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   OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2008 - 7 C 10771/08.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2008 - 7 C 10771/08.OVG (https://dejure.org/2008,2861)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.11.2008 - 7 C 10771/08.OVG (https://dejure.org/2008,2861)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. November 2008 - 7 C 10771/08.OVG (https://dejure.org/2008,2861)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Treffens von Regelungen über den Nachweis der Herkunft und der Produktionsbedingungen für das für Grabmale verwendete Steinmaterial in einer kommunalen Friehofssatzung; Zweck und Umfang der allgemeinen Satzungsbefugnis in § 24 Abs. 1 der ...

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 28; ; GG Art. 28 Abs. 1; ; BestG § 6; ; BestG § 6 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Friedhofsrecht: allgemeine Satzungsgewalt; ausbeuterische Kinderarbeit; Benutzung; Benutzungsregelung; Berufsfreiheit; Bestattung; Bestattungsrecht; Eingriff; Friedhof; Friedhofsrecht; Friedhofssatzung; gesetzliche Ermächtigung; Grabmal; Herkunft; ILO-Konvention 182; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Fehlende gemeindliche Regelungskompetenz

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Spur der Steine

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gemeinden dürfen in einer Friedhofsatzung keine Regelungen treffen, die zur Bekämpfung der Kinderarbeit dienen sollen - Gemeinden können nur Angelegenheiten mit einem spezifisch örtlichen Bezug regeln

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 12 Abs. 1, Art. 28 Abs. 2 GG
    Umfang der gemeindlichen Satzungsbefugnis

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 394
  • DVBl 2009, 261 (Ls.)
  • GewArch 2010, 327
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 22.01.1992 - 20 N 91.2850

    Umfang gemeindlicher Befugnisse zu Grundrechtseingriffen durch Satzung, Verbot

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2008 - 7 C 10771/08
    Aus letzterer Regelung kann für die Auslegung des Landesrechts indessen nicht darauf geschlossen werden, dass eine solche besondere Ermächtigung im Bereich der Selbstverwaltungsaufgaben nicht erforderlich wäre, wenn es um einen Eingriff in Freiheit und Eigentum geht (vgl. BayVGH, BayVBl. 1992, 337; OVG NRW, NVwZ 1988, 272, 273).

    Dies überschreitet nicht nur die spezifische Ermächtigung in § 6 Abs. 1 Satz 1 BestG, sondern auch die nach gefestigter Auffassung begrenzte allgemeine Satzungsautonomie der Gemeinde (vgl. BayVGH, BayVBl. 1992, 337 m.w.N.; zustimmend Knemeyer/ Deubert, BayVBl. 1992, 340; Weber, BayVBl. 1998, 327).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2008 - 7 C 10771/08
    Selbst wenn der Begriff eines zielgerichteten Eingriffs nicht erfüllt wäre, handelte es sich doch um eine ebenfalls an der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG zu messende Regelung, weil sie aufgrund ihrer mittelbaren oder tatsächlichen Auswirkungen deren Schutzbereich beeinträchtigt und ihre Auswirkungen auf die betroffenen Personen von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 61, 291, 308).
  • VGH Bayern, 09.05.1994 - 4 B 92.1872
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2008 - 7 C 10771/08
    In diesem Funktionszusammenhang sieht die Rechtsprechung die allgemeine Regelung der Satzungsautonomie als hinreichend bestimmt an, die damit verbundenen Eingriffe zu tragen (vgl. BayVGH, a.a.O. und NVwZ-RR 1995, 347; Gern, Deutsches Kommunalrecht, 2. Auflage, Rn. 250 f. m.w.N.; Waechter, Kommunalrecht, 3. Auflage, S. 313).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2008 - 7 C 10771/08
    Denn die grundlegende Entscheidung, ob und welche Gemeinschaftsinteressen so gewichtig sind, dass das Freiheitsrecht des Einzelnen zurücktreten muss, fällt danach allein in den Verantwortungsbereich des staatlichen Gesetzgebers (vgl. auch BVerfGE 76, 171, 184).
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2008 - 7 C 10771/08
    Eingriffe in diesem Sinne sind Regelungen, die sich gerade auf die berufliche Betätigung beziehen und sie unmittelbar zum Gegenstand haben (BVerfGE 13, 181, 185).
  • BVerwG, 07.09.1992 - 7 NB 2.92

    Einwegverpackungen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2008 - 7 C 10771/08
    Dieser Auslegung des Landesrechts entspricht die zum Gesetzesvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 GG für Eingriffe in die Berufsfreiheit ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die gegebenenfalls mit der Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden nach Art. 28 Abs. 1 GG einhergehende Satzungsautonomie ohne spezifische weitergehende gesetzliche Ermächtigung eine Einschränkung der Berufsfreiheit nicht trägt (BVerwGE 90, 359 = NJW 1993, 411).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1987 - 2 A 2394/85
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2008 - 7 C 10771/08
    Aus letzterer Regelung kann für die Auslegung des Landesrechts indessen nicht darauf geschlossen werden, dass eine solche besondere Ermächtigung im Bereich der Selbstverwaltungsaufgaben nicht erforderlich wäre, wenn es um einen Eingriff in Freiheit und Eigentum geht (vgl. BayVGH, BayVBl. 1992, 337; OVG NRW, NVwZ 1988, 272, 273).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2014 - 1 S 1458/12

    Friedhofsatzung der Stadt Kehl: Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer

    Zwar fehlt es an einem finalen Eingriff in die Berufsfreiheit (offen gelassen von BayVGH, Urt. v. 04.02.2009 - 4 N 08.778 - BayVBl. 2009, 367 ; OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 06.11.2008 - 7 C 10771/08 - NVwZ-RR 2009, 394; jeweils zu einer vergleichbaren Regelung).

    Für Steinmetze, deren Berufstätigkeit typischerweise zu einem erheblichen Teil aus der Aufstellung von Grabmalen besteht, werden mithin die Rahmenbedingungen, unter denen sie ihren Beruf als Steinmetz ausüben können, spürbar verändert, da sich der Bezug von Steinen zu einem erheblichen Teil an diesen Erfordernissen orientieren wird (im Ergebnis ebenso OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 06.11.2008, a.a.O.; BayVGH, Urt. v. 04.02.2009, a.a.O., und Urt. v. 06.07.2012 - 4 N 11.2673 - juris Rn. 15; Lorenzmeier BayVBl. 2011, 485 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2017 - 2 S 1826/16

    Postbeamtenkrankenkasse; Vorlagepflicht für Behandlungsunterlagen; Zulässigkeit

    Zur fehlenden gesetzlichen Ermächtigung könne auf Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Leipzig (Urteil vom 14.08.2008 - 5 K 1799/05 -), des Bayerischen VGH (Urteil vom 04.02.2009 - 4 N 08.778 -) und des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 06.11.2008 - 7 C 10771/08 -) zurückgegriffen werden, die auf den vorliegenden Fall übertragbar sei.

    Soweit der Kläger zum Beleg seiner gegenteiligen Rechtsauffassung auf Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Leipzig (Urteil vom 14.08.2008 - 5 K 1799/05 -, juris), des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 04.02.2009 - 4 N 08.778 -, juris) und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 06.11.2008 - 7 C 10771/08 -, juris) verweist, führt dies hier nicht weiter, denn in diesen Entscheidungen ging es jeweils um intensive Eingriffe in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG.

  • VGH Bayern, 06.07.2012 - 4 N 11.2673

    Normenkontrolle; gemeindliche Satzungsbefugnis; öffentliche Einrichtung

    Sie beziehe sich auf die Urteile des Senats vom 4. Februar 2009 (Az. 4 N 08.778, BayVBl 2009, 367) und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. November 2008 (Az. 7 C 10771/08.OVG, NVwZ-RR 2009, 394).

    Während das Oberverwaltungsgericht für das Land Rheinland-Pfalz einen Kompetenzverstoß bejaht hat (Urteil vom 6.11.2008 NVwZ-RR 2009, 394), haben die Landesgesetzgeber des Saarlands (vgl. § 8 Abs. 4 Bestattungsgesetz) und der Hansestadt Bremen (§ 4 Abs. 5 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen) entsprechende Regelungen ausdrücklich gesetzlich erlaubt.

  • VGH Bayern, 04.02.2009 - 4 N 08.778

    Keine Ermächtigungsgrundlage für Satzung gegen Kinderarbeit bei Grabmalen

    Mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage ist eine Gemeinde nicht befugt, in ihrer Friedhofsatzung zu bestimmen, dass auf gemeindlichen Friedhöfen nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des ILO-Übereinkommens 182 hergestellt sind (Anschluss an OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6.11.2008 Az. 7 C 10771/08 - juris).
  • VGH Bayern, 27.07.2009 - 4 N 09.1300

    Normenkontrolle; gemeindliche Satzungsbefugnis; öffentliche Einrichtung

    Sie beziehe sich auf die Urteile des Senats vom 4. Februar 2009 (Az. 4 N 08.778, BayVBl 2009, 367) und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. November 2008 (Az. 7 C 10771/08.OVG, NVwZ-RR 2009, 394).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2010 - 13 S 2825/09

    Zur Rechtmäßigkeit einer Satzungsbestimmung der Postbeamtenkrankenkasse, die den

    So ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Eingriff in das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG eines Einzelhändlers durch die Verpflichtung zur Rücknahme von Pfandflaschen in einer kommunalen Abfallvermeidungssatzung ebenso anerkannt worden (BVerwG, Beschluss vom 7.9.1992 - BVerwGE 90, 359) wie im Falle des Steinmetzbetriebs, der mittelbar durch eine kommunale Bestattungs- und Friedhofssatzung betroffen ist, die Anforderungen an die Herkunft des für die Grabmale verwendeten Steinmaterials aufstellt (BVerwG, Beschluss vom 7.1.2010 - 7 BN 2.09 - juris;. vgl. hierzu auch Neumann, jurisPR-BVerwG 8/2010 Anm. 2; Bay. VGH, Urteil vom 4.2.2009 - 4 N 08.778 - BayVBl 2009, 367; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 6.11.2008 - 7 C 10771/08 - NVwZ-RR 2009, 394).

    Verfassungsrechtlich ist für Bestimmungen, die über die im engeren Sinne zur Nutzung einer Einrichtung erforderlichen Regelungen hinausgehen, unverzichtbar, dass eine hinreichende, vom parlamentarischen Gesetzgeber geschaffene Ermächtigungsgrundlage vorhanden ist, die dem jeweiligen Satzungsgeber die entsprechende Befugnis eröffnet (OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 6.11.2008 a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.2010 - 1 A 10831/09

    Durchsetzung der Erfüllung der Straßenreinigungspflicht durch einen

    Lediglich im Bereich der gemeindlichen Einrichtungen sieht die Rechtsprechung die allgemeine Ermächtigung zum Erlass von Satzungen als ausreichende Grundlage an, Eingriffe zu regeln, die mit dem Einrichtungszweck notwendigerweise verbunden sind (vgl. hierzu Urteil des 7. Senats des Gerichts - 7 C 10771/08.OVG - in ESRIA m.w.N.).
  • VG Neustadt, 28.02.2013 - 4 L 44/13

    Bauarbeiten an Entwässerungsanlage an ehemaligem Sparkassengebäude in Neustadt zu

    Im Bereich der gemeindlichen Einrichtungen stellt die Befugnis zum Erlass von Satzungen eine ausreichende Grundlage für die Regelung von Eingriffen dar, die mit dem Einrichtungszweck notwendigerweise verbunden sind (OVG Rheinland-Pfalz, LKRZ 2010, 146; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, DVBl 2009, 261 und OVG Niedersachsen, NVwZ-RR 2012, 286 ).
  • VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 72/15

