Rechtsprechung
EuGH, 03.10.2000 - C-58/98 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 64/427/EWG - Handwerkliche Baudienstleistungen - Nationale Regelung, die die Eintragung ausländischer Handwerksbetriebe in die Handwerksrolle verlangt - Verhältnismäßigkeit
- Europäischer Gerichtshof
Corsten
- EU-Kommission
Corsten
EG-Vertrag, Artikel 59 [nach Änderung jetzt Artikel 49 EG]; Richtlinie 64/427 des Rates, Artikel 4
Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Regelung eines Mitgliedstaats, die die Verrichtung handwerklicher Tätigkeiten in dessen Hoheitsgebiet durch in anderen Mitgliedstaaten ansässige Dienstleistende von einem Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis und zur ...
- EU-Kommission
Corsten
- aufrecht.de
Schwarzarbeit wegen fehlender Eintragung in Handwerksrolle? (Corsten)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Keine Eintragungspflicht in Handwerksrolle für ausländische Dienstleister
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 59 (nach Änderung jetzt EG Art. 49); ; EG-Vertrag Art. 60 (jetzt EG Art. 50); ; EG-Vertrag Art. 65 (jetzt EG Art. 54); ; EG-Vertrag Art. 66 (jetzt EG Art. 55); ; Richtlinie 64/427/EWG
- gaius.legal
Keine Eintragungspflicht in Handwerksrolle für ausländische Dienstleister
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Handwerk - Handwerkliche Baudienstleistungen: Richtlinie 64/427/EWG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Unzulässige Beschränkung der Berufsausübung von Handwerkern durch Erfordernis der Eintragung in die Handwerksrolle)
Besprechungen u.ä. (4)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 43, 49 EG; 4 RL 64/427/EWG
Freizügigkeit für Handwerker aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union - jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV ("Corsten")
- dr-hoek.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zur Gewerbeanmeldung ausländischer Zweigniederlassungen eines Handwerksbetriebes (RA Dr. Götz-Sebastian Hök)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Pflicht zur Eintragung in die deutsche Handwerksrolle europarechtswidrig? (IBR 2001, 94)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Heinsberg - Auslegung der Artikel 59 ff. EG-Vertrag (jetzt Artikel 49 ff. EG) - Nationale Regelung, nach der ein ausländischer in seinem Herkunftsmitgliedstaat zugelassener Handwerksbetrieb dem Formerfordernis der Eintragung in ...
Verfahrensgang
- AG Heinsberg, 13.02.1998 - 8 OWi 18/96
- Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1999 - C-58/98
- EuGH, 03.10.2000 - C-58/98
Papierfundstellen
- NJW 2001, 957 (Ls.)
- NVwZ 2001, 182
- EuZW 2000, 763
- NZBau 2001, 31
- DVBl 2001, 114
- BB 2000, 2437
- BB 2001, 59
- DB 2000, 2164
- BauR 2001, 298 (Ls.)
- GewArch 2000, 476
- ZfBR 2001, 30
Wird zitiert von ... (88) Neu Zitiert selbst (11)
- EuGH, 25.07.1991 - C-76/90
Säger / Dennemeyer
Auszug aus EuGH, 03.10.2000 - C-58/98
Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 59 EG-Vertrag nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12, vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 14, vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-272/94, Guiot, Slg. 1996, I-1905, Randnr. 10, vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95, ReisebüroBroede, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 25, vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95, Parodi, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 18, und vom 23. November 1999 in den Rechtssachen C-369/96 und C-376/96, Arblade u. a., Slg. 1999, I-8453, Randnr. 33).Auch wenn eine Harmonisierung in diesem Bereich fehlt, kann nach ständiger Rechtsprechung eine solche Beschränkung des fundamentalen Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs nur durch Regelungen gerechtfertigt werden, die auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses beruhen und für alle im Hoheitsgebiet des Aufnahmelandes tätigen Personen oder Unternehmen gelten, und soweit dieses Interesse nicht durch die Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist (u. a. Urteile vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 17, vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-180/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709, Randnr. 17, und in der Rechtssache C-198/89, Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727, Randnr. 18, sowie Urteile Säger, Randnr. 15, Vander Elst, Randnr. 16, Guiot, Randnr. 11, und Arblade u. a., Randnr. 34).
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss die Anwendung der nationalen Regelungen eines Mitgliedstaats auf die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Dienstleistenden jedoch geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (u. a. Urteile Säger, Randnr. 15, und Arblade u. a., Randnr. 35).
