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   BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 55.88   

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BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 55.88 (https://dejure.org/1991,689)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1991 - 1 C 55.88 (https://dejure.org/1991,689)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1991 - 1 C 55.88 (https://dejure.org/1991,689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Handwerk Straßenbau - Beiladung Handwerkskammer - Rechtsmitteleinlegung - Erlaß einer Untersagungsverfügung - Aufhebung der Verfügung durch das VG - Unerlaubte Handwerksausübung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 472
  • DVBl 1992, 301
  • GewArch 1992, 107
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 C 41.88

    Berufsbild des Restaurators von Steinbildwerken

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 55.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können nämlich die in Verordnungen über Berufsbilder und Prüfungsanforderungen in der Meisterprüfung veröffentlichten Berufsbilder für die Frage der fachlichen Zugehörigkeit einer Tätigkeit zu einem handwerksfähigen Gewerbe mit herangezogen werden; denn sie enthalten erläuternde Einzelheiten über das Arbeitsgebiet und die zu dessen Bewältigung benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse (BVerwGE 25, 66 ; 87, 191 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 58, 217 ; 67, 273 ; 87, 191 ) liegen wesentliche Tätigkeiten eines handwerksfähigen Gewerbes vor, wenn es sich bei den Tätigkeiten, Verrichtungen und Arbeitsweisen um solche handelt, die den Kernbereich gerade dieses Handwerks ausmachen und ihm sein essentielles Gepräge verleihen.

  • BVerwG, 22.09.1970 - I C 57.69

    Verbot der selbstständigen Ausübung des Tischlerhandwerks - Untersagungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 55.88
    Der Entscheidungssatz der angefochtenen Verfügung in Verbindung mit dem Inhalt des Widerspruchsbescheides ergibt, daß der Klägerin nicht in unzulässiger Weise die Ausübung eines Handwerks schlechthin, sondern ein bestimmter Betrieb untersagt wird (vgl. Urteil vom 22. September 1979 - BVerwG 1 C 57.69 - Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 55.88
    Das setzt freilich voraus, daß die Beigeladene, die als Beteiligte des Verfahrens (§ 63 Nr. 3 VwGO) berechtigt ist, das Rechtsmittel der Berufung selbständig einzulegen (§§ 66, 124 Abs. 1 VwGO), durch die angefochtene Entscheidung materiell beschwert ist (vgl. dazu z.B. Urteile vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 29 S. 63; vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - Buchholz 11 Art. 87 d GG Nr. 3 S. 1 f.).
  • BVerwG, 12.07.1979 - 5 C 10.79

    Fassadenverkleidung als handwerksfähiger Betrieb - Abgrenzung von Vollhandwerk,

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 55.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 58, 217 ; 67, 273 ; 87, 191 ) liegen wesentliche Tätigkeiten eines handwerksfähigen Gewerbes vor, wenn es sich bei den Tätigkeiten, Verrichtungen und Arbeitsweisen um solche handelt, die den Kernbereich gerade dieses Handwerks ausmachen und ihm sein essentielles Gepräge verleihen.
  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 55.88
    Das setzt freilich voraus, daß die Beigeladene, die als Beteiligte des Verfahrens (§ 63 Nr. 3 VwGO) berechtigt ist, das Rechtsmittel der Berufung selbständig einzulegen (§§ 66, 124 Abs. 1 VwGO), durch die angefochtene Entscheidung materiell beschwert ist (vgl. dazu z.B. Urteile vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 29 S. 63; vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - Buchholz 11 Art. 87 d GG Nr. 3 S. 1 f.).
  • BVerwG, 16.09.1966 - I C 53.65

    Bestimmtheit einer Ordnungsverfügung über die Schließung eines Handwerksbetriebes

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 55.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können nämlich die in Verordnungen über Berufsbilder und Prüfungsanforderungen in der Meisterprüfung veröffentlichten Berufsbilder für die Frage der fachlichen Zugehörigkeit einer Tätigkeit zu einem handwerksfähigen Gewerbe mit herangezogen werden; denn sie enthalten erläuternde Einzelheiten über das Arbeitsgebiet und die zu dessen Bewältigung benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse (BVerwGE 25, 66 ; 87, 191 ).
  • BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 37.81