    Umbau der Entwässerungsanlage im ehemaligen Sparkassengebäude in Neustadt bedarf

    Im Bereich der gemeindlichen Einrichtungen stellt die Befugnis zum Erlass von Satzungen eine ausreichende Grundlage für die Regelung von Eingriffen dar, die mit dem Einrichtungszweck notwendigerweise verbunden sind (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Januar 2010 - 1 A 10831/09 -, LKRZ 2010, 146; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. November 2008 - 7 C 10771/08 -, NVwZ-RR 2009, 394 und OVG Niedersachsen, Urteil vom 10. Januar 2012 - 9 KN 162/10 -, NVwZ-RR 2012, 286 ).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.03.2009 - 5 S 2398/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2839
VGH Baden-Württemberg, 05.03.2009 - 5 S 2398/07 (https://dejure.org/2009,2839)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.03.2009 - 5 S 2398/07 (https://dejure.org/2009,2839)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. März 2009 - 5 S 2398/07 (https://dejure.org/2009,2839)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Fahrten mit Schlittenhundegespannen auf Waldwegen

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Genehmigungsfreiheit des Fahrens auf Waldwegen mit Schlittenhundegespannen; Auslegung von gewerblich durchgeführten Fahrten auf Waldwegen mit Schlittenhundegespannen als organisierte Veranstaltungen i.S.d. § 37 Abs. 2 Landeswaldgesetz (LWaldG)

  • Judicialis

    LWaldG § 1 Nr. 1; ; LWaldG § 4 Nr. 3; ; LWaldG § 37 Abs. 1 Satz 1; ; LWaldG § 37 Abs. 1 Satz 4; ; LWaldG § 37 Abs. 2; ; LWaldG § 37 Abs. 3; ; LWaldG § 37 Abs. 4 Nr. 1; ; NatschG § ... 51 Abs. 5; ; NatschG § 52 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Sonstiges Landwirtschaftsrecht, sonstiges Weinbaurecht, sonstiges Forstrecht: Bespannte Fahrzeuge; Betretungsrecht; Erholungsfunktion; Fahren im Wald; Kraftfahrzeuge; Organisierte Veranstaltung; Schlittenhundegespanne; Schlittenhundefahrten; Schutzfunktion; Nutzfunktion; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Hundeschlittenfahrten im Wald nur mit Erlaubnis

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Hundeschlittenfahrten im Wald nur mit Erlaubnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hundeschlittenfahrt im Wald

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hundeschlittenfahrten im Wald nur mit Erlaubnis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hundeschlittenfahrten im Wald nur mit Erlaubnis - Wald darf grundsätzlich nur "betreten" werden - Fahren im Wald ist nicht erlaubt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 639
  • GewArch 2010, 327
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Sigmaringen, 24.04.2007 - 9 K 1835/05

    Gewerbliche Nutzung von Waldwegen mit Schlittenhundengespannen ist

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.2009 - 5 S 2398/07
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 24. April 2007 - 9 K 1835/05 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 24.04.2007 - 9 K 1835/05 - hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 24. April 2007 - 9 K 1835/05 - zu ändern und festzustellen, dass die Benutzung von Waldwegen bis zu einer Breite von 2 m durch ihn und dritte Personen in seiner Begleitung oder dritte Personen in Benutzung von ihm gestellter Fahrzeuge und Hunde auf der Gemarkung Burladingen mit von Hunden gezogenen Wagen oder Schlitten, die jeweils nicht mehr als 300 kg Leergewicht und 500 kg zulässiges Gesamtgewicht aufweisen, nicht breiter als 1, 10 m sind und nicht schneller als 15 km/h sind, nicht der Genehmigung gemäß § 37 Abs. 2 LWaldG bedarf.

  • BayObLG, 25.05.2004 - 1Z RR 2/03

    Grundrecht auf Genuss der Naturschönheiten und Erholung in der freien Natur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.2009 - 5 S 2398/07
    Es ist von vornherein nur gewährleistet, soweit es der Erholung dient; seine Wahrnehmung muss gemeinverträglich sein (Klose/Orf a.a.O. § 14 RdNr. 23; Dipper u.a., § 37 RdNr. 7; BayObLG, Urt. v. 25.0.5.2004 - 1 ZRR 002/03 - BayVBl. 2005, 121).
  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.2009 - 5 S 2398/07
    Denn bereits der Einfluss, den eine dem Kläger günstige Entscheidung auf die Beurteilung der Schuldfrage ausüben kann, rechtfertigt das Feststellungsinteresse (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.01.1969 - I C 86.64 -, BVerwGE 31, 177).
  • BVerwG, 10.07.2001 - 1 C 35.00

    Einreiseverbot für Ehepaar Mun

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.2009 - 5 S 2398/07
    Die Zulässigkeit der Feststellungsklage scheitert auch nicht an der erforderlichen Klagebefugnis des Klägers (§ 42 Abs. 2 VwGO in entspr. Anw.; BVerwG, Urt. v. 10.07.2001 - 1 C 35.00 -, BVerwGE 114, 356).
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.2009 - 5 S 2398/07
    Es reicht aus, wenn sich im Wege der Auslegung der einschlägigen Bestimmung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln feststellen lässt, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen (BVerfG, Beschl. v. 09.05.1989 - 1 BvL 35/86 - BVerfGE 80, 103; Urt. v. 17.11.1992 -1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234; Urt. v. 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94 - BVerfGE 102, 254).
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72

    Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.2009 - 5 S 2398/07
    Der Kläger hat jedoch kein Rechtsschutzinteresse an der begehrten Feststellung, da er von der Klärung der Frage der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 37 Abs. 2 LWaldG keinen Nutzen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.05.1975 - IV C 28.72 -, BVerwGE 48, 242; Urt. v. 24.10.1980 - IV C 3.28 -, BVerwGE 61, 128; Eyermann-Rennert, VwGO, 12. Aufl., vor § 40 RdNr. 18; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., Vorb. § 40 RdNr. 38, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.2009 - 5 S 2398/07
    Es reicht aus, wenn sich im Wege der Auslegung der einschlägigen Bestimmung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln feststellen lässt, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen (BVerfG, Beschl. v. 09.05.1989 - 1 BvL 35/86 - BVerfGE 80, 103; Urt. v. 17.11.1992 -1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234; Urt. v. 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94 - BVerfGE 102, 254).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.2009 - 5 S 2398/07
    Der Kläger hat jedoch kein Rechtsschutzinteresse an der begehrten Feststellung, da er von der Klärung der Frage der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 37 Abs. 2 LWaldG keinen Nutzen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.05.1975 - IV C 28.72 -, BVerwGE 48, 242; Urt. v. 24.10.1980 - IV C 3.28 -, BVerwGE 61, 128; Eyermann-Rennert, VwGO, 12. Aufl., vor § 40 RdNr. 18; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., Vorb. § 40 RdNr. 38, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.2009 - 5 S 2398/07
    Es reicht aus, wenn sich im Wege der Auslegung der einschlägigen Bestimmung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln feststellen lässt, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen (BVerfG, Beschl. v. 09.05.1989 - 1 BvL 35/86 - BVerfGE 80, 103; Urt. v. 17.11.1992 -1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234; Urt. v. 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94 - BVerfGE 102, 254).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2010 - 8 S 77/09

    Genehmigungsfähigkeit eines Mobilfunkmasten im Landschaftsschutzgebiet

    Sollte der Waldweg nur ein Privatweg sein (§ 4 Nr. 3 LWaldG), wäre die Erschließung zwar voraussichtlich weder durch Bestellung einer Baulast noch durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit am Nachbargrundstück Flst.Nr. 622, über das der Weg verläuft, privatrechtlich zu sichern, weil die Beklagte dazu ihre Zustimmung verweigert und deshalb auch der - ansonsten durch das Straßenrecht verdrängte - Erlaubnisvorbehalt nach § 37 Abs. 4 Nr. 1 LWaldG entgegenstünde (vgl. dazu VGH Bad-Württ., Urteil vom 05.03.2009 - 5 S 2398/07 - NuR 2009, 653).
  • VGH Hessen, 10.02.2023 - 9 B 247/22

    Rodungsarbeiten für den Bau einer Zuwegung vorerst gestoppt

    Für sie besteht, mit Ausnahme des in § 15 Abs. 3 HWaldG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 2 BWaldG geregelten allgemeinen Betretungs- bzw. Benutzungsrechts zu Erholungszwecken für bestimmte Formen nichtmotorisierten Verkehrs, grundsätzlich nur nach Maßgabe privatrechtlicher Gestattungen des Waldeigentümers ein Recht zur Inanspruchnahme für den außerforstbetrieblichen Kraftfahrzeugverkehr (vgl. Endres, a. a. O., § 2 Rn. 11; vgl. zur Rechtslage in Baden-Württemberg: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. März 2009 - 5 S 2398/07 -, zit. nach juris Rn. 24; vgl. auch zur Rechtslage in Sachsen: Sächsisches OVG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 3 A 709/12 -, zit. nach juris Rn. 24).
  • VG Freiburg, 06.06.2017 - 4 K 3381/17

    Windenergieanlage; Körperschaftswald; Waldweg; Gestattung für Baustellenverkehr

    Es handelt sich vielmehr um private Wege, deren Benutzung grundsätzlich nur mit privatrechtlichen Gestattung des Wegeeigentümers zulässig ist (VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 05.03.2009 - 5 S 2398/07 -, NuR 2009, 653 = juris, Rdnr. 24 am Ende m.w.N.).
  • VGH Hessen, 13.02.2023 - 9 B 1883/22
    Für sie besteht, mit Ausnahme des in § 15 Abs. 3 HWaldG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 2 BWaldG geregelten allgemeinen Betretungs- bzw. Benutzungsrechts zu Erholungszwecken für bestimmte Formen nichtmotorisierten Verkehrs, grundsätzlich nur nach Maßgabe privatrechtlicher Gestattungen des Waldeigentümers ein Recht zur Inanspruchnahme für den außerforstbetrieblichen Kraftfahrzeugverkehr (vgl. Endres, a. a. O., § 2 Rn. 11; vgl. zur Rechtslage in Baden-Württemberg: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. März 2009 - 5 S 2398/07 -, zit. nach juris Rn. 24; vgl. auch zur Rechtslage in Sachsen: Sächsisches OVG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 3 A 709/12 -, zit. nach juris Rn. 24).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40000   

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https://dejure.org/2010,9978
VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40000 (https://dejure.org/2010,9978)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.02.2010 - 8 AS 10.40000 (https://dejure.org/2010,9978)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 (https://dejure.org/2010,9978)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bodenabfertigungsdienste; Flughafen München; Auswahlverfahren

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Vergabe von Bodenabfertigungslizenzen für den Flughafen München

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung einer Entscheidung der Luftfahrtbehörde hinsichtlich der Auswahl eines Bodenabfertigungsdienstes im Wege des Verfahrens des einstweiligen Rechtschutzes; Beurteilungsspielraum der Luftfahrtbehörde bei der Festsetzung und Bewertung der materiellen ...

  • rechtsportal.de

    Überprüfung einer Entscheidung der Luftfahrtbehörde hinsichtlich der Auswahl eines Bodenabfertigungsdienstes im Wege des Verfahrens des einstweiligen Rechtschutzes; Beurteilungsspielraum der Luftfahrtbehörde bei der Festsetzung und Bewertung der materiellen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auswahl von Bodenabfertigungsdienstleistern an Flughäfen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • GewArch 2010, 327
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 27.05.1999 - 2 Q 4634/98

    Bodenabfertigungsdienst - Anforderungen im Auswahlverfahren; zur

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40000
    Bei der Festsetzung und Bewertung der materiellen Auswahlkriterien im Einzelfall kommt der Luftfahrtbehörde jedoch ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. HessVGH vom 27.5.1999 ZLW 1999, 559; Niedersächsisches OVG vom 24.6.1999 NVwZ 1999, 1130).

    Die genannte Bewerbungsfrist stellt daher eine Ausschlussfrist dar (vgl. HessVGH vom 27.5.1999 a.a.O.).

    Ob dies anders zu beurteilen wäre, falls die Behörde einen Vertrauenstatbestand geschaffen hätte (vgl. hierzu BGH vom 14.7.1997 NJW-RR 1998, 57; HessVGH vom 27.5.1999 a.a.O.), kann hier dahinstehen, denn die Antragstellerin hat in dieser Hinsicht nichts vorgetragen.

