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   BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02   

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BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02 (https://dejure.org/2003,413)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.2003 - 3 C 46.02 (https://dejure.org/2003,413)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 2003 - 3 C 46.02 (https://dejure.org/2003,413)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 12 Abs. 1; VwVfG § 25 Satz 2, § 29 Abs. 1
    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch, verfassungsunmittelbarer; verfassungsunmittelbarer Informations- und Auskunftsanspruch; Berufsfreiheit, grundrechtsfreundliche Verfahrensgestaltung; Berufsgrundrecht, Vorwirkungen auf die ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 12 Abs. 1
    Auftragsvergabe, staatliche - und gleiche Wettbewerbschancen; Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer -; Berufsfreiheit, grundrechtsfreundliche Verfahrensgestaltung; Berufsgrundrecht, Vorwirkungen auf die Verfahrensgestaltung; Beteiligtenstellung; Doppelbedienung, ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsunmittelbarer Informations- und Auskunftsanspruch; Mitteilung über ablaufende Genehmigungen für die Bedienung von Verkehrslinien; Zeitraum eines Vor-Verwaltungsverfahrens; Ermöglichung konkreter Antragstellung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; VwVfG § 25 Satz 2; ; VwVfG § 29 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; VwVfG § 25 S. 2 § 29 Abs. 1
    Auskunftsansprüche von Neuberwerbern über bestehenede Linienverkehrsgenehmigungen - verfassungsunmittelbarer Informations- und Auskunftsanspruch; Berufsfreiheit, grundrechtsfreundliche Verfahrensgestaltung; Berufsgrundrecht, Vorwirkungen auf die Verfahrensgestaltung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Staatl. Auftragsvergabe: Verfassungsunmittelbarer Informationsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 12 GG -
    Verfassungsunmittelbarer Auskunfts- und Informationsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 118, 270
  • NJW 2003, 2696
  • NVwZ 2003, 1114
  • NZBau 2003, 571
  • DVBl 2003, 1401
  • DÖV 2004, 73
  • GewArch 2003, 373
  • ZfBR 2003, 814
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    b) Indessen folgt das Recht der Klägerin im tenorierten Umfang unmittelbar aus der Verfassung; die aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. etwa BVerfGE 52, 380 ; 73, 280 ; 82, 209 ; 84, 34 ; 84, 59 ) sowie aus dem Prozessgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 69, 1 ) ableitbaren Vorwirkungen namentlich auf das behördliche Verfahren und dessen Gestaltung rechtfertigen insoweit die Zuerkennung eines Auskunfts- und Informationsanspruchs auch für den Zeitraum eines Vor-Verwaltungsverfahrens.

    Für dieses Grundrecht hat das Bundesverfassungsgericht namentlich im Beschluss vom 18. Juni 1986 (1 BvR 787/80 - BVerfGE 73, 280 , für Notarbewerber) dargelegt, dass durch eine Gestaltung von Auswahlverfahren unmittelbar Einfluss auf Konkurrenzsituationen und damit auf das Ergebnis der Auswahlentscheidung genommen werden kann, so dass ein Verfahren, soll es den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG genügen, gewährleisten muss, dass tatsächlich von allen potentiellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der am ehesten den gesetzten Anforderungen entspricht.

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 7.99

    Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Betreiben von Liniendiensten im Stadt-, Vorort-

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG stellt es einen Versagungsgrund dar, wenn der Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln befriedigend bedient werden kann oder wenn der beantragte Verkehr ohne eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung Verkehrsaufgaben übernehmen soll, die vorhandene Unternehmer bereits wahrnehmen (vgl. hierzu Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 7.99 - Buchholz 442.01 § 8 PBefG Nr. 1 m.w.N.).

    In den Fällen, in denen früher erfolgreiche Bewerber sich erneut um eine Genehmigung bemühen, kommt wegen § 13 Abs. 3 PBefG für einen neuen Bewerber hinzu, dass er - schlagwortartig ausgedrückt - das "bessere Angebot" machen muss, um sich gegenüber einem Altkonzessionär durchsetzen zu können (vgl. Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 7.99 - a.a.O. S. 3).

