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   OVG Hamburg, 21.02.2011 - 3 Bs 131/10   

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OVG Hamburg, 21.02.2011 - 3 Bs 131/10 (https://dejure.org/2011,12918)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21.02.2011 - 3 Bs 131/10 (https://dejure.org/2011,12918)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21. Februar 2011 - 3 Bs 131/10 (https://dejure.org/2011,12918)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Genehmigung für die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr für Stadtrundfahrten

  • Justiz Hamburg

    § 13 Abs 2 Nr 2 PBefG, § 15 PBefG, § 20 PBefG, § 80a Abs 1 Nr 1 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO
    Einstweiliger Rechtsschutz bei Genehmigung für die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr für Stadtrundfahrten

  • verkehrslexikon.de

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Genehmigung für den Linienverkehr für Stadtrundfahrten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz bei mehreren konkurrierenden Antragstellern um eine Genehmigung für die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr; Antrag eines Konkurrenten auf Suspendierung der einstweiligen Erlaubnis bei offensichtlichem Vorliegen eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz bei mehreren konkurrierenden Antragstellern um eine Genehmigung für die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr; Antrag eines Konkurrenten auf Suspendierung der einstweiligen Erlaubnis bei offensichtlichem Vorliegen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 815
  • DÖV 2011, 862
  • GewArch 2011, 482
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.10.1968 - VII C 90.66

    Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für den Berufsverkehr trotz schwebenden

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.02.2011 - 3 Bs 131/10
    Nur wenn offensichtlich ein Versagungsgrund nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG gegeben ist, soll eine einstweilige Erlaubnis keinen Bestand haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.10.1968, NJW 1969, 708).
  • BVerwG, 28.06.2007 - 3 B 135.06

    Einordnung von Stadtrundfahrten im materiell-rechtlichen Sinn als

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.02.2011 - 3 Bs 131/10
    Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat zuletzt mit Urteil vom 22. September 2006 (GewArch 2007, 121) Zweifel an der Zuordnung von Stadtrundfahrten zum Linienverkehr geäußert, die vom Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 28.6.2007, 3 B 135/06, juris) als nachvollziehbar bezeichnet worden sind.
  • BVerfG, 11.10.2010 - 1 BvR 1425/10

    Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerder

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.02.2011 - 3 Bs 131/10
    Soweit die Antragstellerin die Ausführungen des Verwaltungsgerichts zur Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin im Hinblick auf das Motorenkonzept angreift, bemerkt das Beschwerdegericht: Die Antragsgegnerin hat, wenn sie ein Genehmigungsverfahren durchführt, bei dem sich mehrere Unternehmer im eigenwirtschaftlichen Verkehr um eine Linienverkehrsgenehmigung bewerben und ein Parallelverkehr ausgeschlossen ist, mit Blick auf Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG ein faires Verfahren für jeden Bewerber zu gewährleisten (BVerfG, Beschl. v. 11.10.2010, NVwZ 2011, 113).
  • OVG Hamburg, 22.09.2006 - 1 Bf 162/05

    Linienverkehrsgenehmigung für eine Stadtrundfahrt in Hamburg.

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.02.2011 - 3 Bs 131/10
    Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat zuletzt mit Urteil vom 22. September 2006 (GewArch 2007, 121) Zweifel an der Zuordnung von Stadtrundfahrten zum Linienverkehr geäußert, die vom Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 28.6.2007, 3 B 135/06, juris) als nachvollziehbar bezeichnet worden sind.
  • OVG Hamburg, 02.01.2012 - 3 Bs 55/11

    Einstweilige Erlaubnis nach PBefG § 20; Betreiben von Linienverkehr ohne

    a) Anspruchsgrundlage für die Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung zum Zweck der dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690, zuletzt geändert durch Gesetz v. 8.12.2010, BGBl. I S. 1864) unterliegenden Beförderung von Personen im Linienverkehr ist allein § 20 PBefG (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.2.2011, NordÖR 2011, 464; OVG Magdeburg, Beschl. v. 23.10.2007, 1 M 148/07, m. weit. Nachw., juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2017 - 9 S 1431/17

    Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis nach § 20 Abs 1 S 1 PBefG -

    Zwar hat die Antragstellerin der auch vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zutreffend entnommen, dass es bei der Konkurrenz mehrerer Bewerber um eine einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG in der Regel sachgerecht ist, die einstweilige Erlaubnis demjenigen Unternehmer zu erteilen, dem auch die endgültige, wenn auch noch nicht bestandskräftige Linienverkehrsgenehmigung erteilt worden ist (so auch NdsOVG, Beschluss vom 20.05.2016, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.09.2008 - 13 B 929/08 -, DVBl. 2008, 1454; OVG LSA, Beschluss vom 09.02.2007 - 1 M 267/06 -, juris; VG Sigmaringen, Beschluss vom 28.09.2006, a.a.O.; VG Braunschweig, Beschluss vom 08.07.2005 - 6 B 370/05 -, juris; Bauer, a.a.O., § 20 Rn. 5; Fielitz/Grätz, PBefG, Stand 73. Aktualisierung Januar 2017, § 20 Rn. 4; vgl. ferner OVG Hamburg, Beschluss vom 21.02.2011 - 3 Bs 131/10 -, GewArch 2011, 482).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2017 - 7 B 11392/17

    Personenbeförderungsrecht; Linienverkehrserlaubnis; Konkurrentenstreit

    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn eine zwischenzeitlich eingetretene Änderung der Sach- und Rechtslage Anlass für eine erneute Prüfung der Behörde gibt oder wenn bei der Erteilung der Genehmigung ganz offensichtlich eine falsche Rechtsanwendung erfolgt ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1968 - VII C 90.66 -, juris, Rn. 25 = BVerwGE 30, 347; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 15. Oktober 1993 - 4 M 9/93 -, juris, Rn. 7, vom 9. Februar 2007 - 1 M 267/06 -, juris, Rn. 8 und vom 23. Oktober 2007 - 1 M 148/07 -, juris, Rn. 6; VGH BW, Beschluss vom 2. Januar 2007 - 3 S 2675/06 -, juris, Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 12. September 2008 - 13 B 929/08 -, juris, Rn. 16; HambOVG, Beschluss vom 21. Februar 2011 - 3 Bs 131/10 -, juris, Rn. 17; NdsOVG, Beschluss vom 20. Mai 2016 - 7 ME 50/16 -, juris, Rn. 15) und deshalb eine "Vorwirkung" - wie es das Verwaltungsgericht treffend beschreibt - der in der Genehmigungserteilung festgestellten besseren Verkehrsbedienung zur Ausfüllung des öffentlichen Verkehrsinteresses im Sinne des § 20 Abs. 1 PBefG nicht herangezogen werden kann.
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2016 - 7 ME 50/16

    Einstweilige Erlaubnis zum Betrieb eines Linienverkehrs

    Etwas anders gilt nur dann, wenn sich die Sach- und Rechtslage zwischenzeitlich geändert hat - was hier nicht der Fall ist - oder wenn die im Rahmen der Erteilung der Linienverkehrsgenehmigung getroffene Auswahlentscheidung offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 21.02.2011 - 3 Bs 131/10 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.09.2008 - 13 B 929/08 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.10.2007 - 1 M 148/07 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.01.2007 - 3 S 2675/06 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2019 - 7 LA 91/18

    Einstweilige Erlaubnis zum Betrieb eines Linienverkehrs- Antrag auf Zulassung der

