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   OVG Niedersachsen, 13.05.2003 - 7 LA 140/02   

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https://dejure.org/2003,16737
OVG Niedersachsen, 13.05.2003 - 7 LA 140/02 (https://dejure.org/2003,16737)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.05.2003 - 7 LA 140/02 (https://dejure.org/2003,16737)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Mai 2003 - 7 LA 140/02 (https://dejure.org/2003,16737)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gewerbeuntersagung; Bindungswirkung des Strafurteils; Insolvenzverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 GewO; § 35 Abs 1 GewO; § 35 Abs 3 S 1 GewO; § 157 InsO; § 70 StGB
    Berufsverbot; Bindungswirkung; Gewerbe; Gewerbetreibender; Gewerbeuntersagung; Insolvenz; Strafurteil; Unzuverlässigkeit; Verwertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 2003, 383
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 23.02.1990 - 22 B 89.3787

    Untersagung des Gewerbes einer Kartenlegerin und Wahrsagerin aufgrund einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2003 - 7 LA 140/02
    Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit beschränkt sich die Bindungswirkung auf den Urteilstenor und die schriftlichen Urteilsgründe (vgl. BayVGH, Beschl. v. 23.2.1990 - 22 B 89.3787 -, GewArch 1990, 172).
  • BVerwG, 21.07.1964 - I C 102.61

    Gewerberechtliche Voraussetzungen der Untersagung des Handeltreibens mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2003 - 7 LA 140/02
    Abgesehen davon, dass es grundsätzlich nicht Aufgabe der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte ist, die in einem rechtskräftigen Strafurteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen in allen Einzelheiten zu überprüfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.7.1964 - I C 102.61 -, GewArch 1965, 7; OVG Koblenz, Urt. v. 1.2.1967 - 2 A 56/66 -, GewArch 1967, 204), ist das Vorbringen der Kläger auch nicht geeignet, die Richtigkeit dieser strafrichterlichen Feststellungen in Zweifel zu ziehen.
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 94.78

    Untersagung der Ausübung eines Gewerbes - Unzuverlässigkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2003 - 7 LA 140/02
    Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Bindungswirkung im Sinne der vorerwähnten Bestimmung schon deshalb nicht besteht, weil im Gewerbeuntersagungsverfahren in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht von einem Sachverhalt ausgegangen wurde, der sich nicht nur auf diejenigen Tatsachen beschränkte, die Gegenstand der strafrechtlichen Beurteilungen waren (vgl. dazu BVerwG, Urt. 2.2.1982 - 1 C 94.78 -, GewArch 1982, 298).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95

    Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2003 - 7 LA 140/02
    Ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten im Untersagungs- oder Widerrufsverfahren berücksichtigt werden darf, richtet sich nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.5.1995 - 1 B 78.95 -, GewArch 1995, 377).
  • SG München, 20.09.2022 - S 38 KA 176/20

    Leistungen, Arzt, Versorgung, Nichtzulassungsbeschwerde, Berufung, Bescheid,

    Zur rechtlichen Bedeutung von nachfolgenden mündlichen Äußerungen/Stellungnahmen des Gerichts im Anschluss an getroffene schriftliche Entscheidungen durch daran mitwirkende Personen zum Zwecke der Erläuterung und Interpretation (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 23.02.1990, Az 22 B 89.3787; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.05.2003, Az 7 LA 140/02).

    Im Übrigen gebietet es die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit von Entscheidungen, dass auf mündliche Äußerungen nicht zurückgegriffen werden darf (OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.05.2003, Az 7 LA 140/02).

    Da es auf die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit ankommt, kann auf mündliche Äußerungen des Gerichts, auch nicht, wenn sie im Zusammenhang mit der mündlichen Urteilsbegründung erfolgt sind, keinswegs zurückgegriffen werden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.05.2003, Az 7 LA 140/02).

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2009 - 7 LA 232/07

    Gewerbeuntersagung während der Dauer eines Insolvenzverfahrens; Berücksichtigung

    Die Sperrwirkung des § 12 GewO tritt daher bei einer auf die Verurteilung wegen derartiger Straftaten gestützten Gewerbeuntersagung, die dem Schutz aktueller und potentieller Kunden dient, nicht ein (Fortführung von Nds. OVG, Beschl. v. 13.05.2003 - 7 LA 140/02 -, GewArch 2003, 383, 384 wie schon Beschl. v. 08.12.2008 - 7 ME 144/08 -, GewArch 2009, 162).

