Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 29.07.1993

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   VGH Hessen, 16.06.1993 - 8 UE 533/91   

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https://dejure.org/1993,3541
VGH Hessen, 16.06.1993 - 8 UE 533/91 (https://dejure.org/1993,3541)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.06.1993 - 8 UE 533/91 (https://dejure.org/1993,3541)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Juni 1993 - 8 UE 533/91 (https://dejure.org/1993,3541)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 Abs 1 GewO, § 35 Abs 7a GewO
    Gewerbeuntersagung: Unzuverlässigkeit eines Vertretungsberechtigten, der einem unzuverlässigen Dritten die Leitung des Gewerbebetriebes überläßt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35 Abs. 1, Abs. 7a
    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit eines Vertretungsberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 320 (Ls.)
  • DB 1993, 2021
  • GewArch 1993, 415
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 881.82

    Prüfung der Prozessvollmacht in Verwaltungsstreitverfahren - Entsprechende

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1993 - 8 UE 533/91
    Eine Prüfung der Vollmacht des als Prozeßbevollmächtigter auftretenden Rechtsanwalts von Amts wegen (siehe § 173 VwGO i.V.m. § 88 Abs. 2 ZPO) - wie von dem Verwaltungsgericht vorliegend vorgenommen - findet nur ausnahmsweise statt, wenn besondere Umstände dazu Anlaß geben, die Bevollmächtigung des Anwalts in Zweifel zu ziehen (BVerwG, U. v. 31. Juli 1984 - 9 C 881/82 -, DÖV 1984, 987 = DVBl. 1985, 166; Redeker/von Örtzen, Verwaltungsgerichtsordnung - Kommentar -, 9. Aufl., § 67 Rdnr. 24).
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1993 - 8 UE 533/91
    Der Mangel der im ersten Rechtszug nicht vorgelegten Prozeßvollmacht kann nämlich im Rechtsmittelverfahren durch nachträgliche Vorlage der Vollmacht geheilt werden (Beschluß des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe vom 17. April 1984 - GemS - OGB 2/83 -, BVerwGE 69, 380; Hess. VGH, U. v. 12. März 1984 - 8 OE 121/83 - Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung - Kommentar, 9. Aufl., § 67 Rdnr. 28).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 3.81

    Gewerberecht - Untersagung - Strohmann - Adressat

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1993 - 8 UE 533/91
    Überläßt nämlich ein Gewerbetreibender einem unzuverlässigen Dritten vollständig die Ausübung des Gewerbes, so liegt ein sogenanntes Strohmannverhältnis vor; ist der Hintermann unzuverlässig, so folgt die Unzuverlässigkeit des Strohmannes bereits daraus, daß er einem unzuverlässigen Hintermann die gewerbliche Betätigung ermöglicht (BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 3.81 -, BVerwGE 65, 12).
  • VGH Hessen, 28.09.1992 - 8 UE 2976/90

    Gewerbeuntersagung gegenüber dem Vertretungsberechtigten des Gewerbetreibenden -

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1993 - 8 UE 533/91
    Aus dem in Abs. 1 Satz 1 enthaltenen Wort "auch" sowie der Fassung des Satzes 2, wonach das Untersagungsverfahren gegen Vertretungsberechtigte oder mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragte Personen unabhängig von dem Verlauf des Untersagungsverfahrens gegen den Gewerbetreibenden fortgesetzt werden kann, ist zu schließen, daß die Einleitung eines Untersagungsverfahrens gegen den Vertretungsberechtigten nur im Zusammenhang mit einem Untersagungsverfahren gegen den Vertretenen in Betracht kommt (sogenannte Akzessorietät - siehe Hess. VGH, Urteil vom 28. September 1992 - 8 UE 2976/90 -, EzGewR § 35 Abs. 7a Nr. 1).
  • VGH Hessen, 12.03.1984 - 8 OE 121/83
    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1993 - 8 UE 533/91
    Der Mangel der im ersten Rechtszug nicht vorgelegten Prozeßvollmacht kann nämlich im Rechtsmittelverfahren durch nachträgliche Vorlage der Vollmacht geheilt werden (Beschluß des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe vom 17. April 1984 - GemS - OGB 2/83 -, BVerwGE 69, 380; Hess. VGH, U. v. 12. März 1984 - 8 OE 121/83 - Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung - Kommentar, 9. Aufl., § 67 Rdnr. 28).
  • VG Düsseldorf, 10.07.2015 - 6 L 1880/15

    Personenbeförderung; Genehmigung; Taxi; Taxen; Gelegenheitsverkehr;

    vgl. Fielitz/Grätz, PBefG, Stand: 2009, § 13 Rn. 13; Biedinger, Personenbeförderungsrecht, § 13 Rn. 23; Bay.VGH, Beschluss vom 5. März 2014 - 22 ZB 12.2174, 22 ZB 12.2175 -, juris Rn. 25; HessVGH, Urteil vom 16. Juni 1993 - 8 UE 533/91 -, juris (zu § 35 GewO); Tettinger/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. § 35 Rn. 95 ff.
  • VGH Hessen, 17.02.1994 - 8 TH 311/94

