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   OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 7 L 4452/93   

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OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 7 L 4452/93 (https://dejure.org/1995,9454)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.05.1995 - 7 L 4452/93 (https://dejure.org/1995,9454)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Mai 1995 - 7 L 4452/93 (https://dejure.org/1995,9454)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 1996, 117
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 7 L 4452/93
    Zum anderen sind für die Beurteilung der belästigenden Wirkung von Geräuschen nicht nur physikalische Eigenschaften wie Schalldruck und Frequenz, sondern auch wertende Elemente wie Gesichtspunkte der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und einer allgemeinen Akzeptanz in der Bevölkerung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1988 - 7 C 33.87 -, BVerwGE 79, 254, 260; Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197, 207; Urt. v. 24.04.1991 - 7 C 12.90 -, BVerwGE 88, 143, 145).

    Entscheidend ist, ob derartige Verwaltungsvorschriften oder Regelwerke den vom BImSchG gestellten Anforderungen entsprechen und diese regelhaft nachvollziehen (BVerwGE 88, 143, 149).

  • OVG Niedersachsen, 15.09.1994 - 7 L 5328/92

    Freizeitanlagen; Geräusche; Immissionsschutz; Open-air-Konzert;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 7 L 4452/93
    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß nach 22.00 Uhr der Beurteilungspegel von 55 dB(A) nicht überschritten werden darf, kann - wie der Senat bereits früher erwogen hat (Urt. v. 15.09.1994 - 7 L 5328/92 - GewArch 1995, 173 = NJW 1995, 900 = ZUR 1995, 85 = Nds. VBl 1995, 59) - nur für einzelne besonders herausragende, "einmalige" und folglich sehr seltene Veranstaltungen gelten, deren Bedeutung so groß ist, daß dahinter das Ruhebedürfnis der Bewohner zurückzutreten hat.
  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 7 L 4452/93
    Anhaltspunkte dafür, was im allgemeinen entsprechend der planungsrechtlich zulässigen Nutzung an Lärmbelästigungen, die mit Gaststätten in unmittelbarem Zusammenhang stehen, als zumutbar empfunden wird, bietet u. a. die VDI-Richtlinie 2058, Blatt 1, über die "Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft", deren Immissionsrichtwerte bei der Bestimmung der "Schädlichkeits"-Grenze und der "Erheblichkeits"-Schwelle i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG und § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG zugrunde gelegt werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1968 - 1 C 29.67 -, BVerwGE 31, 15, 20; OVG Lüneburg, Urt. v. 28.10.1989 - 9 OVG A 117/79 -, GewArch 1983, 235; Senat, Beschl. v. 02.03.1993 - 7 M 3651/92 -).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 7 L 4452/93
    Zum anderen sind für die Beurteilung der belästigenden Wirkung von Geräuschen nicht nur physikalische Eigenschaften wie Schalldruck und Frequenz, sondern auch wertende Elemente wie Gesichtspunkte der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und einer allgemeinen Akzeptanz in der Bevölkerung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1988 - 7 C 33.87 -, BVerwGE 79, 254, 260; Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197, 207; Urt. v. 24.04.1991 - 7 C 12.90 -, BVerwGE 88, 143, 145).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 7 L 4452/93
    Zum anderen sind für die Beurteilung der belästigenden Wirkung von Geräuschen nicht nur physikalische Eigenschaften wie Schalldruck und Frequenz, sondern auch wertende Elemente wie Gesichtspunkte der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und einer allgemeinen Akzeptanz in der Bevölkerung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1988 - 7 C 33.87 -, BVerwGE 79, 254, 260; Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197, 207; Urt. v. 24.04.1991 - 7 C 12.90 -, BVerwGE 88, 143, 145).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2003 - 8 A 11903/02

    Baurecht; Gaststätte; Vereinsheim; Gesangverein; Gaststättenkonzession;