    Dafür spricht auch der Sinn und Zweck des § 12 GewO, der darin besteht, einen Konflikt der Untersagungs-, Rücknahme- oder Widerrufsvorschriften mit den Zielen eines Insolvenzverfahrens und der Entscheidung der Gläubigerversammlung über die Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens (§§ 156, 157 InsO) oder mit der Aufstellung eines Insolvenzplans nach § 217 InsO zu vermeiden (Nds. OVG, Beschl. v. 13.5.2003 - 7 LA 140/02 -, GewArch 2003, 383, 384).

  • SG München, 20.09.2022 - S 38 KA 114/18

    Honorarkürzungen infolge Berufsverbot

    Im Übrigen gebietet es die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit von Entscheidungen, dass auf mündliche Äußerungen nicht zurückgegriffen werden darf (OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.05.2003, Az 7 LA 140/02).

    Da es auf die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit ankommt, kann auf mündliche Äußerungen des Gerichts nicht zurückgegriffen werden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.05.2003, Az 7 LA 140/02).

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 7 ME 144/08

    Sperrwirkung des § 12 Gewerbeordnung (GewO) bei einem unter Anordnung des

    Hingegen fehlt es an einem die Anwendbarkeit des GewO § 12 rechtfertigenden Zusammenhang, wenn die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf Vorgängen beruht, die mit seiner ungeordneten Vermögenslage nichts zu tun haben (vgl. Senat, Beschl. v. 13.05.2003 - 7 LA 140/02 -, GewArch 2003, 383).
  • VG Bremen, 17.03.2020 - 5 K 2875/18

    Glücksspielrecht - Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle (Zuverlässigkeit,

    Die Bindungswirkung bezieht sich auf die schriftliche Urteilsbegründung (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 13.05.2003 - 7 LA 140/02 -, juris Rn. 2; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, 82. EL Oktober 2019, GewO § 35 Rn. 143 m.w.N.).
  • VG Köln, 15.06.2018 - 18 L 557/18

    Zulässiger Widerruf einer "Taxi-Genehmigung" bei schweren Verstößen gegen

    vgl. OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 13.05.2003 - 7 LA 140/02 -, GewArch 2003, 383 und vom 11.08.2009 - 7 LA 232/07 -, NVwZ-RR 2009, 922; OVG NRW, Beschluss vom 29.01.2010 - 4 E 1182/09 -, Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.11.2010 - 6 A 10676/10 -, GewArch 2011, 37.
  • VG Chemnitz, 29.06.2006 - 4 K 1570/05

    Gewerberecht: Sofortvollzug einer Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit,

    Das Gewicht der Straftaten ist im Anschluss an die - unabhängig vom Vorliegen einer strafrechtlichen Verurteilung oder Verfahrenseinstellung erforderliche - Ermittlung des zugrunde liegenden Sachverhalts (vgl. HessVGH, Beschl. v. 13.1.2004 - 6 TG 3098/03 - SächsOVG, Beschl. v. 17.10.2001 - 1 B 485/01 - zu § 13 PBefG ) nach den eigenständigen ordnungsrechtlichen Maßstäben zu bewerten, soweit keine nach § 35 Abs. 3 GewO bindenden strafgerichtlichen Entscheidungen vorliegen (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 13.5.2003 - 7 LA 140/02 -, GewA 2003, 383).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2010 - 4 E 1182/09

    Untersagung eines Gewerbes im Falle "doppelter" Unzuverlässigkeit; Unterbrechung

    13. Mai 2003 - 7 L 140/02 -, GewArch 2003, 383.
  • VG Regensburg, 20.03.2014 - RN 5 K 13.01858

    Unterbrechung des Gewerbeuntersagungsverfahrens durch die Eröffnung des

    Diese Sperrwirkung erfasst aber auch den Verstoß gegen straf- und bußgeldbewehrte Vorschriften die gewerbebezogen sind und in einem engen Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Unzulänglichkeiten stehen, die das Insolvenzverfahren ausgelöst haben (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 13.05.2003 - 7 LA 140/02 - juris Rn. 4; OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 03.11.2010 - 6 A 10676/10 - juris Rn. 19).
  • VG Saarlouis, 11.07.2011 - 1 K 303/10

    Einzelfall eines wegen der Aussetzung des Widerspruchverfahrens gemäß § 12 GewO

    Dagegen fehlt es an einem die Anwendbarkeit des § 12 Gewerbeordnung rechtfertigenden Zusammenhang, wenn die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf Vorgängen beruht, die mit seiner ungeordneten Vermögenslage nichts zu tun haben (vgl. hierzu nur OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.05.2003 -7 LA 140/02- Gewerbearchiv 2003, 383; ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 03.10.2010 -6 A 10676/10-; OVG-GewArch 2011 S. 37).
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