Rechtsprechung
BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- DFR
Hufbeschlaggesetz
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Teile des neuen Hufbeschlaggesetzes vorläufig gestoppt
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht; Verfassungsmäßigkeit der Unterwerfung der Hufbeschlagtechnik unter eine erweiterte Ausbildung zum Hufbeschlagschmied; Legaldefinfition des Begriff "Hufbeschlag"; Einordnung ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz; Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Inkrafttreten des HufBeschlG 2006
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Teile des neuen Hufbeschlaggesetzes vorläufig gestoppt
- buhev.de (Pressemitteilung)
Kein Konkurrenzschutz durch das Hufbeschlagsgesetz
- buhev.de (Kurzinformation)
Teile des neuen Hufbeschlaggesetzes nichtig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Teile des neuen Hufbeschlaggesetzes nichtig
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGE 117, 126
- NVwZ 2007, 324
- GewArch 2007, 28
Wird zitiert von ... (54) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs
Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
Zielt der Antragsinhalt - wie hier - auf die Aussetzung des In-Kraft-Tretens eines förmlichen Gesetzes, so ist § 32 Abs. 1 BVerfGG äußerst restriktiv und unter Anlegung eines besonders strengen Prüfungsmaßstabs anzuwenden (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 108, 45 ; stRspr).Dies gilt auch bei Anlegung des besonders strengen Prüfungsmaßstabs für die Aussetzung des Vollzugs eines förmlichen Gesetzes (BVerfGE 6, 1 ; stRspr), den der Respekt vor der demokratisch gefundenen Entscheidung des Parlaments verlangt (dazu BVerfGE 104, 23 ).
- BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).Die Folgen, welche eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, überwiegen gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).
- BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).Die Folgen, welche eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, überwiegen gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft
Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
Hier müssen die Gründe, die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechen, im Vergleich zu den Gründen für Anordnungen, die weniger schwer in die Interessen der Allgemeinheit eingreifen, ganz besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 104, 23 ).Dies gilt auch bei Anlegung des besonders strengen Prüfungsmaßstabs für die Aussetzung des Vollzugs eines förmlichen Gesetzes (BVerfGE 6, 1 ; stRspr), den der Respekt vor der demokratisch gefundenen Entscheidung des Parlaments verlangt (dazu BVerfGE 104, 23 ).
- BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83
Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
Hat der Gesetzgeber mithin den Anwendungsbereich der Norm eindeutiger als bisher bestimmt und ihr damit einen neuen Inhalt gegeben, so wird hierdurch die Frist aus § 93 Abs. 3 BVerfGG in Gang gesetzt (vgl. BVerfGE 11, 351 ; 74, 69 ).Hält es der Gesetzgeber selbst für geboten, die bisherige Regelung zu präzisieren, so kann den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern nicht entgegengehalten werden, sie hätten bereits die vorherige Regelung mit der Verfassungsbeschwerde angreifen müssen (vgl. BVerfGE 74, 69 ).
- BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53
Amtszeitverkürzung
Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
Mit der auf die Berufe der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer beschränkten Tenorierung ist auch keine Vorwegnahme der Hauptsache verbunden (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 15, 77 ). - BVerfG, 09.11.1962 - 1 BvR 586/62
Keine einstweilige Anordnung egegen die Durchsuchung von Verlagsräumen - …
Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
Mit der auf die Berufe der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer beschränkten Tenorierung ist auch keine Vorwegnahme der Hauptsache verbunden (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 15, 77 ). - BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
DDR-Rechtsanwälte
Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
Er ist nur zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsguts und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl. BVerfGE 93, 213 ; stRspr). - BVerfG, 26.03.2003 - 1 BvR 112/03
Erlass weiterer einstweiliger Anordnung gegen Regelungen des …
Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
Zielt der Antragsinhalt - wie hier - auf die Aussetzung des In-Kraft-Tretens eines förmlichen Gesetzes, so ist § 32 Abs. 1 BVerfGG äußerst restriktiv und unter Anlegung eines besonders strengen Prüfungsmaßstabs anzuwenden (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 108, 45 ; stRspr). - BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60
Reserveliste Nordrhein-Westfalen
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
- BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
- BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Eine Versagung des grundrechtlichen Schutzes kommt allenfalls hinsichtlich solcher Tätigkeiten in Betracht, die schon ihrem Wesen nach als verboten anzusehen sind, weil sie aufgrund ihrer Sozial- und Gemeinschaftsschädlichkeit schlechthin nicht am Schutz durch das Grundrecht der Berufsfreiheit teilhaben können (vgl. BVerfGE 115, 276 ; 117, 126 ). - BVerfG, 12.04.2013 - 1 BvR 990/13
Einstweilige Anordnung; Medienberichterstattung über ein Strafverfahren …
Erweist sich eine Verfassungsbeschwerde weder als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; 117, 126 ; stRspr). - BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
Bayerisches Versammlungsgesetz
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerfGE 117, 126 ).Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 104, 51 ; 112, 284 ; 117, 126 ).
Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig außer Kraft gesetzt werden, wenn die Nachteile, die mit seiner Geltung nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, ganz besonderes Gewicht haben und in Ausmaß und Schwere deutlich die Nachteile überwiegen, die im Falle der vorläufigen Außerkraftsetzung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 112, 284 ; 117, 126 ).
- BVerfG, 21.12.2015 - 2 BvR 2347/15
Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Strafbarkeit der …
Die Gründe, die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, müssen daher im Vergleich zu Anordnungen, die weniger schwer in die Interessen der Allgemeinheit eingreifen, bei Gesetzen ganz besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 46, 337 ; 85, 167 ; 104, 23 ; 104, 51 ; 117, 126 ; 122, 342 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. August 2015 - 2 BvF 1/15 -, juris, Rn. 12;… Beschluss des Ersten Senats vom 6. Oktober 2015 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, juris, Rn. 13; stRspr). - BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
1. Kann - wie hier - nicht festgestellt werden, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 117, 126 ; stRspr).Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig am Inkrafttreten gehindert werden, wenn die Nachteile, die mit seinem Inkrafttreten nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, in Ausmaß und Schwere die Nachteile deutlich überwiegen, die im Falle der vorläufigen Verhinderung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 117, 126 ; stRspr).
- BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19
Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
Der strenge Maßstab für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG erhöht sich, wenn der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ), weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; 140, 99 ; 140, 211 ; stRspr).Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen, so müssen sie im Fall der begehrten Außervollzugsetzung eines Gesetzes darüber hinaus besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 104, 23 ; 117, 126 ; 122, 342 ; 140, 99 ; 140, 211 ; stRspr).
- BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15
Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos
Soll der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden, erhöht sich diese Hürde noch (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ), denn das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 216 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; stRspr).Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen, so müssen sie im Fall der begehrten Außervollzugsetzung eines Gesetzes darüber hinaus besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 117, 126 ; 122, 342 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. August 2015 - 2 BvF 1/15 -, www.bverfg.de, Rn. 12; stRspr).
- BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07
Legehennenhaltung
Als Belang von Verfassungsrangist der Tierschutz, nicht anders als der in Art. 20a GG schon früher zum Staatsziel erhobene Umweltschutz, im Rahmen von Abwägungsentscheidungen zu berücksichtigen und kann geeignet sein, ein Zurücksetzen anderer Belange von verfassungsrechtlichem Gewicht - wie etwa die Einschränkung von Grundrechten - zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 117, 126 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Januar 2010 - 1 BvR 1627/09 -, NVwZ 2010, S. 771 ff.); er setzt sich aber andererseits gegen konkurrierende Belange von verfassungsrechtlichem Gewicht nicht notwendigerweise durch (vgl. BVerfGE 110, 141 ; BVerwGE 127, 183 ). - BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Bestellerprinzips bei …
Sie sind durch die von ihnen angegriffenen Normen selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen, so dass sie ihre Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen die gesetzlichen Bestimmungen richten können (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 117, 126 ; stRspr). - BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 256/08
Einstweiliger Rechtsschutz Vorratsdatenspeicherung III
Maßgeblich ist vorliegend eine Folgenabwägung, bei der die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, abzuwägen sind gegen die Nachteile, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 117, 126 ).Lassen sich danach aber weder die Nachteile, die sich für die Diensteanbieter ergäben, wenn sie ab 1. Januar 2009 zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet wären und sich § 113a TKG im Hauptsacheverfahren als verfassungswidrig erweisen sollte, noch die Nachteile, die es mit sich brächte, wenn eine Verkehrsdatenspeicherung nach dieser Vorschrift unterbliebe, obwohl sie sich als verfassungsgemäß herausstellen sollte, verlässlich bewerten, so kann auch nicht festgestellt werden, dass erstere in Ausmaß und Schwere letztere so deutlich überwögen, wie es für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG Voraussetzung wäre, mit der die Anwendung einer vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber statuierten Regelung bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde hinausgeschoben werden soll (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 117, 126 ; BVerfG…, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08 -, B II 1 a, JURIS, Rn. 140; stRspr).
- BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvF 1/21
Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt
- BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15
Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011
- BVerfG, 15.04.2021 - 2 BvR 547/21
Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes …
- BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 2186/06
Hufversorgung
- BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08
Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer …
- BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvQ 42/15
Eilanträge gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz erfolglos
- BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne …
- BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvF 1/22
Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 …
- BVerfG, 15.10.2008 - 2 BvR 236/08
(Erfolgloser) Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen Art. 1 des Gesetzes zur …
- BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvR 2216/20
Erfolglose Eilanträge gegen das Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht
- BVerfG, 19.03.2020 - 1 BvQ 1/20
Eilantrag gegen Auswertung von Krankenversicherungsdaten bei offenen …
- BVerfG, 10.03.2020 - 1 BvQ 15/20
Eilantrag gegen Mietendeckel erfolglos
- BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvR 1949/20
Einstweilige Anordnung gegen die Beschlagnahme der Kamera eines nebenberuflichen …
- BVerfG, 07.08.2018 - 1 BvR 1575/18
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend den …
- BVerfG, 21.04.2009 - 1 BvR 1602/07
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- BVerfG, 11.10.2017 - 2 BvR 1758/17
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Erteilung von Visa zum Familiennachzug zu einem …
- BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 229/16
Eilanträge gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz erfolglos
- BVerfG, 06.02.2019 - 1 BvQ 4/19
Erfolgloser Eilantrag gegen die testweise Datenübermittlung für den Zensus 2021
- BVerfG, 18.08.2020 - 1 BvR 1918/20
Syrien-Folterprozess - Eilantrag syrischer Journalisten auf Zulassung von …
- BVerfG, 20.03.2018 - 2 BvR 1266/17
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Aussetzung des …
- BVerfG, 13.05.2015 - 1 BvQ 9/15
Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des "Bestellerprinzips" bei …
- VerfGH Thüringen, 24.06.2020 - VerfGH 17/20
Eilantrag der AfD-Fraktion gegen die Thüringer …
- BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvQ 91/18
Eilanträge gegen Änderung der Parteienfinanzierung unzulässig
- BVerfG, 28.10.2020 - 1 BvR 972/20
Eilantrag bezogen auf das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin …
- BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2186/06
Gegenstandswertfestsetzung im Verfahren über den Antrag auf Erlass einer eA
- BVerfG, 01.02.2018 - 2 BvR 1459/17
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich des …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur …
- BGH, 04.11.2010 - 4 StR 404/10
Zum Beweisverwertungsverbot für Daten aus Vorratsdatenspeicherung
- BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvQ 97/20
Erfolgloser Eilantrag zum Übereinkommen zur Beendigung bilateraler …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 76/20
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
- BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvQ 8/14
Akkreditierung von Medienvertretern in einem Strafverfahren - Überwiegender …
- VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06
Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus …
- BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 872/10
Ablehnung des Erlasses einer eA, den Vollzug der §§ 97 Abs 1, 98 Abs 1 SGB 4 idF …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2011 - VerfGH 19/10
Verfassungsgerichtshof untersagt durch einstweilige Anordnung den Vollzug des …
- VerfGH Sachsen, 03.05.2019 - 30-II-19
Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten bei den …
- BVerfG, 03.02.2011 - 2 BvR 132/11
Vorläufige Untersagung jeglicher künftiger Medikation eines im Maßregelvollzug …
- BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvQ 55/15
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Neuregelung …
- BVerfG, 30.07.2009 - 2 BvR 1422/09
Überwiegen der mit dem Erlass einer eA verbundenen Nachteile
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.07.2020 - VerfGH 103/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Regelungen im Gesetz …
- VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 186/07
Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Neuregelungen zur …
- OLG Stuttgart, 20.04.2011 - 201 Kart 1/11
Kartellverfahren: Anspruch auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der …
- VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 36-II-20
- LG Bonn, 17.12.2009 - 14 O 1/07
Untersagung des Betriebs eines Ästhetik-Fachzentrums gegenüber einem Apotheker …
- VG Braunschweig, 11.09.2014 - 6 B 228/14
Antrag einer Lehrerin auf Erstattung eines Sachschadens für eine beschädigte …
Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zur Heilkunde iSd Heilpraktikergesetzes - Notwendigkeit einer Erlaubnis für die Tätigkeit als "Vitametiker" verneint
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 11 NGefAG; § 1 Abs. 1 HPG; § 1 Abs. 2 HPG; § 86 Abs. 1 VwGO
Erlaubnispflichtigkeit einer Tätigkeit als "Vitametikerin" nach dem Heilpraktikergesetz (HPG); Begriff der Heilkunde; Begriff der Krankheit; Gerichtliche Verwertbarkeit von Privatgutachten - Judicialis
HeilmittelwerbeG; ; HPG § 1 I
- rechtsportal.de
HeilmittelwerbeG; HeiPrG § 1 Abs. 1
Heilkunde i. S. d. Heilpraktikergesetzes - Erlaubnis; Gefahr; Heilkunde; Heilpraktiker; Vitametik - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erlaubnispflichtigkeit einer Tätigkeit als "Vitametikerin" nach dem Heilpraktikergesetz (HPG); Begriff der Heilkunde; Begriff der Krankheit; Gerichtliche Verwertbarkeit von Privatgutachten
- vitametik-hp.de (Kurzinformation)
Vitametik: Heilkunde oder Gesundheitspflege?
Besprechungen u.ä.
- berufsrecht-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)
"Vitametik" als Heilkundeausübung?
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 09.06.2004 - 5 A 38/03
- OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
Papierfundstellen
- GewArch 2007, 28
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 45.91
Heilpraktiker - Untersagung - Heilmagnetisieren
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
Zur Verhinderung von gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzesverstößen durch Ausübung der Heilkunde ohne entsprechende Erlaubnis bedarf es daher einer auf die angeführte Generalklausel gestützten Verfügung (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45/91 -, BVerwGE 94, 269; OVG Münster, Beschl. v. 28.4.2006 - 13 A 2495/03 -, m. w. N.).Hinzukommen muss auch bei einer so verstandenen heilkundlichen Tätigkeit für die Bejahung der Erlaubnispflicht nach § 1 Abs. 1 HPG, dass dadurch unmittelbar oder mittelbar gesundheitliche Schäden verursacht werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45/91 -, BVerwGE 94, 269 ff.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - 13 A 2495/03
Kosmetikerinnen dürfen ohne Heilpraktikererlaubnis keine Falten unterspritzen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
Zur Verhinderung von gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzesverstößen durch Ausübung der Heilkunde ohne entsprechende Erlaubnis bedarf es daher einer auf die angeführte Generalklausel gestützten Verfügung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45/91 -, BVerwGE 94, 269; OVG Münster, Beschl. v. 28.4.2006 - 13 A 2495/03 -, m. w. N.).Demnach bedarf es etwa für das so genannte Faltenunterspritzen im Lippenbereich einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 28.4.2006, a. a. O., m. w. N.).
