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   OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2005 - 6 B 11634/05.OVG   

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https://dejure.org/2005,7126
OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2005 - 6 B 11634/05.OVG (https://dejure.org/2005,7126)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.12.2005 - 6 B 11634/05.OVG (https://dejure.org/2005,7126)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Dezember 2005 - 6 B 11634/05.OVG (https://dejure.org/2005,7126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Abwehranspruchs gegen die Platzierung eines Weihnachtsmarktstands vor dem Schaufenster eines Ladengeschäfts; Umfang des Schutzes des landesstraßenrechtlichen Anliegergebrauchs vor Beeinträchtigungen

  • Judicialis

    GewO § 68; ; GewO § 68 Abs. 2; ; GewO § 69; ; GewO § 69 Abs. 1; ; LStrG § 39; ; GG Art. 14; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 251
  • DÖV 2006, 225
  • DÖV 2006, 226
  • GewArch 2006, 82
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90

    Teileinziehung einer Straße ist keine Enteignung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2005 - 6 B 11634/05
    Insbesondere wird der Anlieger nicht vor Erschwernissen des Zugangs zur Straße bewahrt, die sich aus der besonderen örtlichen Lage und einer situationsbedingten Vorbelastung ergeben, in die das Grundstück hineingestellt ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. September 1990, NVwZ 1991, 358; BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1987, NJW 1988, 432, und vom 8. September 1993, BVerwGE 94, 136 = GewArch 1994, 214).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Kammerbeschluss vom 11. September 1990 (a.a.O.) deutlich gemacht, dass Chancen und Verdienstmöglichkeiten durch Art. 14 Abs. 1 GG ebenso wenig geschützt sind wie Vorteile, die sich aus dem bloßen Fortbestand einer günstigen Rechtslage ergeben.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.1996 - 1 A 10464/95

    Klage eines Geschäftsinhabers gegen Einziehung eines Fußwegs

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2005 - 6 B 11634/05
    Daraus ergibt sich, dass die Änderung einer bestimmten Lenkung von Fußgängerbewegungen, die sich wirtschaftlich nachteilig für einen Anlieger auswirken kann, den straßenrechtlichen Anliegergebrauch nicht verletzt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Februar 1996 - 1 A 10464/95.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).

    Die dem Anlieger durch eine bestimmte Lenkung des Verkehrsstroms eröffnete Chance, einen besonderen wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen, zählt auch nicht zum grundgesetzlich geschützten Anliegergebrauch (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Februar 1996, a.a.O.; Beschluss vom 21.11.1995 - 1 B 13189/95.OVG - Beschluss vom 3. Mai 2005, - 6 A 12064/04.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).

  • VG Mainz, 25.11.2005 - 6 L 897/05

    Weihnachtsmarktstreit: Bude vor Ladengeschäft darf bleiben

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2005 - 6 B 11634/05
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 25. November 2005 - 6 L 897/05.MZ - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2005 - 6 B 11634/05
    Ein Abwehrrecht gegen Beeinträchtigungen der verkehrlichen Kommunikationsmöglichkeiten steht dem Anlieger aber nur zu, wenn die angemessene Nutzung des Grundeigentums - wie sie sich unter Berücksichtigung der Rechtslage und der tatsächlichen Gegebenheiten als anerkennenswertes Bedürfnis ergibt - nicht mehr gewährleistet ist (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999, GewArch 1999, 374 = NVwZ 1999, 1341).
  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2005 - 6 B 11634/05
    Insbesondere wird der Anlieger nicht vor Erschwernissen des Zugangs zur Straße bewahrt, die sich aus der besonderen örtlichen Lage und einer situationsbedingten Vorbelastung ergeben, in die das Grundstück hineingestellt ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. September 1990, NVwZ 1991, 358; BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1987, NJW 1988, 432, und vom 8. September 1993, BVerwGE 94, 136 = GewArch 1994, 214).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2005 - 6 B 11634/05
    Wie das Verwaltungsgericht bereits zutreffend erläutert hat, umfasst dieses durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz - GG - in seinem Kernbereich eigentumsrechtlich gesicherte Anliegerrecht als subjektives Recht zwar den "Kontakt nach außen", also die Nutzung der Straße als Kommunikationsmittel, insbesondere durch an den vorbei fließenden Verkehr gerichtete Werbung (BVerwG, Urteil vom 29. April 1977, BVerwGE 54, 1 = NJW 1977, 1789).
  • BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80

    Streitgegenstand bei Anfechtung einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2005 - 6 B 11634/05
    Der Anlieger hat also keinen grundrechtlichen Anspruch auf den Fortbestand verkehrlicher Umstände, die für eine bestimmte Grundstücksnutzung von besonderem Vorteil sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1983, DÖV 1984, 426).
  • VG Neustadt, 28.03.2017 - 3 L 282/17

    Abdrängen von Fußgängern auf Radweg infolge Obst- und Gemüseverkaufs unzulässig

    Das Landesstraßengesetz gewährleistet dem Grundeigentümer sowie dem Inhaber eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs das Recht auf Anliegergebrauch indes lediglich in seinem durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Kerngehalt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 9. Dezember 2005 - 6 B 11634/05 -, GewArch 2006, 82; VG Neustadt, Beschluss vom 28. August 2015 - 3 L 760/15.NW -, juris).
  • VG Neustadt, 29.06.2016 - 3 L 481/16

    Verhältnis von straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnis und

    Das Landesstraßengesetz gewährleistet dem Grundeigentümer sowie dem Inhaber eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs das Recht auf Anliegergebrauch indes lediglich in seinem durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Kerngehalt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Dezember 2005 - 6 B 11634/05 -, GewArch 2006, 82; VG Neustadt, Beschluss vom 28. August 2015 - 3 L 760/15.NW -, juris).
  • VG Neustadt, 03.03.2015 - 3 L 175/15

    Ruppertsberger Winzerverein scheitert mit Eilantrag gegen Vollsperrung der K 10

    Auch wenn diese Beeinträchtigungen nicht mehr "unerheblich" sind, kann der Eigentümer bzw. Anlieger sie nicht abwehren (vgl. OVG RP, Beschluss vom 9. Dezember 2005 - 6 B 11634/05 -, juris, Rn. 6).
  • VG Neustadt, 15.03.2012 - 4 L 195/12

    Straßenrecht: Anbieten von Waren im öffentlichen Verkehrsraum

    Das Landesstraßengesetz gewährleistet dem Grundeigentümer sowie dem Inhaber eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs das Recht auf Anliegergebrauch indes lediglich in seinem durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Kerngehalt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, GewArch 2006, 82 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 11.01.2017 - 4 L 1167/16

    Vorerst kein Einbahnstraßenverkehr in der Kaiserslauterer Straße in Bad Dürkheim

    Das Landesstraßengesetz gewährleistet dem Grundeigentümer das Recht auf Anliegergebrauch lediglich in seinem durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz - GG - geschützten Kerngehalt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Dezember 2005 - 6 B 11634/05 -, GewArch 2006, 82; VG Neustadt, Beschluss vom 28. August 2015 - 3 L 760/15.NW -, juris).
  • VG Gera, 26.09.2016 - 3 E 645/16
    Auch wenn diese Beeinträchtigungen nicht mehr "unerheblich" sind, kann der Eigentümer bzw. Anlieger sie nicht abwehren (vgl. OVG Rhein-Pf, Beschl. v. 9. Dezember 2005 - 6 B 11634/05 - zit. nach Juris).
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