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    aa) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind solche unmittelbar aus der Verfassung abzuleitenden Ansprüche bereits für denkbar gehalten, gleichwohl aber als im konkreten Einzelfall nicht begründet beurteilt worden (vgl. Urteile vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - BVerwGE 61, 15 sowie - BVerwG 1 C 98.79 - BVerwGE 61, 40, vom 5. Juni 1984 - BVerwG 5 C 73.82 - BVerwGE 69, 278 und vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.83 - BVerwGE 84, 375); jedenfalls dann, wenn eine begehrte und einer Behörde mögliche Auskunfts- bzw. Informationsleistung zum Schutz des grundrechtlich gesicherten Freiheitsraumes des jeweiligen Grundrechtsträgers unerlässlich ist (Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - a.a.O. S. 19), kann an dessen berechtigtem Interesse an einer solchen behördlichen Leistung kein beachtlicher Zweifel bestehen.
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    Als inländische Personengesellschaft kann sich die Klägerin zumindest entsprechend Art. 19 Abs. 3 GG hinsichtlich der von ihr angestrebten Erwerbstätigkeit auch auf die Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG berufen (vgl. lediglich BVerfGE 21, 261 ).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    aa) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind solche unmittelbar aus der Verfassung abzuleitenden Ansprüche bereits für denkbar gehalten, gleichwohl aber als im konkreten Einzelfall nicht begründet beurteilt worden (vgl. Urteile vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - BVerwGE 61, 15 sowie - BVerwG 1 C 98.79 - BVerwGE 61, 40, vom 5. Juni 1984 - BVerwG 5 C 73.82 - BVerwGE 69, 278 und vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.83 - BVerwGE 84, 375); jedenfalls dann, wenn eine begehrte und einer Behörde mögliche Auskunfts- bzw. Informationsleistung zum Schutz des grundrechtlich gesicherten Freiheitsraumes des jeweiligen Grundrechtsträgers unerlässlich ist (Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - a.a.O. S. 19), kann an dessen berechtigtem Interesse an einer solchen behördlichen Leistung kein beachtlicher Zweifel bestehen.
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    b) Indessen folgt das Recht der Klägerin im tenorierten Umfang unmittelbar aus der Verfassung; die aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. etwa BVerfGE 52, 380 ; 73, 280 ; 82, 209 ; 84, 34 ; 84, 59 ) sowie aus dem Prozessgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 69, 1 ) ableitbaren Vorwirkungen namentlich auf das behördliche Verfahren und dessen Gestaltung rechtfertigen insoweit die Zuerkennung eines Auskunfts- und Informationsanspruchs auch für den Zeitraum eines Vor-Verwaltungsverfahrens.
  • BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82

    Rechtsweg - Einsichtsrecht - Allgemeine Weisungen - Berechtigtes Interesse

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    aa) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind solche unmittelbar aus der Verfassung abzuleitenden Ansprüche bereits für denkbar gehalten, gleichwohl aber als im konkreten Einzelfall nicht begründet beurteilt worden (vgl. Urteile vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - BVerwGE 61, 15 sowie - BVerwG 1 C 98.79 - BVerwGE 61, 40, vom 5. Juni 1984 - BVerwG 5 C 73.82 - BVerwGE 69, 278 und vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.83 - BVerwGE 84, 375); jedenfalls dann, wenn eine begehrte und einer Behörde mögliche Auskunfts- bzw. Informationsleistung zum Schutz des grundrechtlich gesicherten Freiheitsraumes des jeweiligen Grundrechtsträgers unerlässlich ist (Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - a.a.O. S. 19), kann an dessen berechtigtem Interesse an einer solchen behördlichen Leistung kein beachtlicher Zweifel bestehen.
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 89.79

