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   BVerwG, 29.06.2000 - 1 C 26.99   

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BVerwG, 29.06.2000 - 1 C 26.99 (https://dejure.org/2000,2013)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.2000 - 1 C 26.99 (https://dejure.org/2000,2013)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 1 C 26.99 (https://dejure.org/2000,2013)
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Umweltlotterie Niedersachsen

§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung der vorgesehenen Verwendung des Ertrages bei der Prüfung des öffentlichen Bedürfnisses an einer Lotterie - Annahme eines öffentlichen Bedürfnisses an einer Lotterie bei der Verwendung der Zweckerträge für Projekte des Umweltschutzes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lotterieveranstaltung, Lotteriegesetz, Bedürfnisprüfung, Repressivverbot, Zweckertrag, Mittelverwendung, Zusicherung, Stiftung, Revisibilität, Grundrechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zulassung der "Umwelt- und Entwicklungshilfe - Lotterie" in Niedersachsen verletzt kein Bundesrecht

  • presseportal.de (Nichtamtliche Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 27.06.2000)

    Bundesverwaltungsgericht verhandelt über private Umweltlotterie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 435
  • DVBl 2000, 1625
  • GewArch 2000, 386
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 18.91

    Sportwetten - Art. 12 GG, Konzessionierung, objektive Zulassungsschranke

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2000 - 1 C 26.99
    Das nichtrevisible Recht darf vom Bundesverwaltungsgericht darauf überprüft werden, ob die Auslegung und Anwendung durch das Oberverwaltungsgericht mit dem Bundesrecht in Einklang steht, insbesondere ob das Bundesrecht eine andere Auslegung gebietet (vgl. Urteil vom 23. August 1994 - BVerwG 1 C 18.91 - BVerwGE 96, 293 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 230).

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Sportwetten- und Spielbankenrecht (vgl. Urteile vom 23. August 1994 - BVerwG 1 C 18.91 - a.a.O. und - BVerwG 1 C 19.91 - BVerwGE 96, 302 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 231).

  • OVG Niedersachsen, 09.06.1999 - 11 L 5445/98

    Zulassung einer Lotterie; Lotterierecht; Zweck einer Lotterie; Gemeinnützige

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2000 - 1 C 26.99
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Berufung der Beklagten mit Urteil vom 9. Juni 1999 (GewArch 2000, 116 = NdsVBl 1999, 262) zurückgewiesen.
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 19.91

    bayerische Spielbanken - Art. 12 GG

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2000 - 1 C 26.99
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Sportwetten- und Spielbankenrecht (vgl. Urteile vom 23. August 1994 - BVerwG 1 C 18.91 - a.a.O. und - BVerwG 1 C 19.91 - BVerwGE 96, 302 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 231).
  • BVerwG, 25.02.1957 - I B 121.56
    Auszug aus BVerwG, 29.06.2000 - 1 C 26.99
    Der erkennende Senat hat in seinem Beschluss vom 25. Februar 1957 - BVerwG 1 B 121.56 - (BVerwGE 4, 294 = Buchholz 451.20 § 33 h GewO Nr. 2) zu dem früheren § 286 StGB, dem der heutige § 287 StGB entspricht, ausgeführt, dass die Strafandrohung der Vorschrift in erster Linie den Zweck habe, eine "Prüfung jeder öffentlichen Lotterie durch die Verwaltungsbehörde auf ihre Gefahren für die Öffentlichkeit sicherzustellen".
  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 26.86

    Doppelte Staatsbürgerschaft - Einbürgerungsbewerber - Einbürgerungsbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2000 - 1 C 26.99
    Mit seiner Ansicht, dass das Recht auf eine Zusicherung aus dem einschlägigen materiellen Recht einschließlich der dazu ergänzend heranzuziehenden allgemeinen Rechtsgrundsätze folgt, befindet sich das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 26.86 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 7).
  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 C 7.97

    Bauvorhaben; landesrechtliche Anforderungen; Abstandsflächenrecht;

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2000 - 1 C 26.99
    Wenn sich das Berufungsgericht durch das Bundesrecht zu einer bestimmten Auslegung des Landesrechts für verpflichtet gehalten hat, wendet es insoweit Bundesrecht an, so dass eine revisionsgerichtliche Prüfung nach § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO zulässig und geboten ist (vgl. auch Urteil vom 7. November 1997 - BVerwG 4 C 7.97 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 316, S. 31 = DVBl 1998, 587 ).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Wenn sich das Oberverwaltungsgericht aber durch das Bundesrecht zu einer bestimmten Auslegung des Landesrechts für verpflichtet gehalten hat, beruht seine Entscheidung insoweit auf Bundesrecht, so dass eine revisionsgerichtliche Prüfung nach § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO zulässig und geboten ist (Urteil vom 29. Juni 2000 - BVerwG 1 C 26.99 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 68).
  • BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11

    Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung;

