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   OVG Sachsen, 26.11.2013 - 3 B 494/13   

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OVG Sachsen, 26.11.2013 - 3 B 494/13 (https://dejure.org/2013,38573)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.11.2013 - 3 B 494/13 (https://dejure.org/2013,38573)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. November 2013 - 3 B 494/13 (https://dejure.org/2013,38573)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 123; GewO § 70 Abs. 3
    Weihnachtsmarkt, Ausübung des Ausschließungsermessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterliegen des Verteilungsermessens gegenüber einem Veranstalter vor allem den sich aus den Grundsätzen der Marktfreiheit ergebenden Schranken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterliegen des Verteilungsermessens gegenüber einem Veranstalter vor allem den sich aus den Grundsätzen der Marktfreiheit ergebenden Schranken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kriterien für Ausschluss von Weihnachtsmarkt dürfen keinen diskriminierenden Charakter haben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 208
  • GewArch 2014, 128
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 12.08.2013 - 22 CE 13.970

    Behördliches Auswahlverfahren für Zulassung zum Volksfest Mai- und die Herbstdult

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2013 - 3 B 494/13
    7 Hier kann dahinstehen, ob ein Begehren, mit dem der Veranstalter eines Spezialmarkts (§ 68 Abs. 1 GewO) gerichtlich zur Zulassung eines gemäß § 70 Abs. 3 GewO unberücksichtigt gebliebenen Bewerbers verpflichtet werden soll, bereits dann abgewiesen werden muss, wenn für den Rechtsschutzsuchenden - wie hier - entweder auf der festgesetzten Marktfläche oder/und innerhalb der Gruppe der Anbieter, der er angehört, kein Platz mehr zur Verfügung steht und er nicht zuvor durch eine erfolgreiche Anfechtungsklage bzw. einen stattgebenden Beschluss nach § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO die Zulassung wenigstens eines erfolgreichen Mitbewerbers beseitigt bzw. diese Zulassung suspendiert und so "Raum" für seine eigene Zulassung geschaffen hat (so auch BayVGH, Beschl. v. 12. August 2013, NVwZ-RR 2013, 933).

    Die Kriterien, von denen sich der Veranstalter bei Ausübung seiner Ausschlussbefugnis nach § 70 Abs. 3 GewO leiten lässt, dürfen insbesondere keinen diskriminierenden Charakter haben, sie müssen hinreichend transparent und nachvollziehbar sein (BayVGH, Beschl. v. 12. August 2013 a. a. O. m. w. N.; NdsOVG, Beschl. v. 17. November 2009 - 7 ME 116/09 -, juris; Schönleiter a. a. O. Rn. 9).

  • VGH Bayern, 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135

    Zulassung zu einer Dult; Bewerberauswahl bei konkurrierenden Bewerbern mit

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2013 - 3 B 494/13
    10 Die Anwendung des Kriteriums "Attraktivität" als Auswahlmaßstab ist grundsätzlich geeignet, die der Marktfreiheit immanente Zulassungschance im Rahmen des § 70 Abs. 3 GewO zu garantieren, soweit dadurch Unterschiede identifiziert werden können, mögen sie auch gering sein (BayVGH, Beschl. v. 20. Juli 2011 - 22 ZB 10.1135 -, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 23.11.2009 - 3 B 539/09

    Zulassung zum Striezelmarkt 2009 im Wege der einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2013 - 3 B 494/13
    Es ist auf Grundlage der Rechtsprechung des erkennenden Senats betreffend die Vergabepraxis der Antragsgegnerin bei der Zulassung zum Dresdner Striezelmarkt davon ausgegangen, dass die Antragsgegnerin ihr Ermessen durch ihre Auswahlrichtlinie antizipierend dahin auf Null reduziert habe, dass sich die Vergabe der Standplätze nach dem Höchstpunktzahl, ggf. in Kombination mit dem Losprinzip, richtet (SächsOVG, Beschl. v. 23. November 2009 - 3 B 539/09 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2000 - 11 A 11462/99