    Handwerklicher Nebenbetrieb - Fenstermontage durch Lieferanten

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 55.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 58, 217 ; 67, 273 ; 87, 191 ) liegen wesentliche Tätigkeiten eines handwerksfähigen Gewerbes vor, wenn es sich bei den Tätigkeiten, Verrichtungen und Arbeitsweisen um solche handelt, die den Kernbereich gerade dieses Handwerks ausmachen und ihm sein essentielles Gepräge verleihen.
  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 55.88
    Inhaltlich hinreichende Bestimmtheit verlangt, daß insbesondere für den Adressaten des Verwaltungsakts die von der Behörde getroffene Regelung so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist, daß er sein Verhalten danach richten kann (vgl. BVerwGE 31, 15 ).
  • Drs-Bund, 20.05.1965 - BT-Drs IV/3461
    Auszug aus BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 55.88
    Der Gesetzgeber hat mit dieser Regelung ein berechtigtes, gesetzlich zu schützendes Interesse der Handwerkskammer anerkannt und es ihr ermöglicht, erforderlichenfalls eine verwaltungsgerichtliche Klärung herbeizuführen, ob der Gewerbetreibende ein Handwerk unzulässig ausübt (vgl. zu BT-Drucksache IV/3461 S. 11).
  • BVerwG, 30.03.1993 - 1 C 26.91

    Handwerk - Berufsbild des Garten- und Landschaftsbauers

    Dies ist der Fall, wenn es sich um Tätigkeiten handelt, die nicht nur fachlich zu dem betreffenden Handwerk gehören, sondern gerade den Kernbereich dieses Handwerks ausmachen und ihm sein essentielles Gepräge verleihen, während Arbeitsvorgänge, die aus der Sicht des vollhandwerklich arbeitenden Betriebes als untergeordnet erscheinen, also lediglich einen Randbereich des betreffenden Handwerks erfassen, die Annahme eines handwerklichen Betriebes nicht rechtfertigen (BVerwGE 87, 191 ; Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 55.88 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 22 S. 12).

    Von dem in der genannten Verordnung niedergelegten Erkenntnisstand ist als der derzeit gültigen Beschreibung des Straßenbauer-Handwerks auszugehen (vgl. Urteil vom 3. September 1991, a.a.O. S. 10).

    Daß auch das Anlegen von Parkplätzen in das Arbeitsgebiet des Straßenbauer-Handwerks gehört, ergibt sich aus (§ 1 Abs. 2 Nr. 30 StrbauMstrV; vgl. auch Urteil vom 3. September 1991, a.a.O. S. 11).

    Entgegen der Auffassung der Beigeladenen zu 2 kommt es nicht darauf an, ob die fraglichen Flächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind (vgl. Urteil vom 3. September 1991, a.a.O. S. 11).

    Sie erfordern eine Vielzahl von Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem Kernbereich dieses Handwerks und können daher nicht als lediglich untergeordnet angesehen werden (vgl. Urteil vom 3. September 1991, a.a.O. S. 11 f.).

    Außerhalb solcher Anlagen ist dagegen ein auf dem Gebiet des Garten- und Landschaftsbaus tätiger und nicht mit dem Straßenbauer-Handwerk in die Handwerksrolle eingetragener Gewerbetreibender nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 3. September 1991, a.a.O. S. 8) nicht zu wesentlichen Tätigkeiten des Straßenbauer-Handwerks befugt.

    Diese Vereinbarung kann zwar mangels Rechtssatzqualität nicht zur Auslegung von Rechtsnormen herangezogen werden (vgl. Urteil vom 3. September 1991, a.a.O. S. 12).

    Zu den ersteren gehören Garten-, Park-, Grün- und Friedhofsanlagen (vgl. auch Urteil vom 3. September 1991, a.a.O. S. 9 f.; OVG Münster, a.a.O. S. 296).

  • BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 50.12

    Feststellungsantrag; Rechtsschutzziel; Maler- und Lackiererhandwerk;

    Vielmehr gehören hierzu auch solche Tätigkeiten, die zwar anspruchsvoll, aber im Rahmen des Gesamtbildes des entsprechenden Handwerks nebensächlich sind und deswegen nicht die Kenntnisse und Fertigkeiten verlangen, auf welche die einschlägige handwerkliche Ausbildung hauptsächlich ausgerichtet ist (Urteile vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 55.88 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 22 und vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 C 27.89 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 23).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 9.10

    Feststellungsantrag; Klageziel; Rechtsschutzziel; Handwerker; Eintragungspflicht;

    Mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, das Verlegen von Dachziegeln und Dachsteinen stelle eine Tätigkeit dar, die dem Berufsbild des Dachdeckerhandwerks nach Anlage A Nr. 4 der HwO zuzuordnen und für dieses auch nicht nebensächlich, sondern wesentlich ist; es betrifft geradezu den Kernbereich dieses Handwerks (vgl. Urteile vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 55.88 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 22 und vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 C 27.89 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 23).
  • VG Karlsruhe, 13.08.2003 - 11 K 656/03

    Meisterbrief

    v. 03.09.1991 - 1 C 55/88 -, DVBl. 1992, 301 ff.; Entsch.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können die in Verordnungen über Berufsbilder und Prüfungsanforderungen in der Meisterprüfung veröffentlichten Berufsbilder nach § 45 HwO für die Frage der fachlichen Zugehörigkeit einer Tätigkeit zu einem handwerksfähigen Gewerbe mit herangezogen werden (BVerwG, Entsch. v. 03.09.1991 a.a.O.; BVerwG, Entsch. v. 11.12.1990, a.a.O.; Entsch. v. 12.07.1979, a.a.O.; , 67; ebenso OVG Rh.-Pf., Entsch. v. 04.02.1998, a.a.O.; VG Meiningen, Beschl. v. 06.01.1998, a.a.O.).

    Sie enthalten erläuternde Einzelheiten über das Arbeitsgebiet und die zu dessen Bewältigung benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse (BVerwG, Entsch. v. 03.09.1991 a.a.O.; , 67; BVerwGE 87, 191, 193).

    Die Zuordnung gewerblicher Tätigkeiten zu dem Berufsbild eines in der Anlage A aufgeführten Handwerks soll den Vertragspartnern der Gewerbetreibenden die Gewähr bieten, dass die Arbeiten bestimmungsgemäß, fachgerecht und in guter Qualität ausgeführt werden (BVerwG, Entsch. v. 03.09.1991, a.a.O.).

    Inhaltlich hinreichende Bestimmtheit verlangt, dass insbesondere für den Adressaten des Verwaltungsakts die von der Behörde getroffene Regelung so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist, dass er sein Verhalten danach richten kann (BVerwG, Entsch. v. 03.09.1991, a.a.O.; vgl. auch , 18).

    Nicht erforderlich ist, dass der wesentliche Inhalt der Regelung getrennt von den übrigen Teilen des Verwaltungsakts, vor allem auch von seiner Begründung, in einem besonderen Entscheidungssatz nach Art eines Urteilstenors zusammengefasst ist, der alle wesentlichen Punkte vollständig und aus sich allein heraus verständlich wiedergibt (BVerwG, Entsch. v. 03.09.1991, a.a.O. ).

  • BGH, 24.02.1994 - III ZR 76/92

    Beurteilung von Maßnahmen der Verfolgungsbehörde im Bußgeldverfahren im

    Dies trifft namentlich auf Arbeitsvorgänge zu, die - ihre einwandfreie Ausführung vorausgesetzt - wegen ihres geringen Schwierigkeitsgrades keine qualifizierten Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern (BVerwGE 87, 191, 194 = Buchholz 451.45 Nr. 21 zu § 1 HandwO = NVwZ-RR 1991, 347; BVerwG Buchholz aaO Nr. 22 = NVwZ-RR 1992, 472; Buchholz aaO Nr. 23 = NVwZ-RR 1992, 547, 548; Buchholz aaO Nr. 24; vgl. auch OLG Celle GewArch 1977, 380; OVG NW GewArch 1982, 338; OLG Hamm GewArch 1979, 97 - Abgrenzung zur handwerksähnlichen Tätigkeit nach § 18 HandwO; und - Abgrenzung zum "Kleingewerbe" oder "Minderhandwerk" - Eyermann/Fröhler/Honig aaO Rn. 24 ff; Honig aaO Rn. 66 ff; Siegert/Musielak aaO Rn. 33, 34 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 27.89

