten Schritt die Auswirkungen des Eingriffs, vorliegend der Betriebsuntersagung, auf die Rechtsgüter der Betroffenen, nicht nur diejenigen des Einrichtungsträgers, sondern gerade auch der von der Schließung der Einrichtung betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner, zu erheben (vgl. BVerfGE 92, 277 [327]; siehe auch bereits BayVGH, B.v. 12.04.2000 - 22 CS 99.3761 - juris, Rn. 36 für den Aufnahmestopp; ferner Dickmann, Heimrecht, 11. Aufl. 2014, C.X.8., Rn. 54).

    Gerade in einem mehrpoligen Rechtsverhältnis wie dem einer Heimunterbringung, bei der nicht nur Einrichtungsträger und Aufsichtsbehörden, sondern auch Dritte, die Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Einrichtung, einander mit eigenen Rechten und Pflichten begegnen, ist zugleich auch die Position der Dritten, der Bewohnerinnen und Bewohner, ausreichend in Rechnung zu stellen (vgl. grundlegend BVerfGE 115, 205 [233 f.]; siehe auch bereits BayVGH, B.v. 29.09.2011 - 12 CS 11.2022 - juris, Rn. 92; B.v. 12.04.2000 - 22 CS 99.3761 - juris, Rn. 36).

  • VG Regensburg, 06.07.2020 - RN 5 S 20.717

    "Dekubitus" als erheblicher Mangel im Pflegeheim

    Zu berücksichtigen sind demnach vor allem die konkrete Heimart, der Gesundheitszustand der Bewohner, der Grad der Pflegebedürftigkeit und damit der Arbeitsintensität und Schwierigkeit der personellen Leistungen (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2000; - 22 CS 99.3761 - GewArch 2000, 283; Kunz/Butz/Wiedemann, Heimgesetz, 10. Aufl., § 11 Rn. 24; Krahmer/Richter, Heimgesetz, 2. Aufl., § 11 Rn. 28) wie auch die bauliche Beschaffenheit oder die sachliche Ausstattung des Heims (vgl. dazu: VG Minden, U.v. 16.12.1999 - 2 K 3705/97 - PflR 2002, 149).

    Angemessen ist die Beteiligung dann, wenn das Fachwissen der Fachkraft für die Art und Weise des Dienstleistungsvollzugs prägend ist (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2000 - 22 CS 99.3761 - juris, Rn. 30; VG Lüneburg U.v. 12.12.2017 - 4 A 639/16 - BeckRS 2017, 140962).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2013 - 6 S 239/13

    Anordnungen der Heimaufsichtsbehörde gegenüber dem Heimträger bezüglich

    Maßgeblich ist vielmehr eine Abweichung von normativen Vorgaben, etwa des Heimgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen (vgl. zum Ganzen: Urteil des Senats vom 09.07.2012, a.a.O.; sowie zur gleichgelagerten Ermächtigung des Heimgesetzes des Bundes: BayVGH, Urteil vom 22.10.2008 - 12 B 07.383 -, Sozialrecht aktuell 2009, 37; Beschluss vom 12.04.2000 - 22 CS 99.3761 -, GewArch 2000, 283; Dahlem/Giese/Igl, Heimrecht des Bundes und der Länder, § 17 HeimG RdNr. 8).
  • VG Stuttgart, 24.04.2012 - 4 K 897/12

    Nachtwache in einer Behindertenwohnstätte

    Nachtwache setzt eine ständige körperliche Anwesenheit einer Pflegefachkraft voraus, die Fachkraft muss ständig rufbereit sein, d.h. sie muss in der Nacht wachen, eine irgendwie geartete Form der Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit eines Pflegefachkraftmitarbeiters reicht nicht aus (vgl. zur vergleichbaren Vorschrift des § 5 HeimPersV: Bayer. VGH, Beschl. v. 12.04.2000 - 22 CS 99.3761 -, GewArch 2000, 283; Giese in: Dahlem/Giese/Igel/Klie, Heimgesetz, Band 1, § 5 HeimPersV Rn. 7).
  • VG Bayreuth, 14.12.2020 - B 10 K 19.560

    Mängelfeststellung in Bezug auf Fachkraftquote in stationärer Pflegeeinrichtung

    Zu einer angemessenen Beteiligung gehören z.B. eine fachliche Überprüfung des Pflegebedarfs, die Anleitung der Hilfskräfte und die Kontrolle der geleisteten Arbeit (BayVGH, B.v. 12.4.2000 - 22 CS 99.3761 - juris Rn. 30).