  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 48/96

    Nachweis der fachlichen Eignung eines Notarbewerbers

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40000
    Ob dies anders zu beurteilen wäre, falls die Behörde einen Vertrauenstatbestand geschaffen hätte (vgl. hierzu BGH vom 14.7.1997 NJW-RR 1998, 57; HessVGH vom 27.5.1999 a.a.O.), kann hier dahinstehen, denn die Antragstellerin hat in dieser Hinsicht nichts vorgetragen.
  • VGH Bayern, 21.07.1999 - 20 AS 99.40032

    Vergaberecht: Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf Flughäfen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40000
    Es hat hierbei auf die mitgeteilten objektiven Erfahrungswerte abgestellt und nicht lediglich die Voten der Anzuhörenden ungeprüft übernommen (vgl. hierzu BayVGH vom 21.7.1999 NVwZ 1999, 1131).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 12 M 2094/99

    Bodenabfertigungsdienst; Flughafen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40000
    Bei der Festsetzung und Bewertung der materiellen Auswahlkriterien im Einzelfall kommt der Luftfahrtbehörde jedoch ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. HessVGH vom 27.5.1999 ZLW 1999, 559; Niedersächsisches OVG vom 24.6.1999 NVwZ 1999, 1130).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 32.11

    Bodenabfertigungsdienste; Bodenabfertigung; Flughafen; Flugplatz; Ausschreibung;

    b) In solchen Verfahren kommt den zuständigen Stellen sowohl bei der Bestimmung und Gewichtung der Zuschlagskriterien als auch bei der Auswahlentscheidung selbst ein Beurteilungs- und Bewertungsspielraum zu (vgl. zu § 13 Abs. 2 PBefG: Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 3 C 1.09 - BVerwGE 135, 198 - sowie zur Auswahl nach VOB/A: BGH, Urteil vom 16. Oktober 2001 - X ZR 100/99 - NZBau 2002, 107; ebenso zu Vergabeentscheidungen nach der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung: VGH München, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 - GewArch 2010, 327, juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 12 M 2094/99 - NVwZ 1999, 1130, juris Rn. 9; jeweils m.w.N.).

    Dabei kann offen bleiben, ob es sich bei der in Nr. 2.3 Abs. 5 Satz 1 der Auswahl-Richtlinie aufgeführten "Bewerbungsfrist" um eine Ausschlussfrist im rechtlichen Sinne handelt (so VGH Kassel, Beschluss vom 27. Mai 1999 - 2 Q 4634/98 - ZLW 1999, 559, juris Rn. 16 sowie VGH München, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 - GewArch 2010, 327, juris Rn. 27).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - 20 D 38/10

    Sachgerechte Zuschlagskriterien im Zusammenhang mit der Auswahl der Dienstleister

    vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 21. Juli 1999 - 20 AS 99.40032 -, a. a. O., und vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 - und - 8 AS 10.40003 -, juris, jeweils Rn. 36.

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 -, a. a. O., Rn. 17.

  • OVG Hamburg, 16.08.2013 - 1 Es 2/13

    Über die Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten an einen Fremddienstleister am

    Sie hat sich am Auswahlverfahren beteiligt und hat als hierbei Unterlegene einen Anspruch auf Nachprüfung dieser Entscheidung, soweit es um ihre Rechte geht (vgl. VGH München, Beschl. v. 25.2.2000, 8 AS 10.40000, juris, Rn. 12).

    Mangels anderweitiger Erkenntnisse geht das Gericht von einem Hauptsachestreitwert von 1.000.000 Euro aus, der für das vorläufige Rechtsschutzverfahren halbiert wird (vgl. VGH München, Beschl. v. 25.2.2010, 8 AS 10.40000, juris, Rn. 43).

  • VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13

    Zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf dem Flughafen Frankfurt

    Da die Klägerin dem angegriffenen Bescheid des Beklagten zufolge grundsätzlich geeignet ist, die zu vergebenden Bodenabfertigungsdienste zu erbringen, und fristgerecht vollständige Bewerbungsunterlagen eingereicht hat, kann sie als im Auswahlverfahren unterlegene Bewerberin durch die Vergabe der Dienste an die Beigeladene zu 2) in ihrem aus Art. 12 Abs. 1, 3 Abs. 1 GG, Art. 6, 11, 14 und 21 der Richtlinie 96/67/EG des Rates vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft (ABl. L 272 vom 25. Oktober 1996, S. 36) - Richtlinie 96/67/EG - sowie §§ 7 und 8 BADV folgenden Recht auf Durchführung eines ordnungsgemäßen, fairen Auswahlverfahrens verletzt sein und hat daher einen Anspruch auf Überprüfung der Auswahlentscheidung (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 16. August 2013 - 1 Es 2/13 -, juris Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 -, juris Rn. 12).
  • VG München, 14.02.2017 - M 24 S 16.5635

    Auswahlentscheidung über Bodenabfertigungsdienste am Flughafen

    Insbesondere hat die ROB das besondere Interesse an der sofortigen Vollzie hung des Verwaltungsakts im Sinn von § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzelfallbezogen schriftlich begründet (vgl. zu diesem Maßstab etwa BayVGH, B.v. 25.2.2010 -8 AS 10.40000 - GewArch 2010, 327, juris Rn. 13; siehe allgemein auch VGH BW, B.v. 24.1.2012 - 10 S 3175/11 - NJW 2012, 3321, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Nach allgemeiner Meinung besteht an der Wiederherstellung der a.W. einer offensichtlich aussichtslosen Klage gegen einen Verwaltungsakt kein überwiegendes Interesse (BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40000 - GewArch 2010, 327, juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 08.05.2017 - 8 CS 17.432

    Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung für die Erbringung von

    Die bei der Mustermengen- und Gesamtkostenkalkulation angegebenen Preise müssen nicht mit den später tatsächlich vereinbarten Preisen im Rahmen der gesondert abzuschließenden Bodenabfertigungsverträge mit den Luftverkehrsgesellschaften identisch sein (vgl. dazu auch BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 3 C 32.11 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40000 - juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2017 - 20 D 4/16

    Zuständigkeit des OVGs in erster Instanz für Rechtsstreitigkeiten betreffend

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 2016 - 3 B 16.15 -, NVwZ-RR 1016, 494; OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2016 - 20 D 95/13.AK -, a. a. O.; Hess. VGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 1276/13.T -, a. a. O.; Hamb. OVG, Beschluss vom 16. August 2013 - 1 Es 2/13 -, a. a. O.; Bay. VGH, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 -, juris.
  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 AS 16.40044

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bein einer Streitigkeit

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof in früheren Entscheidungen für einzelne Eilverfahren wegen deren konkreter Eilbedürftigkeit von seiner erstinstanzlichen Zuständigkeit ausgegangen ist (BayVGH, B. v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40000 und 8 AS 10.40003 - juris; B. v. 21.7.1999 - 20 AS 99.40032 - NVwZ 1999, 1131), wird diese ohne tiefere Erörterung der Zuständigkeitsfragen ergangene Rechtsprechung nicht mehr aufrechterhalten (vgl. bereits BayVGH, B. v. 13.5.2014 - 8 A 13.40057 - juris; B. v. 19.5.2014 - 8 A 13.40058 - juris; B. v. 19.5.2014 - 8 A 13.40059 - NVwZ-RR 2014 623 f.).
  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 A 16.40045

    Erstinstanzliche Zuständigkeit bei Streitigkeit über Vergabe einer

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof in früheren Entscheidungen für einzelne Eilverfahren wegen deren konkreter Eilbedürftigkeit von seiner erstinstanzlichen Zuständigkeit ausgegangen ist (BayVGH, B. v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40000 und 8 AS 10.40003 - juris; B. v. 21.7.1999 - 20 AS 99.40032 - NVwZ 1999, 1131), wird diese ohne tiefere Erörterung der Zuständigkeitsfragen ergangene Rechtsprechung nicht mehr aufrechterhalten (vgl. bereits BayVGH, B. v. 13.5.2014 - 8 A 13.40057 - juris; B. v. 19.5.2014 - 8 A 13.40058 - juris; B. v. 19.5.2014 - 8 A 13.40059 - NVwZ-RR 2014 623 f.).
  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 A 16.40043

    Zuständigkeit über Auswahlentscheidung bei Konzessionsvergabe für

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof in früheren Entscheidungen für einzelne Eilverfahren wegen deren konkreter Eilbedürftigkeit von seiner erstinstanzlichen Zuständigkeit ausgegangen ist (BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40000 und 8 AS 10.40003 - juris; B.v. 21.7.1999 - 20 AS 99.40032 - NVwZ 1999, 1131), wird diese ohne tiefere Erörterung der Zuständigkeitsfragen ergangene Rechtsprechung nicht mehr aufrechterhalten (vgl. bereits BayVGH, B.v. 13.5.2014 - 8 A 13.40057 - juris; B.v. 19.5.2014 - 8 A 13.40058 - juris; B.v. 19.5.2014 - 8 A 13.40059 - NVwZ-RR 2014 623 f.).
  • VG München, 11.03.2021 - M 24 S 20.4005

    Folgen bei Nichterfüllung zumutbarer Anforderungen an die Mitwirkung bei der

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2021 - 7 KS 88/20

    Beigeladener; Billigkeit; Kostenerstattung; Kostenrisiko

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Rechtsprechung
   KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6787
KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08 (https://dejure.org/2010,6787)
KG, Entscheidung vom 19.03.2010 - 5 U 42/08 (https://dejure.org/2010,6787)
KG, Entscheidung vom 19. März 2010 - 5 U 42/08 (https://dejure.org/2010,6787)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG; 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG; 49b Abs. 1 BRAO
    Die nicht als Blickfang hervorgehobene Werbung des Rechtsanwalts mit "kostenloser Deckungsanfrage” ist wettbewerbsrechtlich zulässig

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG, § 49b Abs 1 BRAO
    Irreführende Werbung: Anwaltswerbung mit einer kostenlosen Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherern

  • IWW

    § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG; § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG; § 49b Abs. 1 BRAO
    EUWG, BRAO

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts mit kostenlosen Deckungsanfragen bei Rechtsschutzversicherern

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts mit kostenlosen Deckungsanfragen bei Rechtsschutzversicherern

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltswerbung mit einer kostenlosen Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwaltswerbung mit einer kostenlosen Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 840
  • DB 2010, 2494
  • AnwBl 2010, 445
  • GewArch 2010, 327
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.07.1987 - I ZR 120/85

    Gratis-Sehtest; Werbung mit üblicherweise gratis vorgenommenem Sehtest

    Auszug aus KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08
    Der Werbende, der in der Werbung eine freiwillig erbrachte Leistung herausstellt, die weder gesetzlich vorgeschrieben noch zum Wesen der Ware gehört, bringt zwar eine Selbstständigkeit zum Ausdruck, wenn sie im Geschäftsverkehr durchweg erbracht wird, er handelt aber deshalb noch nicht notwendig auch irreführend (BGH, GRUR 1987, 916, 917 - Gratis-Sehtest).

    Der BGH stellt aber weiterhin den Unterschied heraus zwischen bloßen Angaben etwa zu Umständen der Preisfestsetzung (z.B. übliche Gebührenfreiheit eines Edelmetallankaufs bei einer Herausstellung irreführend) zu (nicht irreführenden) herausgestellten Werbeaussagen über freiwillige (wenn auch übliche) Sonderleistungen (BGH, a.a.O., unter Hinweis auf BGH, GRUR 1987, 916, 117 - Gratis-Sehtest).

  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 121/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit einer

    Auszug aus KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08
    Ein solcher unrichtiger Eindruck kann entstehen, wenn Werbebehauptungen etwas Selbstverständliches in einer Weise betonen, dass der Adressat der Werbung hierin einen besonderen Vorzug der beworbenen Ware oder Leistung vermutet (BGH, GRUR 1990, 1028, juris Rn. 18 m.w.N. - Incl. MwSt II; WRP 2009, 435, 2 - Edelmetallankauf; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 5 Rn. 2.115).

    Andernfalls wäre der mit dieser üblichen Sonderleistung verbundene Zweck, das Publikum zur vereinfachten, nicht mit dem Besuch eines Augenarztes verbundenen Sonderleistung zu veranlassen, schwerlich zu verwirklichen (BGH, a.a.O., Gratis-Sehtest, juris Rn. 21; weiterhin zustimmend BGH, WRP 2009, 435, 2f.).