- BVerfG, 02.03.2004 - 1 BvR 784/03
Keine Erlaubnispflicht nach dem HeilprG für "Geistheiler"
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
Das Bundesverfassungsgericht hat dementsprechend mit zwei Beschlüssen vom 2. März 2004 (- 1 BvR 784/03 -, GewArch 2004, 329 ff. = NordÖR 2004, 292 ff.) und vom 3. Juni 2004 (- 2 BvR 1802/02 -, NJW 2004, 2890 f.) zu sogenannten Wunder- bzw. Geistheilern klargestellt, dass allein das Gefährdungspotential der in Rede stehenden Tätigkeit geeignet ist, die Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz auszulösen.
- BVerwG, 25.06.1970 - I C 53.66
Anwendung des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz (HeilprG) auf Chiropraktik - Umfang …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
Sie gelten insoweit als "verlängerter Arm des Arztes" und üben auf erlaubte Weise Heilkunde aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.6.1970 - 1 C 53/66 -, BVerwGE 35, 308 ff.;… Kurtenbach, in: Das Deutsche Bundesrecht, Heilpraktikergesetz, § 1, S. 6). - BVerwG, 18.06.2003 - 4 A 70.01
Straßenrechtliche Planfeststellung; Luftqualität; Schadstoffimmissionen; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
Je unzweifelhafter eine gutachterliche Äußerung als Ausdruck der Sachkunde, Unparteilichkeit und Objektivität zu qualifizieren ist, desto unbedenklicher ist sie verwertbar (vgl. Senatsbeschluss v. 27.6.2006 - 8 LA 44/06 -, m. w. N., und unter Hinweis auf das Urteil des BVerwG v. 18.6.2003 - 4 A 70/01 -, NVwZ 2004, 100 ff.). - BGH, 13.09.1977 - 1 StR 389/77
Vergehen gegen das Heilpraktikergesetz (HeilprG) - Strafbarkeit eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
Hingegen reicht es für die Bejahung der Erlaubnispflicht gemäß § 1 Abs. 1 HPG nicht aus, wenn an einer Person Tätigkeiten ausgeübt werden, die lediglich nach dem subjektiven Empfinden des Betroffenen als Heilkunde aufgefasst werden, insbesondere wenn der Betroffene von körperlichen Schmerz- und Leidenszuständen mit vermeintlich übersinnlichen Kräften befreit werden soll (…vgl. so aber zu Wunder- und Geistheilern: BGH, Urt. v. 4.11.1955 - 5 StR 421/55 -, BGHSt 8, 237 ff.; Urt. v. 13.9.1977 - 1 StR 389/77 -, NJW 1978, 599 f.). - VGH Baden-Württemberg, 17.02.2005 - 9 S 216/04
Erlaubnispflichtige Tätigkeit des Optikers bei Anpassung einer Prismenbrille
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
Andererseits genügt auch eine nur mittelbare Gesundheitsgefährdung, die darin bestehen kann, dass das frühzeitige Erkennen ernster Leiden, das ärztliches Fachwissen voraussetzt, verzögert werden kann, wenn die Wahrscheinlichkeit für einen solchen Gefahreneintritt nicht nur geringfügig ist (vgl. zuletzt etwa Urt. d. VGH Mannheim v. 17.2.2005 - 9 S 216/04 -, NVwZ-RR 2005, 725 f.; Senatsbeschl. v. 25.5.2004 - 8 ME 41 und 42/04 -, jeweils m. w. N.). - BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02
Unverhältnismäßige Beschränkung der Berufswahlfreiheit durch Erlaubnispflicht …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
Das Bundesverfassungsgericht hat dementsprechend mit zwei Beschlüssen vom 2. März 2004 (- 1 BvR 784/03 -, GewArch 2004, 329 ff. = NordÖR 2004, 292 ff.) und vom 3. Juni 2004 (- 2 BvR 1802/02 -, NJW 2004, 2890 f.) zu sogenannten Wunder- bzw. Geistheilern klargestellt, dass allein das Gefährdungspotential der in Rede stehenden Tätigkeit geeignet ist, die Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz auszulösen. - BGH, 04.11.1955 - 5 StR 421/55
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
Hingegen reicht es für die Bejahung der Erlaubnispflicht gemäß § 1 Abs. 1 HPG nicht aus, wenn an einer Person Tätigkeiten ausgeübt werden, die lediglich nach dem subjektiven Empfinden des Betroffenen als Heilkunde aufgefasst werden, insbesondere wenn der Betroffene von körperlichen Schmerz- und Leidenszuständen mit vermeintlich übersinnlichen Kräften befreit werden soll (vgl. so aber zu Wunder- und Geistheilern: BGH, Urt. v. 4.11.1955 - 5 StR 421/55 -, BGHSt 8, 237 ff.;… Urt. v. 13.9.1977 - 1 StR 389/77 -, NJW 1978, 599 f.).