    Gewerbeuntersagung im Falle eines Unternehmensberaters

    Ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Gewerbeuntersagungsverfügung ist nämlich nicht schon dann gegeben, wenn sich die Verfügung allein als voraussichtlich rechtmäßig erweist; es muß vielmehr noch die begründete Besorgnis hinzukommen, daß der unzuverlässige Gewerbetreibende einen der vielfältigen berechtigten Belange der Allgemeinheit, zu denen u.a. die des Steuerfiskus gehören, dadurch weiterhin erheblich gefährdet, daß er sein Fehlverhalten im Anschluß an die behördliche Gewerbeuntersagung und ggf. auch während des Hauptsacheverfahrens noch fortsetzt (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 17. März 1993, 14 S 3049/92, GewA 1993, 291, sowie Hess. VGH, Beschluß vom 29. Juli 1993, 8 TG 1656/93, GewA 1993, 415 sowie Neue Wirtschaftsbriefe 1993, Lieferung 38).
  • VG München, 17.04.2013 - M 16 K 12.6263

    Erweiterte Gewerbeuntersagung gegen Geschäftsführer einer GmbH;

    Unerheblich ist zudem, ob gegenüber dem Gewerbetreibenden eine vollumfängliche Gewerbeuntersagung oder wie vorliegend lediglich ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde (vgl. HessVGH, U. v. 16.6.1993 - 8 UE 533/91, GewArch 1993, 415 f.).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 29.07.1993 - 8 TG 1656/93   

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https://dejure.org/1993,2421
VGH Hessen, 29.07.1993 - 8 TG 1656/93 (https://dejure.org/1993,2421)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.07.1993 - 8 TG 1656/93 (https://dejure.org/1993,2421)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Juli 1993 - 8 TG 1656/93 (https://dejure.org/1993,2421)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 Abs 1 GewO, § 80 Abs 2 Nr 4 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Gewerbeuntersagung - anwachsende Steuerrückstände

  • rechtsportal.de

    GewO § 35 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 5
    Gewerberecht: Anforderungen aan den Sofortvollzug einer Gewerbeuntersagung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 82 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1993 - 14 S 3049/92

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Sofortvollzug einer Gewerbeuntersagung

    Auszug aus VGH Hessen, 29.07.1993 - 8 TG 1656/93
    Ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Gewerbeuntersagungsverfügung ist nämlich nicht schon dann gegeben, wenn sich die Verfügung allein als voraussichtlich rechtmäßig erweist; es muß vielmehr noch die begründete Besorgnis hinzukommen, daß der unzuverlässige Gewerbetreibende einen der vielfältigen berechtigten Belange der Allgemeinheit, zu denen u.a. die des Steuerfiskus gehören, dadurch weiterhin erheblich gefährdet, daß er sein Fehlverhalten im Anschluß an die behördliche Gewerbeuntersagung und gegebenenfalls auch während des Hauptsacheverfahrens noch fortsetzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 17. März 1993 - 14 S 3049/92 -, GewA 1993, 291).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 6 S 593/04

    Gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Geschäftsführers einer GmbH; fehlende

    Als in diesem Sinne bedeutsam sieht die Rechtsprechung (Hess. VGH, Urteil vom 16.06.1993, GewArch 1993, 415; OVG Hamburg, Urteil vom 19.08.1982, NVwZ 1983, 688) beispielhaft die Verhandlungen mit Geschäftspartnern und mit dem Finanzamt, die Aufbewahrung der Geschäftspapiere und die Entgegennahme der Geschäftspost, die Zeichnungsbefugnis gegenüber der Bank, die Entscheidungen bezüglich des Personals und die Beherrschung des täglichen Geschäftsablaufs (Abrechnung mit den Angestellten, täglicher Kassenabschluss) an.

    Werden diese Geschäftsvorgänge ganz oder zu einem gewerberechtlich bedeutsamen Teil durch nach der gesetzlichen Regelung zuständige, aber im Sinne des § 4 Abs. 1 GastG unzuverlässige Personen ausgeführt, ist in entsprechender Anwendung der für den Fall der Einflussnahme einer unzuverlässigen Person auf die Geschäftsführung eines (Einzel-)Gewerbetreibenden entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 09.12.1965, GewArch 1966, 124; Urteil vom 10.01.1996, GewArch 1996, 250; Beschluss vom 14.10.1959, GewArch 1962, 154 = BVerwGE 9, 222; BayVGH, Beschluss vom 07.01.2003, GewArch 2003, 120; Hess.VGH, Beschluss vom 16.06.1993, GewArch 1993, 415; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.08.1985, GewArch 1986, 58) die GmbH selbst als gewerberechtlich unzuverlässig einzustufen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2011 - 1 M 139/10