    Untersagung eines Handwerksbetriebes; Montage und Reparatur von industriell

    Dies trifft namentlich auf Arbeitsvorgänge zu, die - ihre einwandfreie Ausführung vorausgesetzt - wegen ihres geringen Schwierigkeitsgrades keine qualifizierten Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern (BVerwGE 87, 191 ; Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 55.88 - GewArch 1992, 107).

    Sie enthalten nämlich erläuternde Einzelheiten über das Arbeitsgebiet und die zu dessen Bewältigung benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse (BVerwGE 25, 66 ; 87, 191 ; Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 55.88 - a.a.O.).

    Es begegnet keinen Bedenken, die Bestimmungen dieser Verordnung der Entscheidung mit zugrunde zu legen (Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 55.88 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2010 - 8 LB 9/08

    Annahme einer wesentlichen Teiltätigkeit des Steinmetzhandwerks und des

    Sie enthalten nämlich erläuternde Einzelheiten über das Arbeitsgebiet und die zu dessen Bewältigung benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.9.1991 - 1 C 55/88 -, NVwZ-RR 1992, 472, 473).
  • BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90

    Beiladung; Bundesrepublik Deutschland; rechtliches Interesse; materielle

    Das setzt freilich voraus, daß die Beigeladene, die als Beteiligte des Verfahrens (§ 63 Nr. 3 VwGO) zur selbständigen Einlegung der Berufung berechtigt ist (§§ 66, 124 Abs. 1 VwGO), durch das erstinstanzliche Urteil materiell beschwert ist (BVerwGE 87, 332 ; Urteile vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 29 und vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 55.88 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 22).
  • BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 36.89

    Hinreichende Bestimmtheit einer gegen einen Handwerker gerichteten

    Zur Ermittlung des Inhalts der behördlichen Anordnung darf ergänzend die Begründung des nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO maßgeblichen Widerspruchsbescheides herangezogen werden (vgl. Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 55.88 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 22).

    Sie enthalten nämlich erläuternde Einzelheiten über das Arbeitsgebiet und die zu dessen Bewältigung benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse (BVerwGE 25, 66 [BVerwG 16.09.1966 - I C 53.65] ; 87, 191 ; Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 55.88 - a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 04.11.2004 - 1 K 40/03

    Gewerberecht: Eintragung eines Fladenbrotbäckers in die Handwerksrolle

    Sie enthält nämlich erläuternde Einzelheiten über das Arbeitsgebiet und die zu dessen Bewältigung benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse -vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1992 aaO. und Urteil vom 03.09.1991 - 1 C 55.88- Gewerbearchiv 1992, 107-.

    Ein Handwerksbetrieb kann nämlich auch dann vorliegen, wenn in ihm, wie dies bei dem Kläger der Fall wäre, Tätigkeiten ausgeübt werden, die nur Teilbereiche eines Gewerbes der Anlage A der Handwerksordnung -hier des Bäckerhandwerks- umfassen -vgl. BVerwG, Urteil vom 03.09.1991 aaO. Seite 109-.

    Dies trifft namentlich auf Arbeitsvorgänge zu, die -ihre einwandfreie Ausführung vorausgesetzt- wegen ihres geringen Schwierigkeitsgrades keine qualifizierten Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern -vgl. BVerwG, Urteile vom 25.02.1992 - 1 C 27.89- Gewerbearchiv 1992 Seite 386-, vom 03.09.1991 - 1 C 55.88- Gewerbearchiv 1992, 107; vom 30.03.1993 - 1 C 26.91- Gewerbearchiv 1993, 329; vom 22.10.1997 -1 B 1999.97 -Gewerbearchiv 1998, 125 .