- VG Braunschweig, 23.11.2006 - 5 A 102/04
Ausübung; Erlaubnis; Gefahrenabwehr; Gesundheitsgefahr; Heilkunde; heilkundliche …
Die sachliche Zuständigkeit des Beklagten zum Erlass einer solchen Untersagungsverfügung ergibt sich aus § 101 Abs. 4 NGefAG (nunmehr: § 97 Abs. 2 Nds. SOG) in Verbindung mit den fortgeltenden (…vgl. OVG Münster, a. a. O., m. w. N.) §§ 3, 11 Abs. 2 der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz vom 18. Februar 1939 (RGBl. I S. 259) und Ziffer 1.1 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (Runderlass des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 22.2.1995 (Nds. MBl. S. 375), zuletzt geändert durch Runderlass v. 5.1.2006 (Nds. MBl. S. 67) (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.7.2006 - 8 LC 185/04, Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG im Internet).Andererseits genügt aber auch eine nur mittelbare Gesundheitsgefährdung, die darin bestehen kann, dass das frühzeitige Erkennen ernster Leiden, das ärztliches Fachwissen voraussetzt, verzögert werden kann, wenn die Wahrscheinlichkeit für einen solchen Gefahreneintritt nicht nur geringfügig ist (zu allem Nds. OVG, Urt. v. 20. Juli 2006 - 8 LC 185/04, a. a. O., mit Verweis auf Beschluss vom v. 25.5.2004 - 8 ME 41 und 42/04 und Urt. d. VGH Mannheim v. 17.2.2005 - 9 S 216/04 -, NVwZ-RR 2005, 725 f.;… jeweils m. w. N.).
Bei Wunder- bzw. Geistheilern kommt nur eine mittelbare Gefahr durch das Versäumen ärztlicher Hilfe in Betracht, nicht aber eine unmittelbare Gefährdung durch die angewandte Methode (BVerfG, E. v. 03.06.2004 aaO.
; Nds. OVG, Urt. v. 10.7.2006 - 8 LC 185/04 -, aaO.). - OVG Niedersachsen, 18.06.2009 - 8 LC 6/07
Ausübung von Heilkunde i.S.d. § 1 Heilpraktikergesetzes (HPG) durch …
Zur Verhinderung von gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzesverstößen durch Ausübung der Heilkunde ohne entsprechende Erlaubnis bedarf es daher einer auf die angeführte Generalklausel gestützten Verfügung (vgl. Senatsurt. v. 20.7.2006 - 8 LC 185/04 - GewArch 2007, 28 ff., unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45/91 -, BVerwGE 94, 269 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 28.4.2006 - 13 A 2495/03 -, GewArch 2006, 331 ff., m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 18.06.2009 - 8 LC 9/07
Ausübung von Heilkunde durch einen Synergetik-Therapeuten bzw. …
Zur Verhinderung von gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzesverstößen durch Ausübung der Heilkunde ohne entsprechende Erlaubnis bedarf es daher einer auf die angeführte Generalklausel gestützten Verfügung (vgl. Senatsurt. v. 20.7.2006 - 8 LC 185/04 - GewArch 2007, 28 ff., unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45/91 -, BVerwGE 94, 269 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 28.4.2006 - 13 A 2495/03 -, GewArch 2006, 331 ff., m. w. N.).
