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   VGH Bayern, 16.07.2002 - 22 ZB 02.1318   

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https://dejure.org/2002,30693
VGH Bayern, 16.07.2002 - 22 ZB 02.1318 (https://dejure.org/2002,30693)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.07.2002 - 22 ZB 02.1318 (https://dejure.org/2002,30693)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juli 2002 - 22 ZB 02.1318 (https://dejure.org/2002,30693)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GewArch 2002, 431
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Düsseldorf, 06.07.2018 - 3 K 15639/17
    Ausweislich der sogenannten Leipziger Beschlüsse, denen zwar kein normativer Gehalt zukommt, die jedoch als Auslegungshilfe der Vereinheitlichung der Rechtsanwendungspraxis beim Vollzug der Handwerksordnung dienen, vgl. BayVGH (München), Beschluss vom 16. Juli 2002 - 22 ZB 02.1318 -, juris Rn. 3; VG Lüneburg, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 5 A 199/02 -, juris Rn. 27; Knörr in: Honig/Knörr/Thiel, Handwerksordnung, 5. Auflage 2017, § 8 Rn. 5, ist nach Ziffer 2.11. ein Ausnahmefall anzunehmen, wenn sich ein Antragsteller auf eine begrenzte Spezialtätigkeit aus dem Kernbereich eines Handwerks beschränken will, insbesondere, wenn er mehrere Jahre lang in dem Bereich beschäftigt war.
  • VG Gelsenkirchen, 31.01.2012 - 19 K 1479/10

    Ausübungsberechtigung; Handwerk; Geselle; leitende Stellung; Kfz-Techniker;

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 16. Juli 2002 - 22 ZB 02.1318 -, GewArch 2002, 431.
  • VGH Hessen, 01.07.2009 - 7 A 377/09

    Aufenthaltserlaubnis nach Altfallregelung; Kosovo; Versagung wegen vorsätzlicher

    Denn bloße Verwaltungsvorschriften können nicht wirksam den Inhalt einer gesetzlichen Norm erweitern oder einschränken (vgl. zu norminterpretierenden Erlassen allgemein: VGH Baden-Württemberg, Beschuss vom 20.01.1998 - 9 S 2727/97 - Bay. VGH, Beschluss vom 16.07.2002 - 22 ZB 02.1318, beide Entscheidungen zit. n. juris).
  • VG Köln, 28.10.2010 - 1 K 1419/10

    Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 Abs. 1 HwO oder einer

    Die so genannten Leipziger Beschlüsse, denen allerdings kein normativer Gehalt zukommt, vgl. VGH München, Beschluss vom 16. Juli 2002 - 22 ZB 02.1318 -, die die Beklagte mit Blick auf das Gleichbehandlungsgebot in nicht zu beanstandender Weise anwendet, ziehen insoweit die Altersgrenze bei "etwa 47 Jahren", die die Klägerin noch nicht erreicht hat.
  • VG Karlsruhe, 13.08.2003 - 11 K 656/03

    Meisterbrief

    Aufgrund des gemeinschaftsrechtlichen Bezugs liegen im Übrigen auch im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG hinreichende Gründe für eine gesetzliche Ungleichbehandlung von Inländern und den Staatsangehörigen anderer EG-Staaten, die unter erleichterten Voraussetzungen eine handwerksrechtliche Ausnahmebewilligung erhalten können, vor (BVerwG, Beschl. v. 27.05.1998, a.a.O.; BayVGH, Entsch. v. 16.07.2002 - 22 ZB 02.1318 -, GewArch 2002, 431; BayVGH, Entsch. v. 12.07.2001 - 22 ZB 01.1604 -, GewArch 2001, 422; Nieders. OVG, Entsch. v. 24.11.1998 - 8 L 4609/98 -, GewArch 1999, 79; a.A. Mirbach, NVwZ 2001, 161, 163).
  • VG Köln, 22.11.2012 - 1 K 3632/12

    Anspruch eines Friseurgesellen auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 8

    Die so genannten Leipziger Beschlüsse, denen allerdings kein normativer Gehalt zukommt, vgl. VGH München, Beschluss vom 16.07.2002 - 22 ZB 02.1318 -, die die Beklagte mit Blick auf das Gleichbehandlungsgebot in nicht zu beanstandender Weise anwendet, ziehen insoweit die Altersgrenze bei "etwa 47 Jahren", die der Kläger noch nicht erreicht hat.
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