Wie die österreichische Regierung zu Recht feststellt, darf ein Mitgliedstaat die Erbringung von Dienstleistungen in seinem Hoheitsgebiet nicht von der Einhaltung aller Voraussetzungen abhängig machen, die für eine Niederlassung gelten, und damit den Bestimmungen des Vertrages, deren Ziel es gerade ist, die Dienstleistungsfreiheit zu gewährleisten, jede praktische Wirksamkeit nehmen (Urteil Säger, Randnr. 13).
- EuGH, 28.03.1996 - C-272/94
Strafverfahren gegen Guiot
Auszug aus EuGH, 03.10.2000 - C-58/98
Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 59 EG-Vertrag nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12, vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 14, vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-272/94, Guiot, Slg. 1996, I-1905, Randnr. 10, vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95, ReisebüroBroede, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 25, vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95, Parodi, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 18, und vom 23. November 1999 in den Rechtssachen C-369/96 und C-376/96, Arblade u. a., Slg. 1999, I-8453, Randnr. 33).Auch wenn eine Harmonisierung in diesem Bereich fehlt, kann nach ständiger Rechtsprechung eine solche Beschränkung des fundamentalen Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs nur durch Regelungen gerechtfertigt werden, die auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses beruhen und für alle im Hoheitsgebiet des Aufnahmelandes tätigen Personen oder Unternehmen gelten, und soweit dieses Interesse nicht durch die Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist (u. a. Urteile vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 17, vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-180/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709, Randnr. 17, und in der Rechtssache C-198/89, Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727, Randnr. 18, sowie Urteile Säger, Randnr. 15, Vander Elst, Randnr. 16, Guiot, Randnr. 11, und Arblade u. a., Randnr. 34).
- EuGH, 09.08.1994 - C-43/93
Vander Elst / Office des migrations internationales
Auszug aus EuGH, 03.10.2000 - C-58/98
Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 59 EG-Vertrag nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12, vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 14, vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-272/94, Guiot, Slg. 1996, I-1905, Randnr. 10, vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95, ReisebüroBroede, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 25, vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95, Parodi, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 18, und vom 23. November 1999 in den Rechtssachen C-369/96 und C-376/96, Arblade u. a., Slg. 1999, I-8453, Randnr. 33).Auch wenn eine Harmonisierung in diesem Bereich fehlt, kann nach ständiger Rechtsprechung eine solche Beschränkung des fundamentalen Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs nur durch Regelungen gerechtfertigt werden, die auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses beruhen und für alle im Hoheitsgebiet des Aufnahmelandes tätigen Personen oder Unternehmen gelten, und soweit dieses Interesse nicht durch die Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist (u. a. Urteile vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 17, vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-180/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709, Randnr. 17, und in der Rechtssache C-198/89, Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727, Randnr. 18, sowie Urteile Säger, Randnr. 15, Vander Elst, Randnr. 16, Guiot, Randnr. 11, und Arblade u. a., Randnr. 34).
- EuGH, 29.10.1998 - C-193/97
de Castro Freitas
Auszug aus EuGH, 03.10.2000 - C-58/98
Hierzu ist festzustellen, dass die Richtlinie 64/427 die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für ein breites Spektrum von Berufstätigkeiten in Industrie und Handwerk bis zur Harmonisierung der Bedingungen für die Aufnahme der betreffenden Tätigkeiten in den verschiedenen Mitgliedstaaten, die eine unerlässliche Voraussetzung für eine vollständige Liberalisierung in diesem Bereich ist, erleichtern sollte (Urteil vom 29. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-193/97 und C-194/97, De Castro Freitas und Escallier, Slg. 1998, I-6747, Randnr. 19).Sie müssen jedoch ihre Befugnisse in diesem Bereich unter Beachtung der durch die Artikel 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG) und 59 EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten wie auch der praktischen Wirksamkeit der Bestimmungen einer Richtlinie, die Übergangsmaßnahmen enthält, ausüben (Urteil De Castro Freitas und Escallier, Randnr. 23).