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Sach- und Rechtslage zwischenzeitlich geändert hat - was hier weder geltend gemacht wird noch sonst erkennbar ist - oder wenn die im Rahmen der Erteilung der Linienverkehrsgenehmigung getroffene Auswahlentscheidung offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. Beschluss des Senats vom 20.05.2016, a. a. O.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 21.02.2011 - 3 Bs 131/10 -, juris) bzw. wenn bei der Erteilung der Genehmigung ganz offensichtlich eine falsche Rechtsanwendung erfolgt ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.09.2017, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.09.2008, a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.10.2007, a. a. O.).
  • VG Frankfurt/Main, 16.03.2012 - 9 L 295/12
    Dass bei Konkurrenzverhältnissen sonstiger Art, etwa im Gewerberecht, einstweiliger Rechtsschutz (auch) nach §§ 80a, 80 Abs. 5 VwGO gesucht werden muss, selbst wenn in der Hauptsache nur die auf Gewährung einer Begünstigung gerichtete Verpflichtungsklage statthaft ist, ist allgemein anerkannt (vgl. zur Vergabe von Konzessionen nach dem PBefG zuletzt OVG Hamburg, B. v. 21.2.2011 - 3 Bs 131/10 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.01.2019 - 7 ME 86/18

    Altunternehmer; Auswahlentscheidung; einstweilige Erlaubnis; Konkurrentenstreit;

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Sach- und Rechtslage zwischenzeitlich geändert hat - was hier weder geltend gemacht wird noch sonst erkennbar ist - oder wenn die im Rahmen der Erteilung der Linienverkehrsgenehmigung getroffene Auswahlentscheidung offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. Beschluss des Senats vom 20.05.2016, a. a. O.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 21.02.2011 - 3 Bs 131/10 -, juris) bzw. wenn bei der Erteilung der Genehmigung ganz offensichtlich eine falsche Rechtsanwendung erfolgt ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.09.2017, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.09.2008, a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.10.2007, a. a. O.).
  • VG Frankfurt/Main, 21.10.2011 - 9 L 2062/11

    Rechtsschutz in Konkurrentenstreitverfahren; Beteiligung der Personalvertretung

    Dass bei Konkurrenzverhältnissen sonstiger Art, etwa im Gewerberecht, einstweiliger Rechtsschutz (auch) nach §§ 80a, 80 Abs. 5 VwGO gesucht werden muss, selbst wenn in der Hauptsache nur die auf Gewährung einer Begünstigung gerichtete Verpflichtungsklage statthaft ist, ist allgemein anerkannt (vgl. zur Vergabe von Konzessionen nach dem PBefG zuletzt OVG Hamburg, B. v. 21.2.2011 - 3 Bs 131/10 - juris).
  • VG Frankfurt/Main, 26.11.2012 - 9 L 2045/12

    Konkurrenzschutz bei Beförderungsauswahl; Konkurrenzschutz bei

    Dass bei Konkurrenzverhältnissen anderer Art, etwa im Gewerberecht, einstweiliger Rechtsschutz (auch) nach §§ 80a, 80 Abs. 5 VwGO gesucht werden muss, selbst wenn in der Hauptsache nur die auf Gewährung einer Begünstigung gerichtete Verpflichtungsklage statthaft ist, ist allgemein anerkannt (vgl. zur Vergabe von Konzessionen nach dem PBefG zuletzt OVG Hamburg B. v. 21.2.2011 - 3 Bs 131/10 - juris).
  • VG Frankfurt/Main, 23.03.2012 - 9 L 298/12

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine im Wege der Versetzung getroffene

    Dass bei Konkurrenzverhältnissen sonstiger Art, etwa im Gewerberecht, einstweiliger Rechtsschutz (auch) nach §§ 80a, 80 Abs. 5 VwGO gesucht werden muss, selbst wenn in der Hauptsache nur die auf Gewährung einer Begünstigung gerichtete Verpflichtungsklage statthaft ist, ist allgemein anerkannt (vgl. zur Vergabe von Konzessionen nach dem PBefG zuletzt OVG Hamburg, B. v. 21.2.2011 - 3 Bs 131/10 - juris).
  • VG Sigmaringen, 29.11.2017 - 3 K 10272/17

    Erteilung einstweiliger Erlaubnisse im Linienverkehrsverfahren; Verhältnis zur

  • VG Frankfurt/Main, 27.11.2012 - 9 L 3404/12
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