    Anspruch auf staatliches Tätigwerden als Teil des Grundrechts auf Berufsfreiheit

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    aa) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind solche unmittelbar aus der Verfassung abzuleitenden Ansprüche bereits für denkbar gehalten, gleichwohl aber als im konkreten Einzelfall nicht begründet beurteilt worden (vgl. Urteile vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - BVerwGE 61, 15 sowie - BVerwG 1 C 98.79 - BVerwGE 61, 40, vom 5. Juni 1984 - BVerwG 5 C 73.82 - BVerwGE 69, 278 und vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.83 - BVerwGE 84, 375); jedenfalls dann, wenn eine begehrte und einer Behörde mögliche Auskunfts- bzw. Informationsleistung zum Schutz des grundrechtlich gesicherten Freiheitsraumes des jeweiligen Grundrechtsträgers unerlässlich ist (Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - a.a.O. S. 19), kann an dessen berechtigtem Interesse an einer solchen behördlichen Leistung kein beachtlicher Zweifel bestehen.
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    b) Indessen folgt das Recht der Klägerin im tenorierten Umfang unmittelbar aus der Verfassung; die aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. etwa BVerfGE 52, 380 ; 73, 280 ; 82, 209 ; 84, 34 ; 84, 59 ) sowie aus dem Prozessgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 69, 1 ) ableitbaren Vorwirkungen namentlich auf das behördliche Verfahren und dessen Gestaltung rechtfertigen insoweit die Zuerkennung eines Auskunfts- und Informationsanspruchs auch für den Zeitraum eines Vor-Verwaltungsverfahrens.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02
    b) Indessen folgt das Recht der Klägerin im tenorierten Umfang unmittelbar aus der Verfassung; die aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. etwa BVerfGE 52, 380 ; 73, 280 ; 82, 209 ; 84, 34 ; 84, 59 ) sowie aus dem Prozessgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 69, 1 ) ableitbaren Vorwirkungen namentlich auf das behördliche Verfahren und dessen Gestaltung rechtfertigen insoweit die Zuerkennung eines Auskunfts- und Informationsanspruchs auch für den Zeitraum eines Vor-Verwaltungsverfahrens.
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • VG Freiburg, 21.10.2015 - 1 K 2020/13

    Anspruch auf Akteneinsicht - Überlassung der Akten in die Kanzlei

    Auch zuvor schon hat das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 02.07.2003 - 3 C 46/02 -, juris, m. w. N.) unmittelbar aus den Grundrechten die Zuerkennung eines Auskunfts- und Informationsanspruchs auch für den Zeitraum eines Vor-Verwaltungsverfahrens abgeleitet.
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Die Klägerin lässt außer Acht, dass zur Wahrung der Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 GG in Fällen der Ungewissheit ein eigenständig gerichtlich - auch im Wege des Eilrechtsschutzes - durchsetzbarer Anspruch auf Auskunft über die Einhaltung der Abstandsgrenzen jedenfalls dann besteht, wenn dies erforderlich ist, um innerhalb der eingeräumten Übergangsfrist die notwendigen Maßnahmen zur betrieblichen Anpassung und beruflichen Orientierung vornehmen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 2003 - 3 C 46.02 - BVerwGE 118, 270 ).
  • BFH, 05.10.2006 - VII R 24/03

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage gegen einen kommunalen

    Unter diesen Voraussetzungen hat der betreffende Steuerpflichtige einen verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch (vgl. BVerwG-Urteil vom 2. Juli 2003 3 C 46.02, BVerwGE 118, 270).
  • BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05

    DB Regio/üstra

    Infolgedessen besteht, wie das Beschwerdegericht zutreffend ausführt, während der Geltungsdauer einer Liniengenehmigung für konkurrierende Unternehmen in der Regel keine Möglichkeit, eine entsprechende Genehmigung zu erhalten; es gilt insoweit das Verbot der Doppelbedienung einer Linie (BVerwGE 118, 270, 272 f.).