- EuGH, 26.01.1999 - C-18/95
Terhoeve
Auszug aus EuGH, 03.10.2000 - C-58/98
Sofern die Gründe für das Erfordernis einer Eintragung in die Handwerksrolle rein administrativer Natur sein sollten, ist darauf hinzuweisen, dass solche Erwägungen es nicht rechtfertigen können, dass ein Mitgliedstaat von den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts abweicht, was erst recht dann gilt, wenn die Abweichung darauf hinausläuft, die Ausübung einer der Grundfreiheiten des Gemeinschaftsrechts auszuschließen oder einzuschränken (u. a. Urteil vom 26. Januar 1999 in der Rechtssache C-18/95, Terhoeve, Slg. 1999, I-345, Randnr. 45, und Urteil Arblade u. a., Randnr. 37). - EuGH, 12.12.1996 - C-3/95
Reisebüro Broede / Sandker
Auszug aus EuGH, 03.10.2000 - C-58/98
Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 59 EG-Vertrag nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12, vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 14, vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-272/94, Guiot, Slg. 1996, I-1905, Randnr. 10, vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95, ReisebüroBroede, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 25, vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95, Parodi, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 18, und vom 23. November 1999 in den Rechtssachen C-369/96 und C-376/96, Arblade u. a., Slg. 1999, I-8453, Randnr. 33). - EuGH, 17.12.1981 - 279/80
Webb
Auszug aus EuGH, 03.10.2000 - C-58/98
Auch wenn eine Harmonisierung in diesem Bereich fehlt, kann nach ständiger Rechtsprechung eine solche Beschränkung des fundamentalen Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs nur durch Regelungen gerechtfertigt werden, die auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses beruhen und für alle im Hoheitsgebiet des Aufnahmelandes tätigen Personen oder Unternehmen gelten, und soweit dieses Interesse nicht durch die Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist (u. a. Urteile vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 17, vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-180/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709, Randnr. 17, und in der Rechtssache C-198/89, Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727, Randnr. 18, sowie Urteile Säger, Randnr. 15, Vander Elst, Randnr. 16, Guiot, Randnr. 11, und Arblade u. a., Randnr. 34). - EuGH, 09.07.1997 - C-222/95
Parodi
Auszug aus EuGH, 03.10.2000 - C-58/98
Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 59 EG-Vertrag nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12, vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 14, vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-272/94, Guiot, Slg. 1996, I-1905, Randnr. 10, vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95, ReisebüroBroede, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 25, vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95, Parodi, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 18, und vom 23. November 1999 in den Rechtssachen C-369/96 und C-376/96, Arblade u. a., Slg. 1999, I-8453, Randnr. 33). - EuGH, 23.11.1999 - C-369/96
Arblade
Auszug aus EuGH, 03.10.2000 - C-58/98
Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 59 EG-Vertrag nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12, vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 14, vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-272/94, Guiot, Slg. 1996, I-1905, Randnr. 10, vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95, ReisebüroBroede, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 25, vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95, Parodi, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 18, und vom 23. November 1999 in den Rechtssachen C-369/96 und C-376/96, Arblade u. a., Slg. 1999, I-8453, Randnr. 33). - EuGH, 26.02.1991 - C-198/89
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 03.10.2000 - C-58/98
Auch wenn eine Harmonisierung in diesem Bereich fehlt, kann nach ständiger Rechtsprechung eine solche Beschränkung des fundamentalen Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs nur durch Regelungen gerechtfertigt werden, die auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses beruhen und für alle im Hoheitsgebiet des Aufnahmelandes tätigen Personen oder Unternehmen gelten, und soweit dieses Interesse nicht durch die Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist (u. a. Urteile vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 17, vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-180/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709, Randnr. 17, und in der Rechtssache C-198/89, Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727, Randnr. 18, sowie Urteile Säger, Randnr. 15, Vander Elst, Randnr. 16, Guiot, Randnr. 11, und Arblade u. a., Randnr. 34). - EuGH, 26.02.1991 - C-180/89
Kommission / Italien
- EuGH, 04.07.2019 - C-377/17
Verbindliche Honorare mit Mindest- und Höchstsätzen in HOAI für …
Hierzu ist festzustellen, dass die Ziele der Qualität der Arbeiten und des Verbraucherschutzes vom Gerichtshof als zwingende Gründe des Allgemeininteresses anerkannt worden sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 3. Oktober 2000, Corsten, C-58/98, EU:C:2000:527, Rn. 38…, vom 8. September 2010, Stoß u. a., C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07, EU:C:2010:504, Rn. 74, …sowie vom 15. Oktober 2015, Grupo Itevelesa u. a., C-168/14, EU:C:2015:685, Rn. 74). - EuGH, 11.12.2003 - C-215/01
DIE VERPFLICHTUNG ZUR EINTRAGUNG IN DIE HANDWERKSROLLE VERSTÖSST GEGEN DIE …
Dieses Gericht weist darauf hin, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-58/98 (Corsten, Slg. 2000, I-7919) bereits die Frage entschieden habe, ob es mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sei, wenn ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat, das nur gelegentlich oder sogar nur ein einziges Mal in einem anderen Mitgliedstaat Dienstleistungen erbringen wolle, verpflichtet sei, sich in ein Berufsregister eintragen zu lassen.In Bezug auf das erste Problem weist die portugiesische Regierung insbesondere auf das Urteil Corsten hin und macht geltend, dass der freie Dienstleistungsverkehr als vom Vertrag garantierte Grundfreiheit nur dann durch nationale Maßnahmen eingeschränkt werden könne, wenn zwingende Gründe des Allgemeininteresses bestünden, die in gleicher Weise für alle Wirtschaftsteilnehmer gälten, wenn das Allgemeininteresse nicht bereits durch die Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats der Niederlassung geschützt werde und wenn der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet sei.
