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   OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 8 LC 58/08   

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https://dejure.org/2009,4370
OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 8 LC 58/08 (https://dejure.org/2009,4370)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.11.2009 - 8 LC 58/08 (https://dejure.org/2009,4370)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. November 2009 - 8 LC 58/08 (https://dejure.org/2009,4370)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abberufung des Hauptgeschäftsführers einer IHK

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 VwVfG; § 49 Abs. 2 VwVfG; § 7 Abs. 1 IHKG; § 4 Abs. 2 Nr. 7 Satzung der IHK
    Möglichkeit der Abberufung eines Hauptgeschäftsführers einer IHK von der Vollversammlung; Vorliegen eines Verwaltungsakts bei der Abberufung eines Hauptgeschäftsführers einer IHK; Erforderlichkeit eines Dienstvergehens oder eines sonstigen schuldhaften Fehlverhaltens des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Abberufung eines Hauptgeschäftsführers einer IHK von der Vollversammlung; Vorliegen eines Verwaltungsakts bei der Abberufung eines Hauptgeschäftsführers einer IHK; Erforderlichkeit eines Dienstvergehens oder eines sonstigen schuldhaften Fehlverhaltens des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Abberufung des ehemaligen Hauptgeschäftsführers der IHK ist rechtens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abberufung eines IHK-Hauptgeschäftsführers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Abberufung eines Hauptgeschäftsführers einer IHK von der Vollversammlung; Vorliegen eines Verwaltungsakts bei der Abberufung eines Hauptgeschäftsführers einer IHK; Erforderlichkeit eines Dienstvergehens oder eines sonstigen schuldhaften Fehlverhaltens des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 129
  • DÖV 2010, 279
  • GewArch 2010, 74
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 19.11.2008 - 8 ME 51/08

    Abberufung des IHK-Hauptgeschäftsführers ist rechtens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 8 LC 58/08
    Dieses Begehren blieb letztlich erfolglos (vgl. Senatsbeschl. v. 19.11.2008 - 8 ME 51/08 -).

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 19. November 2008 (- 8 ME 51/08 -, NdsVBl. 2009, 39) ausgeführt hat, bedarf es zur Klärung der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Hauptgeschäftsführer einer IHK aus seinem Amt abberufen werden kann, des Rückgriffs auf allgemeine Rechtsgrundsätze über die Abberufung des Inhabers eines Spitzenamtes einer Körperschaft oder einer rechtsfähigen Anstalt im Rahmen funktionaler Selbstverwaltung, also eines Amtsinhabers, der hauptberuflich tätig ist, nicht in einem Beamtenverhältnis steht und von einem mit ehren- oder nebenamtlichen Vertretern besetzten Gremium berufen und überwacht wird.

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2008 - 8 ME 34/08

    Möglichkeit einer verwaltungsgerichtlichen Verfahrenseinstellung bei Erledigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 8 LC 58/08
    Dieses erste vorläufige Rechtsschutzverfahren ist im Beschwerdeverfahren (8 ME 34/08) vom Senat mit Beschluss vom 27. Juni 2008 eingestellt worden, nachdem die Beteiligten übereinstimmende Erledigungserklärungen abgegeben hatten.
  • BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 25.03

    Recht auf Einsicht in einen Bericht; Entlastung; Rechnungsprüfung; Funktionale

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 8 LC 58/08
    Dem steht schon entgegen, dass d as insoweit maßgebliche Kommunalrecht als Landesrecht grundsätzlich nicht geeignet ist, als Hilfsmittel zur Lückenfüllung des als Bundesrecht ergangenen "Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Industrie- und Handelskammern" herangezogen zu werden ( BVerwG, Urt. v. 31.3.2004 - 6 C 25/03 -, BVerwGE 120, 255 ff.).
  • BVerfG, 20.12.1993 - 2 BvR 1327/87

    Verfassungsmäßigkeit der Möglichkeit der Abwahl kommunaler Wahlbeamter in Hessen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 8 LC 58/08
    Dem Hauptverwaltungsbeamten stehen im Falle der Abberufung bzw. der Abwahl regelmäßig zumindest vorübergehend (vgl. § 66 BeamtVG) beamtenrechtliche Versorgungsansprüche zu, deren es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherung seiner beamtenrechtlich gebotenen Unabhängigkeit bei der Amtsführung wohl auch bedarf (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.1993 - 2 BvR 1327/87, 2 BvR 420/90, 2 BvR 1544/90 -, NVwZ 1994, 473 ff. ).
  • BSG, 29.06.1979 - 8b RK 4/79
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 8 LC 58/08
    Der Gesetzgeber geht in vergleichbaren Fallgestaltungen ebenfalls vom Vorliegen eines Verwaltungsaktes aus, so etwa bei der Abberufung des Vorstandsmitgliedes einer Krankenkasse gemäß §§ 35 a Abs. 7 Satz 2, 59 Abs. 2 und 3 SGB IV (vgl. Palsherm, jurisPK-SGB IV, § 59, Rn. 17, m. w. N, sowie BSG, Urt. v. 29.6.1979 - 8b RK 4/79 -, BSGE 48, 243, 245.).
  • VG Köln, 13.10.2022 - 4 K 5436/21

    Bonnorange durfte Vorständin von ihren Aufgaben entbinden

    Ebenso für die Abberufung des Hauptgeschäftsführers einer IHK, OVG Nds., Urteil vom 12. November 2009 - 8 LC 58/08 -, juris, Rn. 42.

    vgl. OVG Nds., Urteil vom 12. November 2009 - 8 LC 58/08 -, juris, Rn. 52.

    vgl. OVG Nds., Urteil vom 12. November 2009 - 8 LC 58/08 -, juris, Rn. 45.

    vgl. OVG Bln.-Bbg., Beschluss vom 30. August 2022 - OVG 10 S 37/22 -, juris, Rn. 64; OVG Nds., Urteil vom 12. November 2009 - 8 LC 58/08 -, juris, Rn. 65.