  • OLG München, 04.12.1990 - 13 U 3085/90
    Auszug aus KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08
    Ist die kostenlose Deckungsanfrage erfolgreich, läge keine unzulässige Gebührenunterschreitung vor, wenn die Deckungsanfrage kostenrechtlich keine selbstständige Angelegenheit im Verhältnis zu einem nachfolgenden (oder zuvor bedingt gegebenen) Prozessauftrag wäre, sondern nur ein unselbstständiger Annex im Sinne des § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 RVG (dahingehend OLG München, JurBüro 1993, 163; a.A. etwa Müller-Raabe in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Raabe, RVG, 17. Auflage, § 19 Rn. 27 m.w.N.).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 19.07.2001 - 227 C 102/01
    Auszug aus KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08
    Als Gebührenpauschale wird ein Betrag von 50 ? vorgeschlagen (Müller-Rabe, a.a.O., § 19 Rn. 30, unter Hinweis auf Enders, JurBüro 2002, 25).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 210/98

    Immobilienpreisangaben - Vorsprung durch Rechtsbruch; wesentliche

    Auszug aus KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08
    Auch kann von einer lauterkeitsrechtlichen Ahndung eines Gesetzesverstoßes mangels eines Interesses der Allgemeinheit abzusehen sein, wenn die zuständige Behörde von einer ordnungsrechtlichen Ahndung einer Marktpraxis absieht (BGHR GRUR 2001, 258, 259 - Immobilienpreisangaben; GRUR 2001, 1166, 1169 - Fernflugpreise; krit. auch insoweit etwa Köhler, a.a.O.).
  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 23/90

    Kachelofenbauer II - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08
    Darüber hinaus vermag die länger andauernde Duldung einer Marktpraxis durch die Aufsichtsbehörde in einem gewissen Umfang einen Vertrauensschutz zu begründen, der auch wettbewerbsrechtlich von Bedeutung sein kann (vgl. BGH, GRUR 1992, 123, 126 - Kachelofenbauer II; krit. etwa Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 4 Rn. 4.19 und § 3 Rn. 132).
  • BGH, 01.06.2006 - I ZR 268/03

    Gebührenvereinbarung II

    Auszug aus KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08
    Sie sollen einen ruinösen Preiswettbewerb um Mandate verhindern (BGH, GRUR 2006, 955, juris Rn. 11, 17), um einen Qualitätsstandard anwaltlicher Dienstleistungen im Interesse der Mandanten und der Gerichte sicherzustellen und gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen innerhalb der Rechtsanwaltschaft zu schaffen.
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    Fernflugpreise

    Auszug aus KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08
    Auch kann von einer lauterkeitsrechtlichen Ahndung eines Gesetzesverstoßes mangels eines Interesses der Allgemeinheit abzusehen sein, wenn die zuständige Behörde von einer ordnungsrechtlichen Ahndung einer Marktpraxis absieht (BGHR GRUR 2001, 258, 259 - Immobilienpreisangaben; GRUR 2001, 1166, 1169 - Fernflugpreise; krit. auch insoweit etwa Köhler, a.a.O.).
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 201/88

    Incl. MwSt. II - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Auszug aus KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08
    Ein solcher unrichtiger Eindruck kann entstehen, wenn Werbebehauptungen etwas Selbstverständliches in einer Weise betonen, dass der Adressat der Werbung hierin einen besonderen Vorzug der beworbenen Ware oder Leistung vermutet (BGH, GRUR 1990, 1028, juris Rn. 18 m.w.N. - Incl. MwSt II; WRP 2009, 435, 2 - Edelmetallankauf; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 5 Rn. 2.115).
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 274/10

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für die

    a) Insoweit wird nicht "dieselbe", sondern eine besondere Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG überwiegend angenommen, sofern der Anwalt hinsichtlich der Einholung der Deckungszusage gesondert beauftragt wird (vgl. OLG Celle, Urteil vom 12. Januar 2011 - 14 U 78/10, Schaden-Praxis 2011, 265, 226; LG Duisburg, Urteil vom 3. Mai 2010 - 2 O 229/09, zfs 2010, 520; LG München I, Urteil vom 6. Mai 2008 - 30 O 16917/07, zfs 2010, 521; LG Ulm, Urteil vom 8. April 2010 - 6 O 244/09, zfs 2010, 521; LG Wuppertal, Urteil vom 7. April 2010 - 8 S 92/09, zfs 2010, 519; N. Schneider in Schneider/Wolf, AnwaltKommentar RVG, 5. Aufl., § 15 Rn. 65; Winkler in Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 4. Aufl., § 15 Rn. 56; Bierschenk, zfs 2011, 603; Hansens, RVGreport 2010, 241; 321, 323; Lensing, AnwBl 2010, 688; Meinel, zfs 2010, 312 f.; Niehren, AnwBl 2011, 135; dahingestellt bei KG, Urteil vom 19. März 2010 - 5 U 42/08, AnwBl 2010, 445, 447; ablehnend Tomson, VersR 2010, 1428).

    Die weit verbreitete Praxis kostenloser Deckungsanfragen soll wettbewerbsrechtlich nicht als unzulässige Gebührenunterschreitung verfolgbar sein (KG, Urteil vom 19. März 2010 - 5 U 42/08, AnwBl 2010, 445, 447 f.).

  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 127/11

    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den

    Im Übrigen verbietet sich eine generelle Betrachtungsweise der Zurechnung des Handelns eines Rechtsanwalts als Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter schon deshalb, als es jeweils von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängig ist, ob sich der an den Rechtsanwalt erteilte Auftrag nur auf die Wahrnehmung der Rechte einer Partei gegenüber dem Gegner bezieht und die Beauftragung gerade nicht die Geltendmachung der Rechte aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag oder die Wahrnehmung etwaiger Obliegenheiten der Partei gegenüber dem Rechtsschutzversicherer umfasst, zumal etwa die Einholung einer Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten für den Rechtsanwalt vergütungsrechtlich auch eine andere Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG als die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs gegenüber dem Gegner sein kann (vgl. KG Berlin AnwBl 2010, 445; a. A. OLG München JurBüro 1993, 163; offenlassend BGH NJW 2011, 1222).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 119/11

    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den

    Im Übrigen verbietet sich eine generelle Betrachtungsweise der Zurechnung des Handelns eines Rechtsanwalts als Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter schon deshalb, als es jeweils von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängig ist, ob sich der an den Rechtsanwalt erteilte Auftrag nur auf die Wahrnehmung der Rechte einer Partei gegenüber dem Gegner bezieht und die Beauftragung gerade nicht die Geltendmachung der Rechte aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag oder die Wahrnehmung etwaiger Obliegenheiten der Partei gegenüber dem Rechtsschutzversicherer umfasst, zumal etwa die Einholung einer Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten für den Rechtsanwalt vergütungsrechtlich auch eine andere Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG als die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs gegenüber dem Gegner sein kann (vgl. KG Berlin AnwBl 2010, 445; a. A. OLG München JurBüro 1993, 163; offenlassend BGH NJW 2011, 1222).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2011 - 12 U 104/11

    Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung: Wirksamkeit einer das

    Im Übrigen verbietet sich eine generelle Betrachtungsweise der Zurechnung des Handelns eines Rechtsanwalts als Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter schon deshalb, als es jeweils von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängig ist, ob sich der an den Rechtsanwalt erteilte Auftrag nur auf die Wahrnehmung der Rechte einer Partei gegenüber dem Gegner bezieht und die Beauftragung gerade nicht die Geltendmachung der Rechte aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag oder die Wahrnehmung etwaiger Obliegenheiten der Partei gegenüber dem Rechtsschutzversicherer umfasst, zumal etwa die Einholung einer Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten für den Rechtsanwalt vergütungsrechtlich auch eine andere Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG als die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs gegenüber dem Gegner sein kann (vgl. KG Berlin AnwBl 2010, 445; a. A. OLG München JurBüro 1993, 163; offen lassend BGH NJW 2011, 1222).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11

    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den

    Im Übrigen verbietet sich eine generelle Betrachtungsweise der Zurechnung des Handelns eines Rechtsanwalts als Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter schon deshalb, als es jeweils von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängig ist, ob sich der an den Rechtsanwalt erteilte Auftrag nur auf die Wahrnehmung der Rechte einer Partei gegenüber dem Gegner bezieht und die Beauftragung gerade nicht die Geltendmachung der Rechte aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag oder die Wahrnehmung etwaiger Obliegenheiten der Partei gegenüber dem Rechtsschutzversicherer umfasst, zumal etwa die Einholung einer Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten für den Rechtsanwalt vergütungsrechtlich auch eine andere Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG als die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs gegenüber dem Gegner sein kann (vgl. KG Berlin AnwBl 2010, 445; a. A. OLG München JurBüro 1993, 163; offenlassend BGH NJW 2011, 1222).
  • OLG Köln, 12.01.2011 - 11 U 209/10

    Gesetzlicher Haftungsausschluss bei einem Unfall eines Schülers an der

    Wie das Landgericht ebenfalls richtig ausgeführt hat, ist durch die Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer des Klägers eine gesonderte Gebühr in 1, 3-facher Höhe angefallen (KG AnwBl. 2010, 445), die die Beklagten dem Kläger im Wege des Schadensersatzes zu erstatten haben.
  • LG Aachen, 05.11.2010 - 7 O 127/10

    Halterhaftung wegen eines Unfalls zwischen einem Bus und einem Fußgänger an einer

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass sich diese gegen den Versicherer richtet, während sich das beabsichtigte Klageverfahren gegen den Schuldner des Versicherten richtet, so dass mangels Parteiidentität zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten vorliegen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 19.03.2010, 5 U 42/08, Rn. 38 - zitiert nach Juris).
  • KG, 14.06.2013 - 5 W 119/13

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei einer Rechtsanwaltswerbung zur Zulassung an

    Ein solcher unrichtiger Eindruck kann entstehen, wenn Werbebehauptungen etwas Selbstverständliches in einer Weise betonen, dass der Adressat der Werbung hierin einen besonderen Vorzug der beworbenen Ware oder Leistung vermutet (vgl. BGH GRUR 1990, 1028, 1029 - incl. MwSt II; WRP 2009, 435, Rn. 2 - Edelmetallankauf; Senat WRP 2010, 948, m.w.N).
  • LG Köln, 18.05.2011 - 171 StL 3/11

    Steuerberater verstößt gegen das Verbot der Unterschreitung von Mindestgebühren

    Der Antragsteller kann nicht mit Erfolg einwenden, das Kammergericht (Urt. v. 19.3.2010, 5 U 42/08) habe es für unbedenklich erachtet, wenn ein Rechtsanwalt damit werbe, er erledige Deckungsanfragen bei der Rechtschutzversicherung kostenlos.
  • OLG Koblenz, 16.01.2023 - 12 U 1292/22

    Berufung wegen der Höhe des Restwerts eines PKW nach einem durch einen

    Der BGH (VersR 2012, 331 ) hat in diesem Zusammenhang ausgeführt: "... Insoweit wird nicht "dieselbe", sondern eine besondere Angelegenheit i. S. d. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG überwiegend angenommen, sofern der Anwalt hinsichtlich der Einholung der Deckungszusage gesondert beauftragt wird (vgl. OLG Celle vom 12.1. 2011 - 14 U 78/10 - SP 2011, 265 [266]; LG Duisburg vom 3.5. 2010 - 2 O 229/09 - zfs 2010, 520 ; LG München I vom 6.5. 2008 - 30 O 16917/07 - zfs 2010, 521 ; LG Ulm vom 8.4.2010 - 6 O 244/09 - zfs 2010, 521 ; LG Wuppertal vom 7.4.2010 - 8 S 92/09 - zfs 2010, 519 ; Schneider in Schneider/Wolf, Anwaltkomm. zum RVG 5. Aufl. § 15 Rdn. 65; Winkler in Mayer/Kroiß, RVG 4. Aufl. § 15 Rn. 56; Bierschenk zfs 2011, 603 ; Hansens RVGreport 2010, 241; 2010, 321 [323]; Lensing AnwBl 2010, 688 ; Meinel zfs 2010, 312 ; Niehren AnwBl 2011, 135 ; dahingestellt bei KG vom 19.3.2010 - 5 U 42/08 - AnwBl 2010, 445 [447]; ablehnend Tomson VersR 2010, 1428 ).
  • LG Aachen, 15.07.2010 - 7 O 127/10
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2010 - 13 A 2017/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6025
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2010 - 13 A 2017/07 (https://dejure.org/2010,6025)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.01.2010 - 13 A 2017/07 (https://dejure.org/2010,6025)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 13 A 2017/07 (https://dejure.org/2010,6025)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung eines Arztes zur Durchführung von bestimmten zahnmedizinischen Tätigkeiten ohne Approbation als Zahnarzt; Ausübung der Zahnheilkunde ohne Approbation oder Erlaubnis als Zahnarzt

  • rechtsportal.de

    ZHG § 1 Abs. 1; ZHG § 1 Abs. 3; ZHG § 18
    Berechtigung eines Arztes zur Durchführung von bestimmten zahnmedizinischen Tätigkeiten ohne Approbation als Zahnarzt; Ausübung der Zahnheilkunde ohne Approbation oder Erlaubnis als Zahnarzt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 463
  • GewArch 2010, 327
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.01.2004 - 3 C 39.03

    Zahnarzt; Approbation als Zahnarzt; Arzt; Approbation als Arzt; generelle

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2010 - 13 A 2017/07
    Urteil vom 19. Januar 2004 - 3 C 39.03 -, Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 27; die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen: Beschluss vom 21. April 2004 - 1 BvR 582/04 -.