In Bezug auf das zweite Problem trägt die portugiesische Regierung vor, der Umstand, dass eine Dienstleistung über einen längeren Zeitraum erbracht werde, rechtfertige keine andere Auslegung als im Urteil Corsten.
Die österreichische Regierung ist der Auffassung, dass die - auch längere - Dauer der Dienstleistung kein ausreichender Grund dafür sein könne, von den Festlegungen im Urteil Corsten abzugehen.
Die im Urteil Corsten getroffene Entscheidung sei auch auf eine Situation anwendbar, in der die betreffende Tätigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg ausgeübt werde, ohne dass jedoch die Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit anwendbar wären.
In Bezug auf die Eintragung in die Handwerksrolle hat der Gerichtshof entschieden, dass es eine Beschränkung im Sinne von Artikel 49 EG darstellt, wenn einem Unternehmen, das in einem Mitgliedstaat ansässig ist und in einem anderen Mitgliedstaat als Dienstleistender eine handwerkliche Tätigkeit ausüben möchte, die Verpflichtung, sich in die Handwerksrolle des letztgenannten Mitgliedstaats eintragen zu lassen, auferlegt wird (Urteil Corsten, Randnr. 34).
Eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit kann zwar durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, etwa durch das Ziel, die Qualität der durchgeführten handwerklichen Arbeiten zu sichern und deren Abnehmer vor Schäden zu bewahren, doch muss die Anwendung der nationalen Regelungen eines Mitgliedstaats auf die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Dienstleistenden geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (Urteil Corsten, Randnr. 39).
Folglich darf das durch das Aufnahmeland eingerichtete Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis die Ausübung des Rechts einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Person, ihre Dienstleistungen im Hoheitsgebiet des erstgenannten Staates zu erbringen, weder verzögern noch erschweren, nachdem die Voraussetzungen für die Aufnahme der betreffenden Tätigkeiten bereits geprüft worden sind und festgestellt worden ist, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind (Urteil Corsten, Randnr. 47).
- EuGH, 08.09.2009 - C-42/07
Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote
49 EG verlangt die Aufhebung jeder Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus den anderen Mitgliedstaaten gilt -, sofern sie geeignet ist, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, in dem er rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Juli 1991, Säger, C-76/90, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12, und vom 3. Oktober 2000, Corsten, C-58/98, Slg. 2000, I-7919, Randnr. 33).