    Neue Bewerber um die Linienrechte können sich jedoch nicht bereits dann durchsetzen, wenn sie ein gleich gutes Verkehrsangebot unterbreiten, sondern müssen in Bezug auf das öffentliche Verkehrsinteresse und die Verkehrsbedienung der Bevölkerung das bessere Angebot machen (BVerwGE 118, 270, 273).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Kart 1/04

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine kartellbehördliche Entscheidung im

    Selbst wenn mehrere Verkehrsunternehmen des ÖSPV für denselben Verkehrsraum um die Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 PBefG nachsuchen und die Genehmigungsbehörde wegen des Verbots der Doppelbelegung (vgl. BVerwG, NZBau 2003, 571, 572 m.w.N.; DVBl. 2000, 1614, 1615) nur einem Verkehrsunternehmen die Aufnahme des Linienverkehrs gestatten darf, liegt in dem betreffenden Auswahlverfahren kein kartellrechtlich relevanter Vorgang (ebenso: Immenga, a.a.O. Seite 1121/1122).

    Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG ist eine Genehmigung zu versagen, wenn der beantragte Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln befriedigend bedient werden kann oder wenn der beantragte Verkehr ohne eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung Verkehrsaufgaben übernehmen soll, die vorhandene Unternehmen oder Eisenbahnen bereits wahrnehmen (vgl. dazu: BVerwG, NZBau 2003, 571, 572; Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 25; OVG Rheinland-Pfalz, NZV 2003, 452).

    Infolge dessen besteht im Allgemeinen während der Geltungsdauer einer Liniengenehmigung für konkurrierende Verkehrsunternehmen keine Möglichkeit, eine entsprechende Genehmigung zu erhalten; es gilt insoweit das Verbot der Doppelbedienung einer Linie (BVerwG, NZBau 2003, 571, 572).

    Zu berücksichtigen ist schließlich, dass ein neuer Bewerber von der Genehmigungsbehörde im Vorfeld diejenigen Informationen zu den einzelnen Verkehrslinien verlangen kann, die er benötigt, um sachgerecht die Frage prüfen und entscheiden zu können, ob und in welchem Umfang er sich um eine künftig auslaufende Linienverkehrsgenehmigung bewirbt (BVerwG, NZBau 2003, 571, 572).

    Folglich können sich neue Bewerber im Genehmigungsverfahren auch gegen den Altkonzessionär durchsetzen, wenn sie das in Bezug auf das öffentliche Verkehrsinteresse und die Verkehrsbedienung der Bevölkerung (§ 13 Abs. 2 PBefG) "bessere" Angebot machen (BVerwG, NZBau 2003, 571, 572).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - VI (Kart) 1/04

    Kartellrechtliche Fusionskontrolle beim Zusammenschluss von Verkehrsbetrieben

    Selbst wenn mehrere Verkehrsunternehmen des öSPV für denselben Verkehrsraum um die Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 PBefG nachsuchen und die Genehmigungsbehörde wegen des Verbots der Doppelbelegung (vgl. BVerwG, NZBau 2003, 571, 572 m.w.N.; DVBl. 2000, 1614, 1615) nur einem Verkehrsunternehmen die Aufnahme des Linienverkehrs gestatten darf, liegt in dem betreffenden Auswahlverfahren kein kartellrechtlich relevanter Vorgang (ebenso: Immenga, a.a.O. Seite 1121/1122).

    Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG ist eine Genehmigung zu versagen, wenn der beantragte Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln befriedigend bedient werden kann oder wenn der beantragte Verkehr ohne eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung Verkehrsaufgaben übernehmen soll, die vorhandene Unternehmen oder Eisenbahnen bereits wahrnehmen (vgl. dazu: BVerwG, NZBau 2003, 571, 572; Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 25; OVG Rheinland-Pfalz, NZV 2003, 452).

    Infolge dessen besteht im Allgemeinen während der Geltungsdauer einer Liniengenehmigung für konkurrierende Verkehrsunternehmen keine Möglichkeit, eine entsprechende Genehmigung zu erhalten; es gilt insoweit das Verbot der Doppelbedienung einer Linie (BVerwG, NZBau 2003, 571, 572).