    Zwar ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung (s. Bay. VGH, NJW 1998, 401; Hess. VGH, GewArch 1997, 162; OVG Bremen, GewArch 1996, 390; Nds. OVG, GewArch 1996, 117, 119) anerkannt, dass eine Überschreitung der für seltene Ereignisse geltenden Orientierungswerte bei sogen. "sehr seltenen" Ereignissen in Betracht kommen kann.
  • VGH Bayern, 13.05.1997 - 22 B 96.3327

    Gewerberecht: Vorübergehende Gestattung einer Gaststätte unter den "erleichterten

    Insofern kann man von einem "sehr seltenen" und für die Dorfgemeinschaft herausragenden Ereignis sprechen (vgl. zu derartigen Differenzierungen OVG Lüneburg vom 17.5.1995, GewArch 1996, 117/119 sowie HessVGH vom 8.10.1996, GewArch 1997, 162/163).

    Zugunsten der Beklagten ist zu berücksichtigen, daß Feiern örtlicher Vereine kraft Herkommens zu den typischen Erscheinungsformen gemeindlichen Lebens gehören, so daß sie von der Nachbarschaft in höherem Maße als sozialadäquat akzeptiert werden als etwa gewerbliche Lärmimmissionen (BayVGH vom 19.3.1997 Az. 22 B 96.951; ebenso VGH BW vom 18.7.1995, VBl BW 1996, 108/109; HessVGH vom 8.10.1996, GewArch 1997, 162 ; vgl. auch OVG Nds vom 17.5.1995, GewArch 1996, 117/119).

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2005 - 1 KN 127/04

    Einbeziehung eines Grundstücks in die Planungen für die Erschließung neuer

    Der 7. Senats des Nds. Oberverwaltungsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 17. Mai 1995 (- 7 L 4452/93 -, GewArch 1996, 117 = BImSchG-Rspr § 23 Nr. 12 und Volltext JURIS) in Einklang mit der Rechtsprechung des BVerwG (vgl. z. B. Urt. v. 24.9.1991 - 7 C 12.90 -, BVerwGE 88, 143) ausgeführt, bei der Einzelfallbetrachtung, die für die Beurteilung der Verträglichkeit von Wohn- und Festplatznutzung anzustellen sei, könnten die Regeln, welche in der Freizeitlärmrichtlinie verschiedener niedersächsischer Ministerien (jetzt: vom 8.1.2001, MBl. S. 201) enthalten sind, als Orientierungswerte berücksichtigt, jedoch nicht rechtssatzartig angewandt werden.
  • VG Halle, 23.04.2010 - 4 A 6/10

    Nachbarklage gegen Gestattung nach § 12 GastG

    Bei sehr seltenen Ereignissen können selbst Lärmimmissionen, die die Richtwerte der Freizeitlärm-Richtline überschreiten, ausnahmsweise noch unwesentlich sein (OVG Koblenz, Beschluss vom 13. Februar 2004 - 6 B 10279/04 - juris Rn. 4 und Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/94 - a.a.O. Rn. 18; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 17. Mai 1995 - 7 L 4452/93 - juris; VG Braunschweig, Urteil vom 30. September 2008 - 2 A 50/08 - juris; ferner BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 41/03 - a.a.O. Rn. 17, zu nur einmal jährlich stattfindenden Veranstaltungen von kommunaler Bedeutung).
  • VG Minden, 23.06.2010 - 3 K 46/10

    Anspruch auf Festsetzung eines "Frühjahrsmarktes 2010"; Voraussetzung für die

    Es steht insoweit jedoch im Ermessen der Behörde, welche Lärmquellen sie beseitigt, um eine Überschreitung der Anzahl der Tage, an denen solche Störereignisse stattfinden dürfen, zu vermeiden vgl. dazu: OVG Lüneburg, Urteil vom 17.05.1995 - 7 L 4452/93 - GewArch 1996, Seite 117 ff; vgl. auch: OVG NRW, Beschluss vom 17.03.2006 - 4 B 388/06 - Juris.
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