- BVerwG, 16.12.2010 - 4 C 8.10
Großflächige Einzelhandelsbetriebe; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschriften; …
Das Beschränkungsverbot erfasst nicht nur Maßnahmen mit unmittelbarer Wirkung gegenüber dem Betroffenen, sondern auch mittelbare Einschränkungen (…EuGH, Urteile vom 25. Juli 1991 - Rs. C-76/90, Säger - Slg. 1991, I-4221 Rn. 12, vom 3. Oktober 2000 - Rs. C-58/98, Corsten - Slg. 2000, I-7919 Rn. 33 …und vom 15. Juni 2006 - Rs. C-255/04, Künstleragentur - Slg. 2006, I-5251 Rn. 37). - EuGH, 29.04.2004 - C-482/01
Orfanopoulos
42 Hierzu genügt der Hinweis, dass es nicht Sache des Gerichtshofes ist, im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens über die Auslegung nationaler Vorschriften zu befinden und zu entscheiden, ob deren Auslegung durch das vorlegende Gericht richtig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-58/98, Corsten, Slg. 2000, I-7919, Randnr. 24). - EuGH, 14.02.2008 - C-244/06
FSK-Altersfreigabekennzeichen und freier Warenverkehr (Art. 28 EG)
Der Gerichtshof ist jedoch nicht befugt, im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens darüber zu entscheiden, wie nationale Vorschriften auszulegen sind oder ob ihre Auslegung durch das vorlegende Gericht richtig ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2000, Corsten, C-58/98, Slg. 2000, I-7919, Randnr. 24). - EuGH, 22.01.2002 - C-390/99
Canal Satélite Digital
Der Gerichtshof hat lediglich die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts auszulegen, um dem vorlegenden Gericht alle sich aus dem Gemeinschaftsrecht ergebenden zweckdienlichen Hinweise zu geben, damit es den bei ihm anhängigen Rechtsstreit entscheiden kann (Urteil vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-58/98, Corsten, Slg. 2000, I-7919, Randnr. 24).Wird einem Unternehmen, das Geräte, Anlagen, Dekoder oder Systeme für die digitale Übermittlung oder den digitalen Empfang von Fernsehsignalen über Satellit in den Verkehr bringen möchte, die Verpflichtung auferlegt, sich als Anbieter von Diensten mit Zugangsberechtigung in ein Register einzutragen und darin die Erzeugnisse anzugeben, die es in den Verkehr bringen will, so wird dadurch der freie Warenverkehr und der freie Dienstleistungsverkehr, die in den Artikeln 30 und 59 EG-Vertrag gewährleistet sind, beschränkt (vgl. im Hinblick auf die Ausübung von handwerklichen Tätigkeiten Urteil Corsten, Randnr. 34).
Demzufolge ist die Frage der Rechtfertigung der in Randnummer 29 des vorliegenden Urteils genannten Beschränkungen gleichzeitig im Hinblick auf die beiden Artikel 30 und 59 EG-Vertrag zu prüfen, um festzustellen, ob die im Ausgangsverfahren fragliche nationale Maßnahme einen im Allgemeininteresse liegenden Grund hat und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachtet, ob sie also geeignet ist, die Verwirklichung des verfolgten Zieles zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (insbesondere Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 15, vom 23. November 1999 in den Rechtssachen C-369/96 und C-376/96, Arblade u. a., Slg. 1999, I-8453, Randnr. 35, und Corsten, Randnr. 39).
Außerdem dürfen die Erfordernisse der Eintragung in ein Register und der Einholung einer Genehmigung - sofern sie gerechtfertigt sind - keine unverhältnismäßigen Verwaltungskosten verursachen (Urteil Corsten, Randnrn.
- EuGH, 13.02.2003 - C-131/01
Kommission / Italien
Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 49 EG weiter nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, die geeignet sind, die Tätigkeiten von Dienstleistenden, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und dort rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringen, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (insbesondere Urteil vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-58/98, Corsten, Slg. 2000, I-7919, Randnr. 33).Es stellt eine Beschränkung im Sinne von Artikel 49 EG dar, wenn Patentanwälte, die in einem anderen Mitgliedstaat als der Italienischen Republik niedergelassen sind und im letztgenannten Staat eine Dienstleistung erbringen möchten, sich in das italienische Verzeichnis der Patentanwälte eintragen lassen müssen (vgl. Urteil Corsten, Randnr. 34).
Auch wenn eine Harmonisierung in diesem Bereich fehlt, kann nach ständiger Rechtsprechung eine solche Beschränkung des elementaren Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs nur bei Regelungen gerechtfertigt werden, die auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses beruhen und für alle im Gebiet des Aufnahmelandes tätigen Personen oder Unternehmen gelten, soweit dieses Interesse nicht bereits durch die Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist (insbesondere Urteil Corsten, Randnr. 35).
15 bis 17, und Corsten, Randnrn.
