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   BVerwG, 05.02.1996 - 1 B 18.96   

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BVerwG, 05.02.1996 - 1 B 18.96 (https://dejure.org/1996,4403)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.1996 - 1 B 18.96 (https://dejure.org/1996,4403)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 1996 - 1 B 18.96 (https://dejure.org/1996,4403)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis - Ablehnung der Erteilung einer Baugenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GastG § 4 Abs. 1 Nr. 3; GewO § 33i Abs. 2 Nr. 2
    Gewerberecht: Verhältnis von Baugenehmigung und Gewerbeerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 1996, 240
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 18.87

    Verhältnis von Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1996 - 1 B 18.96
    Die Klägerin vertritt die Auffassung, das Berufungsgericht sei von dem Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 1 C 18.87 - (BVerwGE 84, 11) abgewichen.

    Für den Fall, daß eine Baugenehmigung bereits erteilt ist, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im übrigen anerkannt, daß die in der Baugenehmigung enthaltene Feststellung der Vereinbarkeit des Vorhabens einschließlich der genehmigten Nutzung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften für eine gewerberechtliche Erlaubnis insofern Bindungswirkung entfaltet, als es um Rechtsfragen geht, deren Beurteilung in die originäre Regelungskompetenz der Bauaufsichtsbehörde fällt oder zumindest zu ihr den stärkeren Bezug hat (vgl. BVerwGE 80, 259 [BVerwG 04.10.1988 - 1 C 72/86]; 84, 11 ).

    Dies ist ebenfalls in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärt (BVerwGE 84, 11 [BVerwG 17.10.1989 - 1 C 18/87]).

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 72.86

    Baurechtliche Genehmigung - Immissionen - Auflage - Gaststättenerlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1996 - 1 B 18.96
    Für den Fall, daß eine Baugenehmigung bereits erteilt ist, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im übrigen anerkannt, daß die in der Baugenehmigung enthaltene Feststellung der Vereinbarkeit des Vorhabens einschließlich der genehmigten Nutzung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften für eine gewerberechtliche Erlaubnis insofern Bindungswirkung entfaltet, als es um Rechtsfragen geht, deren Beurteilung in die originäre Regelungskompetenz der Bauaufsichtsbehörde fällt oder zumindest zu ihr den stärkeren Bezug hat (vgl. BVerwGE 80, 259 [BVerwG 04.10.1988 - 1 C 72/86]; 84, 11 ).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Dies ist mit Blick auf die gewerberechtlichen Anforderungen an die Zulassung und den Betrieb von Spielhallen nicht der Fall (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1996 - 1 B 18.96 -, juris, Rn. 9; für die Gaststättenerlaubnis BVerwGE 84, 11 ).
  • OVG Hamburg, 06.11.2018 - 4 Bs 37/18

    Spielhallenrechtliche Weiterbetriebserlaubnis; Erfordernis der Vorlage einer

    Allerdings ist die Gewerbebehörde an eine erteilte Baugenehmigung insoweit gebunden, als es um die Entscheidung von Fragen geht, deren Beurteilung in die originäre Entscheidungskompetenz der Baubehörde fällt oder zumindest zu ihr den stärkeren Bezug hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017, 1 BvR 1314/12 u.a., BVerfGE 145, 20, juris Rn. 207; zu § 4 GaststG: BVerwG, Urt. v. 17.10.1989, 1 C 18.87, BVerwGE 84, 11, juris Rn. 13, 24; Beschl. v. 5.9.1993, 1 B 18.96, Buchholz 451.20 § 33i GewO Nr. 22, juris Rn. 9; Beschl. v. 14.6.2011, 4 B 3.11, GewArch 2012, 45, juris Rn. 5).

    Daraus dürfte folgen, dass die bauordnungsrechtliche und auch die bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit des Vorhabens einen der Erteilung einer Erlaubnis entgegenstehenden Sachverhalt im Sinne der "polizeilichen Anforderungen" nach § 2 Abs. 5 Nr. 2 HmbSpielhG darstellen kann (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 5.2.1996, 1 B 18.96, Buchholz 451.20 § 33i GewO Nr. 22, juris Rn. 7; vgl. zu § 33i GewO auch Reeckmann, in: Pielow, GewO, 2. Aufl. 2016, § 33i GewO Rn. 31).

    Zwar wäre die für die Erteilung der Spielhallenerlaubnisse zuständige (Gewerbe-) Behörde der Antragsgegnerin bei ihrer spielhallenrechtlichen Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 HmbSpielhG dann gegenwärtig mangels einer nachgewiesenen, erteilten Baugenehmigung für die Nutzung der Fläche als Spielhalle nicht gebunden (vgl. zur Bindung bei erteilter Baugenehmigung: BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017, 1 BvR 1314/12 u.a., juris Rn. 207; zu § 4 GaststG: BVerwG, Urt. v. 17.10.1989, 1 C 18.87, BVerwGE 84, 11, juris Rn. 13, 24; zu § 33i GewO: Beschl. v. 5.2.1996, 1 B 18.96, Buchholz 451.20 § 33i GewO Nr. 22, juris Rn. 9; Beschl. v. 14.6.2011, 4 B 3.11, GewArch 2012, 45, juris Rn. 5).