    Der Kläger missversteht im Übrigen den Begriff "generell" in den Entscheidungen, weil der Begriff nicht bezogen ist auf die Gesamttätigkeit eines Zahnarztes und deshalb nicht als Gegensatz zu einzelnen Tätigkeiten gesehen werden kann; in diesem Sinne kann auch nicht der Leitsatz zum späteren Urteil des BVerwG vom 29. Januar 2004 - 3 C 39.03 - gedeutet werden.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2004 - 3 C 39.03 -, a. a. O.; EuGH, Beschluss vom 17. Oktober 2003 - Rs C-35/02 (Vogel) - a. a. O.

  • BVerwG, 08.11.2001 - 3 C 40.01

    Nur Europarecht könnte Ärzte als Zahnärzte stoppen - Nach deutschem Gesetz dürfen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2010 - 13 A 2017/07
    Wie den Beteiligten bekannt ist, hatte das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 5. April 2001 - 3 E 1356/00 -, dass einem approbierten Arzt die Ausübung der Zahnheilkunde erlaubt sei, durch Beschluss vom 8. November 2001 - 3 C 40.01 - (Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 24) dem Europäischen Gerichtshof - EuGH - die Frage vorgelegt, ob es mit der Richtlinie des Rates vom 25. Juli 1978 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeiten des Zahnarztes (78/687/EWG) vereinbar sei, wenn eine nationale Regelung Ärzten generell die dauernde Ausübung der Zahnheilkunde gestattet, ohne dass die Begünstigten über die in der Richtlinie geforderte und durch ein entsprechendes Diplom nachgewiesene zahnmedizinische Ausbildung verfügen.

    vgl. Hinweise in BVerwG, Beschluss vom 8. November 2001 - 3 C 40.01 - a. a. O.

  • EuGH, 17.10.2003 - C-35/02

    Vogel

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2010 - 13 A 2017/07
    Die daraufhin ergangene Entscheidung des EuGH, Beschluss vom 17. Oktober 2003 - Rs C-35/02 (Vogel) - Slg. I-12229, verneinte die vorgelegte Frage und stellte entscheidend darauf ab, dass die Ausübung der Tätigkeit eines Zahnarztes unter dem Vorbehalt des Vorliegens eines entsprechenden Befähigungsnachweises stehe, dass die Mitgliedstaaten keine Kategorie von Zahnärzten schaffen dürften, die keiner der in den Richtlinien 78/686/EWG und 78/687/EWG angeführten Kategorien entspreche, und dass die Ausübung der Zahnheilkunde ausgeschlossen sei, wenn die betreffende Person nur über ein Arztdiplom verfüge.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2004 - 3 C 39.03 -, a. a. O.; EuGH, Beschluss vom 17. Oktober 2003 - Rs C-35/02 (Vogel) - a. a. O.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1989 - 9 S 937/87

    Berufsrecht Zahnärzte: Weiterbildung zum Oralchirurgen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2010 - 13 A 2017/07
    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. April 1989 9 S 937/87 -, MedR 1989, 203.
  • VG Düsseldorf, 20.08.2004 - 26 K 6939/02

    Anspruch auf Bewilligung von Beihilfeleistungen für zahnärztliche Leistungen ;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2010 - 13 A 2017/07
    vgl. dazu VG Düsseldorf, Urteil vom 20. August 2004 - 26 K 6939/02 -, juris.
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2010 - 13 A 2017/07
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62, 1 BvR 308/64 -, BVerfGE 33, 125; Quaas/ Zuck, Medizinrecht, 2. Aufl., § 12 Rdn. 30 ff.
  • VG Darmstadt, 05.04.2001 - 3 E 1356/00

    Voraussetzungen für die Berechtigung zur dauernden Ausübung der Zahnheilkunde ;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2010 - 13 A 2017/07
    Wie den Beteiligten bekannt ist, hatte das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 5. April 2001 - 3 E 1356/00 -, dass einem approbierten Arzt die Ausübung der Zahnheilkunde erlaubt sei, durch Beschluss vom 8. November 2001 - 3 C 40.01 - (Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 24) dem Europäischen Gerichtshof - EuGH - die Frage vorgelegt, ob es mit der Richtlinie des Rates vom 25. Juli 1978 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeiten des Zahnarztes (78/687/EWG) vereinbar sei, wenn eine nationale Regelung Ärzten generell die dauernde Ausübung der Zahnheilkunde gestattet, ohne dass die Begünstigten über die in der Richtlinie geforderte und durch ein entsprechendes Diplom nachgewiesene zahnmedizinische Ausbildung verfügen.
  • VG Münster, 19.04.2011 - 7 K 338/09

    Zahnärzte dürfen kein Botox spritzen

    Denn Vergütungsregelungen können den Rahmen der aus einer Approbation folgenden Befugnisse nicht ändern, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2010 - 3 B 31.10 -, juris, Rn. 7; OVG NRW, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 13 A 2017/07 -, www.nrwe.de, Rn. 46 ff.
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09, 4 K 14/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5764
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09, 4 K 14/09 (https://dejure.org/2010,5764)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.04.2010 - 4 K 13/09, 4 K 14/09 (https://dejure.org/2010,5764)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. April 2010 - 4 K 13/09, 4 K 14/09 (https://dejure.org/2010,5764)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unwirksamkeit der Verordnung über erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur-und Erholungsorten

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Art 139 WRV, Art 140 GG, Art 4 Abs 1 GG, Art 4 Abs 2 GG
    Unwirksamkeit der Verordnung über erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur-und Erholungsorten

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdebefugnis von öffentlich-rechtlich verfassten Religionsgemeinschaften; Verfassungsmäßigkeit des Ladenöffnungsgesetzes (LöffG M-V) im Hinblick auf den Schutzauftrag hinsichtlich des gewerblichen Verkaufs an Sonntagen und Feiertagen; Verdeutlichung des ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bäderverkaufsverordnung Mecklenburg Vorpommern - Erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur- und Erholungsorten unzulässig - Verkauf an Sonn- und Feiertagen erfüllt nicht geforderten Ausnahmecharakter des werktäglichen Verkaufs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1184
  • DÖV 2010, 865
  • GewArch 2010, 327
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09
    Die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07 - aufgestellten Grundsätze zur Frage der Beschwerdebefugnis von öffentlich-rechtlich verfaßten Religionsgemeinschaften sind auf die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO übertragbar.(Rn.53).

    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom 01. Dezember 2009 (1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07) anerkannt, dass die Kirchen aus dem im Grundgesetz (und mithin auch in der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern) verankerten Schutz der Sonntage subjektive (Abwehr-) Rechte herleiten könnten, da die institutionelle Garantie des Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV auch der Entfaltung der Religionsfreiheit diene.

    Die Antragstellerinnen sehen sich im Übrigen in allen ihren Rechtsauffassungen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 01. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07 - bestätigt.

    Im Übrigen halte sich die Bäderverkaufsverordnung vollständig an die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 01. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07 - aufgestellten Maßstäbe.

    Es hat hierzu in seinem Urteil vom 01. Dezember 2009 (-1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07-, EuGRZ 2009, 658=GewArch 2010, 29=DVBl. 2010, 108=JZ 2010, 137 m. Anm. Classen) ausgeführt:.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschränkt sich die Religionsfreiheit nicht auf die Funktion eines Abwehrrechts, sondern gebietet auch im positiven Sinn, Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern (BVerfG, Urt. v. 01.12.2009, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 17.12.1975 - 1 BvR 63/68 -, BVerfGE 41, 29, 49).

    Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe zur Wahrung höher- oder gleichwertiger Rechtsgüter sind grundsätzlich zulässig; sie müssen aber als solche für die Öffentlichkeit erkennbar sein und bleiben und dürfen nicht auf eine weitgehende Gleichstellung der sonn- und feiertäglichen Verhältnisse mit den Werktagen und ihrer Betriebsamkeit hinauslaufen (vgl. BVerfG, Urt. v. 01.12.2009, a.a.O.).

    Deshalb ist für sie trotz der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften für den individuellen Arbeitsschutz gerade der Sonntag als einzig verbleibender Tag der Arbeitsruhe im rhythmischen Gleichklang ein solcher der Rekreation und der Möglichkeit des familiären und sozialen Zusammenseins von herausragender Bedeutung (vgl. BVerfG, Urt. v. 01.12.2009, a.a.O.).

    Auf die öffentlich wahrnehmbare, den Tag maßgeblich sowohl durch die Beschäftigten als auch durch die Besucher prägende Geschäftigkeitswirkung der Ladenöffnung sind sie ohne Einfluss ( BVerfG, Urt. v. 01.12.2009, a.a.O.).

    Ein bloßes wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse ("Shopping-Interesse") potenzieller Käufer genügen grundsätzlich nicht, um Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar verankerten Schutz der Arbeitsruhe und der Möglichkeit zu seelischer Erhebung an Sonn- und Feiertagen zu rechtfertigen (BVerfG, Urt. v. 01.12.2009, a.a.O.).

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09
    Es handelt sich hierbei um einen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht geklärten Problemkreis, da bislang nur die Wirkung des Art. 139 WRV gegenüber Grundrechtsträgern beurteilt wurde, die sich in ihrer Berufsausübungsfreiheit eingeschränkt sahen und denen an Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsschutz gelegen war (vgl. BVerfGE 111, 10).

    Demzufolge enthält Art. 139 WRV einen Schutzauftrag an den Gesetzgeber, der für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen unter anderem ein Regel-Ausnahme-Verhältnis statuiert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.11.1992 - 1 BvR 168/89, 1509/89 u. 638/90, 639/90 -, BVerfGE 87, 363, 393; BVerfG, Urt. v. 04.11.2003 - 1 BvR 636/02 -, BVerfGE 111, 10, 53).

    Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe sind zur Wahrung höher- oder gleichwertiger Rechtsgüter möglich; in jedem Falle muss der ausgestaltende Gesetzgeber aber ein hinreichendes Niveau des Sonn- und Feiertagsschutzes wahren (vgl. BVerfG, Urt. v. 04.11.2003, a.a.O.).

  • BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem speziellen grundrechtlichen Gesetzesvorbehalt einerseits und aus dem Rechtsstaatsprinzip sowie aus dem allgemeinen Vorbehalt des Gesetzes andererseits die Verpflichtung des Gesetzgebers abgeleitet, nicht nur im Bereich der unmittelbaren Grundrechtsausübung, sondern in allen grundlegenden normativen Bereichen die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerfG, Beschl. v. 04.05.1997 - 2 BvR 509/96, 2 BvR 511/96 -, StV 1997, 405=NStZ-RR 1997, 342; BVerfG, Beschl. v. 29.10.1987 - 2 BvR 624, 83 u.a. -, BVerfGE 77, 170, 230; BVerfG, Beschl. v. 08.08.1978 - 2 BvL 8/77 -, BVerfGE 49, 89, 126).