    Zu berücksichtigen ist schließlich, dass ein neuer Bewerber von der Genehmigungsbehörde im Vorfeld diejenigen Informationen zu den einzelnen Verkehrslinien verlangen kann, die er benötigt, um sachgerecht die Frage prüfen und entscheiden zu können, ob und in welchem Umfang er sich um eine künftig auslaufende Linienverkehrsgenehmigung bewirbt (BVerwG, NZBau 2003, 571, 572).

    Folglich können sich neue Bewerber im Genehmigungsverfahren auch gegen den Altkonzessionär durchsetzen, wenn sie das in Bezug auf das öffentliche Verkehrsinteresse und die Verkehrsbedienung der Bevölkerung (§ 13 Abs. 2 PBefG ) "bessere" Angebot machen (BVerwG, NZBau 2003, 571, 572).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2013 - 11 S 1720/13

    Akteneinsichtsrecht und Aktenzusendung; Gebührenpflichtigkeit der Aktenzusendung;

    Auch wenn es zutrifft, dass § 29 LVwVfG nur den Beteiligten in einem laufenden Verwaltungsverfahren Anspruch auf Akteneinsicht gewährt, ist doch aus einem allgemeinen ungeschriebenen Informationsanspruch, der in der Rechtsprechung aus rechtsstaatlichen Gründen in bestimmten Fällen anerkannt worden ist, auch ein im Ermessen der Behörde stehender Anspruch auf Akteneinsicht außerhalb bzw. im Vorfeld eines Verfahrens abgeleitet worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.07.2003 - 3 C 46.02 - juris m.w.N.), wobei, da in Baden-Württemberg ein Informationsfreiheitsgesetz (zum Zeitpunkt der Aktenübersendung) noch nicht in Kraft getreten war und ist, dahingestellt bleiben kann, ob für dieses ungeschriebene Akteneinsichtsrecht neben einem allgemeinen - gebührenpflichtigen - Akteneinsichtsrecht auf der Grundlage eines solchen Gesetzes noch Raum sein wird (vgl. hierzu LSG, Bad.-Württ., Beschluss vom 12.11.2010 - L 5 KR 1815/10 B - juris).
  • BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 30.12

    Öffentlicher Personennahverkehr; Personenbeförderung; Linienverkehr mit

    Zur Begründung für seine Rechtsauffassung beruft sich der Beklagte zu Unrecht auf das Urteil des erkennenden Senats vom 2. Juli 2003 - BVerwG 3 C 46.02 - (BVerwGE 118, 270).

    Zwar heißt es dort, dass ein Neubewerber wegen § 13 Abs. 3 PBefG "- schlagwortartig ausgedrückt - das bessere Angebot machen muss, um sich gegenüber einem Altkonzessionär durchsetzen zu können" (Urteil vom 2. Juli 2003 a.a.O. S. 273; unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 7.99 - Buchholz 442.01 § 8 PBefG Nr. 1).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 3 S 2455/06

    Genehmigung zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

    Insbesondere hat es die Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) der Klägerin als konkurrierende Bewerberin um die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung mit Blick auf Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG und auch hinsichtlich ihrer Rechtsform als Kommanditgesellschaft unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 06.04.2000 - 3 C 6/99 -, BVerwGE 127, 42 = NVwZ 2007, 330 = DVBl 2007, 307; Urteil vom 02.07.2003 - 3 C 46/02 -, NVwZ 2003, 1114) und des erkennenden Senats (Urteil vom 27.11.2003 - 3 S 709/03 -, DVBl. 2004, 843) zutreffend bejaht.

    Hieraus folgt jedoch nicht, dass einem Konkurrenten in jedem Stadium des Bewerbungsverfahrens sämtliche über die Mitkonkurrenten vorhandene Informationen offen zulegen sind (BVerwG, Urteil vom 02.07.2003 - 3 C 46/02 -, BVerwGE 118, 270 = NVwZ 2003, 1114).