    Dies ist z.B. der Fall, wenn die Voraussetzungen des Bebauungsplanes dem Vorhaben des Betroffenen nicht entgegen stehen (vgl. zu § 4 GastG: BVerwG, Urt. v. 17.10.1987, 1 C 18.87, BVerwGE 84, 11, juris Rn. 13; zu § 33i GewO: Beschl. v. 27.4.1993, 1 B 9.92, Buchholz 451.20 § 33i GewO Nr. 15, juris Rn. 11; Beschl. v. 5.2.1996, 1 B 18.96, Buchholz 451.20 § 33i GewO Nr. 22, juris Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2001 - 14 S 2916/99

    Bindungswirkung einer Baugenehmigung für gaststättenrechtliche Erlaubnis -

    Diese Konkurrenz ist in der Weise zu lösen, dass die Entscheidung der Baurechtsbehörde ausschlaggebend ist, soweit es um Rechtsfragen geht, deren Beantwortung in deren originäre Zuständigkeit fällt oder zumindest zu dieser den stärkeren Bezug hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.10.1988 - 1 C 72.86 -, BVerwGE 80, 259 ; Beschl. v. 5.2.1996 - 1 B 18.96 -, Buchholz 451.20 § 33i GewO Nr. 22).
  • VGH Bayern, 30.03.2021 - 22 ZB 20.1972

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz

    (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.1989 - 1 C 18.87 - juris Rn. 19; B.v. 5.2.1996 - 1 B 18.96 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2011 - 1 B 60.09

    Berufung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Gaststättenerlaubnis; Terrasse;

    Weder das Gaststättenrecht noch das Bauplanungsrecht gebieten anderes (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1989 - 1 C 18.87 - BVerwGE 84, 11, 14 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1996 - 1 B 18.96 - GewArch 1996, 240 f.).
  • VG Gießen, 23.01.2001 - 8 G 3077/00

    Gaststättenerlaubnis - zur Beurteilung von Gaststättenlärm; hier: Biergarten

    Damit entfaltet die Baugenehmigung - jedenfalls solange die Genehmigung besteht und die Verhältnisse sich nicht rechtserheblich ändern -, im gaststättenrechtlichen Erlaubnisverfahren Bindungswirkung, soweit die in Rede stehende Maßnahme in die originäre Regelungskompetenz der Bauaufsichtsbehörde fällt oder zu ihr doch den stärkeren Bezug hat (vgl. BVerwG, B. v. 05.02.1996 - 1 B 18.96 -, GewArch.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2013 - 1 M 88/13

    Gewerberechtliche Erlaubnis für eine Spielhalle

    Die Erteilung einer Baugenehmigung vermag deshalb hinsichtlich gewerberechtlicher Erlaubnisvoraussetzungen ohne bodenrechtliche Relevanz auch keinen Vertrauensschutz zu begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1990 - 1 C 47.88 -, juris; Beschluss vom 5. Februar 1996 - 1 B 18.96 -, juris).
  • VGH Bayern, 07.08.2003 - 22 ZB 03.1041

    Bauplanungsrecht: Begriff der kerngebietstypischen Vergnügungsstätte,

    Hierüber muss als Vorfrage im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach § 33a GewO entschieden werden, solange für die betreffenden Geschäftsräume keine Baugenehmigung vorliegt, aus der sich die Vereinbarkeit der beabsichtigten Nutzung mit den baurechtlichen Bestimmungen verbindlich ergibt (Dickersbach, a.a.O., RdNr. 15; vgl. auch BVerwG vom 5.2. 1996, GewArch 1996, 240 f.).
  • VGH Bayern, 31.07.2002 - 22 B 02.965

    Gewerberecht: Versagung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle wegen ihrer

    Denn es entfaltet die in der dem Kläger erteilten Baugenehmigung enthaltene Feststellung der Vereinbarkeit des Vorhabens einschließlich der genehmigten Nutzung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften insofern Bindungswirkung, als es um Rechtsfragen geht, deren Beurteilung in die originäre Regelungskompetenz der Bauaufsichtsbehörde fällt oder zumindest zu ihr den stärkeren Bezug hat (BVerwG vom 5.2.1996, GewArch 1996, 240/241).
  • VG Schleswig, 22.09.2021 - 2 B 45/21

    Rücknahme einer Baugenehmigung und Bauvorbescheid - Antrag auf Wiederherstellung

    Diese Konkurrenz ist in der Weise zu lösen, dass die Entscheidung der Baurechtsbehörde ausschlaggebend ist, soweit es um Rechtsfragen geht, deren Beantwortung in deren originäre Zuständigkeit fällt oder zumindest zu dieser den stärkeren Bezug hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.10.1988 - 1 C 72.86 - Beschl. v. 5.2.1996 - 1 B 18.96 -).
  • VG München, 18.11.2014 - M 16 K 14.1951

    Gaststättenrechtliche Erlaubnis

  • VG Köln, 15.10.2013 - 2 K 2990/12

    Unverhältnismäßigkeit der Nutzungsuntersagung für eine Spielhalle bei vorheriger

  • VG Düsseldorf, 29.07.2002 - 18 L 2484/02

    Rechtmäßigkeit einer Schließungsverfügung bzgl. des Ausschank von Getränken

  • VG Köln, 15.10.2013 - 2 K 4785/12

    Ermessensfehlerhaftigkeit und Unverhältnismäßigkeit einer Nutzungsuntersagung zum

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