    Erforderlichkeit einer förmlichen Satzung für Vergaberichtlinien für die

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2013 - 3 B 494/13
    Vor allem in Ansehung der auf Weihnachtsmärkten vertretenen Anbieter von Kunsthandwerk und Weihnachtsartikeln ist dieses Kriterium dort üblich und begegnet grundsätzlich keinen rechtlichen Bedenken, auch wenn es sehr von subjektiven Wertungen abhängt und daher im konkreten Fall schwer zu bestimmen oder zu vergleichen ist (NdsOVG a. a. O.; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 22. Dezember 2000 - 11 A 11462/99 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2009 - 7 ME 116/09

    Konkurrentenverdrängungsklage um Marktzulassung

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2013 - 3 B 494/13
    Die Kriterien, von denen sich der Veranstalter bei Ausübung seiner Ausschlussbefugnis nach § 70 Abs. 3 GewO leiten lässt, dürfen insbesondere keinen diskriminierenden Charakter haben, sie müssen hinreichend transparent und nachvollziehbar sein (BayVGH, Beschl. v. 12. August 2013 a. a. O. m. w. N.; NdsOVG, Beschl. v. 17. November 2009 - 7 ME 116/09 -, juris; Schönleiter a. a. O. Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2012 - 7 LB 52/11

    Standplatzvergabe auf Weihnachtsmarkt: "bekannt und bewährt" auch als

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2013 - 3 B 494/13
    Grundsätzlich steht es in dem gerichtlich nur beschränkt nachprüfbaren Ermessen des 9 Veranstalters, nach welchem System er die nach § 70 Abs. 3 GewO erforderliche Auswahlentscheidung zwischen mehreren Bewerbern trifft (NdsOVG, Urt. v. 16. Mai 2012 - 7 LB 52/11 -, juris).
  • VG Sigmaringen, 21.12.2020 - 7 K 3840/20

    Gemeinderatsbeschluss über Bauplatzvergabe nach Richtlinien; Anforderungen der

    (1) Das bei Vergabeentscheidungen zu beachtende Transparenzgebot verlangt in inhaltlicher Hinsicht, dass die aufgestellten Vergabekriterien so klar, eindeutig und unmissverständlich formuliert sind, dass jeder verständige und durchschnittliche Bewerber sie gleichermaßen verstehen und seine Chancen hierauf abschätzen kann (vgl. zum Vergaberecht etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. November 2017 - VII-Verg 16/17 -, juris, Rn. 24; zu Marktzulassungsentscheidungen siehe etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 ME 116/09 -, juris, Rn. 7; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. November 2013 - 3 B 494/13 -, juris, Rn. 9).
  • VGH Bayern, 22.07.2015 - 22 B 15.620

    Dem unterlegenen Bewerber um einen Jahrmarkt-Standplatz kann die Erhebung einer

    Bisweilen wird ohne nennenswerten sachlichen Unterschied von einer "Einschätzungsprärogative" (OVG NW, B.v. 2.7.2010 - 4 B 643/10 - juris Rn. 5) oder von einem "Beurteilungsspielraum" (SächsOVG, B.v. 26.11.2013 - 3 B 494/13 - GewArch 2014, 128 Rn. 13) gesprochen.
  • VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14

    Einstweilige Anordnung auf Zulassung zu einem Weihnachtsmarkt

    3.2 Wie sich aus dem Wortlaut des § 70 Abs. 3 GewO ergibt, steht dem Veranstalter bei der Auswahlentscheidung ein Ermessensspielraum zu, der insbesondere die Festlegung der Auswahlkriterien bei einem Bewerberüberhang sowie die Gewichtung zwischen mehreren Kriterien einschließt (OVG Nieders., Urteil vom 16.05.2012 - 7 LB 52/11 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 26.11.2013 - 3 B 494/13 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 26.08.2014 - AN 4 K 14.000386 -, juris).