    Grundregel jedes Ausschreibungsverfahrens im weiteren Sinne und damit auch eines Wettbewerbsverfahrens um eine behördliche Konzession ist es, dass jeder Anbieter sein Angebot eigenständig und ohne Kenntnis des Angebots der übrigen Bewerber abzugeben hat (BVerwG, Urteil vom 02.07.2003, aaO.) In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch darauf hinzuweisen, dass entsprechend der Vereinbarung zwischen der Genehmigungsbehörde und dem Aufgabenträger, der im Auftrag der ersteren die Anhörung nach § 14 PBefG durchführte, den an der Anhörung beteiligten Unternehmen, die selbst Wettbewerber sind, nur der Antragsvordruck, der Fahrplan und der Linienverlauf mitgeteilt wurden.

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.07.2003 (BVerwGE 118, 270), aus der die Klägerin ihre gegenteilige Rechtsansicht herleitet, stützt diese Forderung nicht.

  • VG Halle, 25.10.2010 - 7 A 1/10

    Konkurrentenstreitverfahren bei der Vergabe von Linienverkehrsgenehmigungen

    Das anschließende Wettbewerbsverfahren ist als Ausschreibungsverfahren im weiteren Sinne zu verstehen (so BVerwG, Urt. v. 2. Juli 2003 - 3 C 46.02 -, zit. nach JURIS) und stellt gerade kein Ausschreibungsverfahren im Sinne des Wettbewerbsrechts (§§ 97 ff. GWB) dar (vgl. auch VGH Bayern, Urt. v. 6. März 2008 - 11 B 04.2449 -, zit. nach JURIS).

    Denn Grundregel jedes Ausschreibungsverfahrens im weiteren Sinne ist es, dass jeder Anbieter sein Angebot eigenständig und ohne Kenntnis des Angebots der übrigen Bewerber abzugeben hat (so BVerwG, Urt. v. 2. Juli 2003 - 3 C 46.02 - vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 31. März 2009 - 3 S 2455/06 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Dies bedeutet, dass der neue Bewerber - schlagwortartig ausgedrückt - das "bessere Angebot" machen muss, um sich gegenüber einem Altkonzessionär durchsetzen zu können (so BVerwG, Urt. v. 2. Juli 2003 - 3 C 46.02 -, zit. nach JURIS; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22. Oktober 2007 - 1 M 148/07 -, zit. nach JURIS).

    Denn der Genehmigungsinhaber kann in Anwendung des § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile v. 24. Juni 2010 - 3 C 14.09 -, v. 2. Juli 2003 - 3 C 46.02 - und v. 6. April 2000 - 3 C 6.99 -, jeweils zit. nach JURIS) auf Grund der Genehmigungserteilung eine Doppelbedienung durch andere Unternehmer zumindest auf Teilstrecken im Allgemeinen verhindern und ist weiterhin zu einer Ausgestaltung seines Verkehrs berechtigt, um die Erteilung einer Genehmigung an einen Konkurrenten zu unterbinden.

  • BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 1.09

    Linienverkehr; Linienverkehrsgenehmigung; Konzession; eigenwirtschaftlich;

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - Kart 19/04

    Untersagung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß § 36 Abs. 1 GWB wegen der

  • VG Regensburg, 13.12.2018 - RO 5 K 17.2046

    Erlaubnis einer Primärlotterie

  • VG Karlsruhe, 05.09.2006 - 5 K 1367/05

    Zulassung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen

  • BFH, 26.01.2012 - VII R 4/11

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage - Drittschutzwirkung

  • BVerfG, 11.10.2010 - 1 BvR 1425/10

    Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerder

  • OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 7 LA 94/08

    Verfahren bei der Erteilung einer personenbeförderungsrechtlichen

  • VGH Bayern, 22.12.2011 - 22 B 11.1139

    Konkurrentenstreit um die Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister -

  • BVerwG, 21.10.2009 - 9 C 9.08

    Flurbereinigungsverfahren; Unternehmensflurbereinigung; Fristunterbrechung;