    Für die Ermittlung des Anwendungs- und Wirkungsbereichs einer Ermächtigungsnorm gelten die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (zu Art. 80 Abs. 1 GG: BVerfG, Beschl. v. 04.05.1997, a.a.O.; Sauthoff in: Litten/Wallerath, LVerf M-V, Art. 57 Rn. 8 f. m.w.N.).

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09
    Schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die Gewährleistungen der Weimarer Kirchenartikel funktional auf die Inanspruchnahme und Verwirklichung des Grundrechts der Religionsfreiheit angelegt (vgl. BVerfGE 102, 370 ).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09
    Das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG steht auch den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu (vgl. nur BVerfGE 24, 236).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem speziellen grundrechtlichen Gesetzesvorbehalt einerseits und aus dem Rechtsstaatsprinzip sowie aus dem allgemeinen Vorbehalt des Gesetzes andererseits die Verpflichtung des Gesetzgebers abgeleitet, nicht nur im Bereich der unmittelbaren Grundrechtsausübung, sondern in allen grundlegenden normativen Bereichen die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerfG, Beschl. v. 04.05.1997 - 2 BvR 509/96, 2 BvR 511/96 -, StV 1997, 405=NStZ-RR 1997, 342; BVerfG, Beschl. v. 29.10.1987 - 2 BvR 624, 83 u.a. -, BVerfGE 77, 170, 230; BVerfG, Beschl. v. 08.08.1978 - 2 BvL 8/77 -, BVerfGE 49, 89, 126).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschränkt sich die Religionsfreiheit nicht auf die Funktion eines Abwehrrechts, sondern gebietet auch im positiven Sinn, Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern (BVerfG, Urt. v. 01.12.2009, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 17.12.1975 - 1 BvR 63/68 -, BVerfGE 41, 29, 49).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem speziellen grundrechtlichen Gesetzesvorbehalt einerseits und aus dem Rechtsstaatsprinzip sowie aus dem allgemeinen Vorbehalt des Gesetzes andererseits die Verpflichtung des Gesetzgebers abgeleitet, nicht nur im Bereich der unmittelbaren Grundrechtsausübung, sondern in allen grundlegenden normativen Bereichen die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerfG, Beschl. v. 04.05.1997 - 2 BvR 509/96, 2 BvR 511/96 -, StV 1997, 405=NStZ-RR 1997, 342; BVerfG, Beschl. v. 29.10.1987 - 2 BvR 624, 83 u.a. -, BVerfGE 77, 170, 230; BVerfG, Beschl. v. 08.08.1978 - 2 BvL 8/77 -, BVerfGE 49, 89, 126).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09
    Demzufolge enthält Art. 139 WRV einen Schutzauftrag an den Gesetzgeber, der für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen unter anderem ein Regel-Ausnahme-Verhältnis statuiert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.11.1992 - 1 BvR 168/89, 1509/89 u. 638/90, 639/90 -, BVerfGE 87, 363, 393; BVerfG, Urt. v. 04.11.2003 - 1 BvR 636/02 -, BVerfGE 111, 10, 53).
  • OVG Sachsen, 08.05.2008 - 3 D 33/07

    Verordnung der Stadt Leipzig zur Ladenöffnung an Sonntagen ist unwirksam.

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09
    Mit dem Vorliegen der Antragsbefugnis der Antragstellerinnen aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG i.V.m. Art. 140 GG und Art. 139 WRV, Art. 5 Abs. 3 sowie Art. 9 Abs. 1 Verf M-V bedarf es keiner Erörterung der Frage, ob zusätzlich auch der in Landesrecht transformierte Staatskirchenvertrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit den Antragstellerinnen diesen eine Antragsbefugnis vermittelt (vgl. bejahend: OVG M-V, Beschl. v. 22.12.1999 - 2 M 99/99 -, NVwZ 2000, 948 ff.=NordÖR 2000, 64 a.A. offenbar Kronisch in: Litten/Wallerath, LVerf M-V, Art. 9 Rn. 16; vgl. zu den in Sachsen geschlossenen Verträgen SächsOVG, Urt. v. 08.05.2008 - 3 D 33/07 -, Beschl. v. 29.11.2007 - 3 DS 410/07, zit. nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.1999 - 2 M 99/99

    Klagebefugnis, subjektives öffentliches Recht, Kirche, Kirchengemeinde,

  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 498/62

    Umsatzsteuer

  • BVerfG, 18.09.1995 - 1 BvR 1456/95

    Streichung des Buß- und Bettages als staatlich anerkannter Feiertag im Land

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

  • VGH Bayern, 06.12.2013 - 22 N 13.788

    Klage gegen Satzung über Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen; Abweichung zwischen

    Die Träger derjenigen Grundrechte, die durch Art. 139 WRV konkretisiert werden und denen deshalb ein Anspruch auf Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe durch die öffentliche Gewalt zusteht, können vielmehr bereits dadurch in diesen subjektiven Rechten betroffen sein, dass durch die in Rede stehende Ladenöffnung der Charakter der Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe verändert wird (BVerfG, U.v. 1.12.2009 a.a.O. S. 75; vgl. zur Übertragbarkeit der Erwägungen, mit denen das Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung die Beschwerdebefugnis der Verfassungsbeschwerdeführer bejaht hat, auf die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO OVG MV, U.v. 7.4.2010 - 4 K 13/09 u. a. - juris Rn. 53).
  • OVG Sachsen, 01.11.2010 - 3 B 291/10

    Sonntagsschutz, Ladenöffnung, Normenkontrolle, Antragsbefugnis

    Diese Verfassungsbestimmungen konkretisieren die aus dem speziellen grundrechtlichen Gesetzesvorbehalt einerseits und aus dem Rechtsstaatsprinzip sowie aus dem allgemeinen Vorbehalt des Gesetzes andererseits abgeleitete Verpflichtung des Gesetzgebers, nicht nur imBereich der unmittelbaren Grundrechtsausübung, sondern in allen grundlegenden normativen Bereichen die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (zu § 10 LadÖffG M-V vgl. OVG M-V, Urt. v. 7.4.2010 - 4 K 13/09, 4 K 14/09 -, zitiert nach juris, m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 31.07.2012 - 5 U 148/11

    Kaufvertrag über Rindfleisch: Schadenersatzanspruch wegen Mängeln der

    Gegen die ablehnenden Einspruchsentscheidungen vom 16.01.2008 und 06.02.2008 erhob die Klägerin Anfechtungsklage zum Finanzgericht Hamburg (dortige Aktenzeichen: 4 K 13/09 und 4 K 14/09), welche derzeit ruhen, da ein gleichgelagertes Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig war (dortiges Aktenzeichen: VII R 24/10; vorangegangenes Aktenzeichen des Finanzgerichts Hamburg: 4 K 399/07).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2016 - 2 M 61/16

    Antragsbefugnis einer Gewerkschaft - erweiterte Ladenöffnungszeiten nach der

    Eine offensichtliche Rechtswidrigkeit der angegriffenen Regelungen der BädVerkVO M-V ergibt sich nicht unter Berücksichtigung der Entscheidung des 4. Senats des OEufach0000000005 vom 07.04.2010 (- 4 K 13/09, 4 K 14/09 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 27.01.2011 - 3 C 2/09

    Sonntagsöffnung in Ausflugsorten in Sachsen rechtmäßig

    23 Im Hinblick auf § 1 der Verordnung ist auch die Antragsbefugnis gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO gegeben, da sich die Antragstellerin angesichts der hierin getroffenen Bestimmung von Eibau und Oybin als Ausflugsorte mit besonderem Besucheraufkommen auf die mögliche Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, Art. 19 Abs. 1 und 2 SächsVerf, die durch die Gewährleistung des Sonntagsschutzes gemäß Art. 140 GG und Art. 109 Abs. 4 SächsVerf jeweils i. V. m. Art. 139 WRV konkretisiert werden, berufen kann (vgl. zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 23. November 2010 - 3 B 292/10 - zur entsprechenden "Bäderreglung" in Mecklenburg-Vorpommern auch OVG MV, Urt. v. 7. April 2010 - 4 K 13/09, 4 K 14/09 -, juris Rn. 47 ff.).
  • VG Schwerin, 06.12.2010 - 7 B 1479/10

    Sonderöffnungszeiten für den gewerblichen Verkauf

    Gestützt wird diese Einordnung durch die gescheiterten "Vorgängerinnen" der BädVerkVO M-V vom 17. Dezember 2007 (GVOBl. M-V 2008, Seite 6, geändert durch Verordnung vom 4. November 2008, GVOBl. M-V Seite 432) und vom 17. April 2009 (GVOBl. M-V Seite 323), wo die "(Innenstadtbereiche der) kreisfreien Städte mit Ausnahme der Weltkulturerbestädte" von dem im jeweiligen § 2 Abs. 1 geregelten Privileg für die in der jeweiligen Anlage aufgelisteten Orte und Ortsteile ausgenommen waren (§ 2 Abs. 2), so dass die beiden Absätze der §§ 2 der Vorgängerverordnungen sich als "Vorläufer" von § 3 und § 4 BädVerkVO M-V darstellen, ferner durch das den Normenkontroll-Urteilen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 7. April 2010 (4 K 13/09, Leitsätze in Die Öffentliche Verwaltung 2010, Seite 865 f., und 4 K 14/09, Leitsätze im Gewerbearchiv 2010, Seite 327) geschuldete Bestreben des Verordnungsgebers, den Geltungsbereich des freien Sonn- und Feiertagsverkaufs gegenüber den vorherigen Versuchen nicht auch noch auszuweiten.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40003   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19519
VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40003 (https://dejure.org/2010,19519)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.02.2010 - 8 AS 10.40003 (https://dejure.org/2010,19519)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40003 (https://dejure.org/2010,19519)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Auswahlentscheidung nach § 7 Abs. 1 BADV; Beurteilungsspielraum der Luftfahrtbehörde

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Vergabe von Bodenabfertigungslizenzen für den Flughafen München

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung einer Entscheidung der Luftfahrtbehörde hinsichtlich der Auswahl eines Bodenabfertigungsdienstes; Zulässigkeit des Vorsehens eine Punktebewertung für kommerzielle und qualitative Auswahlkriterien bei der Auswahl eines Bodenabfertigungsdienstes für einen ...

  • rechtsportal.de

    Überprüfung einer Entscheidung der Luftfahrtbehörde hinsichtlich der Auswahl eines Bodenabfertigungsdienstes; Zulässigkeit des Vorsehens eine Punktebewertung für kommerzielle und qualitative Auswahlkriterien bei der Auswahl eines Bodenabfertigungsdienstes für einen ...

  • ibr-online

    Auswahl von Bodenabfertigungsdienstleistern an Flughäfen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • GewArch 2010, 327
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 21.07.1999 - 20 AS 99.40032

    Vergaberecht: Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf Flughäfen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40003
    Ein solcher Einfluss dürfte auch regelmäßig auszuschließen sein, weil die Voten der Anzuhörenden von der Behörde nicht ungeprüft übernommen werden dürfen (vgl. BayVGH vom 21.7.1999 NVwZ 1999, 1131).

    Ausschlaggebend für die Einhaltung dieser Grundsätze sind die von der Behörde aufgestellten Zuschlagskriterien; sie stellen die Verbindung her zwischen der Ausschreibung, bei der sie zu veröffentlichen sind, und der Auswahlentscheidung, der sie zugrunde zu legen sind (vgl. Ziffer 2.2 Satz 2 lit. i, Ziffer 2.3 Abs. 5 Satz 5 Auswahl-Richtlinie; BayVGH vom 21.7.1999 a.a.O. S. 1132).

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof in einem früheren Verfahren Bedenken geäußert hat, auch qualitative Aspekte in ein "starres Bewertungssystem zu pressen" (vgl. BayVGH vom 21.7.1999 a.a.O. S. 1132), sind diese vor dem Hintergrund zu sehen, dass der damaligen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs eine Auswahlentscheidung der Behörde mit äußerst vagen Kriterien zugrunde lag.

