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   VGH Bayern, 22.03.2007 - 23 BV 06.3012   

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VGH Bayern, 22.03.2007 - 23 BV 06.3012 (https://dejure.org/2007,15196)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.03.2007 - 23 BV 06.3012 (https://dejure.org/2007,15196)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. März 2007 - 23 BV 06.3012 (https://dejure.org/2007,15196)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung eines Joggingschuhs als Elektrogerät; Begriff der Elektrogeräte und Elektronikgeräte

  • Judicialis

    VwGO § 43; ; ElektroG § 2; ; ElektroG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; ElektroG § 6 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umweltschutz einschließlich Emissionshandel: statthafte negative Feststellungsklage; Nichtbestehen der Registrierungspflicht nach dem ElektroG; Laufschuh mit elektronischem Bauteil kein Elektrogerät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 2008, 92
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 19.10.2004 - BT-Drs 15/3930
    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2007 - 23 BV 06.3012
    Auch bei getrennter Betrachtung des ursprünglichen Produktes Schuh und der elektrischen oder elektronischen Zusatzeinrichtung könnte diese vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes nur dann erfasst werden, wenn sie ein selbstständiges Elektro- oder Elektronikgerät im Sinne des Gesetzes wäre (BT-Drs. 15/3930 S. 20).
  • BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2007 - 23 BV 06.3012
    Reichen die Rechtskraftwirkungen eines etwaigen Aufhebungsausspruchs aber nicht so weit wie die Feststellungen eines stattgebenden Feststellungsurteils, ist eine Feststellungsklage als das effektivere und zweckmäßigere Rechtsmittel zur eindeutigen Klärung eines Registrierungserfordernisses zulässig, zumal mit ihr weitere Prozesse zu einzelnen Herstellerpflichten für die betreffende Marke vermieden werden können (vgl. BVerwGE 39, 247/249; 121, 153/157).
  • VG Ansbach, 02.07.2008 - AN 11 K 06.02339

    Bestimmung des Anwendungsbereiches des ElektroG; "ortsfeste Anlagen" nicht

    Die Kammer hat ferner in ihrer Rechtsprechung das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses im Hinblick auf die Anwendbarkeit des ElektroG im Vorfeld eines Registrierungsverfahrens bejaht (Urteil vom 20.0.2006, AN 11 K 06.01971, UPR 2007, 77 f.; vgl. hierzu auch BayVGH, Urteil vom 22.3.2007, GewArch 2008, 92 f.).
  • VGH Bayern, 30.06.2009 - 20 BV 08.3242

    Registrierungspflichtige Elektrogeräte; Zweckbestimmung; Strombedarf;

    Aber selbst wenn man die Entscheidung über die Elektrogeräteeigenschaft hiernach ausrichten wollte (vgl. BayVGH U.v. 22.3.2007 23 BV 06.3012 ) vermöchte der Senat dem Verwaltungsgericht jedenfalls insoweit nicht zu folgen, als dass es sich bei der aktiven Geräuschfilterung der Kapselgehörschutzgeräte jeweils nur um eine Sekundärfunktion handelte.
  • VGH Bayern, 02.04.2009 - 20 ZB 08.3013

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Hersteller von batteriebetriebenen Luxusuhren;

    Die Klägerin als Herstellerin von Elektrogeräten, nämlich batteriebetriebener Luxusuhren (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 11 ElektroG; s. a. BVerwG vom 21.2.2008 NVwZ 2008, 697 sowie BayVGH vom 22.3.2007 Az. 23 BV 06.3012), ist verpflichtet, sich bei der Beklagten registrieren zu lassen und markenbezogene Garantienachweise und Mengenmitteilungen zu erbringen (§ 3 Abs. 1, Abs. 2, § 6 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, § 13 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, § 16 Abs. 2 ElektroG; vgl. auch BayVGH vom 2.10.2008 Az. 20 BV 08.1023; vom 13.3.2008 Az. 20 BV 07.2360 und Az. 20 BV 07.2359).
  • VGH Bayern, 12.11.2008 - 20 C 08.2941

    Streitwertbeschwerde; Registrierung nach dem Elektrogesetz

    Der Senat hält in Verfahren wegen Registrierung einer oder mehrerer Marken/Gerätearten nach dem Elektrogesetz in Anlehnung an die Nummer 2.4.2 des Streitwertkatalogs in der Fassung vom 7./8. Juli 2004 (Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., Anh § 164 RdNr. 14 = NVwZ 2004, 1327) grundsätzlich einen Streitwert von 20.000,00 EUR für sachgerecht (vgl. BayVGH vom 22.3.2007 Az. 23 BV 06.3012; vom 24.6.2008 Az. 20 ZB 08.1278).
  • VG Ansbach, 01.12.2010 - AN 11 K 10.00426

    Im Einzelfall zulässige und begründete Verpflichtungsklage auf Feststellung, dass

    Die Kammer hat ferner in ihrer Rechtsprechung das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses im Hinblick auf die Anwendbarkeit des ElektroG im Vorfeld eines Registrierungsverfahrens bejaht (Urteil vom 20.9.2006, AN 11 K 06.01971, UPR 2007, 77 f.; vgl. hierzu auch BayVGH, Urteil vom 22.3.2007, GewArch 2008, 92 f.).
  • VGH Bayern, 03.08.2009 - 20 C 09.1770

    Streitwertbeschwerde; Registrierung nach dem ElektroG; Gründe für Ablehnung einer

    = NVwZ 2004, 1327) grundsätzlich einen Streitwert von 20.000,00 EUR für sachgerecht (vgl. BayVGH vom 22.3.2007 Az. 23 BV 06.3012; vom 24.6.2008 Az. 20 ZB 08.1278).
  • VG Ansbach, 16.07.2008 - AN 11 K 06.03206

    Zulässigkeit einer vorbeugenden negativen Feststellungsklage

    Reichen die Rechtskraftwirkungen eines etwaigen Aufhebungsanspruchs aber nicht so weit wie die Feststellungen eines stattgebenden Feststellungsurteils, ist eine (negative) Feststellungsklage als effektiveres und zweckmäßigeres Rechtsmittel zur eindeutigen Klärung eines Registrierungserfordernisses zulässig, zumal mit ihr weitere Prozesse zu einzelnen Herstellerpflichten für die betreffende Marke vermieden werden könnten (vgl. zum Vorstehenden Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22.3.2007, GewArch 2008, 92 f.; hinsichtlich der Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage bestätigt durch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.2.2008, NVwZ 2008, 697 f.).
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