  • VGH Hessen, 18.11.2008 - 2 UE 1476/07

    Verkehrsunternehmen; Erbringung eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen

  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 B 04.2449

    Drittanfechtung einer Linienverkehrsgenehmigung; Auswahlentscheidung; Ermessen

  • BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 2.09

    Linienverkehr; Linienverkehrsgenehmigung; Konzession; eigenwirtschaftlich;

  • OVG Hamburg, 08.02.2018 - 3 Bf 107/17

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Kenntnis der den Insolvenzschuldner

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - 3 L 259/10

    Genehmigungen zur Durchführung des Rettungsdienstes

  • VG Gießen, 12.06.2007 - 6 E 49/06

    Umfang der in § 8 Abs 4 PBefG normierten Teilbereichsausnahme

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 2077/08

    Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen

  • BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 31.12

    Öffentlicher Personennahverkehr; Personenbeförderung; Linienverkehr mit

  • VGH Bayern, 12.03.2020 - 8 N 16.2555

    Zum Erfordernis der Auslegung von Unterlagen und der Erörterung von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2011 - 10 S 22.11

    Subventionsrecht; Beihilfekontrollverfahren durch Europäische Kommission;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 3249/08

    Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen

  • VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 120/03

    Auflösung des freiwilligen, ehrenamtlichen Polizeidienstes verstößt nicht gegen

  • VG Koblenz, 26.01.2006 - 6 K 835/05

    Klage einer Mitbewerberin auf Genehmigung für den Omnibusverkehr der Linie 660

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2021 - 3 Kart 3/21

    Reichweite eines Akteneinsichtsrechts; Kein Anspruch auf Beziehung und

  • VG Karlsruhe, 03.08.2004 - 5 K 1417/04
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2022 - 13 A 4149/18

    Anspruch auf Genehmigung für eigenwirtschaftlichen Verkehr innerhalb eines

  • VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08

    Genehmigung zur Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - 3 M 307/09

    Genehmigung nach dem Rettungsdienstgesetz

  • VG Ansbach, 28.06.2004 - AN 10 K 02.1011

    Ausgestaltungsrecht; Ausgestaltungsrecht in entsprechender Anwendung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 2144/08

    Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen

  • VG Berlin, 04.07.2019 - 4 L 257.18

    Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis; Vorbeiführen eines Schulwegs an

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 3164/08

    Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 6 S 7/09

    Soweit HwO § 28 die Befugnis der Handwerkskammer eröffnet, Daten an Dritte zu

  • VG Frankfurt/Main, 18.12.2009 - 7 K 4189/08

    Akteneinsicht in die Verfahrensakte eines Bebauungsplans

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2008 - 13 B 929/08

    Rechtsschutzbegehren im Streit um die Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis

  • VG Münster, 10.08.2007 - 10 K 1490/06

    Anspruch des Konkurrenten auf Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung;

  • VG Gießen, 04.04.2006 - 6 G 51/06

    Linienverkehrsgenehmigung für die Buslinien 410 419 und 420

  • VG Minden, 02.11.2005 - 3 K 6443/03

    Antrag auf Wiedererteilung der Genehmigung für einen Linienverkehr ;

  • BVerwG, 29.10.2002 - 3 B 39.02

    Auskunftsansprüche über bestehende Linienverkehrsgenehmigungen

  • VG Berlin, 23.02.2023 - 4 K 157.20

    Außenwirtschaftliches Prüfungsverfahren von Unternehmenserwerben: Zulässigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2010 - 6 A 2111/08
  • VGH Hessen, 18.08.2009 - 2 A 1515/08

    Quersubventionierung kommunaler Verkehrsbetriebe

  • VG Karlsruhe, 14.01.2003 - 5 K 1141/02

    Linienverkehrsgenehmigung - Beauftragung von Subunternehmern; Besitzstandsklausel

