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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.06.1990 - 3 ObOWi 52/90   

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https://dejure.org/1990,6298
BayObLG, 18.06.1990 - 3 ObOWi 52/90 (https://dejure.org/1990,6298)
BayObLG, Entscheidung vom 18.06.1990 - 3 ObOWi 52/90 (https://dejure.org/1990,6298)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Juni 1990 - 3 ObOWi 52/90 (https://dejure.org/1990,6298)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BayKLSchlV §§ 1, 3; LSchlG § 10

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 1038
  • NVwZ-RR 1990, 560
  • DÖV 1990, 936
  • GewArch 1990, 371
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG München, 23.10.2012 - M 16 K 12.3459

    Sicherheitsrechtliche Anordnung zur Unterbindung der Sonntagsöffnung von

    Erforderlich wäre, dass die Badgegenstände den Charakter des Geschäfts wesentlich mitbestimmen, da nur dann - jedenfalls soweit es um die in der Regel verhältnismäßig niedrigpreisigen Badegegenstände im Verhältnis zum sonstigen Sortiment des Klägers geht - ein erheblicher Umsatzanteil möglich sein wird (so auch BayObLG v. 18.6.1990 3 Ob OWi 52/90).
  • VG München, 23.10.2012 - M 16 K 12.3622

    Sicherheitsrechtliche Anordnung zur Unterbindung der Sonntagsöffnung von

    Dabei können lediglich solche Waren von der Regelung profitieren, die der Besucher mit dem Ort selbst bzw. der näheren prägenden Region (vgl. BayObLG vom 18.6.1990 Az. 3 Ob OWi 52/90 - juris) eindeutig in Beziehung zu setzen vermag (vgl. Beispiele bei: Landmann-Rohmer, Gewerbeordnung und ergänzende Vorschriften, Band II, Anm. 2 zu § 10 LadSchlG).
  • VGH Bayern, 02.05.2008 - 10 CS 08.14

    Ladenschluss in Kur-, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten; privilegierte

    In erheblichem Umfang im Sinn von § 3 LSchlV geschieht das, wenn die genannten Waren unter Berücksichtigung des Gesamtumsatzes den Charakter des Geschäfts wesentlich mitbestimmen (vgl. BayObLG vom 18.6.1990 NVwZ-RR 1990, 560).
  • VG München, 23.10.2012 - M 16 K 12.3565

    Sicherheitsrechtliche Anordnung zur Unterbindung der Sonntagsöffnung von

    Dabei können lediglich solche Waren von der Regelung profitieren, die der Besucher mit dem Ort selbst (bzw. der näheren prägenden Region, BayObLG vom 18.6.1990 3 Ob OWi 52/90) eindeutig in Beziehung zu setzen vermag (vgl. Beispiele bei: Landmann- Rohmer, Gewerbeordnung und ergänzende Vorschriften, Band II, Anm. 2 zu § 10 LadSchlG).
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Rechtsprechung
   KG, 08.05.1990 - 5 U 6098/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4835
KG, 08.05.1990 - 5 U 6098/88 (https://dejure.org/1990,4835)
KG, Entscheidung vom 08.05.1990 - 5 U 6098/88 (https://dejure.org/1990,4835)
KG, Entscheidung vom 08. Mai 1990 - 5 U 6098/88 (https://dejure.org/1990,4835)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Werbung; Supermarkt; Zeitung; Abgabe; Preis; Endpreis; Gewinnspiel

Papierfundstellen

  • GRUR 1991, 636
  • GewArch 1990, 371
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81

    Sie sparen 4000,- DM

    Auszug aus KG, 08.05.1990 - 5 U 6098/88
    Dabei ist das LG zutreffend von dem in der Rechtspr. entwickelten Angebotsbegriff ausgegangen (vgl. .. BGH, .. GRUR 1983, 661).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 6 S 46/05

    Rechtscharakter von Werbeprospekten - Grundpreisangabe in der Werbung

    Danach ist hier - ungeachtet dessen, dass in den Werbeprospekten Lebensmittel, mithin gängige Konsumwaren beworben wurden, bei denen es für einen Vertragsabschluss regelmäßig keiner weiteren als den darin aufgeführten Angaben bedarf (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.12.2004 - 2 Ss 170/03 - KG, Urt. v. 08.05.1990, GewArch 1990, 371, Urt. v. 09.09.1988, GewArch 1990, 32 f.; OLG Koblenz, Urt. v. 29.12.1986, GewArch 1987, 166 ) - noch von "Werbung unter Angabe von Preisen" - auszugehen, weil der Kunde bei an alle Haushalte verteilten Werbeprospekten - anders als in den Fällen, in denen ihm - etwa durch einen beigefügten Bestellzettel - die Möglichkeit gegeben wird, mit Hilfe eines Katalogs (vgl. § 4 Abs. 4 PAngV) ohne Weiteres Ware zu bestellen (vgl. BGH, Urt. v. 16.01.1980, a.a.O.; Völker, a.a.O., § 4 Rz. 33; Gelberg, a.a.O., PAngV § 4 Rn. 22) - noch nicht "gezielt" auf einen Kauf angesprochen wird (vgl. BGH, Urt. v. 16.01.1980, a.a.O.; Völker, a.a.O., § 1 Rn. 25 f.).
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