- EuGH, 26.01.2006 - C-514/03
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 EG …
Zwar bleiben in einer solchen Situation die Mitgliedstaaten grundsätzlich befugt, die Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeiten auf diesem Gebiet festzulegen, sie müssen jedoch ihre Befugnisse auf diesem Gebiet unter Beachtung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten ausüben (vgl. Urteile vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-58/98, Corsten, Slg. 2000, I-7919, Randnr. 31, vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-108/96, Mac Quen u. a., Slg. 2001, I-837, Randnr. 24, und vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-294/00, Gräbner, Slg. 2002, I-6515, Randnr. 26).27 Im Allgemeinen kann eine derartige Maßnahme, wenn sie die Ausübung der garantierten Rechte bestimmten Bedingungen unterwirft, nur gerechtfertigt werden, soweit das geltend gemachte Allgemeininteresse nicht durch die Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er niedergelassen ist (Urteil Corsten, Randnr. 35).
43 Nach ständiger Rechtsprechung kann jedoch eine Beschränkung wie die vorliegende nur gerechtfertigt werden, soweit das geltend gemachte Allgemeininteresse nicht durch die Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er niedergelassen ist (Urteil Corsten, Randnr. 35).
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2004 - C-189/03
Kommission / Niederlande
17 - Urteil Schnitzer (zitiert in Fußnote 11, Randnr. 35), Urteil vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-58/98 (Corsten, Slg. 2000, I-7919, Randnr. 39), Urteil Säger (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 15).Auch das Urteil Corsten (zitiert in Fußnote 17, Randnrn. 31 und 35) basiert auf dieser Überlegung.
23 - So auch - bezogen auf Handwerksberufe - das Urteil Corsten (zitiert in Fußnote 17, Randnr. 31).
25 - So - bezogen auf die Pflicht zur Eintragung in eine Handwerksrolle - das Urteil Corsten (zitiert in Fußnote 17, Randnrn. 45, 47 und 48); vgl. auch das Urteil Schnitzer (zitiert in Fußnote 11, Randnrn. 36 bis 39).
- EuGH, 29.07.2019 - C-209/18
Kommission/ Österreich () und vétérinaires) - Vertragsverletzung eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-377/17
Kommission/ Deutschland - Vertragsverletzung - Dienstleistungen im Binnenmarkt - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-430/99
Sea-Land Service
- EuGH, 18.09.2014 - C-487/12
Die spanische Regelung, die Luftfahrtunternehmen verpflichtet, das aufgegebene …
- VGH Baden-Württemberg, 07.11.2003 - 14 S 275/03
Meisterprüfung: Ausnahmebewilligung - Nachweis von notwendigen Kenntnissen und …
- EuGH, 13.07.2004 - C-262/02
DAS IN FRANKREICH GELTENDE VERBOT DER INDIREKTEN FERNSEHWERBUNG FÜR ALKOHOLISCHE …
- BSG, 27.05.2014 - B 5 RE 8/14 R
Rentenbezieher mit Auslandswohnsitz (hier Schweiz) - Beitragszuschuss - …
- EuGH, 13.07.2004 - C-429/02
Bacardi France
- Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2004 - C-36/02
GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE VERBOT DES BETRIEBS …
- EuGH, 01.02.2001 - C-108/96
Mac Quen u.a.
- EuGH, 02.06.2005 - C-136/03
Dörr und Ünal - Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2005 - C-514/03
Kommission / Spanien - Niederlassungsfreiheit (Artikel 43 EG) und freier …
- BSG, 27.05.2014 - B 5 RE 6/14 R
Rentenbezieher mit Auslandswohnsitz (hier Schweiz) - kein Zuschuss des …
- VG Düsseldorf, 18.05.2004 - 3 K 5882/03
Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides wegen einer Zwangsmitgliedschaft bei der …
- EuGH, 11.07.2002 - C-294/00
Gräbner
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-131/01
Kommission / Italien
- EuGH, 18.11.2010 - C-458/08
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen …
- BGH, 25.03.2010 - I ZR 68/09
Freier Architekt
- EuGH, 26.10.2006 - C-65/05
Generelles Verbot von elektronischen Spielen eines EU-Mitglieds-Staates
- OVG Niedersachsen, 25.04.2012 - 1 KN 215/10
Zulässigkeit der Festsetzung nur eines einzigen Hersteller-Direktverkaufszentrums …
- EuGH, 12.01.2006 - C-246/04
Turn- und Sportunion Waldburg - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 …
- VG Gera, 14.12.2010 - 5 K 155/09
Feststellungsklage zu Fortbestand einer Gewerbeerlaubnis für Sportwetten aus …
- EuGH, 06.12.2007 - C-456/05
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG - …
- OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 1 U 343/04
Wettbewerbsverstoß: Deutscher Hufschmied ohne Anerkennung als geprüfter …
- EuGH, 17.03.2011 - C-372/09
Peñarroja Fa - Art. 43 EG - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 EG - Freier …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-74/09