  • OVG Niedersachsen, 01.07.2015 - 8 LA 174/14

    Befähigung; Bestenauslese; Beurteilungsspielraum; Bewertungsmatrix;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2010 - 6 A 3163/08
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2007 - 1 M 148/07

    Konkurrentenstreit um einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2007 - 1 M 267/06

    Konkurrentenstreit um einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2018 - 9 A 1997/16

    Heranziehung eines Rechtsanwaltes zu einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 76,00

  • VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18

    Akteneinsicht; Ermessen; Ermessen; Ermessensreduktion auf null; Fachaufsicht;

  • VG Stade, 28.03.2018 - 1 A 2323/15

    Auskunft; Finanzamt; Insolvenzverwalter

  • VG Sigmaringen, 28.09.2006 - 5 K 1315/06

    Einstweilige Erlaubnis für den Weiterbetrieb des Schülerverkehrs

  • VGH Bayern, 16.08.2012 - 11 CS 12.1607

    Konkurrentenstreit um die MVV-Linie 216

  • VG Freiburg, 25.01.2012 - 1 K 46/10

    Antrag auf Personenbeförderungsgenehmigung; Vorlage vollständiger Unterlagen

  • VG Saarlouis, 06.04.2022 - 5 K 1008/19

    Konkurrentenklage im Personenbeförderungsrecht, Anforderungen an die

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2023 - 6 S 1168/22

    Anforderungen an die Ausschreibung der Tätigkeit eines bevollmächtigten

  • OVG Saarland, 20.01.2020 - 2 B 316/19

    Anspruch auf Akteneinsicht; Akteneinsicht in die Verwaltungsvorgänge betreffend

  • VG Berlin, 19.04.2018 - 4 L 40.18

    Ein Mindestabstand von 200m zwischen einer Spielhalle und einer Schule ist auch

  • VG Koblenz, 22.08.2014 - 5 K 31/14

    Genehmigung für den Betrieb einer Buslinie zwischen Koblenz und Linz/Rhein

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.10.2021 - 16 K 11306/19

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Akteneinsicht und Auskunftserteilung gegen

  • FG Hamburg, 29.04.2021 - 6 K 206/19

    Allgemeine Leistungsklage auf Auskunftserteilung

  • VG Cottbus, 15.11.2007 - 3 K 600/03

    Konkurrentenklage wegen Linienvergabe im Personennahverkehr

  • VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.690

    Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab

  • VG Sigmaringen, 19.10.2021 - 6 K 2462/18

    Akteneinsicht; fiskalisches Verwaltungshandeln im Zusammenhang mit der

  • VG Augsburg, 02.02.2010 - Au 3 K 09.419

    Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen; Konkurrentenantrag; System von Linien;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2005 - 7 B 11329/05
  • VG Karlsruhe, 28.04.2009 - 5 K 424/07

    Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung bei mehreren Bewerbern

  • VG Neustadt, 12.08.2009 - 1 K 836/09

    Klagebefugnis im Personenbeförderungsrecht; keine Anwendung des

  • VG Braunschweig, 08.07.2005 - 6 B 370/05

    Erteilung von einstweiligen Erlaubnissen für Linienverkehrsgenehmigungen;

  • VG Berlin, 02.03.2018 - 4 L 315.17

    Versagung der Erlaubnis wegen Unterschreitung des Mindestabstands zu einer Schule

  • VG Berlin, 02.03.2018 - 4 L 316.17

    Versagung einer Spielhallenerlaubnis wegen Unterschreitung des Mindestabstands zu

  • VG Dessau-Roßlau, 14.08.2008 - 2 B 93/08

    Keine einstweilige Linienverkehrserlaubnis für unterlegene Bewerberin

  • VG Berlin, 04.08.2019 - 4 L 256.18

    Versagung einer Spielhallenerlaubnis wegen Unterschreitung des Mindestabstands zu

  • VG Wiesbaden, 12.08.2014 - 5 L 894/14

    Lotterierecht

  • VG Gießen, 12.06.2008 - 6 L 843/08
  • VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.689

    Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab

  • VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.688

    Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab

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