    Die Anwendung des Kriteriums der Attraktivität als Auswahlmaßstab für die Zulassung zu Weihnachtsmärkten in Fällen nicht ausreichender Kapazität begegnet ungeachtet der damit notwendigerweise verbundenen - ihrerseits wiederum einen Beurteilungsspielraum bedingenden - Wertungsentscheidung des Marktveranstalters keinen prinzipiellen Bedenken, sondern wird im Gegenteil dem Grundsatz der Marktfreiheit im besonderen Maße gerecht, da es keinen Bewerber von vornherein ausschließt, sondern jedem im Rahmen eines durch ihn zu beeinflussenden Faktors - der Steigerung der Anziehungskraft seines Geschäfts - eine gesicherte Zulassungschance eröffnet (Nieders. OVG, Urteil vom 16.05.2012 - 7 LB 52/11 -, juris; OVG RP, Beschluss vom 22.12.2000 - 11 11462/99 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, juris; sächs. OVG, Beschluss vom 26.11.2013 - 3 B 494/13 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 27.05.1993 - 4 A 2800/92 -, GewArch 1994, 25; VG Hannover, Urteil vom 09.12.2008 - 11 A 1537/07 -, juris).

  • VGH Bayern, 28.07.2015 - 22 ZB 14.1261

    Auswahlverfahren für die Beschickung eines Jahrmarkts

    Da diese Gewichtung subjektive Elemente enthält und letztlich das Ergebnis höchstpersönlicher Wertungen darstellt, die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit ferner nur ihre eigenen - nicht notwendig richtigeren - Einschätzungen an die Stelle derjenigen des Veranstalters setzen könnten, steht ihm insoweit ein Spielraum zu, der in der Rechtsprechung - ohne nennenswerten sachlichen Unterschied - als "Gestaltungs- und Ermessensspielraum" (BayVGH, B.v. 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 - BayVBl 2012, 118 Rn. 13), als "Auswahlermessen" (BayVGH, B.v. 6.5.2013 - 22 CE 13.923 - juris Rn. 18), als "Einschätzungsprärogative" (OVG NW, B.v. 2.7.2010 - 4 B 643/10 - juris Rn. 5) oder als "Beurteilungsspielraum" (SächsOVG, B.v. 26.11.2013 - 3 B 494/13 - GewArch 2014, 128 Rn. 13) bezeichnet wird.
  • VG Sigmaringen, 17.10.2022 - 7 K 98/21

    Vergabe gemeindlicher Baugrundstücke; Bauplatzvergaberichtlinie;

    "Das bei Vergabeentscheidungen zu beachtende Transparenzgebot verlangt in inhaltlicher Hinsicht, dass die aufgestellten Vergabekriterien so klar, eindeutig und formuliert sind, dass jeder verständige und durchschnittliche Bewerber sie gleichermaßen verstehen und seine Chancen hierauf abschätzen kann (vgl. zum Vergaberecht etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. November 2017 - VII-Verg 16/17 -, juris, Rn. 24; zu Marktzulassungsentscheidungen siehe etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 ME 116/09 -, juris, Rn. 7; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. November 2013 - 3 B 494/13 -, juris, Rn. 9).
  • VG Mainz, 18.09.2015 - 3 L 745/15

    Mainzer Weihnachtsmarkt - gerichtlicher Eilantrag eines bei der Auswahl

    Die Kriterien, die der Auswahlentscheidung zugrunde gelegt werden, dürfen insbesondere keinen diskriminierenden Charakter haben und müssen hinreichend transparent und nachvollziehbar sein (siehe - zur Auswahlentscheidung nach § 70 Abs. 3 GewO - SächsOVG, Beschluss vom 26.11.2013 - 3 B 494/13 -, DÖV 2014, 208 und juris, Rn. 9; siehe auch OVG Lüneburg, Urteil vom 16.5.2012 - 7 LB 52/11 -, GewArch 2012, 403 und juris, Rn. 21).