    Es wäre zwar unzulässig, wenn das Ministerium die Auswahlentscheidung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 BADV von den Voten der Anzuhörenden abhängig machen würde (vgl. BayVGH vom 21.7.1999 a.a.O. S. 1133).

    Anders als in dem von der Antragstellerin angeführten Fall (vgl. BayVGH vom 21.7.1999 a.a.O.) hat es nicht "die objektiven Kriterien gänzlich fallengelassen und seine Entscheidung allein von den Voten der Anhörungsberechtigten abhängig gemacht".

  • VGH Hessen, 27.05.1999 - 2 Q 4634/98

    Bodenabfertigungsdienst - Anforderungen im Auswahlverfahren; zur

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40003
    Bei der Festsetzung und Bewertung der materiellen Auswahlkriterien im Einzelfall kommt der Luftfahrtbehörde jedoch ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. HessVGH vom 27.5.1999 ZLW 1999, 559; Niedersächsisches OVG vom 24.6.1999 NVwZ 1999, 1130).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 12 M 2094/99

    Bodenabfertigungsdienst; Flughafen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40003
    Bei der Festsetzung und Bewertung der materiellen Auswahlkriterien im Einzelfall kommt der Luftfahrtbehörde jedoch ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. HessVGH vom 27.5.1999 ZLW 1999, 559; Niedersächsisches OVG vom 24.6.1999 NVwZ 1999, 1130).
  • VG München, 14.02.2017 - M 24 S 16.5635

    Auswahlentscheidung über Bodenabfertigungsdienste am Flughafen

    Zuletzt wurde die s ... nach einer öffentlichen Auftragsbekanntmachung (vgl. Blatt 100 des ersten Teilbandes der zweibändigen, von der ROB vorgelegten, Verwaltungsakte - Bl. I-100 - I-104 d.A.) aufgrund eines Bescheides der Ag. vom 12. November 2009 ausgewählt, bis zum 28. Februar 2017 diese Dienstleistungen zu erbringen (vgl. Bl. I-109 f. d.A.; Bl. I-135 d.A.; siehe auch BayVGH, B.v. 25.2.2010 -8 AS 10.40003 - GewArch 2010, 327, juris Rn. 1-2).

    Insbesondere hat die ROB das besondere Interesse an der sofortigen Vollzie hung des Verwaltungsakts im Sinn von § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzelfallbezogen schriftlich begründet (vgl. zu diesem Maßstab etwa BayVGH, B.v. 25.2.2010 -8 AS 10.40000 - GewArch 2010, 327, juris Rn. 13; siehe allgemein auch VGH BW, B.v. 24.1.2012 - 10 S 3175/11 - NJW 2012, 3321, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Nach allgemeiner Meinung besteht an der Wiederherstellung der a.W. einer offensichtlich aussichtslosen Klage gegen einen Verwaltungsakt kein überwiegendes Interesse (BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40000 - GewArch 2010, 327, juris Rn. 14).

    Die Streitwertfestsetzung beruht gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 Gerichtskostengesetz (GKG) i.V.m. Nr. 1.1.4, 1.5 und 54.1 analog des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit auf einer Schätzung des bei dem im Auswahlverfahren obsiegenden Bewerbers am Flughafen München zu erwartenden Jahresgewinns (vgl. BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40003 - GewArch 2010, 327, juris Rn. 43 und Tenor).

  • VGH Bayern, 08.05.2017 - 8 CS 17.432

    Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung für die Erbringung von

    Angesichts dieser Kriterien kommt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung den zuständigen Stellen in Auswahlverfahren gemäß § 7 BADV in Verbindung mit der Auswahl-Richtlinie (Anlage 2 zu § 7), vor allem bei der Bestimmung und Gewichtung der Zuschlagskriterien sowie bei der Auswahlentscheidung selbst, ein Beurteilungs- und Bewertungsspielraum zu (BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 3 C 32.11 - juris Rn. 20 f., m.w.N.; BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40003 - juris Rn. 16; OVG NW, U.v. 17.6.2016 - 20 D 95/13.AK - juris Rn. 123 f.).

    Sie stellen die Verbindung her zwischen der Ausschreibung und der Auswahlentscheidung, der sie gemäß Nummer 2.3 Abs. 5 Satz 4 der Auswahl-Richtlinie (Anlage 2 zu § 7) zugrunde gelegt werden müssen (vgl. HessVGH, U.v. 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T - juris Rn. 32 ff., BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40003 - juris Rn. 18, m.w.N.).

    Nach allgemeiner Meinung besteht an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer aussichtslosen Klage gegen einen Verwaltungsakt kein überwiegendes Interesse (vgl. BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40003 - juris Rn. 15, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 CS 18.2398

    Erweiterung des Tontagebaus

    Nach allgemeiner Meinung besteht an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer voraussichtlich aussichtslosen Klage kein überwiegendes Interesse (vgl. BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40003 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13

    Zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf dem Flughafen Frankfurt

    Ausschlaggebend für die Einhaltung dieser Grundsätze sind die von der Behörde aufgestellten Zuschlagskriterien; sie stellen die Verbindung her zwischen der Ausschreibung, bei der sie nach Nr. 2.2 Satz 2 Buchst. h) und i) der Auswahlrichtlinie zu veröffentlichen sind, und der Auswahlentscheidung, der sie gemäß Nr. 2.3 Abs. 5 Satz 4 der Auswahlrichtlinie zugrunde zu legen sind (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40003 -, juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 06.06.2018 - 8 ZB 17.2076

    Auswahlverfahren für die Bodenabfertigungsdienste - Flughafen München

    Angesichts dieser Kriterien kommt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung den zuständigen Stellen in Auswahlverfahren gemäß § 7 BADV in Verbindung mit der Auswahl-Richtlinie (Anlage 2 zu § 7), vor allem bei der Bestimmung und Gewichtung der Zuschlagskriterien sowie bei der Auswahlentscheidung selbst, ein Beurteilungs- und Bewertungsspielraum zu (BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 3 C 32.11 - juris Rn. 20 f., m.w.N.; BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40003 - juris Rn. 16; OVG NW, U.v. 17.6.2016 - 20 D 95/13.AK - juris Rn. 123 f.).

    Sie stellen die Verbindung her zwischen der Ausschreibung und der Auswahlentscheidung, der sie gemäß Nummer 2.3 Abs. 5 Satz 4 der Auswahl-Richtlinie (Anlage 2 zu § 7) zugrunde gelegt werden müssen (vgl. HessVGH, U.v. 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T - juris Rn. 32 ff.; BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40003 - juris Rn. 18, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.05.2010 - 8 AS 10.40029

    Vorläufiger Rechtsschutz; Abänderungsantrag; Gehörsrüge; Akteneinsicht

    Der Senat lehnte mit Beschluss vom 25. Februar 2010 den Antrag der Antragstellerin ab (Az. 8 AS 10.40003).

    Einen entsprechenden Antrag hat sie für das Eilverfahren (Az. 8 AS 10.40003) aber erst mit Schriftsatz vom 15. Februar 2010 gestellt.

  • VG Halle, 26.08.2020 - 8 B 147/20
    Nach allgemeiner Meinung besteht an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer voraussichtlich aussichtslosen Klage kein überwiegendes Interesse (vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40003 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 8 CS 20.932

    Einbeziehung von Fischereirechten in Schifffahrt

    Nach allgemeiner Meinung besteht an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer voraussichtlich aussichtslosen Klage kein überwiegendes Interesse (vgl. BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40003 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.07.2020 - 8 CS 20.1109

    Schifffahrtsgenehmigung für gewerbliche Kanuvermietung

    Nach allgemeiner Meinung besteht an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer voraussichtlich aussichtslosen Klage kein überwiegendes Interesse (vgl. BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40003 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.07.2020 - 8 CS 20.937

    Berücksichtigung des Fischereirechts bei Erteilung einer Schifffahrtsgenehmigung

    Nach allgemeiner Meinung besteht an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer voraussichtlich aussichtslosen Klage kein überwiegendes Interesse (vgl. BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40003 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.07.2020 - 8 CS 20.933

    Drittschutz für Fischer bei Genehmigung für Bootsvermietung

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2010 - 13 B 10/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8579
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2010 - 13 B 10/10 (https://dejure.org/2010,8579)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.03.2010 - 13 B 10/10 (https://dejure.org/2010,8579)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. März 2010 - 13 B 10/10 (https://dejure.org/2010,8579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs aufgrund einer anzunehmenden Vereinbarkeit einer beabsichtigten Neufassung der Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) mit den Vorschriften des Eisenbahnrechts über den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur; ...

  • rechtsportal.de

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs aufgrund einer anzunehmenden Vereinbarkeit einer beabsichtigten Neufassung der Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) mit den Vorschriften des Eisenbahnrechts über den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 664
  • GewArch 2010, 327
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2010 - 13 B 10/10
    vgl. Remmert, in: Epping/Hillgruber, Grundgesetz, Kommentar, 2009, Art. 87e Rn. 13, m. w. N.; Windthorst, in: Sachs, Grundgesetz, Kommentar, 5. Aufl. 2009, Art. 87e Rn. 49, m. w. N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u. a. -, BVerfGE 115, 205 = NVwZ 2006, 1041.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - 13 A 228/08

    Nachzulassung eines apothekenpflichtigen pflanzlichen Fertigarzneimittels;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2010 - 13 B 10/10
    Ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, siehe z. B. Beschlüsse vom 2. Juni 2008 - 1 BvR 349/04 und 1 BvR 378/04 -, NVwZ 2008, 1229, und vom 9. April 2003 - 1 BvL 1/01 und 1 BvR 1749/01 -, BVerfGE 108, 52, jeweils m. w. N.; OVG NRW, Urteil vom 27. Mai 2009 - 13 A 228/08 -, PharmR 2009, 460; OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2010 13 B 1742/09 -, juris, m. w. N.
  • BVerfG, 02.06.2008 - 1 BvR 349/04

    Verletzung von Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 3 S 1 GG durch Entwicklungssatzung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2010 - 13 B 10/10
    Ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, siehe z. B. Beschlüsse vom 2. Juni 2008 - 1 BvR 349/04 und 1 BvR 378/04 -, NVwZ 2008, 1229, und vom 9. April 2003 - 1 BvL 1/01 und 1 BvR 1749/01 -, BVerfGE 108, 52, jeweils m. w. N.; OVG NRW, Urteil vom 27. Mai 2009 - 13 A 228/08 -, PharmR 2009, 460; OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2010 13 B 1742/09 -, juris, m. w. N.
  • VG Köln, 16.12.2010 - 18 L 1830/10

    Begriff des Zugangs i.S. einer Zuweisung von Schienenwegen bis zum Beginn ihrer

    Die Regelung der Anlage 2 Nr. 1 EIBV ("Zugangsbedingungen") beschränkt sich - wie Anlage 2 Nr. 3 Satz 1 EIBV - nach Auffassung der Kammer bereits nach ihrem Wortlaut weder auf den formalen Begriff des Zugangs i.S.d. Zuweisung noch auf den Zeitraum bis zum Beginn der Nutzung der Schienenwege und in diesem Sinn auf den "eigentlichen" Zugang in Abgrenzung zur Vollziehung des Zugangsvertragsverhältnisses, vgl. dazu: OVG NRW, Urteile vom 23.09.2010 - 13 A 172/10 -, S. 23 bis 27 des amtlichen Abdrucks und vom 17.06.2010 - 13 A 2557/09 -, S. 28 des amtlichen Abdrucks, unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 02.03.2010 - 13 B 10/10 -, S. 4 ff. des amtlichen Abdrucks, juris, also nicht auf den Zugang im Sinne der Eröffnung der Nutzung in Abgrenzung zur Nutzung selbst und den von ihr in Anspruch genommenen Zeitraum.

    So OVG NRW, Beschluss vom 02.03.2010 a.a.O., S. 4/5 des amtlichen Abdrucks.