  • VG München, 19.07.2016 - M 16 SE 16.2966

    Abberufung eines Geschäftsführers einer Handwerkskammer durch den Beschluss der

    Anders als in der von dem Antragssteller zitierten Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist mit der Abberufung des Antragstellers nicht die Beendigung der vom Antragsteller ausgeübten Organwaltertätigkeit verbunden (NdsOVG, U. v. 12.11.2009 - 8 LC 58/08, Rn. 42 juris).

    Zwar hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einer Eil-Entscheidung (NdsOVG, B. v. 20.11.2008 - 8 ME 51/08 - juris Rn. 46) eine ähnliche Sichtweise vertreten - allerdings ist das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in der nachfolgenden Hauptsache-Entscheidung (NdsOVG, U. v. 12.11.2009 - 8 LC 58/08, Rn. 42 juris) ohne nähere Begründung von dieser Sichtweise abgerückt und hat die Verwaltungsaktqualität richtigerweise mit dem Verlust einer Organwaltertätigkeit des dort betroffenen Hauptgeschäftsführers einer Industrie- und Handelskammer begründet.

    Der Hinweis des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (NdsOVG, U. v. 12.11.2009 - 8 LC 58/08, Rn. 42 juris), dass der Gesetzgeber in vergleichbaren Fallgestaltungen ebenfalls vom Vorliegen eines Verwaltungsaktes ausgehe, so etwa bei der Abberufung des Vorstandsmitgliedes einer Krankenkasse gemäß §§ 35a Abs. 7 Satz 2, 59 Abs. 2 und 3 SGB IV, hilft dem Antragsteller auch nicht weiter.

    Richtiger und passivlegitimierter Klagegegner wäre die Handwerkskammer, da diese Selbstverwaltungskörperschaft als Ganzes nach außen wirksam gehandelt hat (vgl. NdsOVG, U. v. 12.11.2009 - 8 LC 58/08 - Rn. 41 juris).

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 8 ME 51/08

    Rechtmäßigkeit der Abberufung des Hauptgeschäftsführers einer Industriekammer und

    Ergänzend schlossen der Antragsteller und die IHK einen Dienstvertrag über die Tätigkeit des Antragstellers als Hauptgeschäftsführer (vgl. Bl. 20 ff. in 8 LC 58/08).

    Gegen dieses Urteil hat der Antragsteller beim erkennenden Gericht inzwischen fristgerecht die vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufung eingelegt und begründet (8 LC 58/08).

  • OVG Niedersachsen, 30.04.2010 - 10 ME 186/09

    Anforderungen an die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts in

    Beispielsweise dieser Umstand vermag es aber zu rechtfertigen, wenn eine vergleichsweise hohe Vergütung vereinbart wird (vgl. den Hauptgeschäftsführer einer IHK betreffend: Nds. OVG, Urt. v. 12.11.2009 - 8 LC 58/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in GewArch 2010, 74).
  • SG Mainz, 30.10.2019 - S 14 KR 35/18

    Abwahl eines MDK-Geschäftsführers

    Bei einem solchen Streit sind regelmäßig nicht nur Positionen des Innenrechts betroffen, sondern die Abberufung hat auch unmittelbare Auswirkungen auf die persönliche Rechtsstellung des bisherigen Amtsinhabers, weswegen es sich bei einer solchen Entscheidung um einen Verwaltungsakt handelt (ebenso: OVG Lüneburg, Urteil vom 12. November 2009 - 8 LC 58/08 - juris Rn. 42).
  • OVG Thüringen, 22.04.2010 - 2 KO 568/09

    Abberufung des stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden einer

    Folglich wird in der Spruchpraxis die grundsätzlich gegebene Abberufungsmöglichkeit von Wahlbeamten in Kommunalvertretungen einhellig gebilligt (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 - BVerfGE 7, 155; Kammerbeschluss vom 20. Dezember 1993 - 2 BvR 1327/87, 2 BvR 420/90, 2 BvR 1544/90 - NVwZ 1994, 473; BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juli 1985 - 2 B 102/84 - Buchholz 230 § 95 BBRG Nr. 1, vom 28. November 1989 - 7 B 161/89 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 67 und vom 22. September 1992 - 7 B 49/92 - DVBl 2003, 209; Urteile vom 15. März 1989 - 7 C 7/88 - BVerwGE 81, 318 und vom 15. Dezember 1989 - 7 C 25/89 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 68; vgl. auch zur Abberufung der Inhaber von Spitzenämtern einer Körperschaft oder einer rechtsfähigen Anstalt im Rahmen funktionaler Selbstverwaltung: OVG Lüneburg, Urteil vom 12. November 2009 - 8 LC 58/08 - GewArch 2010, 74).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2011 - 18 LP 10/10

    Herleitung der Beteiligtenstellung in einem personalvertretungsrechtlichen

    Das gegen die Abberufung gerichtete Klageverfahren in der Hauptsache blieb im Ergebnis ebenfalls erfolglos (Nds. OVG, Urt. v. 12.11.2009 - 8 LC 58/08 -).
  • VG Lüneburg, 24.02.2010 - 9 A 2/08
    Eine Klage gegen die Abberufung blieb im Ergebnis erfolglos (vgl. Pressemitteilung vom 12. November 2009 zum Urteil des Nds. OVG vom 12. November 2009 - 8 LC 58/08 -).
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