    Besonderes öffentliches Interesse an Sofortvollzug des Widerrufs einer

    Es muss vielmehr die begründete Besorgnis hinzukommen, dass der unzuverlässige Gewerbetreibende einen der vielfältigen berechtigten Belange der Allgemeinheit dadurch weiterhin erheblich gefährdet, dass er sein Fehlverhalten im Anschluss an den behördlichen Widerruf bzw. die behördliche Gewerbeuntersagung und ggf. auch während des Hauptsacheverfahrens noch fortsetzt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 21.07.2009 - 2 M 84/09 - Hess. VGH, Beschl. v. 29.07.1993 - 8 TG 1656/93 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.01.2006 - 6 S 1860/05 - juris).
  • VG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 L 517/08
    vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16. Juli 1974 - 1 BvR 75/74 -, BVerfGE 38, 52 (61), Beschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, 58 (60); VGH Hessen, Beschluss vom 4. Juni 1993 - 8 TH 978/93 -, GewArch 1993, 377; Beschluss vom 29. Juli 1993 - 8 TG 1656/93 -, NVwZ-RR 1994, 82; Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg, Beschluss vom 17. März 1993 - 14 S 3049/92 -, GewArch 1993, 291 f.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2000 - 3 S 776/00

    Sofortvollzug des Widerrufs einer Erlaubnis nach dem GüKG wegen fortgesetzter

    Dies wird dazu führen, dass ein überwiegendes Vollzugsinteresse an der Widerrufsverfügung dann besteht, wenn der höchstwahrscheinlich unzuverlässige Gewerbetreibende die berechtigten Belange der Allgemeinheit, zu denen die des Steuerfiskus gehören, dadurch erheblich gefährdet, dass sich sein Fehlverhalten durch Nichtzahlung öffentlicher Abgaben gerade auch während des Hauptsacheverfahrens fortsetzt (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.3.1993, Gew.Arch 1993, 291; Hess.VGH, Beschluss vom 29.7.1993, NVwZ-RR 1994, 82).
  • VGH Hessen, 17.02.1994 - 8 TH 311/94

    Gewerbeuntersagung im Falle eines Unternehmensberaters

    Ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Gewerbeuntersagungsverfügung ist nämlich nicht schon dann gegeben, wenn sich die Verfügung allein als voraussichtlich rechtmäßig erweist; es muß vielmehr noch die begründete Besorgnis hinzukommen, daß der unzuverlässige Gewerbetreibende einen der vielfältigen berechtigten Belange der Allgemeinheit, zu denen u.a. die des Steuerfiskus gehören, dadurch weiterhin erheblich gefährdet, daß er sein Fehlverhalten im Anschluß an die behördliche Gewerbeuntersagung und ggf. auch während des Hauptsacheverfahrens noch fortsetzt (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 17. März 1993, 14 S 3049/92, GewA 1993, 291, sowie Hess. VGH, Beschluß vom 29. Juli 1993, 8 TG 1656/93, GewA 1993, 415 sowie Neue Wirtschaftsbriefe 1993, Lieferung 38).
  • VG Leipzig, 22.11.1999 - 5 K 1866/99

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Sofortvollzug der Anordnung des Ruhens der

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  • VG München, 17.04.2013 - M 16 K 12.6263

    Erweiterte Gewerbeuntersagung gegen Geschäftsführer einer GmbH;

    Unerheblich ist zudem, ob gegenüber dem Gewerbetreibenden eine vollumfängliche Gewerbeuntersagung oder wie vorliegend lediglich ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde (vgl. HessVGH, U. v. 16.6.1993 - 8 UE 533/91, GewArch 1993, 415 f.).
  • VG Hamburg, 21.01.2010 - 4 E 3470/09

    Vollzugsinteresse, Gewerbeuntersagung, Abgaben, sofortige Vollziehung

    Dies beurteilt sich nach der Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Eilantrag, und insoweit sind - anders als grundsätzlich im Hauptsacheverfahren (siehe: BVerwG, Urt. v. 2.2.1982, BVerwGE 65, 1, 2 f.; Beschl. v. 14.5.1997, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 68; OVG Hamburg, Beschl. v. 11.7.2001, 4 Bf 170/00, juris) - auch nach Erlass des Erst- bzw. des Widerspruchsbescheids eintretende Umstände zu berücksichtigen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 4.10.2007, 4 Bs 127/07; VGH Mannheim, Beschl. v. 27.1.2006, NVwZ-RR 2006, 395; OVG Schleswig, Beschl. v. 8.10.2003, GewArch 2005, 37, 38; VGH Kassel, Beschl. v. 29.7.1993, GewArch 1993, 415, 416; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.5.1984, Gew Arch, 1984, 380; OVG Koblenz, Beschl. v. 21.6.1983, GewArch 1983, 340, 341; Pielow, GewO, § 35 Rn. 63; Landmann/Rohmer, GewO, Stand: Mai 2009, § 35 Rn. 111)".
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