    Es kann daher einen zulässigen Bewertungsmaßstab darstellen, soweit dadurch Unterschiede identifiziert werden können, mögen sie auch gering sein (OVG Lüneburg, Urteil vom 16.5.2012 - 7 LB 52/11 -, GewArch 2012, 403 und juris, Rn. 24; SächsOVG, Beschluss vom 26.11.2013 - 3 B 494/13 -, DÖV 2014, 208 und juris, Rn. 10).

  • VG Sigmaringen, 03.03.2022 - 14 K 4018/21

    Ulm-Jungingen: Bauplatzvergaberichtlinie ist voraussichtlich rechtswidrig

    Das bei Vergabeentscheidungen zu beachtende Transparenzgebot verlangt in inhaltlicher Hinsicht, dass die aufgestellten Vergabekriterien so klar und eindeutig formuliert sind, dass jeder verständige und durchschnittliche Bewerber sie gleichermaßen verstehen und seine Chancen hierauf abschätzen kann (vgl. zum Vergaberecht OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. November 2017 - VII-Verg 16/17 -, juris, Rn. 24; zu Marktzulassungsentscheidungen Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. November 2013 - 3 B 494/13 -, juris, Rn. 9).
  • VG Würzburg, 24.05.2017 - W 6 K 17.166

    Auswahlentscheidung für Messezulassung

    Pielow, 37. Edition, 1.9.2016, § 70 GewO Rn. 28 ff.; Ennuschat in Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 70 Rn. 36 ff.; Schönleiter in Landmann/Rohmer, GewO, 74. EL Dezember 2016, § 70 Rn. 4 f., 10 ff. sowie aus der Rechtsprechung jeweils m.w.N. OVG NRW, B.v. 15.5.2017 - 4 A 1504/15 - juris; B.v. 2.7.2010 - 4 B 643/10 - juris; VGH BW, B.v. 22.11.2016 - 6 S 2207/16 - NVwZ-RR 2017, 329; BayVGH, B.v. 13.9.2016 - 4 ZB 14.2209 - NVwZ-RR 2017, 113; B.v. 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 - BayVBl. 2012, 118; SächsOVG, B.v. 26.11.2013 - 3 B 494/13 - GewArch 2014, 128; BVerwG, B.v. 24.6.2011 - 8 B 31/11 - HGZ 2012, 412).

    Eine weitere Differenzierung war auf der Ebene der Richtlinie nicht erforderlich; vielmehr unterfällt dem grundsätzlichen Ermessen des Veranstalters, in welchem Umfang er sich Kriterien gibt und seine Ermessensauswahl dadurch bindet (NdsOVG, B.v. 5.9.2014 - 7 LA 75/13 - GewArch 2014, 486; SächsOVG, B.v. 26.11.2013 - 3 B 494/13 - GewArch 2014, 128).

  • OVG Bremen, 15.08.2019 - 2 LA 296/18

    Zulassung zum Bremer Weihnachtsmarkt 2017 - Jahrmarkt; Schaustellerverbände;

    Hier erwarten die Besucher eine traditionelle weihnachtliche Atmosphäre, die sich vor allem im optischen Erscheinungsbild widerspiegelt, das Besucher von einem traditionsreichen Weihnachtsmarkt erwarten (Sächs. OVG, Beschl. v. 26.11.2013 - 3 B 494/13 -, GewArch 2014, 128 [129]).
  • VG Regensburg, 16.04.2015 - RN 5 K 14.345

    Nur bedingte Geeignetheit einer psychosomatischen Klinik als Weiterbildungsstätte

    Interessenten können so ihre Bewerbung auf die Auswahlkriterien ausrichten, indem sie etwa ihr Warenangebot auf die Anforderungen des jeweiligen Volksfestes ausrichten (BayVGH vom 12.8.2013, GewArch 2013, 445; Sächs. OVG, GewArch 2014, 128; Nds. OVG vom 17.11.2009, Az. 7 ME 116/09 ).
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