Bâtiments und Ponts Construction und WISAG Produktionsservice - Freier …
- VG Aachen, 15.01.2024 - 9 K 1163/20
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- EuGH, 19.01.2006 - C-330/03
Colegio de Ingenieros de Caminos, Canales y Puertos - Freizügigkeit der …
- VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 912/10
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- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-134/05
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Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
- OLG Hamm, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 752/04
Verstoß gegen die HandwerksOrdnung; Schwarzarbeitsgesetz; Eintragung in die …
- EuGH, 06.03.2003 - C-478/01
Kommission / Luxemburg
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-42/02
Lindman
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 14 S 2726/00
Handwerkskammer - Beitragspflichtiger - Filialbetrieb - Beitragsstaffelung nach …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-540/08
Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag - Richtlinie 2005/29/EG - …
- EuGH, 11.03.2004 - C-496/01
Kommission / Frankreich
- OLG Düsseldorf, 25.11.2013 - 2 SAF 15/13
Örtliche Zuständigkeit der Familiengerichte für einen Antrag auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-180/06
Ilsinger - Verordnung Nr. 44/2001 - Art. 15 Abs. 1 Buchst. c - Zuständigkeit für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2016 - 15 A 686/15
Verschuldensunabhängige Pflicht des Grundstückseigentümers zur laufenden …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2010 - C-393/08
Sbarigia - Regionale Regelung der Öffnungszeiten von Apotheken - Verbot, auf die …
- EuGH, 20.10.2005 - C-511/03
Ten Kate Holding Musselkanaal u.a. - Tierseuchenrecht - Schutzmaßnahmen in Bezug …
- FG Köln, 27.01.2005 - 2 K 3316/02
Europarechtskonformität des Ausschlusses der Verzinsung von Steuerabzugsbeträgen …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2009 - C-118/08
Transportes Urbanos y Servicios Generales - Haftung eines Mitgliedstaats - …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-170/04
Rosengren u.a. - Alkoholische Getränke - Schwedisches Einzelhandelsmonopol - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-20/03
Burmanjer u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2004 - C-140/03
Kommission / Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-262/02
DER ERSTE GENERALANWALT ANTONIO TIZZANO ÄUSSERT SICH ZUR VEREINBARKEIT DES …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-70/99
Kommission / Portugal
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-433/04
Kommission / Belgien - Freier Dienstleistungsverkehr - In Belgien nicht …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2002 - C-215/01
Schnitzer
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-79/01
Payroll u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2003 - C-246/01
Kommission / Niederlande
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2010 - 17 A 2617/08
Pflichtmitgliedschaft von Gewerbetreibenden in der IHK (Industrie- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-330/03
Colegio de Ingenieros de Caminos, Canales y Puertos - Anerkennung der Diplome - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2003 - C-496/01
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-294/00
Gräbner
- VG Hamburg, 06.07.2011 - 10 K 527/10
Heranziehung zu Insolvenzsicherungsbeiträgen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2006 - 4 A 3169/04
Veranlagung zum Kammerbeitrag einer englischen Gesellschaft mit einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2001 - C-451/99
Cura Anlagen
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2003 - C-215/01
Schnitzer - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 64/427/EWG - Handwerkliche …
- VG Regensburg, 14.05.2019 - RO 4 K 19.817
Erforderlich Fachkunde für Abbrucharbeiten mit Treibladungskartuschen
- LSG Baden-Württemberg, 22.01.2015 - L 10 R 3585/11
- VG Lüneburg, 10.12.2003 - 5 A 199/02
Ausnahmebewilligung; Berufsfreiheit; Eintragung in die Handwerksrolle; …
- VG Darmstadt, 08.05.2002 - 3 E 2167/01
IHK-Pflichtmitgliedschaft nicht gegen Europarecht - Keine unzulässige …
- LSG Baden-Württemberg, 22.01.2015 - L 10 R 733/13
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2012 - C-207/11
3D I - Steuerliche Behandlung der Einbringung von Unternehmensteilen innerhalb …
- VGH Baden-Württemberg, 23.01.2003 - 2 S 1237/02
Ingenieurkammer; Planverfasserliste; Listengebühr; Nicht-Mitglied
- BPatG, 02.07.2009 - 35 W (pat) 17/06