    Zu berücksichtigen sind demnach u.a. die konkrete Heimart, der Gesundheitszustand der Bewohner, der Grad der Pflegebedürftigkeit und damit der Arbeitsintensität und Schwierigkeit der personellen Leistungen (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2000 - 22 CS 99.3761 - juris Rn. 35; Burmeister-Bießle/Gaßner/Melzer/Müller, Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz, a.a.O. S. 193 Rn. 3).

  • VG München, 19.01.2017 - M 17 K 16.2392

    Fachkraftanwesenheit zur Nachtzeit in Betreuungseinrichtungen

    Für die Beurteilung der streitgegenständlichen Feststellung kommt es also letztendlich darauf an, inwieweit in der WG 7 zur Nachtzeit betreuende Tätigkeit anfallen können und ob die jeweils individuell notwendige Betreuung auch durch eine außerhalb der WG 7 eingesetzte Fachkraft angemessen mit abgedeckt werden kann (vgl. Begründung der AVPfleWoqG, S. 26; VG Ansbach, U.v. 11. Mai 2016 - AN 15 K 15.01444 - juris Rn. 91 ff.; BayVGH, B.v. 12.4.2000 - 22 CS 99.3761 zum inhaltsgleichen § 5 HeimPersV).
  • VG Ansbach, 11.05.2016 - AN 15 K 15.01444

    Rechtliche Qualifikation eines heimrechtlichen Prüfberichts

    Für die Beurteilung der streitgegenständlichen Feststellung kommt es also letztendlich darauf an, inwieweit in den Außenwohngruppen zur Nachtzeit betreuende Tätigkeit anfallen können und ob die jeweils individuell notwendige Betreuung auch durch eine außerhalb der Außenwohngruppen eingesetzte Fachkraft angemessen mit abgedeckt werden kann (vgl. Begründung der AVPfleWoqG, S. 26; BayVGH, B. v. 12.4.2000 - 22 CS 99.3761 zum inhaltsgleichen § 5 HeimPersV).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 6 S 2074/05

    Untersagung eines Heimbetriebs

    Zu Recht haben Landratsamt und Verwaltungsgericht die Rechtsgrundlage eines solchen Aufnahmestopps, der nicht etwa als eine Teiluntersagung des Betriebs zu werten ist (vgl. Senat, Beschl. v. 08.06.2004, VBlBW 2005, 114 im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.03.2001 - 8 S 301/01 - anders BayVGH, Beschl. v. 12.04.2000, GewArch 2000, 283), in § 17 Abs. 1 Satz 1 HeimG gesehen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2005 - 2 LB 77/03

    Personalausstattung in Heimen

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist die Abweichung aber nicht nur vorübergehend möglich, etwa wenn krankheitsbedingte Ausfälle von Fachkräften nur durch Einsatz von Nicht-Fachkräften überbrückt werden können (vgl. dazu Dahlem u.a., a.a.O., § 5 HeimPersV Rdnr. 8), sondern ein Anspruch auf Zustimmung zur Ausnahme besteht jeweils dann, wenn auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalles eine geringere Beteiligung von Pflegefachkräften für eine fachgerechte Betreuung der Heimbewohner ausreichend ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12.04.2000 - 22 CS 99.3761 -, GewArch 2000, 283, 284).
  • VG Minden, 22.02.2012 - 6 L 95/12

    Zulässigkeit des Betreibens von zwei Wohneinrichtungen und

  • VG Hamburg, 29.11.2022 - 11 E 4470/22

    Überwiegend erfolgloser Eilantrag einer Betreiberin von Pflegeeinrichtungen gegen

  • OVG Niedersachsen, 07.08.2002 - 11 ME 236/02

    Dienstplan Dokumentation; Heimbetrieb Fachkraft; Heimbetrieb Untersagung;

  • VG Stuttgart, 12.07.2002 - 10 K 74/01

    Anordnung eines Aufnahmestopps - ausreichende Personalausstattung eines

  • VG Sigmaringen, 06.09.2002 - 1 K 1726/02
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