    Da die Benutzungsbedingungen der Benutzung zwar zeitlich vorgelagert sind, aber gerade der Nutzung der Eisenbahninfrastruktur dienen, vgl. VG Köln, Urteil vom 20.08.2010 - 18 K 3807/07 -, S. 14 des amtlichen Abdrucks, sind Wortlaut und Systematik der detaillierten Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung zwar interpretationsleitend, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 02.03.2010 - 13 B 10/10 -, S. 4 des amtlichen Abdrucks, indes nicht isoliert, sondern nur im Rahmen ihres Zwecks als einer das Allgemeine Eisenbahngesetz konkretisierenden, nachgelagerten Regelung, die sich an diesen in § 1 Abs. 1 Satz 1 AEG genannten Zielen zu orientieren hat.

    OVG NRW, Urteile vom 23.09.2010 - 13 A 172/10 -, S. 23 bis 27 des amtlichen Abdrucks und vom 17.06.2010 - 13 A 2557/09 -, S. 28 des amtlichen Abdrucks; Beschluss vom 02.03.2010 - 13 B 10/10 -, S. 4 bis 6 des amtlichen Abdrucks, ausgeht.

    OVG NRW, Urteile vom 23.09.2010 - 13 A 172/10 -, S. 23 bis 27 des amtlichen Abdrucks und vom 17.06.2010 - 13 A 2557/09 -, S. 28 des amtlichen Abdrucks; Beschluss vom 02.03.2010 - 13 B 10/10 - s. 3 ff. des amtlichen Abdrucks, entgegen, weil es dort hinsichtlich der Frage, welche Inhalte in SNB aufzunehmen sind, offenbar von einem engen, auf das Zuweisungsverfahren abstellenden Zugangsbegriff ausgeht, damit aber nicht verneint, dass Regelungen in einem über das Zuweisungsverfahren hinausgehenden, weiteren Sinne auch dann zugangsrelevant sein können, wenn sie nach seiner Auffassung nicht in dem (engen) Sinne zugangsrelevant sind, dass solche Regelungen eines EIU in die von diesem nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EIBV aufzustellenden SNB aufzunehmen sind.

    OVG NRW, Urteil vom 17.06.2010 - 13 A 2557/09 -, S. 25 f. des amtlichen Abdrucks; Beschluss vom 02.03.2010 - 13 B 10/10 -, S. 6 des amtlichen Abdrucks, auch nicht entschieden, dass Klauseln, die nicht SNB seien, keine AGB seien.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 17.06.2010 - 13 A 2557/09 -, S. 26 f. des amtlichen Abdrucks; Beschluss vom 02.03.2010 - 13 B 10/10 -, S. 7 f. des amtlichen Abdrucks, Da nach Auffassung der Kammer § 4 Abs. 2 Satz 1 EIBV aber eben auch verlangt, dass (nicht eisenbahnrechtlich überformte) AGB in den SNB enthalten sein müssen, den Begriff der AGB i.S.d. § 4 Abs. 2 Satz 1 EIBV dagegen offenbar einschränkend: OVG NRW, Urteil vom 17.06.2010 - 13 A 2557/09 -, S. 25/26 des amtlichen Abdrucks; Beschluss vom 02.03.2010 - 13 B 10/10 -, S. 6 des amtlichen Abdrucks, können Sätze 1, 4 und 5 der Klausel 2.3.4 SNB auch als in den SNB enthaltene AGB i.S. nicht eisenbahnregulierungsrechtlich überformter AGB zu qualifizieren sein.

    OVG NRW vom 02.03.2010 - 13 B 10/10 -, nicht sofort vollziehbar sind und mangels rechtskräftigen Abschlusses der diesbezüglichen, bei der Kammer anhängigen Klage zum Aktenzeichen 18 K 2771/10 derzeit nicht als unwirksam anzusehen sind.

    OVG NRW vom 02.03.2010 - 13 B 10/10 -, weder sofort vollziehbar noch (mangels rechtskräftigen Abschlusses der diesbezüglichen, bei der Kammer anhängigen Klage zum Aktenzeichen 18 K 2771/10) unwirksam sind.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - 13 A 2557/09

    Behördliches Ermessen der Bundesnetzagentur anstelle eines unternehmerischen

    Zum Vorstehenden vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. März 2010 13 B 10/10 -, juris.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. März 2010 13 B 10/10 -, a. a. O.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. März 2010 -13 B 10/10 -, a. a. O.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. März 2010 13 B 10/10 , a. a. O., m. w. N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2013 - 13 A 1444/12

    Pflichtinhalt von Schienennetz-Benutzungsbedingungen und Nutzungsbedingungen für

    Im Beschwerdeverfahren ordnete der Senat mit Beschluss vom 2. März 2010 - 13 B 10/10 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs an.

    OVG NRW, Beschluss vom 2. März 2010 - 13 B 10/10 -, juris, Rn. 5; siehe auch OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2010 - 13 A 2557/09 -, DVBl. 2010, 1173 = juris, Rn. 79.

    Der Senat hält an seiner bisherigen Auffassung, der Begriff des Zugangs in Anlage 2 Nr. 1 EIBV sei in einem engen Sinn als Ausdruck der Verpflichtung auszulegen, den eigentlichen Zugang zur Eisenbahninfrastruktur diskriminierungsfrei zu gewähren, während Regeln des laufenden Vertragsverhältnisses nicht der Regulierung im Wege der Vorabkontrolle unterfielen, OVG NRW, Beschluss vom 2. März 2010 - 13 B 10/10 -, juris, Rn. 9, sowie Urteil vom 17. Juni 2010 - 13 A 2557/09 -, a. a. O., juris, Rn. 91, nicht weiter fest.

    Um eine Uferlosigkeit zu vermeiden und rechtsstaatlichen Anforderungen wie dem Vorbehalt des Gesetzes bei der Eingriffsverwaltung sowie dem Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen, vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 2. März 2010 - 13 B 10/10 -, juris, und Urteil vom 17. Juni 2010 - 13 A 2557/09 -, a. a. O., juris, Rn. 83 ff., neigt der Senat allerdings dazu, nur die wesentlichen Zugangsbedingungen unter Anlage 2 Nr. 1 EIBV zu fassen.

  • VG Köln, 18.05.2012 - 18 K 2771/10

    Betrieblichtechnisches Regelwerk Pflichtinhalte von SNB und NBS anerkennte Regeln

    Mit Beschluss vom 02.03.2010 - 13 B 10/10 - ordnete das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen unter Änderung des Beschlusses der erkennenden Kammer die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs an.

    Urteile vom 17.06.2010 - 13 A 2557/09 -, a.a.O. und vom 23.09.2010 - 13 A 172/10 -, a.a.O. und Beschluss vom 02.03.2010 - 13 B 10/10 -, Juris,.

    Das vorliegende Urteil weicht von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.03.2010 - 13 B 10/10 - ab.

  • VG Köln, 27.04.2012 - 18 K 2771/10

    Betrieblich-technisches Regelwerk Pflichtinhalte von SNB und NBS anerkennte

    Mit Beschluss vom 02.03.2010 - 13 B 10/10 - ordnete das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen unter Änderung des Beschlusses der erkennenden Kammer die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs an.

    In dem hier beanstandeten Umfang handelt es sich bei dem betrieblich-technischen Regelwerk der Klägerin entweder um SNB i.e.S., nämlich soweit es sich um Inhalte nach Anlage 2 EIBV handelt - die Kammer folgt insoweit nicht dem engen Zugangsbegriff des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 17.06.2010 - 13 A 2557/09 -, a.a.O. und vom 23.09.2010 - 13 A 172/10 -, a.a.O. und Beschluss vom 02.03.2010 - 13 B 10/10 -, Juris, sondern geht nach wie vor davon aus, dass zugangsrelevant i.S.d. Anlage 2 Nr. 1 EIBV auch Inhalte sind, die sich auf die Abwicklung des Vertragsverhältnisses beziehen, sofern sie die betriebswirtschaftliche Entscheidung des Zugangsberechtigten, Anträge auf Zuweisung von Trassen zu stellen, beeinflussen, vgl. Beschluss vom 16.12.2010 - 18 L 1830/10 -, Juris, - oder im übrigen jedenfalls um (sonstige) AGB für die Benutzung der Zugtrassen (= sogenannte SNB i.w.S.).

    Das vorliegende Urteil weicht von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.03.2010 - 13 B 10/10 - ab.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2012 - 13 B 1016/12

    Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs und der

    Nur bezüglich des Widerspruchs ist durch Senatsbeschluss vom 2. März 2010 - 13 B 10/10 - die aufschiebende Wirkung angeordnet worden.

    Danach endet die hier durch Senatsbeschluss vom 2. März 2010 - 13 B 10/10 - angeordnete aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Ziffern 1 bis 3 des Bescheids der Bundesnetzagentur vom 17. November 2009 am 21. Oktober 2012.

    Im Beschluss vom 2. März 2010 - 13 B 10/10 - hat der Senat bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage angenommen, dass die Voraussetzungen für das Ergehen des Bescheids nicht gegeben seien; die Neufassung der SNB verstoße weder gegen § 14 Abs. 6 AEG noch gegen § 4 Abs. 1 und 2 EIBV, weil die herausgenommenen betrieblich-technischen Regelwerke nicht Pflichtteil der SNB seien.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2010 - 13 A 172/10

    Erstellung von Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen für Eisenbahnen;

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Juli 2009 13 B 830/09 , NVwZ-RR 2009, 920, vom 20. August 2009 13 B 922/09 -, a. a. O., vom 13. Oktober 2009 13 B 1334/09 -, NVwZ-RR 2010, 2232, vom 2. März 2010 13 B 10/10 -, juris, und vom 23. März 2010 - 13 B 247/10 -, a. a. O., Urteil vom 17. Juni 2010 13 A 2557/09 -, a. a. O.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - 13 A 884/13

    Uuneingeschränktes Zugangsrecht zu Eiseninfrastruktureinrichtungen im deutschen

    vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 2. März 2010 - 13 B 10/10 -, juris, Rn. 21, sowie Urteile vom 17. Juni 2010 - 13 A 255/09 -, a. a. O., Rn. 83 ff., vom 23. September 2010 - 13 A 172/10 -, a. a. O., Rn. 71 ff., und vom 7. Oktober 2013 - 13 A 1444/12 -, a. a. O., Rn. 64.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2013 - 13 A 474/11

    Verpflichtung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens zur Aufstellung von

    Zu diesem Erfordernis vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. März 2010 - 13 B 10/10 -, juris, m. w. N.; Grupp, DVBl. 1996, 591 (594).
  • VG Köln, 15.02.2012 - 18 L 73/12

    Rechtmäßigkeit einer Linienzugbeeinflussung (LZB) als Zugangsvoraussetzung auf

    Beschluss von 16.12.2010 - 18 L 1830/10 -, juris Rdnr. 65 ff. a. A. OVG NRW, Beschluss vom 2.3.2010 - 13 B 10/10 -, juris Rdnr. 9 ff.
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 9 A 2908/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13300
OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 9 A 2908/09 (https://dejure.org/2010,13300)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.03.2010 - 9 A 2908/09 (https://dejure.org/2010,13300)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. März 2010 - 9 A 2908/09 (https://dejure.org/2010,13300)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über den Anspruch eines Autobahnbenutzers hinsichtlich der Erstattung einer Maut; Beweislastverteilung hinsichtlich der tatsächlichen Benutzung der Autobahn mit einem mautpflichtigen Fahrzeug

  • rechtsportal.de

    ABMG § 1 Abs. 1
    Zulassung einer Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über den Anspruch eines Autobahnbenutzers hinsichtlich der Erstattung einer Maut; Beweislastverteilung hinsichtlich der tatsächlichen Benutzung der Autobahn mit einem mautpflichtigen Fahrzeug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 798
  • GewArch 2010, 327
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 04.07.2007 - 7 B 18.07

    Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen durch ein Volksfest unter Heranziehung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 9 A 2908/09
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 7 B 18.07 , juris.
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 14/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,29213
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 14/09 (https://dejure.org/2010,29213)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.04.2010 - 4 K 14/09 (https://dejure.org/2010,29213)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. April 2010 - 4 K 14/09 (https://dejure.org/2010,29213)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1184
  • DÖV 2010, 865
  • GewArch 2010, 327
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09

    Unwirksamkeit der Verordnung über erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur-und

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Normenkontrollverfahrens und der Verfahren 4 K 14/09, 4 K 2 /08 und 4 K 3/08 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgängen Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
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