- OLG Celle, 24.07.2008 - 13 U 14/08
Zulässigkeit eines Angebotes von physiotherapeutischen Leistungen ohne Hinweis …
Deshalb ist eine Ausübung der Heilkunde im Sinn des § 1 Abs. 1 HeilprG nur bei solchen Behandlungen gegeben, die ärztliche Fachkenntnisse voraussetzen und die gesundheitliche Schäden verursachen können (BGH WRP 2001, 1166 - Optometrische Leistungen II. Nds. OVG, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 185/04). - OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 8 LA 71/10
Es bestehen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der gerichtlichen Feststellung …
Der Senat hat in seiner auch vom Verwaltungsgericht herangezogenen Entscheidung vom 20. Juli 2006 (- 8 LC 185/04 -, juris Rn. 22) lediglich ausgeführt, dass weder das Heilpraktikergesetz selbst noch die dazu ergangenen Durchführungsverordnungen eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Untersagungsverfügung im Falle einer unzulässigen Heilkundeausübung enthalten und zur Verhinderung von gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzesverstößen durch die Ausübung der Heilkunde ohne entsprechende Erlaubnis eine Untersagungsverfügung auf die gefahrenabwehrrechtliche Generalklausel gestützt werden kann (…vgl. auch BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45.91 -, BVerwGE 94, 269, 278;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.4.2006 - 13 A 2495/03 -, juris Rn. 15). - VG Braunschweig, 23.11.2006 - 5 A 133/04
Erfordernis einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) für eine …
Die sachliche Zuständigkeit des Beklagten zum Erlass einer solchen Untersagungsverfügung ergibt sich aus § 101 Abs. 4 NGefAG (nunmehr: § 97 Abs. 2 Nds . SOG) in Verbindung mit den fortgeltenden (…vgl. OVG Münster, a.a.O., m.w.N.) §§ 3, 11 Abs. 2 der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz vom 18. Februar 1939 (RGBl. I S. 259) und Ziffer 1.1 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (Runderlass des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 22.2.1995 (Nds. MBl. S. 375), zuletzt geändert durch Runderlass v. 5.1.2006 (Nds. MBl. S. 67) (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.7.2006 - 8 LC 185/04 , Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG im Internet). - OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 10 LA 100/14
CC; Cross Compliance; Dauergrünland; Dauergrünlanderhaltungsgebot; Umbruch; …
Aus den vorgenannten Gründen scheidet schließlich auch die Annahme aus, die vermeintliche Lücke in § 2 DG-ErhVO, der lediglich ein Verbot des Grünlandumbruchs enthält, könne hinsichtlich der fehlenden Regelung zur Wiederansaat bei einem ungenehmigten Umbruch hilfsweise durch einen Rückgriff auf die Generalklausel des § 11 Nds.SOG insoweit geschlossen werden (vgl. zu einer entsprechenden Fallgestaltung Nds. OVG, Urt. v. 20.7. 2006 - 8 LC 185/04 -, juris, Rn. 22, m. w. N.). - LG Frankfurt/Main, 03.04.2009 - 12 O 20/06
Wettbewerbsverstoß: Werbung für eine Methode zur Behandlung des Atlaswirbels
Es liegt nicht der Fall vor, dass Tätigkeiten ausgeführt werden, die lediglich nach dem einseitigen subjektiven Empfinden des Betroffenen als Heilkunde aufgefasst werden (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urteil vom 20.7.2006 - 8 LC 185/04 -).