    Das nicht revisible Recht darf vom Bundesverwaltungsgericht aber darauf überprüft werden, ob die Auslegung und Anwendung des Landesrechts durch das Normenkontrollgericht mit dem Bundesrecht in Einklang steht oder ob das Bundesrecht eine andere Auslegung gebietet (Urteile vom 29. Juni 2000 - BVerwG 1 C 26.99 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 68 und vom 16. Mai 2007 - BVerwG 10 C 1.07 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 12 Rn. 11).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Zudem werden nicht Verstöße gegen Landesrecht sanktioniert, sondern es wird lediglich die bundeseinheitlich geltende Strafnorm für Glücksspiele, die vom Gesetzgeber als generell unerwünscht und sozial schädlich angesehen werden, insoweit mit dem Landesrecht verknüpft, als der Straftatbestand oder jedenfalls die Rechtswidrigkeit des unter Strafe gestellten Verhaltens von dem Nichtbestehen einer behördlichen Erlaubnis abhängig gemacht ist, so dass den Ländern ein Spielraum für die Ausgestaltung der Voraussetzungen gewährt ist, unter denen von dem Verbot der Glücksspielveranstaltung Befreiung gewährt werden soll (vgl. Urteil vom 29. Juni 2000 - BVerwG 1 C 26.99 - GewArch 2000, 386).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 10 C 1.07

    Aufwandsteuer, Hundesteuer, Steuerpflicht, Bundespolizei, Diensthund,

    Das nicht revisible Recht darf vom Bundesverwaltungsgericht aber darauf überprüft werden, ob die Auslegung und Anwendung des Landesrechts durch das Berufungsgericht mit dem Bundesrecht in Einklang steht, insbesondere das Bundesrecht eine andere Auslegung gebietet (Urteil vom 29. Juni 2000 - BVerwG 1 C 26.99 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 68).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Entscheidungen zum Sportwettenrecht (Urteil vom 23. August 1994, a.a.O., S. 296), zum Spielbankenrecht (Urteil vom 23. August 1994 - BVerwG 1 C 19.91 - BVerwGE 96, 302 ), zur Pferdewette (Urteil vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 13.93 - BVerwGE 97, 12 ) und zur Lotterie (Urteil vom 29. Juni 2000 - BVerwG 1 C 26.99 - GewArch 2000, 386) ausgeführt, dass die genannten Betätigungen dem Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG unterfallen können.
  • VG Düsseldorf, 31.08.2001 - 18 K 11762/96

    Verwaltungsgericht verpflichtet Innenminister des Landes NRW Genehmigung zur

    Durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2000 ist die Revision ebenfalls zurückgewiesen worden (1 C 26.99).

    vgl. dazu auch das Urteil des BVerwG vom 29. Juni 2000 - 1 C 26.99 - im niedersächsischen Pilotverfahren, GewArch 2000, 386 f.

    Urteil vom 29. Juni 2000 - 1 C 26.99 -, GewArch 2000, 386 ff.

  • BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 2.11

    Bettensteuer nur auf private, nicht auf geschäftliche Übernachtungen zulässig

    Das nicht revisible Recht darf vom Bundesverwaltungsgericht aber darauf überprüft werden, ob die Auslegung und Anwendung des Landesrechts durch das Normenkontrollgericht mit dem Bundesrecht in Einklang steht, oder ob das Bundesrecht eine andere Auslegung gebietet (Urteile vom 29. Juni 2000 - BVerwG 1 C 26.99 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 68 und vom 16. Mai 2007 - BVerwG 10 C 1.07 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 12 Rn. 11).
  • VGH Hessen, 27.10.2004 - 11 TG 2096/04

    Vermittlung von Oddset-Sportwetten durch britisches Unternehmen

    Das in § 284 StGB normierte Verbot, Glücksspiel ohne Erlaubnis zu veranstalten, soll gerade sicherstellen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Erlaubnis vor Beginn des Glücksspiels geprüft werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2000 - BVerwG 1 C 26.99 -, Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 68).
  • OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 11 ME 369/03

    Rechtmäßigkeit der Vermittlung von Sportwetten in Form der Oddset-Wette;

    Das in § 284 StGB normierte Verbot, Glücksspiele ohne behördliche Erlaubnis zu veranstalten, soll gerade sicherstellen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Erlaubnis vor Beginn des Glücksspiels geprüft werden können (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 29.6. 2000, DVBl. 2000, 1625 = GewArch 2000, 386).
  • VG Frankfurt/Main, 21.03.2002 - 2 E 1132/96

    Genehmigungsanspruch für neuartige Lotterie "Deutsche Postcodelotterie"

    Die Klägerin zu 10.) kann sich auch auf ein schutzwürdiges Interesse an der begehrten Entscheidung berufen (§ 42 Abs. 2 VwGO), da sie geltend machen kann, als Trägerin der lotterierechtlichen Genehmigung in ihren Rechten aus § 2 LottVO und Art. 12 Abs. 1 GG (BVerwG, Urteil vom 29.06.2000 - 1 C 26.99 - DVBl. 2000 S. 1625 f.) betroffen zu sein.

    Bedenken begegnet insofern weit eher "die aggressive und ausufernde Geschäftspolitik bestimmter (herkömmlicher) Veranstalter, wie sie im Lotteriewesen vielfach zu beobachten ist und von den Aufsichtsbehörden offenbar unbeanstandet bleibt", (BVerwG, Urteil vom 29.06.2000 - 1 C 26.99 - DVBl. 2000 S. 1625 f.) obwohl gerade staatliche Lotterieveranstalter von Gesetzes wegen als Institution zur Eindämmung und Kanalisierung des Spieltriebs konzipiert sind.

  • OLG Celle, 14.02.2007 - 3 U 201/06

    Geltendmachung einer Anwaltsgebührenforderung; Beauftragung zur Durchführung des

  • VG Halle, 26.04.2007 - 3 A 809/06
  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 B 68.99

    Revisionszulassung wegen der Möglichkeit der Klärung der Reichweite

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