  • VG Koblenz, 01.07.2021 - 5 L 475/21

    Das Anbieten von Brautfrisuren stellt ein zulassungspflichtiges Handwerk dar

  • ArbG Siegburg, 20.11.2015 - 2 Ca 2063/15

    Zahlung des Mindestbeitrags aufgrund Tarifvertrags i.R.d. Betriebs des

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 27.91

    Abgrenzung: Isolierer-Handwerk und Dachdecker-Handwerk

  • OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2016 - 1 S 665/14

    Heranziehung zur Dienstleistungsstatistik; Erforderlichkeit des systematischen

  • BVerwG, 18.09.2000 - 8 B 85.00

    Zulässigkeit einer Beschwerde - Vorliegen einer Beschwer der Rechtsmittelführerin

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 6 S 2165/13

    Festlegung des Entgelts für die Vermittlung von Einsätzen im Rettungsdienst;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2002 - 4 B 1357/01

    Untersagung der Tätigkeit des Malerhandwerks und Lackiererhandwerks i.R.d.

  • BGH, 29.09.1998 - KVR 17/97

    Beanstandung durch Apothekerkammer - Untersagungsverfügung/Bestimmtheit

  • BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 71.98

    Investitionsvorrangbescheid; Investor; Klagebefugnis; erfolgreiches Rechtsmittel

  • VG Göttingen, 05.07.1994 - 1 A 1271/93

    Untersagung der Fortsetzung eines Handwerksbetriebes; Gebot der Meisterpräsenz im

  • VG Potsdam, 11.07.2022 - 6 L 831/20
  • VG Cottbus, 20.06.2013 - 6 L 338/12

    Wasseranschlussbeitrag

  • VG Gelsenkirchen, 26.04.2005 - 9 K 2905/03

    Feststellungsinteresse; Handwerksrolleneintragung; Staats-Bürger-Verhältnis;

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 276.91
  • OVG Thüringen, 19.08.2014 - 2 KO 400/14

    Insolvenzbefangenheit einer öffentlich-rechtlichen Kapitalentschädigung - § 17

  • VG Regensburg, 19.04.2018 - RO 5 K 16.851

    Ausübungsberechtigung für Handwerksberuf - Vergleichbarkeit von Handwerksberufen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2016 - 12 B 3.15

    Heranziehung einer Partnerschaftsgesellschaft zur Dienstleistungsstatistik -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2010 - 11 A 1355/07

    Zusammenhang zwischen dem Vorliegen einer materiellen Beschwer und der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1998 - 11 A 10814/97

    Kfz-Mechaniker-Handwerk; Androhung; Zwangsgeld; Vollstreckung einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2016 - 12 B 4.15

    Dauer der Heranziehung zur Dienstleistungsstatistik - Bildung einer Totalschicht

  • OLG Celle, 01.11.2002 - 222 Ss 196/02

    Abgrenzung; amtswegige Prüfung; Bußgeldverfahren; Dauerordnungswidrigkeit;

  • OVG Niedersachsen, 27.10.1992 - 8 L 10/90

    Beton- und Terrazzoherstellerhandwerk; Berufsbild; Handwerksrecht; Kernbereich;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1992 - 14 S 322/90

    Verlegen von Fliesen im Dünnbettverfahren - keine wesentliche Tätigkeit des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.1993 - 11 B 12074/93

    Antrag der Handwerkskammer; Erlaß einer einstweiligen Anordnung;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1999 - 14 S 2699/98

    Streitwert bei Betriebsuntersagung durch die Handwerkskammer

  • OVG Niedersachsen, 26.02.1993 - 8 L 8844/91

    Anforderungen; Meisterprüfung; Metallbauerhandwerk

  • OLG Düsseldorf, 20.06.1997 - 5 Ss OWi 151/97
  • BayObLG, 23.03.1992 - 3 ObOWi 96/91

    Handwerk - Handwerksabgrenzung: Überschneidung von Berufsbildern?

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